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   EuGH, 07.09.2016 - C-310/15   

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https://dejure.org/2016,27333
EuGH, 07.09.2016 - C-310/15 (https://dejure.org/2016,27333)
EuGH, Entscheidung vom 07.09.2016 - C-310/15 (https://dejure.org/2016,27333)
EuGH, Entscheidung vom 07. September 2016 - C-310/15 (https://dejure.org/2016,27333)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • webshoprecht.de

    Der Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software ist nicht wettbewerbswidrig

  • webshoprecht.de

    Der Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software ist nicht wettbewerbswidrig

  • damm-legal.de

    Verkauf von PC mit vorinstallierter Software stellt keine "unlautere Geschäftspraxis" dar

  • Europäischer Gerichtshof

    Deroo-Blanquart

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Unlautere Geschäftspraktiken - Richtlinie 2005/29/EG - Art. 5 und 7 - Kopplungsangebot - Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software - Wesentliche Information über den Preis - Irreführende Unterlassung - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Deroo-Blanquart

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Unlautere Geschäftspraktiken - Richtlinie 2005/29/EG - Art. 5 und 7 - Kopplungsangebot - Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software - Wesentliche Information über den Preis - Irreführende Unterlassung - ...

  • Betriebs-Berater

    Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software - Kopplungsangebot als unlautere irreführende Geschäftspraxis?

  • kanzlei.biz

    Verkauf von Computern mit vorinstallierter Software an sich nicht unlauter

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vincent Deroo-Blanquart/Sony Europe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Umwelt und Verbraucher - Der Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software stellt an sich keine unlautere Geschäftspraxis dar

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Verkauf von PC mit vorinstallierter Software stellt keine "unlautere Geschäftspraxis" dar

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software ist keine unlautere Geschäftspraxis - fehlende Preisangabe für vorinstallierte Software nicht irreführend

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Verkauf von Computer mit vorinstallierter Software grundsätzlich zulässig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Computer mit vorinstallierten Programmen: Software-Bundle bleiben erlaubt

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Verkauf von Computern mit vorinstallierter Software keine unlautere Geschäftspraxis

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verkauf von Computern mit vorinstallierter Software keine unlautere Geschäftspraxis

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fehlen einer Preisangabe für die einzelnen vorinstallierten Programme

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software - Kopplungsangebot als unlautere irreführende Geschäftspraxis?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Der Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software stellt keine Wettbewerbsverletzung dar

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Ist vorinstallierte Software unlauter?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorinstallierte Software zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorinstallierte Software auf neuen Computern ist zulässig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 08.09.2016)

    Verkauf von PC mit Software nicht unlauter

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verkauf von Laptops mit vorinstallierter Software ist nicht unlauter

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Verkauf eines Computers nur mit vorinstallierter Software im Grundsatz nicht unlauter

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Computer mit vorinstallierter Software ist nicht irreführend

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Hard-/Softwarebundling als unerlaubte Geschäftspraxis?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Computer darf mit vorinstallierter Software verkauft werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkauf von Computern mit vorinstallierter Software stellt keine unlautere Geschäftspraxis dar - Auch fehlende Preisangabe für vorinstallierte Programme ist nicht als irreführend anzusehen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Deroo-Blanquart

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Unlautere Geschäftspraktiken - Richtlinie 2005/29/EG - Art. 5 und 7 - Kopplungsangebot - Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software - Wesentliche Information über den Preis - Irreführende Unterlassung - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3423
  • GRUR 2016, 1180
  • GRUR Int. 2016, 1045
  • EuZW 2016, 826
  • K&R 2016, 665
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 23.04.2009 - C-261/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT EINER NATIONALEN REGELUNG ENTGEGEN, DIE

    Auszug aus EuGH, 07.09.2016 - C-310/15
    Sie stellen daher Geschäftspraktiken im Sinne von Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 2005/29 dar und fallen damit in deren Geltungsbereich (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. April 2009, VTB-VAB und Galatea, C - 261/07 und C - 299/07, EU:C:2009:244, Rn. 50).

    30 Der Gerichtshof hat hierzu entschieden, dass sich die Kopplungsangebote nicht unter den in Anhang I der Richtlinie 2005/29 aufgezählten Praktiken befinden und diese Richtlinie einem generellen und präventiven Verbot von Kopplungsangeboten, ohne dass ihre Unlauterkeit anhand der Kriterien der Art. 5 bis 9 der Richtlinie geprüft wird, entgegensteht (Urteil vom 23. April 2009, VTB-VAB und Galatea, C - 261/07 und C - 299/07, EU:C:2009:244, Rn. 57 und 62).

    31 Folglich ist die Frage, ob Geschäftspraktiken wie die im Ausgangsverfahren streitigen unlauter sind, im Licht des Inhalts und der allgemeinen Systematik der Art. 5 bis 9 der Richtlinie zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. April 2009, VTB-VAB und Galatea, C - 261/07 und C - 299/07, EU:C:2009:244, Rn. 58).

    36 Insoweit hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass ein Kopplungsangebot verschiedener Waren oder Dienstleistungen aufgrund einer zutreffenden Information des Verbrauchers den Lauterkeitsanforderungen der Richtlinie 2005/29 genügen kann (vgl. Urteil vom 23. April 2009, VTB-VAB und Galatea, C - 261/07 und C - 299/07, EU:C:2009:244, Rn. 66).

  • EuGH, 19.12.2013 - C-281/12

    Trento Sviluppo und Centrale Adriatica - 'Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus EuGH, 07.09.2016 - C-310/15
    32 Eine Geschäftspraxis kann nur unter den beiden Voraussetzungen als unlauter im Sinne von Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29 gelten, dass sie zum einen den Erfordernissen der beruflichen Sorgfaltspflicht widerspricht und zum anderen in Bezug auf das jeweilige Produkt das wirtschaftliche Verhalten des Durchschnittsverbrauchers wesentlich beeinflusst oder dazu geeignet ist, es wesentlich zu beeinflussen (vgl. Urteil vom 19. Dezember 2013, Trento Sviluppo und Centrale Adriatica, C - 281/12, EU:C:2013:859, Rn. 28).
  • EuGH, 30.04.2014 - C-26/13

    Verbraucher, die ein Fremdwährungsdarlehen aufnehmen, müssen die wirtschaftlichen

    Auszug aus EuGH, 07.09.2016 - C-310/15
    Insbesondere auf der Grundlage dieser Informationen entscheidet er, ob er sich gegenüber dem Gewerbetreibenden vertraglich binden möchte, indem er sich den von diesem vorformulierten Bedingungen unterwirft (Urteil vom 30. April 2014, Kásler und Káslerné Rábai, C - 26/13, EU:C:2014:282, Rn. 70).
  • EuGH, 19.09.2013 - C-435/11

    Eine den Verbraucher irreführende Geschäftspraxis ist unlauter und mithin

    Auszug aus EuGH, 07.09.2016 - C-310/15
    29 Wie es im 17. Erwägungsgrund der Richtlinie 2005/29 ausdrücklich heißt, sind nur die in der abschließenden Liste in Anhang I dieser Richtlinie genannten Geschäftspraktiken unter allen Umständen ohne eine Beurteilung des Einzelfalls anhand der Bestimmungen der Art. 5 bis 9 der Richtlinie als unlauter anzusehen (Urteil vom 19. September 2013, CHS Tour Services, C - 435/11, EU:C:2013:574, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • LG Düsseldorf, 18.08.2023 - 38 O 182/23

