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   EuGH, 19.12.2018 - C-667/17   

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https://dejure.org/2018,42528
EuGH, 19.12.2018 - C-667/17 (https://dejure.org/2018,42528)
EuGH, Entscheidung vom 19.12.2018 - C-667/17 (https://dejure.org/2018,42528)
EuGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - C-667/17 (https://dejure.org/2018,42528)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Cadeddu

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 - Art. 2 Nr. 4 - Begriff ,Begünstigter" - Art. 80 - Verbot, die gezahlten Beträge durch Abzüge oder Einbehalte zu verringern - Andere spezifische Abgabe oder Ähnliches - Begriff - Vom Europäischen Sozialfonds ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 - Art. 2 Nr. 4 - Begriff ,Begünstigter" - Art. 80 - Verbot, die gezahlten Beträge durch Abzüge oder Einbehalte zu verringern - Andere spezifische Abgabe oder Ähnliches - Begriff - Vom Europäischen Sozialfonds ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Cadeddu

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 - Art. 2 Nr. 4 - Begriff "Begünstigter" - Art. 80 - Verbot, die gezahlten Beträge durch Abzüge oder Einbehalte zu verringern - Andere spezifische Abgabe oder Ähnliches - Begriff - Vom Europäischen Sozialfonds ...

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 25.10.2007 - C-427/05

    Porto Antico di Genova - Strukturfonds - Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Art. 21

    Auszug aus EuGH, 19.12.2018 - C-667/17
    Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, diese ihre Befugnisse aber unter Wahrung des Unionsrechts ausüben müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. September 2004, Manninen, C-319/02, EU:C:2004:484, Rn. 19, und vom 25. Oktober 2007, Porto Antico di Genova, C-427/05, EU:C:2007:630, Rn. 10).

    Insbesondere dürfen die nationalen Rechtsvorschriften das Funktionieren der Mechanismen nicht behindern, die im Rahmen der Strukturfonds, wie sie in der Verordnung Nr. 1083/2006 vorgesehen sind, geschaffen wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2007, Porto Antico di Genova, C-427/05, EU:C:2007:630, Rn. 10).

    Der Gerichtshof hat im Hinblick auf diese Bestimmung, wonach "[d]ie Zahlungen ... an die Endempfänger zu leisten [sind], ohne dass irgendein Abzug oder Einbehalt den Finanzhilfebetrag verringern darf, auf den sie Anspruch haben", klargestellt, dass dieses Verbot von Abzügen nicht rein formal ausgelegt werden kann und sich auf alle Belastungen beziehen muss, die unmittelbar und untrennbar mit den gezahlten Beträgen in Zusammenhang stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2006, Kommission/Portugal, C-84/04, EU:C:2006:640, Rn. 35, und vom 25. Oktober 2007, Porto Antico di Genova, C-427/05, EU:C:2007:630, Rn. 13).

    Dagegen behindert eine Abgabe, die von Unionszuschüssen unabhängig ist und nicht speziell mit den gewährten Beträgen zusammenhängt, sondern unterschiedslos die Gesamtheit der Einkünfte des Endbegünstigten betrifft, nicht das Funktionieren der vom Unionsrecht geschaffenen Mechanismen, obwohl sie zu einer Verringerung des Betrags des Unionszuschusses führt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2007, Porto Antico di Genova, C-427/05, EU:C:2007:630, Rn. 16 und 18).

  • EuGH, 05.10.2006 - C-84/04

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung

    Auszug aus EuGH, 19.12.2018 - C-667/17
    Der Gerichtshof hat im Hinblick auf diese Bestimmung, wonach "[d]ie Zahlungen ... an die Endempfänger zu leisten [sind], ohne dass irgendein Abzug oder Einbehalt den Finanzhilfebetrag verringern darf, auf den sie Anspruch haben", klargestellt, dass dieses Verbot von Abzügen nicht rein formal ausgelegt werden kann und sich auf alle Belastungen beziehen muss, die unmittelbar und untrennbar mit den gezahlten Beträgen in Zusammenhang stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2006, Kommission/Portugal, C-84/04, EU:C:2006:640, Rn. 35, und vom 25. Oktober 2007, Porto Antico di Genova, C-427/05, EU:C:2007:630, Rn. 13).

    Angesichts dessen, dass den unterschiedlichen Unterstützungsmaßnahmen gemeinsam ist, dass sie aus dem Unionshaushalt finanziert werden und die auf sie anwendbaren Auszahlungsregelungen gleich auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2006, Kommission/Portugal, C-84/04, EU:C:2006:640, Rn. 32), bleibt die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur vollständigen Auszahlung von Finanzhilfen nach Art. 21 Abs. 3 Unterabs. 2 der Verordnung Nr. 4253/88 in der durch die Verordnung Nr. 2082/93 geänderten Fassung auf Art. 80 der Verordnung Nr. 1083/2006 anwendbar.

  • EuGH, 07.09.2004 - C-319/02

    Manninen - Einkommensteuer - Steuergutschrift für von finnischen Gesellschaften

    Auszug aus EuGH, 19.12.2018 - C-667/17
    Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, diese ihre Befugnisse aber unter Wahrung des Unionsrechts ausüben müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. September 2004, Manninen, C-319/02, EU:C:2004:484, Rn. 19, und vom 25. Oktober 2007, Porto Antico di Genova, C-427/05, EU:C:2007:630, Rn. 10).
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