Rechtsprechung
EuGH, 20.07.2016 - C-341/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Europäischer Gerichtshof
Maschek
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 7 - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Versetzung in den Ruhestand auf Antrag des Betroffenen - Arbeitnehmer, der seinen bezahlten Jahresurlaub vor Ende seines Arbeitsverhältnisses nicht ...
- Europäischer Gerichtshof
Maschek
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 7 - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Versetzung in den Ruhestand auf Antrag des Betroffenen - Arbeitnehmer, der seinen bezahlten Jahresurlaub vor Ende seines Arbeitsverhältnisses nicht ...
- IWW
- hensche.de
Urlaubsabgeltung, Urlaub: Abgeltung, Freistellung
- arbeitsrechtsiegen.de
Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 7 - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Versetzung in den Ruhestand auf Antrag des Betroffenen - Arbeitnehmer, der seinen bezahlten Jahresurlaub vor Ende seines Arbeitsverhältnisses nicht ...
- rechtsportal.de
Urlaubsabgeltung bei Versetzung in den Ruhestand nach vorheriger Erkrankung und Nichtverwendung aufgrund Abwesenheitsvereinbarung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Freizügigkeit - Beendet ein Arbeitnehmer von sich aus sein Arbeitsverhältnis, hat er Anspruch auf eine finanzielle Vergütung, wenn er seinen bezahlten Jahresurlaub ganz oder teilweise nicht verbrauchen konnte
- lto.de (Kurzinformation)
Ausgleich für nicht verbrauchten Urlaub: Anspruch auch bei Kündigung durch Arbeitnehmer
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nicht genommener Urlaub - Entschädigungsanspruch des Arbeitnehmers
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmer haben Anspruch auf finanzielle Vergütung des vor Ende des Arbeitsverhältnisses nicht verbrauchten Jahresurlaubs
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Entschädigungsanspruch für nicht genommenen Urlaub
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Finanzielle Vergütung für nicht genommenen Jahresurlaub
- anwaltsindex.com (Kurzinformation)
Finanzielle Vergütung bei offenen Urlaubstagen und Kündigung
- arbrb.de (Kurzinformation)
Zum unionsrechtlichen Urlaubsanspruch bei einvernehmlicher Freistellung
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Urlaubsabgeltung auch bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unwiderrufliche Freistellung und Urlaubsabgeltung
- deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)
Geld statt Urlaub - Urlaubsanspruch auch nach eigener Kündigung
- juraforum.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber muss Resturlaub bei Jobende vergüten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitnehmer hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf finanzielle Entschädigung für nicht genommenen Urlaub - Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht entscheidend
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Urlaubsabgeltung nach unwiderruflicher Freistellung
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Maschek
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Hans Maschek gegen Magistratsdirektion der Stadt Wien - Personalstelle Wiener Stadtwerke
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Papierfundstellen
- EuZW 2016, 666
- NZA 2016, 1067
Wird zitiert von ... (47) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 03.05.2012 - C-337/10
Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle …
Auszug aus EuGH, 20.07.2016 - C-341/15
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (…vgl. Urteile vom 18. März 2004, Merino Gomez, C-342/01, EU:C:2004:160, Rn. 31…, vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 47 bis 50, sowie vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 37) steht es den Mitgliedstaaten frei, einem Arbeitnehmer über den durch § 7 der Richtlinie 2003/88 garantierten Mindestanspruch hinaus einen Urlaubsanspruch oder einen Urlaubsersatzleistungsanspruch gesetzlich einzuräumen.Dieser Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, der nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Union anzusehen ist, wird somit jedem Arbeitnehmer unabhängig von seinem Gesundheitszustand gewährt (…Urteile vom 20. Januar 2009, Schultz-Hoff u. a., C-350/06 und C-520/06, EU:C:2009:18, Rn. 54, sowie vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 28).
Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde und es deshalb nicht mehr möglich ist, bezahlten Jahresurlaub tatsächlich zu nehmen, hat der Arbeitnehmer nach Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 Anspruch auf eine finanzielle Vergütung, um zu verhindern, dass ihm wegen dieser fehlenden Möglichkeit jeder Genuss des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub, selbst in finanzieller Form, vorenthalten wird (…vgl. Urteile vom 20. Januar 2009, Schultz-Hoff u. a., C-350/06 und C-520/06, EU:C:2009:18, Rn. 56, vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 29, …sowie vom 12. Juni 2014, Bollacke, C-118/13, EU:C:2014:1755, Rn. 17).
Zweitens ist hinsichtlich einer Situation wie der im Ausgangsverfahren fraglichen darauf hinzuweisen, dass Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 dahin auszulegen ist, dass er einzelstaatlichen Bestimmungen oder Gepflogenheiten entgegensteht, nach denen dem Arbeitnehmer am Ende des Arbeitsverhältnisses keine finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub gezahlt wird, wenn er sich während des gesamten Bezugs- und/oder Übertragungszeitraums oder eines Teils davon im Krankheitsurlaub befand und deshalb seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte (…Urteile vom 20. Januar 2009, Schultz-Hoff u. a., C-350/06 und C-520/06, EU:C:2009:18, Rn. 62, sowie vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 30).
Somit ist Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 dahin auszulegen, dass ein Arbeitnehmer beim Eintritt in den Ruhestand Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für bezahlten Jahresurlaub hat, den er nicht genommen hat, weil er aus Krankheitsgründen seine Aufgaben nicht wahrgenommen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 32).
Somit steht die Richtlinie 2003/88 innerstaatlichen Bestimmungen nicht entgegen, die einen bezahlten Jahresurlaub vorsehen, der den durch Art. 7 der Richtlinie garantierten Mindestzeitraum von vier Wochen übersteigt und unter den im nationalen Recht festgelegten Bedingungen für die Inanspruchnahme und Gewährung eingeräumt wird (…vgl. u. a. Urteile vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 47, sowie vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 34 und 35).
Zum anderen ist es Sache der Mitgliedstaaten, die Bedingungen für die Gewährung festzulegen (vgl. Urteil vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 36).
- EuGH, 20.01.2009 - C-350/06
Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit
Auszug aus EuGH, 20.07.2016 - C-341/15
Dieser Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, der nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Union anzusehen ist, wird somit jedem Arbeitnehmer unabhängig von seinem Gesundheitszustand gewährt (Urteile vom 20. Januar 2009, Schultz-Hoff u. a., C-350/06 und C-520/06, EU:C:2009:18, Rn. 54, …sowie vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 28).Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde und es deshalb nicht mehr möglich ist, bezahlten Jahresurlaub tatsächlich zu nehmen, hat der Arbeitnehmer nach Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 Anspruch auf eine finanzielle Vergütung, um zu verhindern, dass ihm wegen dieser fehlenden Möglichkeit jeder Genuss des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub, selbst in finanzieller Form, vorenthalten wird (vgl. Urteile vom 20. Januar 2009, Schultz-Hoff u. a., C-350/06 und C-520/06, EU:C:2009:18, Rn. 56…, vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 29, …sowie vom 12. Juni 2014, Bollacke, C-118/13, EU:C:2014:1755, Rn. 17).
Zweitens ist hinsichtlich einer Situation wie der im Ausgangsverfahren fraglichen darauf hinzuweisen, dass Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 dahin auszulegen ist, dass er einzelstaatlichen Bestimmungen oder Gepflogenheiten entgegensteht, nach denen dem Arbeitnehmer am Ende des Arbeitsverhältnisses keine finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub gezahlt wird, wenn er sich während des gesamten Bezugs- und/oder Übertragungszeitraums oder eines Teils davon im Krankheitsurlaub befand und deshalb seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte (Urteile vom 20. Januar 2009, Schultz-Hoff u. a., C-350/06 und C-520/06, EU:C:2009:18, Rn. 62, …sowie vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 30).
Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung mit dem in Art. 7 der Richtlinie 2003/88 verankerten Anspruch auf Jahresurlaub ein doppelter Zweck verfolgt wird, der darin besteht, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zum einen von der Ausübung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben zu erholen und zum anderen über einen Zeitraum der Entspannung und Freizeit zu verfügen (Urteile vom 20. Januar 2009, Schultz-Hoff u. a., C-350/06 und C-520/06, EU:C:2009:18, Rn. 25, …und vom 22. November 2011, KHS, C-214/10, EU:C:2011:761, Rn. 31).
- EuGH, 24.01.2012 - C-282/10
Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung …
Auszug aus EuGH, 20.07.2016 - C-341/15
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (…vgl. Urteile vom 18. März 2004, Merino Gomez, C-342/01, EU:C:2004:160, Rn. 31, vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 47 bis 50, …sowie vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 37) steht es den Mitgliedstaaten frei, einem Arbeitnehmer über den durch § 7 der Richtlinie 2003/88 garantierten Mindestanspruch hinaus einen Urlaubsanspruch oder einen Urlaubsersatzleistungsanspruch gesetzlich einzuräumen.Auch sind die durch Art. 7 der Richtlinie 2003/88 zuerkannten Ansprüche unmittelbar anwendbar (vgl. Urteile vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 34 bis 36, …und vom 12. Juni 2014, Bollacke, C-118/13, EU:C:2014:1755, Rn. 28).
Somit steht die Richtlinie 2003/88 innerstaatlichen Bestimmungen nicht entgegen, die einen bezahlten Jahresurlaub vorsehen, der den durch Art. 7 der Richtlinie garantierten Mindestzeitraum von vier Wochen übersteigt und unter den im nationalen Recht festgelegten Bedingungen für die Inanspruchnahme und Gewährung eingeräumt wird (vgl. u. a. Urteile vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 47, …sowie vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 34 und 35).
- EuGH, 12.06.2014 - C-118/13
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod …
Auszug aus EuGH, 20.07.2016 - C-341/15
Auch sind die durch Art. 7 der Richtlinie 2003/88 zuerkannten Ansprüche unmittelbar anwendbar (…vgl. Urteile vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 34 bis 36, und vom 12. Juni 2014, Bollacke, C-118/13, EU:C:2014:1755, Rn. 28).Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde und es deshalb nicht mehr möglich ist, bezahlten Jahresurlaub tatsächlich zu nehmen, hat der Arbeitnehmer nach Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 Anspruch auf eine finanzielle Vergütung, um zu verhindern, dass ihm wegen dieser fehlenden Möglichkeit jeder Genuss des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub, selbst in finanzieller Form, vorenthalten wird (…vgl. Urteile vom 20. Januar 2009, Schultz-Hoff u. a., C-350/06 und C-520/06, EU:C:2009:18, Rn. 56…, vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 29, sowie vom 12. Juni 2014, Bollacke, C-118/13, EU:C:2014:1755, Rn. 17).
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 in seiner Auslegung durch den Gerichtshof keine andere Voraussetzung für die Eröffnung des Anspruchs auf finanzielle Vergütung aufstellt als die, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer nicht den gesamten Jahresurlaub genommen hat, auf den er zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch hatte (Urteil vom 12. Juni 2014, Bollacke, C-118/13, EU:C:2014:1755, Rn. 23).
- EuGH, 18.03.2004 - C-342/01
Merino Gómez
Auszug aus EuGH, 20.07.2016 - C-341/15
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. Urteile vom 18. März 2004, Merino Gomez, C-342/01, EU:C:2004:160, Rn. 31…, vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 47 bis 50, …sowie vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 37) steht es den Mitgliedstaaten frei, einem Arbeitnehmer über den durch § 7 der Richtlinie 2003/88 garantierten Mindestanspruch hinaus einen Urlaubsanspruch oder einen Urlaubsersatzleistungsanspruch gesetzlich einzuräumen. - EuGH, 22.11.2011 - C-214/10
KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach …
Auszug aus EuGH, 20.07.2016 - C-341/15
Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung mit dem in Art. 7 der Richtlinie 2003/88 verankerten Anspruch auf Jahresurlaub ein doppelter Zweck verfolgt wird, der darin besteht, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zum einen von der Ausübung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben zu erholen und zum anderen über einen Zeitraum der Entspannung und Freizeit zu verfügen (…Urteile vom 20. Januar 2009, Schultz-Hoff u. a., C-350/06 und C-520/06, EU:C:2009:18, Rn. 25, und vom 22. November 2011, KHS, C-214/10, EU:C:2011:761, Rn. 31).
- EuGH, 06.11.2018 - C-619/16
Kreuziger - Vergütung von Resturlaub geht auch ohne Urlaubsantrag
Dieser Anspruch ergibt sich unmittelbar aus der Richtlinie und kann nicht von anderen Voraussetzungen als den in ihr ausdrücklich vorgesehenen abhängen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Juni 2014, Bollacke, C-118/13, EU:C:2014:1755, Rn. 23 und 28, sowie vom 20. Juli 2016, Maschek, C-341/15, EU:C:2016:576, Rn. 27).Insoweit geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 dahin auszulegen ist, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht, nach denen dem Arbeitnehmer am Ende des Arbeitsverhältnisses keine finanzielle Vergütung für den nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub gezahlt wird, wenn es ihm nicht möglich war, den gesamten bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, der ihm vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses zustand, weil er sich z. B. während des gesamten Bezugs- und/oder Übertragungszeitraums oder eines Teils davon im Krankheitsurlaub befand (…Urteile vom 20. Januar 2009, Schultz-Hoff u. a., C-350/06 und C-520/06, EU:C:2009:18, Rn. 62, vom 20. Juli 2016, Maschek, C-341/15, EU:C:2016:576, Rn. 31, …sowie vom 29. November 2017, King, C-214/16, EU:C:2017:914, Rn. 65).
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs wird mit dem in Art. 7 der Richtlinie 2003/88 verankerten Anspruch auf Jahresurlaub nämlich der Zweck verfolgt, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zum einen von der Wahrnehmung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben zu erholen und zum anderen über einen Zeitraum der Entspannung und Freizeit zu verfügen (Urteil vom 20. Juli 2016, Maschek, C-341/15, EU:C:2016:576, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.11.2018 - C-684/16
Max-Planck-Gesellschaft - Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf …
Wie der Gerichtshof entschieden hat, stellt Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 keine andere Voraussetzung für das Entstehen des Anspruchs auf finanzielle Vergütung auf als die, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer nicht den gesamten Jahresurlaub genommen hat, auf den er zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch hatte (Urteil vom 20. Juli 2016, Maschek, C-341/15, EU:C:2016:576, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).Insoweit geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht, nach denen dem Arbeitnehmer am Ende des Arbeitsverhältnisses keine finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub gezahlt wird, wenn es ihm nicht möglich war, den gesamten bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, der ihm vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses zustand, weil er sich z. B. während des gesamten Bezugs- und/oder Übertragungszeitraums oder eines Teils davon im Krankheitsurlaub befand (…Urteile vom 20. Januar 2009, Schultz-Hoff u. a., C-350/06 und C-520/06, EU:C:2009:18, Rn. 62, vom 20. Juli 2016, Maschek, C-341/15, EU:C:2016:576, Rn. 31, …sowie vom 29. November 2017, King, C-214/16, EU:C:2017:914, Rn. 65).
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs wird mit dem in Art. 7 der Richtlinie 2003/88 verankerten Anspruch auf Jahresurlaub nämlich der Zweck verfolgt, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zum einen von der Ausübung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben zu erholen und zum anderen über einen Zeitraum der Entspannung und Freizeit zu verfügen (Urteil vom 20. Juli 2016, Maschek, C-341/15, EU:C:2016:576, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.11.2018 - C-569/16
Bauer - Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem …
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs wird mit dem in Art. 7 der Richtlinie 2003/88 verankerten Anspruch auf Jahresurlaub nämlich der Zweck verfolgt, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zum einen von der Ausübung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben zu erholen und zum anderen über einen Zeitraum der Entspannung und Freizeit zu verfügen (Urteil vom 20. Juli 2016, Maschek, C-341/15, EU:C:2016:576, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).Um zu verhindern, dass dem Arbeitnehmer wegen dieser Unmöglichkeit jeder Genuss dieses Anspruchs, selbst in finanzieller Form, verwehrt wird, sieht Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 vor, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für die nicht genommenen Urlaubstage hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Januar 2009, Schultz-Hoff u. a., C-350/06 und C-520/06, EU:C:2009:18, Rn. 56…, vom 12. Juni 2014, Bollacke, C-118/13, EU:C:2014:1755, Rn. 17, sowie vom 20. Juli 2016, Maschek, C-341/15, EU:C:2016:576, Rn. 27).
