Rechtsprechung
   EuGH, 30.06.2016 - C-205/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16041
EuGH, 30.06.2016 - C-205/15 (https://dejure.org/2016,16041)
EuGH, Entscheidung vom 30.06.2016 - C-205/15 (https://dejure.org/2016,16041)
EuGH, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - C-205/15 (https://dejure.org/2016,16041)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,16041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Toma und Biroul Executorului Judecatoresc Horațiu-Vasile Cruduleci

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 47 - Recht auf Zugang zu einem Gericht - Grundsatz der Waffengleichheit - Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität - Zwangsvollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, mit der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Toma und Biroul Executorului Judecatoresc Horatiu-Vasile Cruduleci

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 47 - Recht auf Zugang zu einem Gericht - Grundsatz der Waffengleichheit - Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität - Zwangsvollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, mit der ...

  • IWW
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Toma und Biroul Executorului Judecatoresc Horatiu-Vasile Cruduleci

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 47 - Recht auf Zugang zu einem Gericht - Grundsatz der Waffengleichheit - Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität - Zwangsvollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, mit der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1239
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)

  • EuGH, 19.12.2019 - C-752/18

    Um die Verantwortlichen des Freistaats Bayern dazu anzuhalten, in München

    Dieses Recht wäre nämlich illusorisch, wenn die Rechtsordnung eines Mitgliedstaats es zuließe, dass eine endgültige und bindende gerichtliche Entscheidung zulasten einer Partei wirkungslos bleibt (Urteile vom 30. Juni 2016, Toma und Biroul Executorului Judecatoresc Horatiu-Vasile Cruduleci, C-205/15, EU:C:2016:499" Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 29. Juli 2019, Torubarov, C-556/17, EU:C:2019:626, Rn. 57).

    Insbesondere geht aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 6 Abs. 1 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, in deren Licht Art. 47 der Charta auszulegen ist (Urteil vom 30. Juni 2016, Toma und Biroul Executorului Judecatoresc Horatiu-Vasile Cruduleci, C-205/15, EU:C:2016:499" Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung), hervor, dass dieser Bestimmung jede praktische Wirksamkeit genommen wird, wenn Behörden einer endgültigen und vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung nicht nachkommen (vgl. in diesem Sinne EGMR, 19. März 1997, Hornsby/Griechenland, CE:ECHR:1997:0319JUD001835791, §§ 41 und 45).

  • EuGH, 19.11.2019 - C-585/18

    Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die neue Disziplinarkammer des

    Was zunächst die Bestimmungen der Charta anbelangt, trifft es zwar zu, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 267 AEUV das Unionsrecht nur in den Grenzen der ihm übertragenen Zuständigkeiten prüfen kann (Urteil vom 30. Juni 2016, Toma und Biroul Executorului Judecatoresc Horatiu-Vasile Cruduleci, C-205/15, EU:C:2016:499, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Danach gilt sie für die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Rechts der Union; diese Bestimmung bestätigt die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs, nach der die in der Unionsrechtsordnung garantierten Grundrechte in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen, aber nicht außerhalb derselben Anwendung finden (Urteil vom 30. Juni 2016, Toma und Biroul Executorului Judecatoresc Horatiu-Vasile Cruduleci, C-205/15, EU:C:2016:499, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wie aus den Erläuterungen zu Art. 47 der Charta, die gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 3 EUV und Art. 52 Abs. 7 der Charta bei deren Auslegung zu berücksichtigen sind, hervorgeht, entsprechen die Abs. 1 und 2 von Art. 47 Art. 6 Abs. 1 und Art. 13 der EMRK (Urteil vom 30. Juni 2016, Toma und Biroul Executorului Judecatoresc Horatiu Horatiu-Vasile Cruduleci, C-205/15, EU:C:2016:499, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.11.2016 - C-243/15

    Lesoochranárske zoskupenie VLK

    Danach gilt sie für die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Rechts der Union; diese Bestimmung bestätigt die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs, nach der die in der Unionsrechtsordnung garantierten Grundrechte in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen, aber nicht außerhalb derselben Anwendung finden (vgl. insbesondere Urteil vom 30. Juni 2016, Toma und Biroul Executorului Judecatoresc Horatiu-Vasile Cruduleci, C-205/15, EU:C:2016:499, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht