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   EuGH, 28.07.2016 - C-147/15   

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https://dejure.org/2016,22071
EuGH, 28.07.2016 - C-147/15 (https://dejure.org/2016,22071)
EuGH, Entscheidung vom 28.07.2016 - C-147/15 (https://dejure.org/2016,22071)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - C-147/15 (https://dejure.org/2016,22071)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Edilizia Mastrodonato

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umweltschutz - Abfallbewirtschaftung - Richtlinie 2006/21/EG - Art. 10 Abs. 2 - Verfüllung von Abbauhohlräumen mit nicht mineralischen Abfällen - Ablagerung oder Verwertung dieser Abfälle

  • Europäischer Gerichtshof

    Edilizia Mastrodonato

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umweltschutz - Abfallbewirtschaftung - Richtlinie 2006/21/EG - Art. 10 Abs. 2 - Verfüllung von Abbauhohlräumen mit nichtmineralischen Abfällen - Ablagerung oder Verwertung dieser Abfälle

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Edilizia Mastrodonato

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umweltschutz - Abfallbewirtschaftung - Richtlinie 2006/21/EG - Art. 10 Abs. 2 - Verfüllung von Abbauhohlräumen mit nichtmineralischen Abfällen - Ablagerung oder Verwertung dieser Abfälle

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2019 - 8 D 9/16

    Klage auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung für eine Abfallbehandlungsanlage;

    vgl. EuGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - C-147/15 -, juris Rn. 38 f. (zur vergleichbaren Definition in Art. 3 Nr. 15 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien); zur Substitution und abstellend auf das "Hauptergebnis" BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2016 - 7 B 28.15 -, juris Rn. 14, 22, 29, und Urteil vom 14. April 2005 - 7 C 26.03 -, juris Rn. 15 ff.

    17/6052, S. 74; enger möglicherweise EuGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - C-147/15 -, juris Rn. 48: "Wie im 19. Erwägungsgrund der Richtlinie 2008/98 dargelegt wird, kommt es jedoch nicht in Betracht, eine Tätigkeit als Verwertungsmaßnahme einzuordnen, wenn diese Einordnung den tatsächlichen Umweltfolgen der Maßnahme nicht gerecht wird, die nach der in Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie aufgestellten Abfallhierarchie im Fall der Verwertung besser sein sollen als im Fall der Abfallbeseitigung.".

  • EuGH, 26.04.2017 - C-632/15

    Popescu

    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Textes des Unionsrechts voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (Urteile vom 28. Juli 2016, Edilizia Mastrodonato, C-147/15, EU:C:2016:606, Rn. 29, und vom 22. September 2016, Breitsamer und Ulrich, C-113/15, EU:C:2016:718, Rn. 58).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2018 - C-487/17

    Verlezza u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie 2008/98/EG

    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Unionstexts voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach dem Zusammenhang und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (Urteile vom 28. Juli 2016, Edilizia Mastrodonato, C-147/15, EU:C:2016:606" Rn. 29, und vom 17. März 2016, Kødbranchens Fællesråd, C-112/15, EU:C:2016:185, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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