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   EuGH, 26.05.2016 - C-550/14   

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https://dejure.org/2016,11419
EuGH, 26.05.2016 - C-550/14 (https://dejure.org/2016,11419)
EuGH, Entscheidung vom 26.05.2016 - C-550/14 (https://dejure.org/2016,11419)
EuGH, Entscheidung vom 26. Mai 2016 - C-550/14 (https://dejure.org/2016,11419)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Europäischer Gerichtshof

    Envirotec Denmark

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Verlagerung der Steuerschuld - Art. 198 Abs. 2 - Goldmaterial oder Halbfertigerzeugnisse - Begriff - Art. 199 Abs. 1 Buchst. d und Anhang VI - Gebrauchtmaterial, Abfallstoffe und ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Envirotec Denmark

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Verlagerung der Steuerschuld - Art. 198 Abs. 2 - Goldmaterial oder Halbfertigerzeugnisse - Begriff - Art. 199 Abs. 1 Buchst. d und Anhang VI - Gebrauchtmaterial, Abfallstoffe und ...

  • IWW

    Art. 198 Abs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG, Richtlinie 98/80/EG, Richtlinie 77/388/EWG, Richtlinie 98/80

  • Wolters Kluwer

    Verlagerung der Mehrwertsteuerschuld bei Lieferung von Barren aus zufälliger Verschmelzung von Schrott und goldhaltigen Metallgegenständen; Vorabentscheidungsersuchen des dänischen Berufungsgerichts für die Region Ost

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Verlagerung der Steuerschuld - Art. 198 Abs. 2 - Goldmaterial oder Halbfertigerzeugnisse - Begriff - Art. 199 Abs. 1 Buchst. d und Anhang VI - Gebrauchtmaterial, Abfallstoffe und ...

  • rechtsportal.de

    Verlagerung der Mehrwertsteuerschuld bei Lieferung von Barren aus zufälliger Verschmelzung von Schrott und goldhaltigen Metallgegenständen; Vorabentscheidungsersuchen des dänischen Berufungsgerichts für die Region Ost

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Envirotec Denmark

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Verlagerung der Steuerschuld - Art. 198 Abs. 2 - Goldmaterial oder Halbfertigerzeugnisse - Begriff - Art. 199 Abs. 1 Buchst. d und Anhang VI - Gebrauchtmaterial, Abfallstoffe und ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 13.06.2013 - C-125/12

    Promociones y Construcciones BJ 200 - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG -

    Auszug aus EuGH, 26.05.2016 - C-550/14
    Außerdem kann, wenn die verschiedenen Sprachfassungen voneinander abweichen, die Tragweite der betreffenden Vorschrift nicht auf der Grundlage einer ausschließlich am Wortlaut orientierten Auslegung beurteilt werden, sondern muss nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung beurteilt werden, deren Teil die Vorschrift ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. März 2005, Fonden Marselisborg Lystbådehavn, C-428/02, EU:C:2005:126, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 13. Juni 2013, Promociones y Construcciones BJ 200, C-125/12, EU:C:2013:392, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sie ist daher eng auszulegen, dies darf jedoch nicht dazu führen, dass ihr ihre Wirksamkeit genommen wird (vgl. Urteile vom 13. Juni 2013, Promociones y Construcciones BJ 200, C-125/12, EU:C:2013:392, Rn. 23 und 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.12.2012 - C-395/11

    BLV Wohn- und Gewerbebau - Steuerwesen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    Auszug aus EuGH, 26.05.2016 - C-550/14
    Ebenso sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem üblichen Sinn im gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziele zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2012, BLV Wohn- und Gewerbebau, C-395/11, EU:C:2012:799, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-33/11

    A - Sechste Richtlinie - Befreiungen - Art. 15 Nr. 6 - Befreiung der Lieferungen

    Auszug aus EuGH, 26.05.2016 - C-550/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und das Ziel zu berücksichtigen, das mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt wird (Urteile vom 26. Januar 2012, ADV Allround, C-218/10, EU:C:2012:35, Rn. 26, und vom 19. Juli 2012, A, C-33/11, EU:C:2012:482, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.01.2012 - C-218/10

    ADV Allround - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 9, 17 und 18 -

    Auszug aus EuGH, 26.05.2016 - C-550/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und das Ziel zu berücksichtigen, das mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt wird (Urteile vom 26. Januar 2012, ADV Allround, C-218/10, EU:C:2012:35, Rn. 26, und vom 19. Juli 2012, A, C-33/11, EU:C:2012:482, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.03.2005 - C-428/02

