Rechtsprechung
   EuGH, 20.04.2016 - C-366/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7389
EuGH, 20.04.2016 - C-366/13 (https://dejure.org/2016,7389)
EuGH, Entscheidung vom 20.04.2016 - C-366/13 (https://dejure.org/2016,7389)
EuGH, Entscheidung vom 20. April 2016 - C-366/13 (https://dejure.org/2016,7389)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,7389) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Profit Investment SIM

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Begriff "widersprechende Entscheidungen" - Gegen mehrere Beklagte, die in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind, gerichtete Klagen, die nicht denselben ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Profit Investment SIM

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Begriff "widersprechende Entscheidungen" - Gegen mehrere Beklagte, die in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind, gerichtete Klagen, die nicht denselben ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gerichtsstandsklausel in Emissionsprospekt von Schuldverschreibungen ("Profit Investment SIM")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Profit Investment SIM

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Corte suprema di cassazione - Auslegung von Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 sowie Art. 23 Abs. 1 Buchst. a und c der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1747
  • EuZW 2016, 419
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)

  • BGH, 26.04.2018 - VII ZR 139/17

    Internationale Zuständigkeit: Überprüfung der Behauptung einer bestimmten Form

    Damit soll gewährleistet werden, dass die Willenseinigung zwischen den Parteien zweifelsfrei feststeht und Gerichtsstandsklauseln, die einseitig in den Vertrag eingefügt worden sind, nicht unbemerkt bleiben (vgl. EuGH, ZIP 2016, 1747 Rn. 39; ZIP 2015, 1540 Rn. 29 f.; NJW 1997, 1431 Rn. 15, 17).

    Ist das Verhalten aufgrund dessen hinreichend bekannt, um als ständige Übung angesehen zu werden, wird die Kenntnis der Parteien vom Handelsbrauch vermutet (vgl. EuGH, ZIP 2016, 1747 Rn. 43 ff., 48; NJW 1997, 1431 Rn. 23 f.).

    Es obliegt dem nationalen Gericht, zu prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen (EuGH, ZIP 2016, 1747 Rn. 41).

  • BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 257/15

    Gerichtsstandsvereinbarung: Schriftformerfordernis des revidierten Luganer

    Er hat jedoch in ständiger Rechtsprechung hervorgehoben, dass die in Art. 23 Abs. 1 LugÜ/Art. 25 Abs. 1 EuGVVO aufgestellten Voraussetzungen für das wirksame Zustandekommen einer Gerichtsstandsvereinbarung zum Ziel haben, das tatsächliche Vorliegen einer Willenseinigung zwischen den Parteien über die Begründung der Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts für auftauchende Streitigkeiten dahin sicherzustellen, dass diese Willenseinigung klar und deutlich zum Ausdruck gekommen sein muss (EuGH, Urteile vom 21. Mai 2015 - C-322/14, RIW 2015, 432 Rn. 29 f. - El Majdoub/CarsOnTheWeb.Deutschland; vom 20. April 2016 - C-366/13, RIW 2016, 357 Rn. 27 - Profit Investment SIM/Ossi; jeweils mwN).

    Die dazu aufgestellten Formerfordernisse sollen deshalb gewährleisten, dass die Einigung zwischen den Vertragsparteien und deren Umfang tatsächlich feststehen (EuGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - C-322/14, aaO Rn. 29 mwN - El Majdoub/Cars OnTheWeb.Deutschland), so dass die Vertragsparteien durch die textliche Fixierung der Einigung nicht zuletzt auch davor geschützt werden, dass unbemerkt Gerichtsstandsklauseln in den Vertrag einfließen (EuGH, Urteile vom 9. Dezember 2003 - C-116/02, RIW 2004, 289 Rn. 50 - Gasser/Misat; vom 20. April 2016 - C-366/13, aaO Rn. 39 - Profit Investment SIM/Ossi).

  • EuGH, 24.11.2022 - C-358/21

    Tilman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Gerade diese Willenseinigung zwischen den Parteien rechtfertigt den Vorrang, der nach dem Grundsatz der Vertragsautonomie der Wahl eines anderen Gerichts als desjenigen, das nach dieser Verordnung eventuell hätte zuständig sein können, eingeräumt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Mai 2015, El Majdoub, C-322/14, EU:C:2015:334, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 20. April 2016, Profit Investment SIM, C-366/13, EU:C:2016:282, Rn. 24).

