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   EuGH, 09.06.2016 - C-287/14   

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https://dejure.org/2016,12965
EuGH, 09.06.2016 - C-287/14 (https://dejure.org/2016,12965)
EuGH, Entscheidung vom 09.06.2016 - C-287/14 (https://dejure.org/2016,12965)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - C-287/14 (https://dejure.org/2016,12965)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Eurospeed

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Haftung des Fahrers für Verstöße gegen die Pflicht zur Nutzung eines Fahrtenschreibers

  • Europäischer Gerichtshof

    Eurospeed

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Haftung des Fahrers für Verstöße gegen die Pflicht zur Nutzung eines Fahrtenschreibers

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Eurospeed

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Eurospeed

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Haftung des Fahrers für Verstöße gegen die Pflicht zur Nutzung eines Fahrtenschreibers

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuGH, 20.12.2017 - C-102/16

    Im Straßentransportsektor dürfen die Fahrer die ihnen zustehende regelmäßige

    So sollen nach ständiger Rechtsprechung mit dieser Verordnung nach ihrem 17. Erwägungsgrund und Art. 1 die Arbeitsbedingungen der im Straßenverkehrsgewerbe beschäftigten Arbeitnehmer und die allgemeine Straßenverkehrssicherheit verbessert sowie die Wettbewerbsbedingungen im Straßenverkehrsgewerbe angeglichen werden (vgl. u. a. Urteile vom 9. Februar 2012, Urbán, C-210/10, EU:C:2012:64, Rn. 25, vom 9. Juni 2016, Eurospeed, C-287/14, EU:C:2016:420, Rn. 38 und 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 19. Oktober 2016, EL-EM-2001, C-501/14, EU:C:2016:777, Rn. 21).

    Somit verfügen die Mitgliedstaaten, da es ihnen nach der Verordnung Nr. 561/2006 obliegt, die Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung zu erlassen, im Hinblick auf die Art der anwendbaren Sanktionen über einen Ermessensspielraum (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2016, Eurospeed, C-287/14, EU:C:2016:420, Rn. 34).

  • EuGH, 26.09.2018 - C-513/17

    Baumgartner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Straßenverkehr -

    Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass Art. 19 Abs. 2 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 561/2006 den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats ausdrücklich die Möglichkeit gibt, gegen ein Unternehmen und/oder einen Fahrer bei einem Verstoß gegen die Verordnung auch dann eine Sanktion zu verhängen, wenn dieser Verstoß im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2016, Eurospeed, C-287/14, EU:C:2016:420, Rn. 33).

    Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass die Verordnung Nr. 561/2006 außer der Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Personals im Straßenverkehrsgewerbe auch das Ziel verfolgt, die allgemeine Straßenverkehrssicherheit zu verbessern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2016, Eurospeed, C-287/14, EU:C:2016:420, Rn. 39).

    Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass ein Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet ein Verstoß gegen die Verordnung Nr. 561/2006 begangen wurde, jedenfalls befugt ist, ihn zu ahnden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2016, Eurospeed, C-287/14, EU:C:2016:420, Rn. 33), so dass es einer Ermächtigung durch eine zuständige Behörde eines anderen Mitgliedstaats nicht bedarf.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2018 - C-384/17

    Link Logistik N&N - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung auf dem

    4 Vgl. Urteile vom 9. Februar 2012, Urbán (C-210/10, EU:C:2012:64), vom 9. Juni 2016 , Eurospeed (C-287/14, EU:C:2016:420), vom 19. Oktober 2016, EL-EM-2001 (C-501/14, EU:C:2016:777), und vom 22. März 2017, Euro-Team und Spirál-Gép (C-497/15 und C-498/15, EU:C:2017:229).

    Vgl. auch Urteile vom 9. Juni 2016, Eurospeed (C-287/14, EU:C:2016:420), und vom 19. Oktober 2016, EL-EM-2001 (C-501/14, EU:C:2016:777).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2021 - C-428/19

    Rapidsped

    32 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Juni 1994, Van Swieten (C-313/92, EU:C:1994:219, Rn. 22), sowie vom 9. Juni 2016, Eurospeed (C-287/14, EU:C:2016:420, Rn. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-906/19

    Ministère public (Sanctions extraterritoriales)

    23 Diese Unterscheidung ist in der Praxis nicht immer so eindeutig, da bestimmte Verhaltensweisen einen Verstoß sowohl gegen die Verordnung Nr. 3821/85 als auch gegen die Verordnung Nr. 561/2006 darstellen können (vgl. z. B. Urteile vom 9. Juni 2016, Eurospeed, C-287/14, EU:C:2016:420, und vom 26. September 2018, Baumgartner, C-513/17, EU:C:2018:772).
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