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   EuGH, 14.01.2016 - C-234/14   

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https://dejure.org/2016,178
EuGH, 14.01.2016 - C-234/14 (https://dejure.org/2016,178)
EuGH, Entscheidung vom 14.01.2016 - C-234/14 (https://dejure.org/2016,178)
EuGH, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - C-234/14 (https://dejure.org/2016,178)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ostas celtnieks

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit - Art. 47 Abs. 2 und 48 Abs. 3 - Verdingungsunterlagen, die die Verpflichtung für einen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Ostas celtnieks

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit - Art. 47 Abs. 2 und 48 Abs. 3 - Verdingungsunterlagen, die die Verpflichtung für einen ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Verträge aufgrund unzulässiger Werbemaßnahmen sind wirksam

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    IT-Vergabe: Auftraggeber darf keine Vorgaben für Nachweis bei Eignungsleihe machen

  • sebastianconrad.de (Kurzinformation)

    Eignungsleihe: Der Bieter bestimmt die Art der Beziehung und des Nachweises

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vergabe - Nutzung von Kapazitäten anderer Unternehmer

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Formvorgaben für Eignungsleihe unzulässig

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Formstrenge bei Eignungsleihe - "Ostas Celtnieks"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eignungsleihe: Nachweismöglichkeiten dürfen nicht einschränkt werden! (VPR 2016, 100)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Eignungsleihe: Nachweismöglichkeiten dürfen nicht eingeschränkt werden! (IBR 2016, 301)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ostas celtnieks

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Ostas celtnieks

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit - Art. 47 Abs. 2 und 48 Abs. 3 - Verdingungsunterlagen, die die Verpflichtung für einen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 295
  • NZBau 2016, 227
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 02.12.1999 - C-176/98

    Holst Italia

    Auszug aus EuGH, 14.01.2016 - C-234/14
    Wenn aber eine Gesellschaft, um im Hinblick auf ihre Zulassung zu einem Vergabeverfahren ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit darzutun, auf die Leistungsfähigkeit von Einrichtungen oder Unternehmen verweist, zu denen sie unmittelbare oder mittelbare Verbindungen hat, welcher Rechtsnatur diese auch sein mögen, hat sie nachzuweisen, dass sie "tatsächlich" über die diesen Einrichtungen oder Unternehmen zustehenden Mittel, die sie nicht selbst besitzt und die zur Ausführung des Auftrags erforderlich sind, verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteil Holst Italia, C-176/98, EU:C:1999:593, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Prüfung soll dem Auftraggeber insbesondere die Gewissheit verschaffen, dass dem Bieter während des Auftragszeitraums tatsächlich die Mittel aller Art zu Gebote stehen, auf die er sich beruft (vgl. entsprechend Urteil Holst Italia, C-176/98, EU:C:1999:593, Rn. 28).

    Im Rahmen dieser Prüfung erlauben es die Art. 47 Abs. 2 und 48 Abs. 3 der Richtlinie 2004/18 nicht, zu vermuten, dass der Bieter über die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Mittel verfügt oder nicht verfügt, und erst recht nicht, bestimmte Beweismittel von vornherein auszuschließen (vgl. entsprechend Urteil Holst Italia, C-176/98, EU:C:1999:593, Rn. 30).

  • EuGH, 10.10.2013 - C-94/12

    Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 14.01.2016 - C-234/14
    Für die Beantwortung dieser Frage ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Art. 47 Abs. 2 und 48 Abs. 3 der Richtlinie 2004/18 jedem Wirtschaftsteilnehmer das Recht zuerkennen, sich für einen bestimmten Auftrag auf die Kapazitäten anderer Unternehmen - "ungeachtet des Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen" - zu stützen, sofern gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nachgewiesen wird, dass dem Bieter die Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino, C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 29 und 33).

    Außerdem ist diese Auslegung auch geeignet, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern, was mit der Richtlinie 2004/18, wie sich aus ihrem 32. Erwägungsgrund ergibt, ebenfalls beabsichtigt ist (Urteil Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino, C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.12.2014 - C-470/13

    Generali-Providencia Biztosító - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 14.01.2016 - C-234/14
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, die Auslegung der Vorschriften eines Rechtsakts der Union in Sachverhalten, die nicht in den Geltungsbereich dieses Rechtsakts fallen, gerechtfertigt ist, wenn diese Vorschriften vom nationalen Recht unmittelbar und unbedingt für auf diese Sachverhalte anwendbar erklärt worden sind, um zu gewährleisten, dass diese Sachverhalte und die durch den betreffenden Rechtsakt geregelten Sachverhalte gleich behandelt werden (Urteil Generali-Providencia Biztosító, C-470/13, EU:C:2014:2469, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.04.2017 - C-298/15

    Borta - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Somit ist die Auslegung der Vorschriften eines Rechtsakts der Union in Sachverhalten, die nicht in den Anwendungsbereich dieses Rechtsakts fallen, gerechtfertigt, wenn diese Vorschriften vom nationalen Recht unmittelbar und unbedingt für auf diese Sachverhalte anwendbar erklärt worden sind, um zu gewährleisten, dass diese Sachverhalte und die durch den betreffenden Rechtsakt geregelten Sachverhalte gleich behandelt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Oktober 2012, Nolan, C-583/10, EU:C:2012:638, Rn. 47, vom 7. November 2013, Romeo, C-313/12, EU:C:2013:718, Rn. 22 und 23, und vom 14. Januar 2016, 0stas celtnieks, C-234/14, EU:C:2016:6, Rn. 20).
  • EuGH, 07.04.2016 - C-324/14

    PARTNER Apelski Dariusz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Dabei muss der Bieter zwar nachweisen, dass er über die anderen Unternehmen gehörenden Mittel, die er nicht selbst besitzt und die zur Ausführung eines bestimmten Auftrags erforderlich sind, tatsächlich verfügt; er kann jedoch zum einen den rechtlichen Charakter der Verbindungen, die er zu den Unternehmen herzustellen beabsichtigt, auf deren Kapazitäten er sich für die Zwecke der Ausführung dieses Auftrags stützt, und zum anderen die Art und Weise des Nachweises des Bestehens dieser Verbindungen frei wählen (Urteil vom 14. Januar 2016, 0stas celtnieks, C-234/14, EU:C:2016:6, Rn. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-620/19

    J & S Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit des Gerichtshofs -

    25 Urteil vom 14. Januar 2016, 0stas celtnieks (C-234/14, EU:C:2016:6, Rn. 20 und 21).

    64 Urteile vom 12. November 1992, Fournier (C-73/89, EU:C:1992:431, Rn. 23) (Aufnahme eines in der Unionsrichtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung enthaltenen Begriffs in ein Abkommen zum gleichen Gegenstand); vom 7. Januar 2003, BIAO (C-306/99, EU:C:2003:3, Rn. 68 bis 77) (Erstreckung einer unionsrechtlichen Buchführungsregelung auf bestimmte, nicht vom Anwendungsbereich der einschlägigen Unionsrichtlinie erfasste Fälle), bzw. vom 14. Januar 2016, 0stas celtnieks (C-234/14, EU:C:2016:6, Rn. 17 bis 19) (Erstreckung der Unionsvorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe auf Fälle unterhalb des in der einschlägigen Unionsrichtlinie festgelegten Schwellenwerts).

  • VK Bund, 30.04.2018 - VK 2-18/18

    Berufung auf Referenz setzt die Einbindung des Referenzinhabers in die

    Da sowohl § 6d Abs. 1 S. 1 VOB/A, wie auch Art. 63 Abs. 1 UAbs. 1 RL 2014/24/EU ausdrücklich davon ausgehen, dass eine kapazitative Inanspruchnahme "anderer Unternehmen" ungeachtet des zwischen dem Bieter und diesen Unternehmen bestehenden Rechtsverhältnisses erfolgt, fallen grundsätzlich auch beherrschte oder abhängige sowie sonstige Konzerngesellschaften in den Anwendungsbereich der genannten Normen (vgl. auch EuGH, Urteil vom 14. Januar 2016, C-234/14; ebenso schon EuGH, Urteil vom 14. April 1994, C-389/92).

    Der EuGH betont dabei ausdrücklich, dass die Rechtsnatur dieser unmittelbaren oder mittelbaren Verbindungen irrelevant sind (EuGH, Urteil vom 14. Januar 2016, C-234/14).

    Auf bloße Vermutungen ist die Eignungsprüfung jedoch nicht zu stützen (EuGH, Urteil vom 14. Januar 2016, C-234/14).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2017 - C-372/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe fallen private Scheidungen nicht

    32 Vgl. u. a. Urteile vom 7. November 2013, Romeo (C-313/12, EU:C:2013:718, Rn. 25), vom 14. Januar 2016, 0stas celtnieks (C-234/14, EU:C:2016:6, Rn. 19 bis 21), sowie vom 5. April 2017, Borta (C-298/15, EU:C:2017:266, Rn. 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2016 - C-298/15

    Borta - Öffentliche Aufträge - Qualitative Auswahlkriterien - Verpflichtung des

    In seinem Urteil vom 14. Januar 2016, 0stas celtnieks (C-234/14, EU:C:2016:6, Rn. 19 bis 21), war der Gerichtshof zur Auslegung der Richtlinie 2004/18 insbesondere unter Berücksichtigung der Erklärungen der lettischen Regierung bereit, dass das lettische Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge für öffentliche Bauaufträge mit einem Wert unterhalb des in der Richtlinie 2004/18 festgelegten Schwellenwerts gelte.

    38 - Vgl. entsprechend Urteile vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 34), und vom 14. Januar 2016, 0stas celtnieks (C-234/14, EU:C:2016:6, Rn. 24).

  • EuGH, 02.06.2016 - C-27/15

    Pizzo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Nach dieser Rechtsprechung erkennen diese Bestimmungen jedem Wirtschaftsteilnehmer das Recht zu, sich für einen bestimmten Auftrag auf die Kapazitäten anderer Unternehmen - "ungeachtet des Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen" - zu stützen, sofern gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nachgewiesen wird, dass dem Bieter die Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind (vgl. Urteil vom 14. Januar 2016, 0stas celtnieks, C-234/14, EU:C:2016:6, Rn. 23).
  • EuGH, 13.07.2017 - C-76/16

    INGSTEEL und Metrostav - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Wie der Generalanwalt in Nr. 46 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, ist jedoch davon auszugehen, dass die Prüfung, ob die wirtschaftlichen und finanziellen Kriterien eingehalten sind, durch den öffentlichen Auftraggeber im Rahmen des Verfahrens der Vergabe des Auftrags voraussetzt, dass dieser sich die Gewissheit verschafft, dass dem Bieter während des Auftragszeitraums tatsächlich die Mittel aller Art zu Gebote stehen, auf die er sich beruft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Januar 2016, 0stas celtnieks, C-234/14, EU:C:2016:6, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Celle, 12.04.2016 - 13 Verg 1/16

    Bietergemeinschaft muss keine gemeinsame Referenz vorlegen!

    Aus § 7 EG Abs. 9 VOL/A ergibt sich im Übrigen - wie auch aus der von der Vergabekammer zitierten Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 14. Januar 2016, C-234/14) -, dass sich ein Unternehmen auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Fähigkeiten und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen kann und zwar ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen.
  • VK Niedersachsen, 07.03.2016 - VgK-03/16

    Zurückweisung eines Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungen im Bereich der

    Der EuGH hat mit Urteil vom 14.01.2016 (C -234/14) erneut darauf hingewiesen, dass jedem Wirtschaftsteilnehmer das Recht zuzuerkennen sei, sich für einen bestimmten Auftrag auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zu stützen, sofern gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nachgewiesen wird, dass dem Bieter die Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2017 - C-303/16

    Solar Electric Martinique

  • VK Westfalen, 19.07.2019 - VK 2-13/19

    Bieter muss (mit-)versichert sein!

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2017 - C-76/16

    INGSTEEL und Metrostav - Öffentliche Aufträge Eignungskriterien Nachweis der

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