    Indem Art. 23 Abs. 1 der Brüssel-I-Verordnung die Wirksamkeit einer solchen Gerichtsstandsklausel von einer "Vereinbarung" der Parteien abhängig macht, verlangt die Brüssel-I-Verordnung vom erkennenden Gericht zu prüfen, ob die seine Zuständigkeit begründende Klausel tatsächlich Gegenstand einer Willenseinigung zwischen den Parteien war, die klar und deutlich zum Ausdruck gekommen ist (vgl. entsprechend Urteile vom 14. Dezember 1976, Estasis Saloti di Colzani, 24/76, EU:C:1976:177, Rn. 7, vom 7. Februar 2013, Refcomp, C-543/10, EU:C:2013:62, Rn. 27, und vom 20. April 2016, Profit Investment SIM, C-366/13, EU:C:2016:282, Rn. 27).

    Die Formerfordernisse des Art. 23 Abs. 1 der Brüssel-I-Verordnung sollen gewährleisten, dass die Einigung zwischen den Parteien tatsächlich feststeht (vgl. entsprechend in Bezug auf das Brüsseler Übereinkommen Urteil vom 14. Dezember 1976, Estasis Saloti di Colzani, 24/76, EU:C:1976:177, Rn. 7), wobei das tatsächliche Vorliegen dieser Willenseinigung eines der Ziele dieser Bestimmung ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Februar 2013, Refcomp, C-543/10, EU:C:2013:62, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 20. April 2016, Profit Investment SIM, C-366/13, EU:C:2016:282, Rn. 27).

    Auch wenn diese Erleichterung nicht bedeutet, dass eine Willenseinigung zwischen den Parteien verzichtbar ist, da die tatsächliche Einigung der Parteien stets eines der Ziele dieser Bestimmung ist, wird doch vermutet, dass die Willenseinigung der Parteien über die Gerichtsstandsklausel vorliegt, wenn in dem betreffenden Geschäftszweig des internationalen Handels Handelsbräuche bestehen, die diese Parteien kannten oder kennen mussten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Februar 1997, MSG, C-106/95, EU:C:1997:70, Rn. 16, 17 und 19, sowie vom 20. April 2016, Profit Investment SIM, C-366/13, EU:C:2016:282, Rn. 39 und 40).

  • BGH, 26.03.2019 - XI ZR 228/17

    Internationale Zuständigkeit bei Rückgewähr darlehensfinanzierter

    Die Vereinbarung rechtfertigt den Vorrang, der nach dem Grundsatz der Vertragsautonomie der Wahl eines anderen Gerichts als desjenigen, das nach der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 zuständig gewesen wäre, eingeräumt wird (EuGH, ZIP 2015, 1540 Rn. 26 ["El Majdoub"]; ZIP 2016, 1747 Rn. 24 ["Profit Investment SIM"]).

    Zwar kann eine Gerichtsstandsvereinbarung ausnahmsweise auch im Verhältnis zu einem Dritten Anwendung finden, sofern er, was die nationalen Gerichte zu entscheiden haben, nach dem anwendbaren - hier nach deutschem - Recht in die Rechte und Pflichten der ursprünglichen Vertragspartei eingetreten ist und die Möglichkeit hatte, von der Gerichtsstandsvereinbarung Kenntnis zu erlangen (vgl. EuGH, Slg. 2000, I-9337 Rn. 24 f. und 30 ["Coreck"]; ZIP 2015, 2043 Rn. 65 ["CDC Hydrogen Peroxide"]; ZIP 2016, 1747 Rn. 31 ff. ["Profit Investment SIM"]).

    Der Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" ist autonom auszulegen (EuGH, Slg. 1992, I-3967 Rn. 10 ["Handte"]; Slg. 2004, I-1543 Rn. 22 ["Frahuil"]; RIW 2013, 292 Rn. 45 ["Ceská sporitelna"]; ZIP 2015, 1456 Rn. 37 ["Kolassa"]; ZIP 2016, 1747 Rn. 53 ["Profit Investment SIM"]; NJW 2018, 2105 Rn. 58 ["flightright"]; ZIP 2019, 142 Rn. 38 ["Feniks"]; Senatsurteil vom 28. Februar 2012 - XI ZR 9/11, WM 2012, 747 Rn. 16).

    Dieser Kausalzusammenhang zwischen dem Rückgewähranspruch und der vertraglichen Beziehung reicht aus, um die Klage auf Rückgewähr zu den Fällen zu zählen, in denen ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden (EuGH, ZIP 2016, 1747 Rn. 55 ["Profit Investment SIM"]).

