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   EuGH, 15.09.2016 - C-516/14   

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https://dejure.org/2016,28623
EuGH, 15.09.2016 - C-516/14 (https://dejure.org/2016,28623)
EuGH, Entscheidung vom 15.09.2016 - C-516/14 (https://dejure.org/2016,28623)
EuGH, Entscheidung vom 15. September 2016 - C-516/14 (https://dejure.org/2016,28623)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Europäischer Gerichtshof

    Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 178 Buchst. a - Vorsteuerabzugsrecht - Ausübungsmodalitäten - Art. 226 Nrn. 6 und 7 - Angaben, die in der Rechnung enthalten sein müssen - Umfang und Art der erbrachten ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 178 Buchst. a - Vorsteuerabzugsrecht - Ausübungsmodalitäten - Art. 226 Nrn. 6 und 7 - Angaben, die in der Rechnung enthalten sein müssen - Umfang und Art der erbrachten ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Notwendige Rechnungsangaben im Rahmen der Erbringung juristischer Dienstleistungen

  • Betriebs-Berater

    Vorsteuerabzug: Rechnungsangaben über Umfang und Ort der erbrachten Dienstleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 178 Buchst. a - Vorsteuerabzugsrecht - Ausübungsmodalitäten - Art. 226 Nrn. 6 und 7 - Angaben, die in der Rechnung enthalten sein müssen - Umfang und Art der erbrachten ...

  • rechtsportal.de

    Vorsteuerabzug bei unzureichender Angabe erbrachter Dienstleistungen in den Rechnungen einer Anwaltskanzlei

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 178 Buchst. a - Vorsteuerabzugsrecht - Ausübungsmodalitäten - Art. 226 Nrn. 6 und 7 - Angaben, die in der Rechnung enthalten sein müssen - Umfang und Art der erbrachten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug: Entspannung in Sicht - Bislang lehnt die Finanzverwaltung den rückwirkenden Vorsteuerabzug aus fehlerhaften Rechnungen ab.

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Chapeau zum BMF-Schreiben zur Rückwirkung der Rechnungsberichtigung!

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung und die Angabe des Leistungszeitpunkts in der Rechnung

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos SA gegen Autoridade Tributária e Aduaneira

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 2325
 
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Wird zitiert von ... (103)

  • BFH, 20.10.2016 - V R 26/15

    Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen

    d) Der Senat kann nach alledem offenlassen, ob schon die ursprünglichen Rechnungen den gesetzlichen Anforderungen entsprachen (vgl. EuGH-Urteil Barlis 06 vom 15. September 2016 C-516/14, EU:C:2016:690, DStR 2016, 2216, Rz 28 zu den Anforderungen an die Beschreibung der Leistung in Rechnungen eines Rechtsanwalts).

    Ebenso kann dahingestellt bleiben, ob entsprechend den Grundsätzen des EuGH-Urteils Barlis 06 (EU:C:2016:690, DStR 2016, 2216, Rz 35) das Vorsteuerabzugsrecht auch ohne förmliche Berichtigung möglicherweise nicht ordnungsgemäßer Rechnungen ausgeübt werden konnte.

  • EuGH, 15.11.2017 - C-374/16

    Geissel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer -

    Darüber hinaus müssen nach Art. 226 der Mehrwertsteuerrichtlinie unbeschadet der Sonderbestimmungen dieser Richtlinie gemäß ihrem Art. 220 ausgestellte Rechnungen für Mehrwertsteuerzwecke nur die in diesem Art. 226 genannten Angaben enthalten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. September 2016, Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos, C-516/14, EU:C:2016:690, Rn. 25).

    Die Mitgliedstaaten können daher die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug nicht nach eigenem Gutdünken von der Erfüllung von Voraussetzungen betreffend den Inhalt der Rechnungen abhängig machen, die in den Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie nicht ausdrücklich vorgesehen sind (Urteil vom 15. September 2016, Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos, C-516/14, EU:C:2016:690, Rn. 25).

    Was drittens die teleologische Auslegung von Art. 226 der Mehrwertsteuerrichtlinie betrifft, sollen die Angaben, die eine Rechnung enthalten muss, es den Steuerverwaltungen ermöglichen, die Entrichtung der geschuldeten Steuer und gegebenenfalls das Bestehen des Vorsteuerabzugsrechts zu kontrollieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. September 2016, Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos, C-516/14, EU:C:2016:690, Rn. 27).

  • EuGH, 21.11.2018 - C-664/16

    Vadan - Vorsteuerabzug bei Fehlen von Rechnungen

    Daraus folgt, dass die Steuerverwaltung das Recht auf Vorsteuerabzug nicht allein deshalb verweigern kann, weil eine Rechnung nicht die in Art. 226 Nrn. 6 und 7 der Mehrwertsteuerrichtlinie aufgestellten Voraussetzungen erfüllt, wenn sie über sämtliche Daten verfügt, um zu prüfen, ob die für dieses Recht geltenden materiellen Voraussetzungen erfüllt sind (Urteil vom 15. September 2016, Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos, C-516/14, EU:C:2016:690, Rn. 42 und 43).

    Gleichwohl muss ein Steuerpflichtiger, der einen Vorsteuerabzug vornehmen möchte, nachweisen, dass er die Voraussetzungen hierfür erfüllt (Urteil vom 15. September 2016, Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos, C-516/14, EU:C:2016:690, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

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