Rechtsprechung
   EuGH, 21.04.2016 - C-232/15 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8704
EuGH, 21.04.2016 - C-232/15 P (https://dejure.org/2016,8704)
EuGH, Entscheidung vom 21.04.2016 - C-232/15 P (https://dejure.org/2016,8704)
EuGH, Entscheidung vom 21. April 2016 - C-232/15 P (https://dejure.org/2016,8704)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,8704) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ultra air / EUIPO

    Rechtsmittel - Unionsmarke - Unionswortmarke ultra.air ultrafilter - Nichtigkeitsverfahren - Absolutes Eintragungshindernis oder absoluter Nichtigkeitsgrund - Beschreibender Charakter - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c und Art. 52 Abs. 1 ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Ultra air / EUIPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ultra air / EUIPO

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Unionsmarke - Unionswortmarke ultra.air ultrafilter - Nichtigkeitsverfahren - Absolutes Eintragungshindernis oder absoluter Nichtigkeitsgrund - Beschreibender Charakter - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c und Art. 52 Abs. 1 ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • EuG, 25.02.2021 - T-437/20

    Ultrasun/ EUIPO (ULTRASUN) - Aufhebungsklage - Unionsmarke - Anmeldung der

    Vielmehr hat sie die mögliche Wahrnehmung dieses Zeichens durch die maßgeblichen Verkehrskreise erläutert (vgl. in diesen Sinne Beschluss vom 21. April 2016, ultra air/EUIPO, C-232/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:299, Rn. 38).

    Da sich aus dem Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 ergibt, dass das angemeldete Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn eines der dort aufgeführten absoluten Eintragungshindernisse greift, geht der zweite Klagegrund, mit dem die Klägerin einen Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung geltend macht, ins Leere (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 21. April 2016, ultra air/EUIPO, C-232/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:299, Rn. 58).

  • EuGH, 07.06.2017 - C-687/16

    Capella / EUIPO - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs

    Die Würdigung der Tatsachen und Beweismittel ist somit, außer im Fall ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. März 1994, Hilti/Kommission, C-53/92 P, EU:C:1994:77, Rn. 42, und Beschluss vom 21. April 2016, ultra air/EUIPO, C-232/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:299, Rn. 42).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht