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   EuGH, 18.10.2016 - C-135/15   

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https://dejure.org/2016,33684
EuGH, 18.10.2016 - C-135/15 (https://dejure.org/2016,33684)
EuGH, Entscheidung vom 18.10.2016 - C-135/15 (https://dejure.org/2016,33684)
EuGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2016 - C-135/15 (https://dejure.org/2016,33684)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Europäischer Gerichtshof

    Nikiforidis

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf einen Arbeitsvertrag anwendbares Recht - Verordnung (EG) Nr. 593/2008 - Art. 28 - Zeitlicher Anwendungsbereich - Art. 9 - Begriff "Eingriffsnormen" - Anwendung von Eingriffsnormen anderer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Nikiforidis

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf einen Arbeitsvertrag anwendbares Recht - Verordnung (EG) Nr. 593/2008 - Art. 28 - Zeitlicher Anwendungsbereich - Art. 9 - Begriff "Eingriffsnormen" - Anwendung von Eingriffsnormen anderer ...

  • Techniker Krankenkasse
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf einen Arbeitsvertrag anwendbares Recht - Verordnung (EG) Nr. 593/2008 - Art. 28 - Zeitlicher Anwendungsbereich - Art. 9 - Begriff 'Eingriffsnormen' - Anwendung von Eingriffsnormen anderer ...

  • rechtsportal.de

    Gehaltskürzung aufgrund Vergütungsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Nikiforidis

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf einen Arbeitsvertrag anwendbares Recht - Verordnung (EG) Nr. 593/2008 - Art. 28 - Zeitlicher Anwendungsbereich - Art. 9 - Begriff "Eingriffsnormen" - Anwendung von Eingriffsnormen anderer ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 141
  • EuZW 2016, 940
  • NZA 2016, 1389
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.03.2011 - C-29/10

    Übt ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten aus, findet auf

    Auszug aus EuGH, 18.10.2016 - C-135/15
    Würde dem angerufenen Gericht die Möglichkeit eingeräumt, nach dem auf den Vertrag anwendbaren Recht andere als die in Art. 9 der Rom-I-Verordnung genannten Eingriffsnormen anzuwenden, könnte schließlich das mit Art. 8 dieser Verordnung angestrebte Ziel gefährdet werden, die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz des Arbeitnehmers, die das Recht des Staates vorsieht, in dem der Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit ausübt, so weit wie möglich zu gewährleisten (vgl. entsprechend Urteil vom 15. März 2011, Koelzsch, C-29/10, EU:C:2011:151, Rn. 42).
  • EuGH, 23.01.2014 - C-537/11

    Manzi und Compagnia Naviera Orchestra - Seeverkehr - Richtlinie 1999/32/EG -

    Auszug aus EuGH, 18.10.2016 - C-135/15
    Dieser Grundsatz erlaubt es einem Mitgliedstaat nämlich nicht, die ihm durch das Unionsrecht auferlegten Verpflichtungen zu umgehen, und gestattet es dem vorlegenden Gericht daher nicht, den abschließenden Charakter der in Art. 9 der Rom-I-Verordnung enthaltenen Aufzählung der Eingriffsnormen, denen Wirkung verliehen werden kann, außer Acht zu lassen, um den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden griechischen Eingriffsnormen als Rechtsvorschriften Wirkung zu verleihen (vgl. entsprechend Urteil vom 23. Januar 2014, Manzi und Compagnia Naviera Orchestra, C-537/11, EU:C:2014:19, Rn. 40).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-66/08

    Kozlowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus EuGH, 18.10.2016 - C-135/15
    Nach dieser Klarstellung ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes folgt, dass die Begriffe einer Bestimmung des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 2008, Kozlowski, C-66/08, EU:C:2008:437, Rn. 42, und vom 24. Mai 2016, Dworzecki, C-108/16 PPU, EU:C:2016:346, Rn. 28).
  • EuGH, 24.05.2016 - C-108/16

    Dworzecki

    Auszug aus EuGH, 18.10.2016 - C-135/15
    Nach dieser Klarstellung ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes folgt, dass die Begriffe einer Bestimmung des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 2008, Kozlowski, C-66/08, EU:C:2008:437, Rn. 42, und vom 24. Mai 2016, Dworzecki, C-108/16 PPU, EU:C:2016:346, Rn. 28).
  • EuGH, 17.10.2013 - C-184/12

    Unamar - Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse

    Auszug aus EuGH, 18.10.2016 - C-135/15
    Als Ausnahmeregelung ist Art. 9 der Rom-I-Verordnung eng auszulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Oktober 2013, Unamar, C-184/12, EU:C:2013:663, Rn. 49).
  • EuGH, 16.07.2020 - C-311/18

    EU-US-Datenschutzschild genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig

    Im Übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass die Gültigkeit unionsrechtlicher Bestimmungen und, sofern darin kein ausdrücklicher Verweis auf das nationale Recht der Mitgliedstaaten erfolgt, ihre Auslegung nicht anhand dieses nationalen Rechts zu beurteilen sind, selbst wenn es im Verfassungsrang steht, insbesondere nicht anhand der Grundrechte, wie sie in den nationalen Verfassungen der Mitgliedstaaten ausgestaltet sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Dezember 1970, 1nternationale Handelsgesellschaft, 11/70, EU:C:1970:114, Rn. 3, vom 13. Dezember 1979, Hauer, 44/79, EU:C:1979:290, Rn. 14, sowie vom 18. Oktober 2016, Nikiforidis, C-135/15, EU:C:2016:774, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.03.2018 - C-558/16

    Mahnkopf - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes folgt, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (Urteil vom 18. Oktober 2016, Nikiforidis, C-135/15, EU:C:2016:774, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), die unter Berücksichtigung nicht nur ihres Wortlauts, sondern auch des Kontexts der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteil vom 18. Mai 2017, Hummel Holding, C-617/15, EU:C:2017:390, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    47 Vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 17. Dezember 1970, 1nternationale Handelsgesellschaft (11/70, EU:C:1970:114, Rn. 3), vom 13. Dezember 1979, Hauer (44/79, EU:C:1979:290, Rn. 14), vom 18. Oktober 2016, Nikiforidis (C-135/15, EU:C:2016:774, Rn. 28), und vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems (C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 100).
  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 962/13

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

    Der Senat hat mit Beschluss vom 25. Februar 2015 (- 5 AZR 962/13 (A) - BAGE 151, 75) dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV Fragen zur Anwendung der Rom I-VO und dem in Art. 4 Abs. 3 EUV verankerten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit vorgelegt, die dieser mit Urteil vom 18. Oktober 2016 (- C-135/15 -) wie dort ersichtlich beantwortet hat.

    Denn die Rom I-VO findet nach ihrem Art. 28 erst auf Verträge Anwendung, die ab dem 17. Dezember 2009 geschlossen worden sind oder nach diesem Zeitpunkt im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien in einem solchen Umfang geändert wurden, dass davon auszugehen ist, dass ab diesem Zeitpunkt ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wurde (EuGH 18. Oktober 2016 - C-135/15 - Rn. 31 ff.).

    EuGH 18. Oktober 2016 - C-135/15 - Rn. 50; insoweit kritisch Maultzsch EuZA 2017, 241) .

    Dieser Grundsatz gestattet es dem Senat nicht, entgegen Art. 34 EGBGB aF aus interlokaler Sicht "ausländische", nicht der lex fori angehörende Eingriffsnormen anzuwenden und anders denn als tatsächliche Umstände zu berücksichtigen (zu Art. 9 Abs. 3 Rom I-VO: EuGH 18. Oktober 2016 - C-135/15 - Rn. 54; Duden EuZW 2016, 943) .

  • OLG Frankfurt, 25.09.2018 - 16 U 209/17

    Flugbeförderung eines israelischen Staatsbürgers mit Zwischenstopp auf

    Auch wenn mithin die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 3 Satz 1 Rom-I-VO vorliegen, zwingt die Vorschrift nicht zur Beachtung der fremden Eingriffsnorm, sondern räumt dem Gericht ein gebundenes Ermessen ein, das sich an den in Art. 9 Abs. 3 Satz 2 Rom-I-VO genannten Kriterien auszurichten hat, wobei die Vorschrift als Ausnahmeregelung eng auszulegen ist [EuGH Urt. v. 18.10.2016- C-135/15 - Rn. 44].

    Denn nach der Rechtsprechung des EuGH ist zu trennen zwischen der rechtlichen Berücksichtigung von Eingriffsnormen nach Art. 9 Abs. 3 Rom-I-VO und anderen, durch diese Regelung nicht präkludierten Formen der faktischen Berücksichtigung [EuGH Urt. v. 18.10.2016 aaO. - Rn. 51 f].

  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-VO) findet keine Anwendung, weil der Arbeitsvertrag der Parteien vor dem 17. Dezember 2009 "geschlossen" (zur Bedeutung dieses Begriffs vgl. EuGH 18. Oktober 2016 - C-135/15 - [Nikiforidis] Rn. 31 bis Rn. 39) wurde (Art. 28 Rom I-VO) .
  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 336/21

    Weisungsrecht - Versetzung an ausländischen Arbeitsort

    Denn das Arbeitsverhältnis wurde nicht vor dem 17. Dezember 2009 begründet (zum zeitlichen Anwendungsbereich der Rom I-VO sh. EuGH 18. Oktober 2016 - C-135/15 - [Nikiforidis] Rn. 34 ff.) und der Kläger hat bis zur streitgegenständlichen Versetzung gewöhnlich seine Arbeit in bzw. von Deutschland aus verrichtet (zu diesem Kriterium EuGH 15. März 2011 - C-29/10 - [Koelzsch] Rn. 31 ff.; BAG 19. März 2014 - 5 AZR 252/12 (B) - Rn. 25, BAGE 147, 342; 26. April 2022 - 9 AZR 228/21 - Rn. 38; zur Berücksichtigung der Heimatbasis bei der Ermittlung des gewöhnlichen Arbeitsorts von Flugpersonal sh.
  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 692/19

    Kündigung eines Flugbegleiters - Anwendbarkeit deutschen Rechts - § 18 BEEG als

    Die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I-VO) findet keine Anwendung, weil der Arbeitsvertrag der Parteien vor dem 17. Dezember 2009 (vgl. Art. 28 Rom I-VO) geschlossen wurde und es in der Folgezeit keine umfangreiche Vertragsänderung gab, die der Sache nach zu einer Ersetzung des bisherigen Vertrags geführt hätte (vgl. EuGH 18. Oktober 2016 - C-135/15 - [Nikiforidis] Rn. 35 ff.) .

    cc) Bei der Bestimmung einer innerstaatlichen Norm als international zwingende Eingriffsnorm ist Zurückhaltung geboten, wie sich auch aus Erwägungsgrund 37 zur Rom I-VO ergibt, nach dem der Begriff "Eingriffsnormen" eng ausgelegt werden soll (EuGH 18. Oktober 2016 - C-135/15 - [Nikiforidis] Rn. 43 f.; BAG 18. April 2012 - 10 AZR 200/11 - Rn. 14, BAGE 141, 129) .

  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 228/21

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug

    Als Ausnahmeregelung ist Art. 9 Rom I-VO eng auszulegen (EuGH 18. Oktober 2016 - C-135/15 - [Nikiforidis] Rn. 44; 17. Oktober 2013 - C-184/12 - [Unamar] Rn. 49 zu Art. 7 Abs. 2 EVÜ; st. Rspr. vgl. nur BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - Rn. 49; 21. März 2017 - 7 AZR 207/15 - Rn. 67, BAGE 158, 266) .
  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 430/15

    Ordentliche Kündigung eines durch "CRO-Vertrag" begründeten Rechtsverhältnisses

    a) Um das anzuwendende Recht zu bestimmen, findet auf Verträge, die nach dem 17. Dezember 2009 geschlossen wurden, nach deren Art. 28 die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht Anwendung (ABl. EU L 177 vom 4. Juli 2008 S. 6, ber. ABl. EU L 309 vom 24. November 2009 S. 87 - Rom I-VO; vgl. für Änderungen bereits zuvor geschlossener Verträge: EuGH 18. Oktober 2016 - C-135/15 - [Nikiforidis] Rn. 25 ff.; BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 962/13 (A) - Rn. 12 f., BAGE 151, 75) .
  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15

    Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 139/21

    Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

  • EuGH, 23.04.2020 - C-507/18

    Homophobe Äußerungen stellen eine Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf dar,

  • OLG München, 24.06.2020 - 20 U 6415/19

    Erbringung der Beförderungsleistung

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2018 - C-621/18

    Brexit: Einseitige Rücknahme möglich

  • OLG Frankfurt, 20.10.2023 - 5 U 217/21

    Berücksichtigung drittstaatlicher Sanktionsnormen bei Kaufvertrag

  • EuGH, 15.07.2021 - C-152/20

    SC Gruber Logistics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

  • OLG München, 25.06.2018 - 17 U 2168/15

    Bayerische Landesbank gegen HETA (vormals Hypo Alpe Adria) ist unterbrochen.

  • EuGH, 10.02.2022 - C-595/20

    ShareWood Switzerland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

  • EuGH, 08.12.2020 - C-626/18

    Polen / Parlament und Rat

  • BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 207/21

    Ersatz eines Steuerschadens - Heranziehung zur Einkommensteuer in Deutschland -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2018 - C-673/16

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet umfasst der Begriff "Ehegatte" im

  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 502/21

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 462/21

    Weisungsrecht - Versetzung an ausländischen Arbeitsort

  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 352/21

    Weisungsrecht - Versetzung an ausländischen Arbeitsort

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-610/18

    Nach Auffassung von Generalanwalt Pikamäe ist Arbeitgeber von abhängig

  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 369/21

    Weisungsrecht - Versetzung an ausländischen Arbeitsort

  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 503/21

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

  • EuGH, 14.09.2023 - C-632/21

    Diamond Resorts Europe u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2019 - C-457/18

    Generalanwalt Pikamäe: Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2019 - C-129/18

    Nachzug von unter Vomundschaft ("Kafala") stehenden Kindern

  • ArbG Bielefeld, 13.06.2018 - 7 Ca 2279/12
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2017 - C-304/16

    American Express

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-152/20

    SC Gruber Logistics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-488/19

    Minister for Justice and Equality (Mandat d'arrêt - Condamnation dans un État

  • EuGH, 01.06.2017 - C-330/16

    Zarski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Bekämpfung von Zahlungsverzug im

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-577/16

    Trinseo Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/87/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-427/19

    Bulstrad Vienna Insurance Group

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2017 - C-551/16

    Klein Schiphorst - Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen EG-Schweiz über die

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