  • BGH, 10.02.2021 - KZR 66/17

    Wikingerhof/Booking.com

    Damit soll verhindert werden, dass einseitig in den Vertrag eingefügte Gerichtsstandsklauseln unbemerkt bleiben (vgl. EuGH, Urteil vom 20. April 2016 - C-366/13, RIW 2016, 357 Rn. 39 - Profit Investment SIM SpA/Ossi; BGH, ZIP 2017, 2324 Rn. 25), und sichergestellt werden, dass eine Willenseinigung der Parteien tatsächlich vorliegt (vgl. EuGH, EuZW 2016, 635 Rn. 36 f. - Höszig/Alstom Power Thermal Services; NJW 2015, 2171 Rn. 30 - Majdoub/CarsOnTheWeb.Deutschland GmbH).

    Die Willenseinigung der Vertragsparteien über die Gerichtsstandsklausel wird zwar vermutet, wenn sie in einer Weise in die Geschäftsbeziehung eingeführt wird, die einem solchen Handelsbrauch entspricht, wenn dieser den Parteien bekannt ist oder als ihnen bekannt angesehen werden muss (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - C-106/95, NJW 1997, 1431 Rn. 25 - MSG; RIW 2016, 357 Rn. 50 - Profit Investment SIM/Ossivgl; BGH, Urteil vom 26. April 2018 - VII ZR 139/17, NJW 2019, 76 Rn. 23).

  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 32 Sa 43/16

    Gerichtsstandbestimmung; internationale Zuständigkeit;

    Es ist dabei grundsätzlich Sache des nationalen Gerichts, zu beurteilen, ob zwischen den verschiedenen bei ihm anhängig gemachten Klagen ein Zusammenhang gegeben ist, ob also in getrennten Verfahren die Gefahr widersprechender Entscheidungen bestünde, und dabei alle erheblichen Umstände, die sich aus den Akten ergeben, zu berücksichtigen (EuGH, Urt. v. 11.10.2007 - C-98/06, BeckRS 2007, 70802, beck-online, Rn. 41; EuGH, Urt. v. 20.04.2016 - C-366/13, BeckRS 2016, 80666, beck-online, Rn. 64).

    Auch besteht nicht schon dann die Gefahr widersprechender Entscheidungen, wenn sich die Begründetheit einer der Klagen auf das Ergebnis einer anderen Klage auswirken würde (vgl. EuGH Urt. v. 20.04.2016 - C-366/13, BeckRS 2016, 80666, beck-online, Rn. 66f.).

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - U (Kart) 7/18

    "MUB-Hintersitzlehnen"

    Voraussetzung ist, dass ein von beiden Seiten unterzeichneter Vertragstext ausdrücklich auf diese hinweist und sie der anderen Vertragspartei tatsächlich zugegangen sind oder dass im Fall eines Vertragsschlusses durch Angebot und Annahme in verschiedenen Urkunden im Angebot auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wird, diese der anderen Partei tatsächlich zugehen und die andere Partei das Angebot schriftlich annimmt; der bloße Abdruck auf der Rückseite oder die bloße Beifügung ohne entsprechenden Hinweis im Vertragstext oder Angebot genügen nicht, weil hierdurch nicht gewährleistet ist, dass die andere Partei tatsächlich einer Klausel zugestimmt hat, die von den allgemeinen Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit abweicht (vgl. EuGH, Urteil vom 07.07.2016, C-222/15 , Rn. 39 f. bei juris; Urteil vom 20.04.2016, C-366/13 , Rn. 26 bei juris; Urteil vom 14.12.1976, C-24/76 , Rn. 9 f. bei juris - Colzani ; Münchener Kommentar zur ZPO/Gottwald, 5. Aufl. 2017, Art. 25 Brüssel Ia-VO Rn. 31; Musielak/Voit/Stadler, ZPO, 15. Aufl. 2018, Art. 25 Brüssel Ia-VO Rn. 9; Reithmann/Martiny/Hausmann, Internationales Vertragsrecht, 8. Aufl. 2015, Rn. 8.63 ff., 8.69).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-59/19

    Wikingerhof - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit

    59 Vgl. Urteil vom 20. April 2016, Profit Investment SIM (C-366/13, EU:C:2016:282, Rn. 54 und 58).

    Dies ist meines Erachtens, wie auch Wikingerhof vorträgt, bei einer auf ungerechtfertigte Bereicherung gestützten Erstattungsklage der Fall, wenn die Rechtsgrundlosigkeit dieser Bereicherung keine Folge der Unwirksamkeit eines Vertrags ist (vgl. Urteil vom 20. April 2016, Profit Investment SIM, C-366/13, EU:C:2016:282, Rn. 55), weil eine solche Klage auf einer Verpflichtung beruht, die sich nicht aus einem schädigenden Ereignis ergibt (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Siemens Aktiengesellschaft Österreich, C-102/15, EU:C:2016:225, Rn. 54 bis 75).

