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   EuGH, 16.02.2017 - C-145/16   

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https://dejure.org/2017,2909
EuGH, 16.02.2017 - C-145/16 (https://dejure.org/2017,2909)
EuGH, Entscheidung vom 16.02.2017 - C-145/16 (https://dejure.org/2017,2909)
EuGH, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - C-145/16 (https://dejure.org/2017,2909)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de
  • Europäischer Gerichtshof

    Aramex Nederland

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Gültigkeit - Verordnung (EU) Nr. 301/2012 - Positionen 8703 und 8711 - Dreirädriges Fahrzeug mit der Bezeichnung "Spyder"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Gültigkeit - Verordnung (EU) Nr. 301/2012 - Positionen 8703 und 8711 - Dreirädriges Fahrzeug mit der Bezeichnung "Spyder"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Aramex Nederland

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Gültigkeit - Verordnung (EU) Nr. 301/2012 - Positionen 8703 und 8711 - Dreirädriges Fahrzeug mit der Bezeichnung "Spyder"

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Aramex Nederland

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EUV 301/2012
    Niederlande, Durchführungsverordnung, Einreihung, Waren

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Gültigkeit - Verordnung (EU) Nr. 301/2012 - Positionen 8703 und 8711 - Dreirädriges Fahrzeug mit der Bezeichnung "Spyder"

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 08.12.2016 - C-600/15

    Lemnis Lighting - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 -

    Auszug aus EuGH, 16.02.2017 - C-145/16
    Ferner ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteil vom 8. Dezember 2016, Lemnis Lighting, C-600/15, EU:C:2016:937, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die HS-Erläuterungen wichtige Mittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs darstellen und als solche wertvolle Hinweise für dessen Auslegung liefern (Urteil vom 8. Dezember 2016, Lemnis Lighting, C-600/15, EU:C:2016:937, Rn. 37).

  • EuGH, 13.10.2016 - C-303/15

    M. und S. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Technische Vorschriften im

    Auszug aus EuGH, 16.02.2017 - C-145/16
    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Oktober 2016, M. und S., C-303/15, EU:C:2016:771, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.02.2015 - C-134/13

    Raytek und Fluke Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif -

    Auszug aus EuGH, 16.02.2017 - C-145/16
    Die Befugnis der Kommission zum Erlass von Maßnahmen gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. a, b, d und e der Verordnung Nr. 2658/87 wie etwa der Erstellung Zusätzlicher Anmerkungen gibt der Kommission jedoch nicht das Recht, den Inhalt der Tarifpositionen zu ändern, die auf der Grundlage des durch das Internationale Übereinkommen über das HS eingeführten HS geschaffen wurden, denn die Europäische Union hat sich gemäß Art. 3 dieses Übereinkommens verpflichtet, die Tragweite dieser Tarifpositionen nicht zu verändern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2015, Raytek und Fluke Europe, C-134/13, EU:C:2015:82, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.04.2006 - C-15/05

    Kawasaki Motors Europe - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von

    Auszug aus EuGH, 16.02.2017 - C-145/16
    Zweitens ist zu der Frage, ob dreirädrige Fahrzeuge mit einer Lenkvorrichtung, deren Ähnlichkeit mit der eines Kraftwagens sich in dem Umstand erschöpft, dass sie auf dem Ackermann-Prinzip beruht, "mit [einer] Kraftwagenlenkvorrichtung" im Sinne der HS-Erläuterung zu Position 8703 ausgestattet sind, darauf hinzuweisen, dass es in dieser Erläuterung im Wesentlichen heißt, dass es sich bei den Fahrzeugen, die zu dieser Position gehören, um Kraftfahrzeuge verschiedener Art handelt, die bestimmte technische Merkmale wie eine Kraftwagenlenkvorrichtung nach dem Ackermann-Prinzip aufweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, EU:C:2006:259, Rn. 43).
  • EuGH, 09.06.2016 - C-288/15

    MIS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Gemeinsamer

    Auszug aus EuGH, 16.02.2017 - C-145/16
    Der Verwendungszweck der Waren ist jedoch nur dann ein erhebliches Kriterium, wenn die Einreihung nicht allein auf der Grundlage der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware erfolgen kann (Urteil vom 9. Juni 2016, MIS, C-288/15, EU:C:2016:424, Rn. 24).
  • EuGH, 22.02.2018 - C-185/17

    SAKSA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung der

    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 16. Februar 2017, Aramex Nederland, C-145/16, EU:C:2017:130, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem ist in Bezug auf das Vorbringen von SAKSA, dass die fragliche Ware nach ihrer Einfuhr als Gasöl (Dieselkraftstoff) verkauft worden sei, darauf hinzuweisen, dass der Verwendungszweck einer Ware nur dann ein erhebliches Kriterium ist, wenn die Einreihung nicht allein auf der Grundlage der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware erfolgen kann (Urteil vom 16. Februar 2017, Aramex Nederland, C-145/16, EU:C:2017:130, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.10.2017 - C-556/16

    Lutz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Zollunion -

    Im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit ist das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren daher allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteile vom 8. Dezember 2016, Lemnis Lighting, C-600/15, EU:C:2016:937, Rn. 36, und vom 16. Februar 2017, Aramex Nederland, C-145/16, EU:C:2017:130, Rn. 22).
  • FG Hamburg, 10.12.2020 - 4 K 26/17

    Zolltarifrechtliche Einreihung von sog. Katzenkratzbäumen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. nur EuGH, Urteil vom 16.02.2017, C-145/16 - Aramex Nederland -, Rn. 22; Urteil vom 08.12.2016, C-600/15 - Lemnis Lighting -, Rn. 29) ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen der KN und in den Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln festgelegt sind, und nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur.

    Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. EuGH, Urteil vom 16.02.2017, C-145/16 - Aramex Nederland -, Rn. 23).

  • FG Düsseldorf, 07.02.2018 - 4 K 2698/16

    Einreihung von Kratzbäumen für Katzen: Sisalumwicklung bzw. Plüschgewirke als

    Nach ständiger Rechtsprechung (s. Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH - v. 16.02.2017, C-145/16, Rz. 22 mwN.) ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der Kombinierten Nomenklatur und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (s. Allgemeine Vorschriften (AV) 1 und 6).
  • EuGH, 11.03.2020 - C-192/19

    Rensen Shipbuilding - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif -

    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 16. Februar 2017, Aramex Nederland, C-145/16, EU:C:2017:130, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG München, 18.05.2017 - 14 K 979/14

    Aperol Spritz; Alkopopsteuer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH ist das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (EuGH-Urteil vom 16. Februar 2017 C-145/16, Aramex Niederland, ECLI:EU:C:2017:130).
  • FG Düsseldorf, 19.04.2017 - 4 K 1821/15

    Einreihung von Hartmetallstäben aus Cermets - Weiterverarbeitung zu Bohrern -

    Nach ständiger Rechtsprechung (s. Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH - v. 16.02.2017, C-145/16, Rz. 22 mwN.) ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der Kombinierten Nomenklatur und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (s. Allgemeine Vorschriften (AV) 1 und 6).
  • VG München, 18.05.2017 - M 14 K 14.979

    Aperol Spritz unterliegt der Branntwein- und Alkopopsteuer - Verletzung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH ist das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (EuGH-Urteil vom 16. Februar 2017 C-145/16, Aramex Niederland, ECLI:EU:C:2017:130).
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