    Fonden Marselisborg Lystbådehavn

    Auszug aus EuGH, 26.05.2016 - C-550/14
    Außerdem kann, wenn die verschiedenen Sprachfassungen voneinander abweichen, die Tragweite der betreffenden Vorschrift nicht auf der Grundlage einer ausschließlich am Wortlaut orientierten Auslegung beurteilt werden, sondern muss nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung beurteilt werden, deren Teil die Vorschrift ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. März 2005, Fonden Marselisborg Lystbådehavn, C-428/02, EU:C:2005:126, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 13. Juni 2013, Promociones y Construcciones BJ 200, C-125/12, EU:C:2013:392, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.10.2017 - C-90/16

    Duplicate-Bridge fällt nicht unter den Begriff "Sport" im Sinne der

    Da der Begriff "Sport" in der Richtlinie 2006/112 nicht definiert wird, sind die Bedeutung und die Tragweite dieses Begriffs nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs entsprechend seinem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch zu bestimmen, wobei zu berücksichtigen ist, in welchem Zusammenhang er verwendet wird und welche Ziele mit der Regelung verfolgt werden, zu der er gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. September 2014, Deckmyn und Vrijheidsfonds, C-201/13, EU:C:2014:2132, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 26. Mai 2016, Envirotec Denmark, C-550/14, EU:C:2016:354, Rn. 27).
  • EuGH, 15.03.2017 - C-528/15

    Al Chodor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Kriterien und Verfahren zur

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und das Ziel zu berücksichtigen, das mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt wird (Urteil vom 26. Mai 2016, Envirotec Denmark, C-550/14, EU:C:2016:354, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wenn die verschiedenen Sprachfassungen voneinander abweichen, kann die Bedeutung der betreffenden Vorschrift jedoch nicht auf der Grundlage einer ausschließlich am Wortlaut orientierten Auslegung beurteilt werden, sondern muss nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung beurteilt werden, deren Teil die Vorschrift ist (Urteil vom 26. Mai 2016, Envirotec Denmark, C-550/14, EU:C:2016:354, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BGH, 17.10.2023 - 1 StR 151/23

    Goldschmuggel aus Liechtenstein - Urteil des Landgerichts Stuttgart rechtskräftig

    Bei der Auslegung einer Unionsvorschrift sind neben dem Wortlaut auch der Regelungszusammenhang und das Ziel zu berücksichtigen, das mit der Regelung verfolgt wird (z.B. EuGH, Urteile vom 10. Februar 2022 - C-9/20 Grundstücksgemeinschaft Kollaustraße 136 Rn. 39 und vom 26. Mai 2016 - C-550/14 Envirotec Denmark Rn. 27; jeweils mwN).
  • EuGH, 19.10.2017 - C-231/16

    Merck - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs folgt aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die wie im vorliegenden Fall für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung nicht nur ihres Wortlauts, sondern auch des Kontexts der Vorschrift und des Ziels gefunden werden muss, das mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt wird (vgl. u. a. Urteile vom 26. Mai 2016, Envirotec Denmark, C-550/14, EU:C:2016:354, Rn. 27, und vom 18. Mai 2017, Hummel Holding, C-617/15, EU:C:2017:390, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.12.2019 - C-666/18

    IT Development - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum -

    Diese Feststellung wird bestätigt durch die Ziele der Richtlinie 2004/48 und den Zusammenhang, in den sich ihr Art. 2 Abs. 1 einfügt; beide sind nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung dieser Vorschrift zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Mai 2016, Envirotec Denmark, C-550/14, EU:C:2016:354, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2016 - C-564/15

    Farkas

    5 - Urteil vom 26. Mai 2016, Envirotec Denmark (C-550/14, EU:C:2016:354, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.10.2020 - C-778/18

    Association française des usagers de banques - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Was erstens die Frage anbelangt, ob Art. 12 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2014/17 dahin auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der der Kreditgeber vom Kreditnehmer verlangen kann, dass er alle seine Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit oder diesen gleichgestellte Bezüge unabhängig von der Höhe, den Fälligkeiten und der Laufzeit des Kredits per Dauerauftrag auf ein bei diesem Kreditgeber eröffnetes Zahlungskonto fließen lässt, sind nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur der Wortlaut dieses Artikels, sondern auch sein Zusammenhang und das Ziel zu berücksichtigen, das mit der Regelung, zu der er gehört, verfolgt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Mai 2016, Envirotec Denmark, C-550/14, EU:C:2016:354, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2021 - C-79/20

    Yieh United Steel / Kommission - Rechtsmittel - Dumping - Durchführungsverordnung

    29 Vgl. u. a. Urteil vom 26. Mai 2016, Envirotec Denmark (C-550/14, EU:C:2016:354, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-154/17

    E LATS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Begriff

    26 Vgl. entsprechend zu Anlagegold, Urteil vom 26. Mai 2016, Envirotec Denmark (C-550/14, EU:C:2016:354, Rn. 41).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-656/19

    BAKATI PLUS - Vorabentscheidungsverfahren - Steuerwesen - Mehrwertsteuer -

    11 Urteil vom 26. Mai 2016, Envirotec Denmark (C-550/14, EU:C:2016:354, Rn. 27).
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