  • OLG Köln, 29.01.2021 - 9 U 184/20

    Auskunftsanspruch auf Offenlegung von Steuern und Gebühren für nicht angetretene

    Bei der zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung in allen EU-Mitgliedsländern erforderlichen autonomen Auslegung setzt der Begriff "Ansprüche aus einem Vertrag" eine von einer Partei gegenüber einer anderen freiwillig eingegangene Verpflichtung voraus (EuGH, Urteil vom 07.03.2018 - C-274/16, C-447/16 und C-448/16, NJW 2018, 2105, juris Rn. 58 ff. - flightright; EuGH, Urteil vom 20.04.2016 - C-366/13, ZIP 2016, 1747 (1751) Rn. 53 - Profit Investment SIM; BGH, Urteil vom 26.03.2019 - XI ZR 228/17, NJW 2019, 2780, juris Rn. 35; jeweils m.w.N.).

    Dieser Kausalzusammenhang zwischen dem Rückgewähranspruch und der vertraglichen Beziehung reicht aus, um die Klage auf Rückgewähr zu den Fällen zu zählen, in denen ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden (EuGH, Urteil vom 20.04.2016 - C-366/13, ZIP 2016, 1747 [1751] Rn. 55 - Profit Investment SIM; BGH, Urteil vom 26.03.2019 - XI ZR 228/17, a.a.O.).

  • EuGH, 18.11.2020 - C-519/19

    DelayFix - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil-

    Des Weiteren wird in Art. 25 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1215/2012 nicht klargestellt, ob eine Gerichtsstandsklausel über den Kreis der Vertragsparteien hinaus an einen Dritten abgetreten werden kann, der Partei eines späteren Vertrags ist und ganz oder teilweise in die Rechte und Pflichten einer der Parteien des ursprünglichen Vertrags eintritt (Urteile vom 7. Februar 2013, Refcomp, C-543/10, EU:C:2013:62, Rn. 25, und vom 20. April 2016, Profit Investment SIM, C-366/13, EU:C:2016:282, Rn. 23).
  • BGH, 12.05.2020 - XI ZR 371/18

    Vorabentscheidungsersuchen: "Ausüben" i.S.d. Luganer Übereinkommens 2007;

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-20/17

    Oberle - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • LG Traunstein, 20.12.2021 - 3 O 1549/21

    Rückzahlung von Verlusten aus der Teilnahme an Onlineglücksspielen

  • EuGH, 09.12.2021 - C-242/20

    HRVATSKE SUME

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-185/15

    Kostanjevec - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-242/20

    HRVATSKE SUME - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit

  • LG Frankfurt/Main, 19.01.2023 - 24 S 74/22
  • EuGH, 28.06.2017 - C-436/16

    Leventis und Vafias - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2018 - C-308/17

    Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass die

  • LG Memmingen, 28.09.2022 - 13 S 249/22

    Erstattung von im Flugpreis enthaltenen Steuern, Gebühren und Entgelte bei

  • LG Heidelberg, 08.12.2022 - 5 O 160/21

    Rückforderung der Spieleinsätze beim Online-Glücksspiel

  • LG Kleve, 14.10.2020 - 2 O 252/19
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-345/22

    Maersk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zusammenarbeit in Zivil-

  • LG Memmingen, 28.09.2022 - 13 S 676/22

    Estattung von Flugnebenkosten nach Nichtantritt des Fluges

  • LG Frankfurt/Main, 21.12.2022 - 13 O 258/21
  • LG Bremen, 21.03.2017 - 11 O 127/15
  • LG Bonn, 10.02.2023 - 30 O 83/21
  • AG Nürnberg, 20.12.2022 - 22 C 5606/22

    Rückerstattung von Flugnebenkosten bei Nichtantritt einer Flugreise

  • AG Nürnberg, 20.12.2022 - 22 C 5607/22

    Mehrfache Abtretung, Abtretungsurkunde, Abtretungsbestätigung, Abtretungsverbot,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht