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   EuGH, 14.04.2016 - C-452/15 P   

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https://dejure.org/2016,7634
EuGH, 14.04.2016 - C-452/15 P (https://dejure.org/2016,7634)
EuGH, Entscheidung vom 14.04.2016 - C-452/15 P (https://dejure.org/2016,7634)
EuGH, Entscheidung vom 14. April 2016 - C-452/15 P (https://dejure.org/2016,7634)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Best-Lock (Europe) / EUIPO

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke in Form einer Spielzeugfigur mit Noppe - Antrag auf Nichtigerklärung - Zurückweisung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • EuG, 06.12.2023 - T-297/22

    BB Services/ EUIPO - Lego Juris (Forme d'une figurine-jouet avec tenon sur la

    Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass die angegriffene Marke bereits Gegenstand des Urteils vom 16. Juni 2015, Best-Lock (Europe)/HABM - Lego Juris (Form einer Spielzeugfigur mit Noppe) (T-396/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:379), bestätigt durch den Beschluss vom 14. April 2016, Best-Lock (Europe)/EUIPO (C-452/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:270), war.
  • EuGH, 30.05.2016 - C-452/15

    Best-Lock (Europe) / EUIPO

    Le 14 avril 2016, 1a Cour (sixième chambre) a rendu l'ordonnance Best-Lock (Europe)/EUIPO (C-452/15 P, non publiée, EU:C:2016:270).

    1) Le point 3 de l'ordonnance du 14 avril 2016, Best-Lock (Europe)/EUIPO (C-452/15 P, non publiée, EU:C:2016:270) doit être rectifié comme suit :.

  • EuG, 22.06.2017 - T-236/16

    Biogena Naturprodukte / EUIPO (ZUM wohl) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Ferner kann der Text der Klageschrift zwar durch Bezugnahmen auf bestimmte Abschnitte beigefügter Schriftstücke untermauert werden, doch ist das Gericht nicht verpflichtet, die Klagegründe und Argumente, auf die sich die Klage möglicherweise stützen lässt, in den Anlagen zu suchen und zu bestimmen, denn die Anlagen haben eine bloße Beweis- und Hilfsfunktion (vgl. Urteil vom 11. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, C-382/12 P, EU:C:2014:2201, Rn. 40 und 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, Beschluss vom 14. April 2016, Best-Lock [Europe]/EUIPO, C-452/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:270, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil vom 2. Dezember 2015, Kenzo/HABM - Tsujimoto [KENZO ESTATE], T-528/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:921, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.09.2019 - T-228/17

    Zhejiang Jndia Pipeline Industry/ Kommission

    Die Kommission weist darauf hin, dass sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergebe, dass die Klägerin nicht ausschließlich auf Anlagen Bezug nehmen könne, um dem Gericht Argumente vorzutragen, sondern dass diese Argumente sich aus dem Text der Klageschrift selbst ergeben müssten (Urteil vom 11. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, C-382/12 P, EU:C:2014:2201, Rn. 40 und 41, sowie Beschluss vom 14. April 2016, Best-Lock [Europe]/EUIPO, C-452/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:270, Rn. 14) Es trifft zwar zu, dass eine pauschale Bezugnahme auf andere Schriftstücke, auch wenn sie der Klageschrift als Anlagen beigefügt sind, nach der Rechtsprechung nicht das Fehlen der wesentlichen Bestandteile der Rechtsausführungen ausgleichen kann, die nach Art. 76 der Verfahrensordnung in der Klageschrift enthalten sein müssen (vgl. Beschluss vom 14. April 2016, Best-Lock [Europe]/EUIPO, C-452/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:270, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.05.2019 - T-55/18

    Team Beverage/ EUIPO (LIEBLINGSWEIN) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Seine Würdigung ist in Ansehung des Vorbringens in der Klageschrift vorzunehmen; ein pauschaler Verweis auf andere Schriftstücke kann, selbst wenn sie der Klageschrift als Anlagen beigefügt sind (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. April 2016, Best-Lock [Europe]/EUIPO, C-452/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:270, Rn. 13 und 14), das Fehlen der Argumentation, die in die Klageschrift aufzunehmen ist, nicht ausgleichen.
  • EuG, 08.05.2019 - T-57/18

    Team Beverage/ EUIPO (WEIN FÜR PROFIS) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Seine Würdigung ist in Ansehung des Vorbringens in der Klageschrift vorzunehmen; ein pauschaler Verweis auf andere Schriftstücke kann, selbst wenn sie der Klageschrift als Anlagen beigefügt sind (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. April 2016, Best-Lock [Europe]/EUIPO, C-452/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:270, Rn. 13 und 14), das Fehlen der Argumentation, die in die Klageschrift aufzunehmen ist, nicht ausgleichen.
  • EuG, 08.05.2019 - T-56/18

    Team Beverage/ EUIPO (WEIN FÜR PROFIS) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Seine Würdigung ist in Ansehung des Vorbringens in der Klageschrift vorzunehmen; ein pauschaler Verweis auf andere Schriftstücke kann, selbst wenn sie der Klageschrift als Anlagen beigefügt sind (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. April 2016, Best-Lock [Europe]/EUIPO, C-452/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:270, Rn. 13 und 14), das Fehlen der Argumentation, die in die Klageschrift aufzunehmen ist, nicht ausgleichen.
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