Der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses spielt daher für den in Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 vorgesehenen Anspruch auf eine finanzielle Vergütung keine Rolle (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Juli 2016, Maschek, C-341/15, EU:C:2016:576, Rn. 28).
In diesem Zusammenhang ist ferner darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 dahin auszulegen ist, dass ein Arbeitnehmer beim Eintritt in den Ruhestand Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für bezahlten Jahresurlaub hat, den er nicht genommen hat, weil er z. B. aus Krankheitsgründen seine Aufgaben nicht wahrgenommen hat (vgl. Urteil vom 20. Juli 2016, Maschek, C-341/15, EU:C:2016:576, Rn. 31 und 32 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15
Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 20. Juli 2016 (- C-341/15 - [Maschek] Rn. 30, 40) zwar festgestellt, dass Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG dahin auszulegen ist, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, nach denen ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis infolge seines Antrags auf Versetzung in den Ruhestand beendet wurde und der nicht in der Lage war, seinen bezahlten Jahresurlaub vor dem Ende dieses Arbeitsverhältnisses zu verbrauchen, keinen Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für den nicht genommenen Urlaub hat. - EuGH, 13.12.2018 - C-385/17
Während seines unionsrechtlich garantierten Mindestjahresurlaubs hat ein …
Dieser Anspruch ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Union anzusehen (Urteil vom 20. Juli 2016, Maschek, C-341/15, EU:C:2016:576, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung). - BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19
Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung
(1) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union soll der in Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG verankerte Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub es dem Arbeitnehmer ermöglichen, sich von der Ausübung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben zu erholen und über einen Zeitraum der Entspannung und Freizeit zu verfügen (vgl. EuGH 6. November 2018 - C-684/16 - [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften] Rn. 32; 20. Juli 2016 - C-341/15 - [Maschek] Rn. 34 mwN) . - EuGH, 04.10.2018 - C-12/17
Eine nationale Bestimmung, wonach bei der Berechnung der Dauer des einem …
Wie sich bereits aus dem Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 ergibt, hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen, der nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Union anzusehen ist (Urteil vom 20. Juli 2016, Maschek, C-341/15, EU:C:2016:576, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung). - BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22
Erfüllung von Urlaub - häusliche Quarantäne
Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs soll der in Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG verankerte Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub dem Arbeitnehmer ermöglichen, sich von der Ausübung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben zu erholen und über einen Zeitraum der Entspannung und Freizeit zu verfügen (vgl. EuGH 6. November 2018 - C-684/16 - [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften] Rn. 32; 20. Juli 2016 - C-341/15 - [Maschek] Rn. 34 mwN) . - LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 857/21
COVID-19-Quarantäne: Nichtanrechnung auf den Urlaub nur mit ärztlicher …
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union soll der in Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG verankerte Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub es dem Arbeitnehmer ermöglichen, sich von der Ausübung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben zu erholen und über einen Zeitraum der Entspannung und Freizeit zu verfügen (vgl. EuGH 13.12.2018 - C-385/17 - [Hein], NZA 2019, 47; 06.11.2018 - C-684/16 - [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften], NZA 2018, 1474; 20.07.2016 - C-341/15 - [Maschek], NZA 2016, 1067 mwN). - BAG, 17.06.2020 - 10 AZR 210/19
Sind Urlaubszeiten für Mehrarbeitszuschläge zu berücksichtigen?
(2) Der doppelte Zweck des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub liegt darin, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zu erholen und über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (für die ständige Rechtsprechung EuGH 20. Juli 2016 - C-341/15 - [Maschek] Rn. 34 mwN; 30. Juni 2016 - C-178/15 - [Sobczyszyn] Rn. 25) .Aus dem Wortlaut von Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a, Art. 7 Abs. 1 und Art. 15 der Richtlinie 2003/88/EG geht ausdrücklich hervor, dass sich die Richtlinie darauf beschränkt, Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung aufzustellen, und die Befugnis der Mitgliedstaaten unberührt lässt, für den Schutz der Arbeitnehmer günstigere nationale Vorschriften anzuwenden (EuGH 20. Juli 2016 - C-341/15 - [Maschek] Rn. 38 f.; 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 35) .
- BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16
Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L
- EuGH, 19.11.2019 - C-609/17
TSN
- EuGH, 25.06.2020 - C-762/18
Ein Arbeitnehmer hat für den Zeitraum zwischen seiner rechtswidrigen Entlassung …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-214/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev ist es mit dem Unionsrecht unvereinbar, …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-569/16
Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass das …
- ArbG Aachen, 22.03.2018 - 2 Ca 706/17
Erholungsurlaub in der Passivphase der Altersteilzeit
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2016 - 4 B 38.14
EUGH soll Fragen zum Urlaubsrecht klären
- EuGH, 18.01.2024 - C-218/22
Comune di Copertino
- Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-684/16
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften - Vorlage zur …
- EuGH, 25.11.2021 - C-233/20
job-medium - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …
- BAG, 23.05.2018 - 5 AZR 303/17
Ruhezeit - Erholungsurlaub - Flugbegleiter
- LAG Köln, 13.12.2018 - 7 Sa 269/18
Anspruch Abgeltung Urlaub - Freistellungsphase Altersteilzeitvertrag im …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-619/16
Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass der Umstand …
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2018 - 4 S 2733/17
Abgeltung von Urlaub bzw. Überstunden bei Dienstherrenwechsel
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-609/17
TSN - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Arbeitszeitgestaltung - …
- LAG Düsseldorf, 15.11.2016 - 14 Sa 541/16
Altersteilzeit; Freistellungsphase; Urlaubsansprüche; Abgeltung; Kürzung …
- LAG Baden-Württemberg, 27.07.2018 - 9 Sa 22/18
Urlaubsansprüche während Freistellungsphase - Wertguthabenkonto - …
- BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 367/17
Insolvenzverwalterhaftung - Urlaubsabgeltung
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2019 - 5 Sa 1709/18
Keine Urlaubsabgeltung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses aufgrund befristeter …
- EuGH, 12.05.2022 - C-426/20
Die Leiharbeitnehmern gezahlte Abgeltung für nicht genommenen bezahlten …
- BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 43/16
Zusatzurlaub nach § 27 TVöD-K
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-218/22
Generalanwältin Capeta: Die Mitgliedstaaten können die Abgeltung nicht genommenen …
- OVG Sachsen, 03.09.2019 - 2 A 910/17
Urlaubsabgeltungsanspruch; Leistungszulage; Verjährung
- OVG Sachsen, 05.08.2019 - 2 A 260/17
Beamter; Urlaub; Abgeltung
- BAG, 17.10.2023 - 9 AZR 39/23
Tarifvertragsauslegung - Urlaubstarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen im …
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2018 - 9 Sa 1504/17
Entstehen und Erlöschen von Urlaubsansprüchen bei Sonderurlaub - falsche Angaben …
- BSG, 29.05.2017 - B 11 AL 3/17 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche …
- OVG Sachsen, 23.08.2022 - 2 A 765/20
Urlaubsabgeltung; Ruhestandsversetzung; Mindesturlaub
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2020 - C-762/18
Varhoven kasatsionen sad na Republika Bulgaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 08.06.2021 - 6 Ca 6035/21
Jahresurlaub - Nichtanrechnung behördlich angeordnete Corona-Quarantäne
- VG Köln, 27.03.2019 - 23 K 7322/17
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-426/20
Luso Temp - Vorlage zur Vorabentscheidung - Leiharbeit - Anspruch auf bezahlten …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-233/20
job-medium
- OVG Niedersachsen, 26.06.2023 - 5 LA 119/22
Abgeltung; Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten; EU-Mindesturlaub; …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2020 - C-37/19
Iccrea Banca - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …
- VG Köln, 29.03.2023 - 23 K 5381/22
- OVG Sachsen, 04.04.2017 - 2 A 271/15
Beamter; Ausscheiden aus dem Dienst; Urlaub; Abgeltungsanspruch