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   EuGH, 11.10.2016 - C-601/14   

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https://dejure.org/2016,32681
EuGH, 11.10.2016 - C-601/14 (https://dejure.org/2016,32681)
EuGH, Entscheidung vom 11.10.2016 - C-601/14 (https://dejure.org/2016,32681)
EuGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2016 - C-601/14 (https://dejure.org/2016,32681)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/80/EG - Art. 12 Abs. 2 - Einzelstaatliche Entschädigungsregelungen, die eine gerechte und angemessene Entschädigung der Opfer vorsätzlich begangener Gewalttaten gewährleisten - Einzelstaatliche Regelung, die nicht ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/80/EG - Art. 12 Abs. 2 - Einzelstaatliche Entschädigungsregelungen, die eine gerechte und angemessene Entschädigung der Opfer vorsätzlich begangener Gewalttaten gewährleisten - Einzelstaatliche Regelung, die nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Italien hat dadurch gegen seine unionsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen, dass es nicht für die Opfer aller in grenzüberschreitenden Fällen vorsätzlich begangener Gewalttaten eine gerechte und angemessene ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Opferentschädigung: Italien muss Gewaltopfer umfassender entschädigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für Opfer von Gewalttaten

  • versr.de (Kurzinformation)

    Mindestentschädigung für die Opfer von vorsätzlich begangenen Gewalttaten in grenzüberschreitenden Fällen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Italien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/80/EG - Art. 12 Abs. 2 - Einzelstaatliche Entschädigungsregelungen, die eine gerechte und angemessene Entschädigung der Opfer vorsätzlich begangener Gewalttaten gewährleisten - Einzelstaatliche Regelung, die nicht ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-129/19

    Generalanwalt Bobek: Die Mitgliedstaaten müssen jedes Opfer einer vorsätzlich

    5 Kommission/Italien (C-601/14, EU:C:2016:759), mit dem festgestellt wird, dass die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie 2004/80 verstoßen hat, dass sie nicht alle Maßnahmen ergriffen hatte, die erforderlich waren, um sicherzustellen, dass in grenzüberschreitenden Fällen eine Regelung für die Entschädigung der Opfer aller in ihrem Hoheitsgebiet vorsätzlich begangenen Gewalttaten bestand.

    42 Urteil vom 11. Oktober 2016 (C-601/14, EU:C:2016:759).

    43 C-601/14, EU:C:2016:249.

    48 Urteil vom 11. Oktober 2016 (C-601/14, EU:C:2016:759).

    52 Vgl. Urteil vom 11. Oktober 2016, Kommission/Italien (C-601/14, EU:C:2016:759, Rn. 18 bis 20).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-718/18

    Kommission/ Deutschland () und 2009/73) - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

    27 Vgl. hierzu u. a. Urteil vom 11. Oktober 2016, Kommission/Italien (C-601/14, EU:C:2016:759, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.07.2020 - C-129/19

    Die Mitgliedstaaten müssen allen Opfern einer vorsätzlichen Gewalttat, und zwar

    Erstens ist das vorlegende Gericht der Auffassung, dass der Gerichtshof im Urteil vom 11. Oktober 2016, Kommission/Italien (C-601/14, EU:C:2016:759, Rn. 45 und 48 bis 50), seine frühere Rechtsprechung bestätigt habe, wonach die Richtlinie 2004/80 nur grenzüberschreitende Fälle regeln solle, indem sie sicherstelle, dass Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihres gewöhnlichen Aufenthalts begangen worden sei, von dem Mitgliedstaat entschädigt würden, in dem die Straftat begangen worden sei.

    Mit dieser Rechtsprechung hat der Gerichtshof nämlich lediglich festgestellt, dass das durch Kapitel I der Richtlinie 2004/80 eingeführte System der Zusammenarbeit nur den Zugang zur Entschädigung in grenzüberschreitenden Fällen betrifft, ohne jedoch die Tragweite von Art. 12 Abs. 2 dieser Richtlinie, der sich in deren Kapitel II befindet, zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Oktober 2016, Kommission/Italien, C-601/14, EU:C:2016:759, Rn. 49).

  • EuGH, 27.03.2019 - C-620/16

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258

    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn der fragliche Rechtsakt mit besonders schweren und offensichtlichen Fehlern behaftet wäre, so dass er als inexistenter Rechtsakt qualifiziert werden könnte (Urteile vom 18. Oktober 2012, Kommission/Tschechische Republik, C-37/11, EU:C:2012:640, Rn. 46, und vom 11. Oktober 2016, Kommission/Italien, C-601/14, EU:C:2016:759, Rn. 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-122/16

    British Airways / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    65 Vgl. aus vielen Urteil vom 11. Oktober 2016, Kommission/Italien (C-601/14, EU:C:2016:759, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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