    Streit um Werbebriefe: Einstweilige Verfügung gegen 1N Telecom erlassen

    Insoweit ist - und zwar jeweils unter Berücksichtigung aller Umstände und jeweils am Maßstab des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers - zunächst zu prüfen, ob das Verhalten des Unternehmers nach den berechtigen Erwartungen des Durchschnittsverbrauchers gegen die Erfordernisse der beruflichen Sorgfalt verstößt, also den anständigen Marktgepflogenheiten oder dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben widerspricht, und sodann, ob die Geschäftspraxis dazu geeignet ist, eine wesentliche Änderung des wirtschaftlichen Verhaltens des Durchschnittsverbrauchers hervorzurufen, indem sie seine Fähigkeit, eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen spürbar beeinträchtigt und ihn zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst, die er andernfalls nicht getroffen hätte (vgl. zu der in § 3 Abs. 2 UWG umgesetzten Vorschrift des Art. 5 Abs. 2 UGPRL EuGH, Urteil vom 7. September 2016 - C-310/15, Vincent Deroo-Blanquart ./. Sony Europe Limited [Rn. 31 f.; 33 ff.; 38 ff.]).
  • LG Düsseldorf, 18.08.2023 - 38 O 88/23

    Streit um Werbebriefe: Einstweilige Verfügung gegen 1N Telecom erlassen

    (1) Wesentlich im Sinne von § 5a Abs. 1 UWG ist eine Information nicht schon dann, wenn sie für die geschäftliche Entscheidung der Marktgegenseite von Bedeutung sein kann, sondern nur, wenn ihre Angabe einerseits unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann - wobei sein Aufwand für die Beschaffung der Information, die für ihn mit der Informationserteilung verbundenen Nachteile und möglicherweise bestehende Geheimhaltungsbelange zu berücksichtigen sind - und ihr andererseits für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers ein erhebliches Gewicht zukommt, was sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach dem Erwartungs- und Verständnishorizont des angesprochenen Verkehrs beurteilt (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2021 - I ZR 134/20 - Testsiegel auf Produktabbildung [unter II 2 c bb]; Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 26/15 - LGA tested [unter B III 1 e aa, B III 1 e bb (1) und B III 1 e cc (1)]; Urteil vom 16. Mai 2012 - I ZR 74/11 - Zweigstellenbriefbogen [unter B I 3 c bb (3)]; s.a. EuGH, Urteil vom 8. Februar 2017 - C-562/15, Carrefour Hypermarchés SAS/ITM Alimentaire International SASU [Rn. 30, 35]; Urteil vom 7. September 2016 - C-310/15, Vincent Deroo-Blanquart/Sony Europe Limited [Rn. 49]).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2023 - C-543/21

    Verband Sozialer Wettbewerb (Contenants consignés) - Vorlage zur

    Nach meinem Verständnis bezieht sich die Aussage im Urteil Deroo-Blanquart, wonach der Gesamtpreis eine wesentliche Information ist, auf Fälle, in denen dem Verbraucher nur die verschiedenen Bestandteile des Preises mitgeteilt werden, was es ihm erschwert, den tatsächlichen Preis des Produkts zu erfassen.

    Ich weise zudem darauf hin, dass, wie der Gerichtshof im Urteil Deroo-Blanquart(44) hervorgehoben hat, sich der Begriff der wesentlichen Informationen gemäß dem 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 2005/29 auf Basisinformationen bezieht, die der Verbraucher benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung treffen zu können.

    43 Urteil vom 7. September 2016, Deroo-Blanquart (C-310/15, EU:C:2016:633, Rn. 46) (im Folgenden: Urteil Deroo-Blanquart).

    44 Urteil Deroo-Blanquart (Rn. 48).

  • EuGH, 13.09.2018 - C-54/17

    Die Vermarktung von SIM-Karten, die kostenpflichtige vorinstallierte und

    Hierzu stellt der 17. Erwägungsgrund der Richtlinie ausdrücklich klar, dass die in Anhang I aufgelisteten Praktiken als unlauter gelten, ohne dass sie im Einzelfall anhand der Bestimmungen der Art. 5 bis 9 der Richtlinie beurteilt werden müssen (vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 7. September 2016, Deroo-Blanquart, C-310/15, EU:C:2016:633, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem sind die Informationen, die ein Verbraucher vor Abschluss eines Vertrags über dessen Bedingungen und die Folgen des Vertragsschlusses erhalten hat, für ihn von grundlegender Bedeutung (Urteil vom 7. September 2016, Deroo-Blanquart, C-310/15, EU:C:2016:633, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • LG Düsseldorf, 24.03.2023 - 38 O 92/22
    aa) Wesentlich im Sinne von § 5a Abs. 1 UWG ist eine Information nicht schon dann, wenn sie für die geschäftliche Entscheidung der Marktgegenseite von Bedeutung sein kann, sondern nur, wenn ihre Angabe einerseits unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann - wobei sein Aufwand für die Beschaffung der Information, die für ihn mit der Informationserteilung verbundenen Nachteile und möglicherweise bestehende Geheimhaltungsbelange zu berücksichtigen sind - und ihr andererseits für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers ein erhebliches Gewicht zukommt, was sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach dem Erwartungs- und Verständnishorizont des angesprochenen Verkehrs beurteilt (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2021 - I ZR 134/20 - Testsiegel auf Produktabbildung [unter II 2 c bb]; Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 26/15 - LGA tested [unter B III 1 e aa, B III 1 e bb (1) und B III 1 e cc (1)]; Urteil vom 16. Mai 2012 - I ZR 74/11 - Zweigstellenbriefbogen [unter B I 3 c bb (3)]; s.a. EuGH, Urteil vom 8. Februar 2017 - C-562/15, Carrefour Hypermarchés SAS/ITM Alimentaire International SASU [Rn. 30, 35]; Urteil vom 7. September 2016 - C-310/15, Vincent Deroo-Blanquart/Sony Europe Limited [Rn. 49]).
  • LG Stendal, 14.03.2019 - 31 O 43/18

    Wettbewerbsverstoß: Nichtausweisung von Rabatten einer Versandapotheke auf den

    Maßgebend ist insoweit, welches Verhalten der (Durchschnitts-)Verbraucher vom Unternehmer berechtigterweise unter den gegebenen Umständen erwarten darf (vergleiche EuGH Urteil vom 07.09.2016 - C-310/15 - Rn. 34 - zit. n. juris).
  • OLG Koblenz, 03.03.2021 - 9 U 1126/18

    Unterlassung unlauterer Werbung Vorenthalten einer wesentlichen Information

    Zumutbar ist die Bereitstellung einer vom Verbraucher benötigten Information danach jedenfalls dann, wenn dies "dem Standard an Fachkenntnissen und Sorgfalt" entspricht, "bei dem billigerweise davon ausgegangen werden kann, dass der Gewerbetreibende sie gegenüber dem Verbraucher gemäß den anständigen Marktgepflogenheiten und/oder dem Grundsatz von Treu und Glauben in seinem Tätigkeitsbereich anwendet" (vgl. auch EuGH WRP 2016, 1342 Rn. 37 - Deroo - Blanquart; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 37. Aufl. 2019, UWG § 5a Rn. 3.15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-143/20

    A (Contrats d'assurance " unit-linked ") - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    54 In diesem Sinne Urteile vom 19. Dezember 2013, Trento Sviluppo und Centrale Adriatica (C-281/12, EU:C:2013:859, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 7. September 2016, Deroo-Blanquart (C-310/15, EU:C:2016:633, Rn. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2019 - C-34/18

    Lovasné Tóth

    30 Vgl. entsprechend Urteil vom 7. September 2016, Deroo-Blanquart (C-310/15, EU:C:2016:633, Rn. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2019 - C-628/17

    Orange Polska - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Unlautere

    24 Urteil vom 7. September 2016, Deroo-Blanquart (C-310/15, EU:C:2016:633, Rn. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2018 - C-109/17

    Bankia - Verbraucherschutz - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-54/17

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, allein die

  • LG Hamburg, 02.07.2020 - 312 O 614/15

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsantrag gegen englischsprachige Angaben auf

  • BPatG, 11.01.2017 - 18 W (pat) 130/14

    Patentbeschwerdeverfahren - "Intelligentes System zur Bestimmung einer optimalen

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