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   Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2016 - C-57/15   

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https://dejure.org/2016,5780
Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2016 - C-57/15 (https://dejure.org/2016,5780)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.04.2016 - C-57/15 (https://dejure.org/2016,5780)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. April 2016 - C-57/15 (https://dejure.org/2016,5780)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    United Video Properties

    Rechte des geistigen Eigentums - Richtlinie 2004/48/EG - Art. 14 - Prozesskosten - Erstattung der Anwalts- und Sachverständigenkosten - Obergrenze für Anwaltshonorare

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 18.10.2011 - C-406/09

    Realchemie Nederland - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2016 - C-57/15
    3 - Rechtssache C-406/09 (EU:C:2011:668, Rn. 47 und 48).

    6 - Rechtssache C-406/09 (EU:C:2011:668).

    8 - Urteil Realchemie Nederland (C-406/09, EU:C:2011:668, Rn. 48).

    22 - Rechtssache C-406/09 (EU:C:2011:668, Rn. 48 und 49).

    24 - Rechtssache C-406/09 (EU:C:2011:668).

    25 - Rechtssache C-406/09 (EU:C:2011:668).

  • EuGH, 16.07.2015 - C-681/13

    Diageo Brands - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2016 - C-57/15
    23 - Rechtssache C-681/13 (EU:C:2015:471, Rn. 72).

    32 - Im Urteil Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 72) stellte der Gerichtshof fest, dass die Richtlinie nicht darauf abzielt, alle Aspekte im Zusammenhang mit den Rechten des geistigen Eigentums zu regeln, sondern nur diejenigen, die zum einen eng mit der Durchsetzung dieser Rechte verbunden sind und zum anderen Verletzungen dieser Rechte betreffen, indem sie das Vorhandensein wirksamer Rechtsbehelfe vorschreibt, die dazu bestimmt sind, jede Verletzung eines bestehenden Rechts des geistigen Eigentums zu verhüten, abzustellen oder zu beheben.

  • EuGH, 11.04.2013 - C-260/11

    Edwards und Pallikaropoulos - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2016 - C-57/15
    28 - Der Gerichtshof verwendet den Begriff "objektive Angemessenheit" der Kosten im Urteil Edwards und Pallikaropoulos (C-260/11, EU:C:2013:221), wo er in Rn. 40 im Rahmen der Abwägung zwischen dem Einzelinteresse des Rechtsmittelführers und dem Allgemeininteresse (in diesem Fall in Gestalt des Umweltschutzes) betont, dass "[d]iese Beurteilung ... nicht allein unter Bezugnahme auf die wirtschaftliche Lage des Betroffenen erfolgen [kann], sondern ... auch auf einer objektiven Analyse der Höhe der Kosten beruhen [muss] .
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-385/20

    Caixabank

    31 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, Profi Credit Polska (C-176/17, EU:C:2018:711, Rn. 68), sowie entsprechend Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache United Video Properties (C-57/15, EU:C:2016:201, Nr. 68).

    32 Vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache United Video Properties (C-57/15, EU:C:2016:201, Nrn. 53, 65 und 66).

    Was die Frage angeht, welche Kosten für einen Verbraucher unerlässlich sind, um seine Rechte wirksam geltend zu machen oder sich zu verteidigen, bin ich ebenso wie die polnische Regierung der Ansicht, dass die nationalen Behörden grundsätzlich am besten in der Lage sind, im Einvernehmen mit den Rechtsberufen und anderen Betroffenen die Kosten für Rechtssachen einer bestimmten Art oder eines bestimmten Wertes zu bestimmen (vgl. entsprechend Schlussanträge von Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache United Video Properties [C-57/15, EU:C:2016:201, Nrn. 73 und 75]).

    41 Vgl. entsprechend Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache United Video Properties (C-57/15, EU:C:2016:201, Nrn. 67 und 68).

    49 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache United Video Properties (C-57/15, EU:C:2016:201, Nrn. 63 und 74).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2021 - C-531/20

    NovaText - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie

    10 Schlussanträge in der Rechtssache United Video Properties (C-57/15, EU:C:2016:201, Nr. 79).

    18 Rechtssache C-57/15 (EU:C:2016:201, Nr. 51).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2021 - C-559/20

    Koch Media - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie

    17 C-57/15, EU:C:2016:201, Nr. 58.

    30 Schlussanträge in der Rechtssache United Video Properties (C-57/15, EU:C:2016:201, Nr. 76).

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