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   Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-256/15   

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Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-256/15 (https://dejure.org/2016,22075)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.07.2016 - C-256/15 (https://dejure.org/2016,22075)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - C-256/15 (https://dejure.org/2016,22075)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Nemec

    Unionsrecht - Zeitlicher Anwendungsbereich - Richtlinie 2000/35 - Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr - Begriff "Geschäftsverkehr" - Begriff "Unternehmen" - Nationale Regelung einer Obergrenze für Verzugszinsen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (36)

  • EuGH, 10.01.2006 - C-302/04

    Ynos - Artikel 234 EG - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucher - Missbräuchliche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-256/15
    Wendet man das Urteil Ynos und die ihm folgende Rechtsprechung auf die vorliegende Rechtssache an, so ist der Schluss zu ziehen, dass das Unionsrecht in zeitlicher Hinsicht im vorliegenden Fall nicht anwendbar ist.

    Abgesehen von dem recht kategorischen Ansatz des Gerichtshofs im Urteil Ynos gibt es aber auch eine umfangreiche Rechtsprechung vor und nach diesem Urteil mit einem differenzierteren Ansatz zur Frage des zeitlichen Anwendungsbereichs des Unionsrechts.

    Ich schlage vor, das Urteil Ynos in diesem umfassenderen Rechtsprechungskontext zu betrachten.

    a) Das Urteil Ynos.

    Das Urteil Ynos betraf die Anwendung der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen(6) auf einen Vermittlungsvertrag.

    Würde man die im Urteil Ynos entwickelten Kriterien ohne Weiteres anwenden, wäre zu entscheiden, dass die Vorlagefragen des nationalen Gerichts in zeitlicher Hinsicht nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fallen, wie dies von der slowenischen Regierung in der mündlichen Verhandlung vertreten worden ist.

    Ich würde dem Gerichtshof jedoch vorschlagen, das Urteil Ynos in einem umfassenderen Kontext zu betrachten und die gesamte Rechtsprechung vor und nach diesem Urteil sowie den besonderen tatsächlichen und rechtlichen Hintergrund des Urteils Ynos zu berücksichtigen.

    b) Das Urteil Ynos in seinem umfassenderen Rechtsprechungskontext.

    In seiner Rechtsprechung vor dem Urteil Ynos hat der Gerichtshof eine größere Bereitschaft zur Entscheidung über Vorabentscheidungsersuchen, bei denen relevante Tatsachen in die Zeit vor einem Beitritt fielen, gezeigt.

    Die Rechtsprechung nach dem Urteil Ynos ist komplexer.

    Liest man somit das Urteil Ynos in seinem umfassenderen Rechtsprechungskontext, so ist der allgemeine Ansatz hinsichtlich des zeitlichen Anwendungsbereichs des Unionsrechts offensichtlich der, dass es auf fortdauernde Rechtswirkungen ankommt.

    Betrachtet man das vom Gerichtshof im Urteil Ynos gefundene Ergebnis aus diesem Blickwinkel, so ist es nicht überraschend: Die Rechtssache Ynos betraf die Frage, ob eine vor dem Beitritt Ungarns zur Union verhandelte und vereinbarte Vertragsklausel missbräuchlich war.

    5 - Urteil vom 10. Januar 2006, Ynos (C-302/04, EU:C:2006:9).

    7 - Urteil vom 10. Januar 2006, Ynos (C-302/04, EU:C:2006:9, Rn. 36 bis 38).

  • EuGH, 02.10.1997 - C-122/96

    Saldanha und MTS Securities Corporation / Hiross

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-256/15
    10 - Urteil vom 2. Oktober 1997, Saldanha und MTS (C-122/96, EU:C:1997:458).

    11 - Urteil vom 2. Oktober 1997, Saldanha und MTS (C-122/96, EU:C:1997:458, Rn. 14).

  • RG, 10.06.1913 - V 93/13

    Wer hat den Gewahrsam am Inhalt eines verschlossenen Behältnisses, das sich im

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-256/15
    Das Urteil Ynos betraf die Anwendung der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen(6) auf einen Vermittlungsvertrag.

    Die in der Rechtssache Ynos in Rede stehende Richtlinie 93/13 bestimmte in Art. 10 Abs. 1, dass sie nur für die Zukunft für Verträge gilt, die nach dem Ablauf der Umsetzungsfrist (was für einen neuen Mitgliedstaat der Zeitpunkt des Beitritts, also der 1. Mai 2004, war) abgeschlossen werden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19

    Generalanwalt Bobek: Die Datenschutzbehörde des Staates, in dem sich die

    81 Vgl. mit einer eingehenden Erörterung und Beispielen meine Schlussanträge in der Rechtssache Nemec (C-256/15, EU:C:2016:619, Nrn. 27 bis 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-258/17

    E.B. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung - Verbot

    14 Urteil vom 15. Dezember 2016, Nemec (C-256/15, EU:C:2016:954).

    48 Dies entspricht wiederum dem allgemeinen Grundsatz, dass der spezifische Inhalt der gegenseitigen Rechte und Pflichten in einem Dauerrechtsverhältnis, das unter dem früheren Recht begründet wurde, für die Zukunft geändert werden muss, um mit dem neuen Recht in Einklang zu stehen - siehe auch z. B. meine Schlussanträge in der Rechtssache Nemec (C-256/15, EU:C:2016:619, Nr. 41).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-357/19

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek sind Entscheidungen eines

    110 Vgl. als weitere Beispiele Schlussanträge von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache Deutsche Umwelthilfe (C-752/18, EU:C:2019:972, Nr. 81 bis 84) oder auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Nemec (C-256/15, EU:C:2016:619, Nr. 64).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-310/16

    Dzivev u.a.

    Deswegen hatten auch Gefängnisse für Schuldner, auch wenn sie zur Abschreckung geeignet gewesen sein mögen, in der Vergangenheit vermutlich nur begrenzte Erfolge, was die Zahlungsbereitschaft anging, vgl. hierzu mit entsprechenden Literaturhinweisen meine Schlussanträge in der Rechtssache Nemec (C-256/15, EU:C:2016:619, Nrn. 63 bis 65).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2020 - C-307/19

    Obala i lucice - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in

    5 Vgl. meine Schlussanträge in den Rechtssachen Nemec (C-256/15, EU:C:2016:619, Nrn. 23 bis 54) und Pula Parking (C-551/15, EU:C:2016:825, Nrn. 28 bis 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-551/15

    Pula Parking

    10 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Nemec (C-256/15, EU:C:2016:619, Rn. 25 bis 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-167/17

    Klohn - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Umweltverträglichkeitsprüfung -

    59 Vgl. allgemeiner zur zeitlichen Anwendbarkeit des Unionsrechts in neuen Mitgliedstaaten auf Fälle, die sich auf Zeiträume vor und nach dem Beitritt erstrecken, meine Schlussanträge in der Rechtssache Nemec (C-256/15, EU:C:2016:619, Nrn. 27 bis 44).
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