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   Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-40/17   

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https://dejure.org/2018,42521
Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-40/17 (https://dejure.org/2018,42521)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.12.2018 - C-40/17 (https://dejure.org/2018,42521)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - C-40/17 (https://dejure.org/2018,42521)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Fashion ID

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 95/46/EG - Schutz der personenbezogenen Daten der Nutzer von Webseiten - Klagebefugnis eines Verbraucherschutzverbandes - Haftung des Betreibers einer Webseite - Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte - Eingebundenes ...

  • Wolters Kluwer

    Schlussanträge des Generalanwalts M. Bobek vom 19. Dezember 2018.

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    PDON - Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek ist der Betreiber einer Webseite, auf der ein Plugin eines Dritten wie der Facebook-"Gefällt mir"-Button eingebunden wird, das zur Erhebung und Übermittlung der personenbezogenen Daten des Nutzers führt, für diese Phase der ...

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    EuGH-Generalanwalt: Verbraucherschutzvereine dürfen Datenschutzverstöße abmahnen - Facebook und Webseitenbetreiber gemeinsam datenschutzrechtlich für Gefällt-Mir-Button verantwortlich

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Gefällt mir"-Knopf: Gefährliche Likes

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Gemeinsame Verantwortlichkeit bei der Einbindung von Website-Plugins von Drittanbietern - Facebook Like-Button

Besprechungen u.ä.

  • cr-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Doppelt hält besser

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2022 - C-252/21

    Generalanwalt Rantos ist der Auffassung, dass eine Wettbewerbsbehörde in Ausübung

    84 Wie Generalanwalt Bobek in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Fashion ID (C-40/17, EU:C:2018:1039, Nr. 122) feststellt, ist der Begriff "berechtigte Interessen" im Rahmen der Richtlinie 95/46 offenbar recht dehnbar und offen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-311/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist der Beschluss 2010/87/EU der

    35 Vgl. hierzu die Schlussanträge von Generalanwalt Bobek in der Rechtssache Fashion ID (C-40/17, EU:C:2018:1039, Nr. 87).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-319/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Richard de la Tour können die Mitgliedstaaten

    51 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Fashion ID (C-40/17, EU:C:2018:1039, Nr. 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19

    Generalanwalt Bobek: Die Datenschutzbehörde des Staates, in dem sich die

    7 In meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Fashion ID habe ich z. B. erläutert, warum sowohl die Regelungen der damals geltenden Richtlinie 95/46 als auch diejenigen der sognannten e-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 [Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation] [ABl. 2002, L 201, S. 37]) in einer Rechtssache, die die Platzierung von Cookies betraf, möglicherweise anwendbar sein konnten (C-40/17, EU:C:2018:1039, Nrn. 111 bis 115).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-34/21

    Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    17 Schlussanträge vom 19. Dezember 2018 (C-40/17, EU:C:2018:1039, Nr. 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-64/20

    An tAire Talmhaíochta Bia agus Mara, Éire agus an tArd-Aighne - Vorlage zur

    31 Vgl. für ein Beispiel aus jüngerer Zeit meine Schlussanträge in der Rechtssache Fashion ID (C-40/17, EU:C:2018:1039, Nrn. 45 bis 48).
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