Rechtsprechung
   EuGH, 14.04.2016 - C-328/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7851
EuGH, 14.04.2016 - C-328/15 (https://dejure.org/2016,7851)
EuGH, Entscheidung vom 14.04.2016 - C-328/15 (https://dejure.org/2016,7851)
EuGH, Entscheidung vom 14. April 2016 - C-328/15 (https://dejure.org/2016,7851)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,7851) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Târsia

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Offensichtliche Unzuständigkeit - Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot - Art. 6 Abs. 1 EUV - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 20, 21 Abs. 1 und Art. 52 - ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • EuGH, 07.09.2017 - C-247/16

    Schottelius - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Nach ebenfalls gefestigter Rechtsprechung ist der Gerichtshof grundsätzlich nur zur Auslegung der Bestimmungen des Unionsrechts zuständig, die im Ausgangsverfahren tatsächlich anwendbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 1997, Annibaldi, C-309/96, EU:C:1997:631, Rn. 13, und vom 7. Juli 2011, Agafitei u. a., C-310/10, EU:C:2011:467, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss vom 14. April 2016, Târsia, C-328/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:273, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-64/16

    Associação Sindical dos Juízes Portugueses - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art.

    36 Vgl. u. a. Urteil vom 8. November 2016, Lesoochranárske zoskupenie VLK (C-243/15, EU:C:2016:838, Rn. 51 ff.), sowie Beschlüsse vom 14. April 2016, Târsia (C-328/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:273, Rn. 23 bis 24), und vom 13. Dezember 2016, Semeraro (C-484/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:952, Rn. 43).
  • EuGH, 07.09.2017 - C-177/17

    Demarchi Gino

    Art. 6 Abs. 1 EUV und Art. 51 Abs. 2 der Charta stellen klar, dass die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten der Union durch die Bestimmungen der Charta in keiner Weise erweitert werden (vgl. Beschlüsse vom 14. April 2016, Târsia, C-328/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:273, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 10. November 2016, Pardue, C-321/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:871, Rn. 18).
  • BVerwG, 31.10.1995 - 1 B 126.95

    Umweltinformationsgesetz - Eine Gemeinde hat keinen Informationsanspruch auf der

    Das ist eine Konsequenz aus dem Umstand, daß die Richtlinie, deren Umsetzung das Gesetz dient, nur das Verhältnis der Bürger zum Staat betrifft, nicht hingegen den Informationsfluß zwischen Behörden regelt (vgl. das 4. Aktionsprogramm der Kommission, das auf die Verbesserung des Zugangs "der Öffentlichkeit" zu Informationen verweist, über die die Umweltbehörden verfügen (ABl EG vom 7. Dezember 1987 Nr. C 328/15)).
  • BVerwG, 31.10.1995 - 1 B 26.95

    Zur verwaltungsgerichtlichen Beurteilung einer Gewerbeuntersagungsverfügung -

    Das ist eine Konsequenz aus dem Umstand, daß die Richtlinie, deren Umsetzung das Gesetz dient, nur das Verhältnis der Bürger zum Staat betrifft, nicht hingegen den Informationsfluß zwischen Behörden regelt (vgl. das 4. Aktionsprogramm der Kommission, das auf die Verbesserung des Zugangs "der Öffentlichkeit" zu Informationen verweist, über die die Umweltbehörden verfügen (ABl. EG vom 7. Dezember 1987 Nr. C 328/15).
  • VG Ansbach, 13.05.2009 - AN 11 K 07.03391

    Kein Mitteilungsanspruch einer ...

    Dies sei eine Konsequenz aus dem Umstand, dass die Richtlinie, deren Umsetzung das Gesetz diene, nur das Verhältnis der Bürger zum Staat betreffe, nicht hingegen den Informationsfluss zwischen Behörden regele (vgl. das 4. Aktionsprogramm der Kommission, das auf die Verbesserung des Zugangs "der Öffentlichkeit" zu Informationen verweist, über die die Umweltbehörden verfügten - ABE EG vom 7.12.1987, Nr. C 328/15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht