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   EuGH, 17.05.2017 - C-48/16   

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https://dejure.org/2017,15357
EuGH, 17.05.2017 - C-48/16 (https://dejure.org/2017,15357)
EuGH, Entscheidung vom 17.05.2017 - C-48/16 (https://dejure.org/2017,15357)
EuGH, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - C-48/16 (https://dejure.org/2017,15357)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    ERGO Poist'ovňa

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Selbständige Handelsvertreter - Richtlinie 86/653/EWG - Provision des Handelsvertreters - Art. 11 - Teilweise Nichtausführung des Vertrags zwischen dem Dritten und dem Unternehmer - Auswirkungen auf den Provisionsanspruch - Begriff ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei teilweiser Nichtausführung des Vertrags zwischen Drittem und Unternehmer

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    ERGO Poist'ovňa

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Selbständige Handelsvertreter - Richtlinie 86/653/EWG - Provision des Handelsvertreters - Art. 11 - Teilweise Nichtausführung des Vertrags zwischen dem Dritten und dem Unternehmer - Auswirkungen auf den Provisionsanspruch - Begriff ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei teilweiser Nichtausführung zwischen Drittem und Unternehmer

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - ERGO 1 -, Vertretenmüssen der Nichtausführung des Geschäfts, Provision des VV, teilweise Nichtausführung des Vertrages, Auswirkungen auf den Provisionsanspruch, vom U zu vertretende Umstände, Anwendbarkeit der RiLi 86/653/EWG auf den VV

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Neue Regeln zur Stornorückzahlung

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2018, 48
  • BB 2017, 1420
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 03.12.2015 - C-338/14

    Quenon K. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Selbständige Handelsvertreter -

    Auszug aus EuGH, 17.05.2017 - C-48/16
    Nach ständiger Rechtsprechung besteht jedoch dann, wenn sich nationale Rechtsvorschriften zur Regelung rein innerstaatlicher Sachverhalte nach den im Unionsrecht getroffenen Regelungen richten sollen, um u. a. zu verhindern, dass es zu Benachteiligungen der eigenen Staatsangehörigen oder zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, oder um sicherzustellen, dass in vergleichbaren Fällen ein einheitliches Verfahren angewandt wird, ein klares Interesse daran, dass die aus dem Unionsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie angewandt werden sollen, einheitlich ausgelegt werden, um künftige Auslegungsunterschiede zu verhindern (Urteil vom 3. Dezember 2015, Quenon K., C-338/14, EU:C:2015:795, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Was zweitens den Zweck der Richtlinie 86/653 anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass diese Richtlinie laut ihren Erwägungsgründen 2 und 3 insbesondere den Schutz des Handelsvertreters in seiner Beziehung zum Unternehmer zum Ziel hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Dezember 2015, Quenon K., C-338/14, EU:C:2015:795, Rn. 23).

  • EuGH, 01.03.2016 - C-443/14

    Der Gerichtshof äußert sich zum Verhältnis zwischen der Freizügigkeit von

    Auszug aus EuGH, 17.05.2017 - C-48/16
    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Rechtstexts der Union voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (Urteil vom 1. März 2016, Alo und Osso, C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 27).
  • EuGH, 16.03.2006 - C-3/04

    Poseidon Chartering - Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter -

    Auszug aus EuGH, 17.05.2017 - C-48/16
    Unter Verweis auf das Urteil des Gerichtshofs vom 16. März 2006, Poseidon Chartering (C-3/04, EU:C:2006:176), ist es dennoch der Ansicht, dass die Vorgaben der Richtlinie 86/653 im vorliegenden Fall, der einen auf Versicherungsleistungen bezogenen Handelsvertretervertrag betreffe, Geltung fänden.
  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 31.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Rechtstextes der Union voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (EuGH, Urteile vom 17. Mai 2017 - C-48/16, ERGO - BB 2017, 1420 Rn. 37 und vom 1. März 2016 - C-443/14, C-444/14, Alo und Osso - NJW 2016, 1077 Rn. 27).
  • BGH, 08.07.2021 - I ZR 248/19

    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers: Wegfall des Anspruchs bei Ausübung

    Hierzu zählen nicht nur die Rechtsgründe, die unmittelbar zur Beendigung des Vertrags zwischen dem Unternehmer und dem Dritten geführt haben, sondern alle vom Unternehmer zu vertretenden rechtlichen und tatsächlichen Umstände, auf denen die Nichtausführung des Vertrags beruht (EuGH, Urteil vom 17. Mai 2017 - C-48/16, IHR 2017, 258 Rn. 61).
  • BGH, 05.11.2020 - VII ZR 188/19

    Auslegung der Vorschrift des § 89b Abs. 3 Nr. 1 HGB als analogiefähig bzgl. der

    bb) Im innerstaatlichen Recht kann indes eine für bestimmte Sachverhalte gebotene richtlinienkonforme Auslegung auf eine nicht von der Richtlinie erfasste Konstellation zu erstrecken sein, wenn der nationale Gesetzgeber die beiden Fallgestaltungen parallel regeln wollte (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2011 - VIII ZR 203/10 Rn. 26 m.w.N., ZVertriebsR 2012, 110 = IHR 2012, 63; Urteil vom 25. Oktober 2012 - VII ZR 56/11 Rn. 38, BGHZ 195, 207; vgl. ferner EuGH, Urteil vom 17. Mai 2017 - C-48/16, ZVertriebsR 2017, 235 = IHR 2017, 258, juris Rn. 29 - ERGO Poist"ov?ˆa).
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