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   EuGH, 15.11.2017 - C-507/16   

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https://dejure.org/2017,42976
EuGH, 15.11.2017 - C-507/16 (https://dejure.org/2017,42976)
EuGH, Entscheidung vom 15.11.2017 - C-507/16 (https://dejure.org/2017,42976)
EuGH, Entscheidung vom 15. November 2017 - C-507/16 (https://dejure.org/2017,42976)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Entertainment Bulgaria System

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 168 Buchst. a, Art. 169 Buchst. a, Art. 214 Abs. 1 Buchst. d und e sowie Art. 289 und 290 - Abzugsfähigkeit der als Vorsteuer geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer - Ausgangsumsätze in ...

  • Betriebs-Berater

    Ausgangsumsätze in anderen Mitgliedstaaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 168 Buchst. a, Art. 169 Buchst. a, Art. 214 Abs. 1 Buchst. d und e sowie Art. 289 und 290 - Abzugsfähigkeit der als Vorsteuer geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer - Ausgangsumsätze in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Entertainment Bulgaria System

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 168 Buchst. a, Art. 169 Buchst. a, Art. 214 Abs. 1 Buchst. d und e sowie Art. 289 und 290 - Abzugsfähigkeit der als Vorsteuer geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer - Ausgangsumsätze in ...

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Entertainment Bulgaria System

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006 Art 214, EGRL 112/2006 Art 168 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 169 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 214 Abs 1 Buchst e, EGRL 112/2006 Art 214 Abs 1 Buchst d, EGRL 112/2006 Art 214 Abs 1 Buchst a
    Bulgarien, Mitgliedstaaten, Vorsteuerabzug, Dienstleistung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 09.07.2015 - C-183/14

    Salomie und Oltean - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 15.11.2017 - C-507/16
    Sodann ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der fundamentale Grundsatz der steuerlichen Neutralität es erfordert, dass der Abzug der geschuldeten oder entrichteten Vorsteuer gewährt wird, wenn die materiellen Anforderungen erfüllt sind, selbst wenn der Steuerpflichtige bestimmten formellen Anforderungen nicht genügt hat (Urteil vom 9. Juli 2015, Salomie und Oltean, C-183/14, EU:C:2015:454, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat auch entschieden, dass die in Art. 214 der Richtlinie 2006/112 vorgesehene Mehrwertsteuer-Identifikation nur ein Kontrollzwecken dienendes Formerfordernis darstellt, das insbesondere das Recht auf Mehrwertsteuerabzug nicht in Frage stellen darf, sofern die materiellen Voraussetzungen für die Entstehung dieses Rechts erfüllt sind (Urteil vom 9. Juli 2015, Salomie und Oltean, C-183/14, EU:C:2015:454, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daraus folgt insbesondere, dass ein Mehrwertsteuerpflichtiger an der Ausübung seines Rechts auf Abzug der geschuldeten oder entrichteten Vorsteuer nicht mit der Begründung gehindert werden kann, dass er sich nicht als mehrwertsteuerpflichtig hat registrieren lassen, bevor er die erworbenen Gegenstände im Rahmen seiner besteuerten Tätigkeit verwendet hat (Urteil vom 9. Juli 2015, Salomie und Oltean, C-183/14, EU:C:2015:454, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.12.2010 - C-277/09

    RBS Deutschland Holding - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Recht auf

    Auszug aus EuGH, 15.11.2017 - C-507/16
    Nach Art. 169 Buchst. a der Richtlinie 2006/112 hängt die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug folglich davon ab, ob ein solches Recht bestünde, wenn alle diese Umsätze in ein und demselben Mitgliedstaat getätigt würden (vgl. entsprechend Urteil vom 22. Dezember 2010, RBS Deutschland Holdings, C-277/09, EU:C:2010:810, Rn. 32).

    Der Gerichtshof hat insoweit entschieden, dass das Recht auf Vorsteuerabzug sogar unabhängig davon, ob der Ausgangsumsatz in anderen Mitgliedstaaten tatsächlich der Mehrwertsteuer unterliegt, ausgeübt werden kann (vgl. entsprechend Urteil vom 22. Dezember 2010, RBS Deutschland Holdings, C-277/09, EU:C:2010:810, Rn. 41).

  • BFH, 07.02.2018 - XI K 1/17

    Zum Prüfungsmaßstab bei gerügtem Verstoß gegen den gesetzlichen Richter durch

    Für die Auslegung des nationalen Rechts (im Verfahren XI R 23/14: § 4 Nr. 16 und 18 UStG) ist das nationale Gericht allein zuständig (vgl. z.B. EuGH-Urteile Asklepios Kliniken vom 27. April 2017 C-680/15 und C-681/15, EU:C:2017:317, NJW 2017, 2178, Rz 28; Entertainment Bulgaria System vom 15. November 2017 C-507/16, EU:C:2017:864, HFR 2018, 90, Rz 38).
  • BFH, 20.06.2023 - VII K 1/22

    Zum Prüfungsmaßstab bei gerügtem Verstoß gegen den gesetzlichen Richter durch

    Für die Auslegung des nationalen Rechts (im Verfahren VII R 4/20: § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG) ist das nationale Gericht allein zuständig (vgl. z.B. EuGH-Urteile Asklepios Kliniken vom 27.04.2017 - C-680/15 und C-681/15, EU:C:2017:317, Rz 28 und Entertainment Bulgaria System vom 15.11.2017 - C-507/16, EU:C:2017:864, Rz 38).
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