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   EuGH, 12.05.2016 - C-692/15, C-693/15, C-694/15   

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https://dejure.org/2016,10926
EuGH, 12.05.2016 - C-692/15, C-693/15, C-694/15 (https://dejure.org/2016,10926)
EuGH, Entscheidung vom 12.05.2016 - C-692/15, C-693/15, C-694/15 (https://dejure.org/2016,10926)
EuGH, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - C-692/15, C-693/15, C-694/15 (https://dejure.org/2016,10926)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Security Service

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Art. 53 Abs. 2 - Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr - Rein interner Sachverhalt - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs

  • Europäischer Gerichtshof

    Security Service

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Art. 53 Abs. 2 - Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr - Rein interner Sachverhalt - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Security Service

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Art. 53 Abs. 2 - Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr - Rein interner Sachverhalt - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2017 - C-74/16

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen Steuerbefreiungen für Schulen

    16 - Die Notwendigkeit der Beachtung von Art. 94 der Verfahrensordnung betont der Gerichtshof z. B. im Beschluss vom 12. Mai 2016, Security Service u. a. (C-692/15 bis C-694/15, EU:C:2016:344, Rn. 18).
  • EuGH, 16.07.2020 - C-686/18

    Adusbef u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zulässigkeit - Art. 63 ff. AEUV -

    Er hat bereits entschieden, dass es unerlässlich ist, dass das nationale Gericht in der Vorlageentscheidung selbst ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Vorschriften des Unionsrechts, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Vorschriften und dem nationalen Recht, das auf den bei ihm anhängigen Rechtsstreit anzuwenden ist, herstellt (Beschlüsse vom 12. Mai 2016, Security Service u. a., C-692/15 bis C-694/15, EU:C:2016:344, Rn. 20, sowie vom 5. Juni 2019, Wilo Salmson France, C-10/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:464, Rn. 13).

    Die Anforderungen an den Inhalt eines Vorabentscheidungsersuchens sind ausdrücklich in Art. 94 der Verfahrensordnung aufgeführt, von dem das vorlegende Gericht im Rahmen der in Art. 267 AEUV vorgesehenen Zusammenarbeit Kenntnis haben sollte und den es sorgfältig zu beachten hat (Beschlüsse vom 12. Mai 2016, Security Service u. a., C-692/15 bis C-694/15, EU:C:2016:344, Rn. 18, vom 5. Juni 2019, Wilo Salmson France, C-10/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:464, Rn. 14, sowie vom 7. November 2019, P.J., C-513/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:953, Rn. 15).

  • EuGH, 08.12.2016 - C-532/15

    Eurosaneamientos u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Leistungen von

    Es ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur - u. a. - dann abgelehnt werden kann, wenn die Vorschrift des Unionsrechts, um deren Auslegung der Gerichtshof ersucht wird, offensichtlich nicht angewandt werden kann (vgl. Beschluss vom 12. Mai 2016, Security Service u. a., C-692/15 bis C-694/15, EU:C:2016:344, Rn. 22 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Soweit die Vorabentscheidungsersuchen die Vereinbarkeit der in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden Regelung mit den Bestimmungen des AEU-Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr betreffen, ist darauf hinzuweisen, dass diese nicht für Sachverhalte gelten, die sich ausschließlich innerhalb eines Mitgliedstaats abspielen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 12. Mai 2016, Security Service u. a., C-692/15 bis C-694/15, EU:C:2016:344, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil vom 15. November 2016, Ullens de Schooten, C-268/15, EU:C:2016:874, Rn. 47).

  • EuGH, 08.03.2017 - C-448/15

    Wereldhave Belgium u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - In verschiedenen

    Dieser hat bereits entschieden, dass es für das nationale Gericht unerlässlich ist, ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Unionsbestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang zu geben, den es zwischen diesen Bestimmungen und dem nationalen Recht, das auf den bei ihm anhängigen Rechtsstreit anzuwenden ist, sieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2016, Safe Interenvíos, C-235/14, EU:C:2016:154, Rn. 115, Beschluss vom 12. Mai 2016, Security Service u. a., C-692/15 bis C-694/15, EU:C:2016:344, Rn. 20, und vom 10. November 2016, Private Equity Insurance Group, C-156/15, EU:C:2016:851, Rn. 62).
  • EuGH, 11.09.2019 - C-676/17

    Calin

    Es ist daher Sache des vorlegenden Gerichts, die Beachtung des Äquivalenzgrundsatzes im Ausgangsverfahren im Licht der in Rn. 30 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung zu prüfen, wobei es diesem Gericht unbenommen bleibt, ein neues Vorabentscheidungsersuchen vorzulegen, wenn es dem Gerichtshof alle Angaben zu liefern vermag, die ihm eine Entscheidung über die Frage der Beachtung des Äquivalenzgrundsatzes ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 12. Mai 2016, Security Service u. a., C-692/15 bis C-694/15, EU:C:2016:344, Rn. 30 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-83/19

    Nach Auffassung von Generalanwalt Bobek verstoßen die vorläufige Ernennung des

    30 Vgl. z. B. Urteil vom 10. März 2016, Safe Interenvíos (C-235/14, EU:C:2016:154, Rn. 115), oder Beschluss vom 12. Mai 2016, Security Service u. a. (C-692/15 bis C-694/15, EU:C:2016:344, Rn. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-436/20

    ASADE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - Art. 49 und

    20 Vgl. z. B. Urteil vom 10. März 2016, Safe Interenvíos (C-235/14, EU:C:2016:154, Rn. 115), und Beschluss vom 12. Mai 2016, Security Service u. a. (C-692/15 bis C-694/15, EU:C:2016:344, Rn. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2016 - C-298/15

    Borta - Öffentliche Aufträge - Qualitative Auswahlkriterien - Verpflichtung des

    16 - Vgl. u. a. Beschlüsse vom 3. Juli 2014, Tudoran (C-92/14, EU:C:2014:2051, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 12. Mai 2016, Security Service u. a. (C-692/15 bis C-694/15, EU:C:2016:344, Rn. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-355/19

    Asociatia "Forumul Judecatorilor din România" u.a. - Vorlage zur

    30 Vgl. z. B. Urteil vom 10. März 2016, Safe Interenvíos (C-235/14, EU:C:2016:154, Rn. 115), oder Beschluss vom 12. Mai 2016, Security Service u. a. (C-692/15 bis C-694/15, EU:C:2016:344, Rn. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-291/19

    SO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über den Beitritt der Republik

    30 Vgl. z. B. Urteil vom 10. März 2016, Safe Interenvíos (C-235/14, EU:C:2016:154, Rn. 115), oder Beschluss vom 12. Mai 2016, Security Service u. a. (C-692/15 bis C-694/15, EU:C:2016:344, Rn. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-711/21

    Belgischer Staat (Éléments postérieurs à la décision de retour) - Vorlage zur

  • EuGH, 22.12.2022 - C-491/20

    Sad Najwyzszy

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2020 - C-686/18

    Adusbef u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2017 - C-560/15

    Europa Way und Persidera - Vorabentscheidungsersuchen - Elektronische

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