Rechtsprechung
   EuGH, 01.03.2018 - C-558/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3791
EuGH, 01.03.2018 - C-558/16 (https://dejure.org/2018,3791)
EuGH, Entscheidung vom 01.03.2018 - C-558/16 (https://dejure.org/2018,3791)
EuGH, Entscheidung vom 01. März 2018 - C-558/16 (https://dejure.org/2018,3791)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,3791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Mahnkopf

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EU) Nr. 650/2012 - Erbsachen und Europäisches Nachlasszeugnis - Geltungsbereich - Möglichkeit der Aufnahme von Angaben zum Erbteil des überlebenden Ehegatten in das Europäische ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1371 Abs. 1; EuErbVO Art. 1 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO (EU) 650/2012
    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EU) Nr. 650/2012 - Erbsachen und Europäisches Nachlasszeugnis - Geltungsbereich - Möglichkeit der Aufnahme von Angaben zum Erbteil des überlebenden Ehegatten in das Europäische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Mahnkopf

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EU) Nr. 650/2012 - Erbsachen und Europäisches Nachlasszeugnis - Geltungsbereich - Möglichkeit der Aufnahme von Angaben zum Erbteil des überlebenden Ehegatten in das Europäische ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Pauschalierter Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB ist erbrechtlich zu qualifizieren

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1377
  • DNotZ 2018, 785
  • FamRZ 2018, 632
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.10.2017 - C-218/16

    Kubicka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus EuGH, 01.03.2018 - C-558/16
    Hierfür sieht die Verordnung Nr. 650/2012 die Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses vor, das es jedem Erben, Vermächtnisnehmer oder in diesem Zeugnis genannten Rechtsnachfolger ermöglichen muss, in einem anderen Mitgliedstaat seine Rechtsstellung und seine Erbansprüche nachzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Oktober 2017, Kubicka, C-218/16, EU:C:2017:755, Rn. 59).

    Nach Art. 69 Abs. 2 wird vermutet, dass die Person, die im Zeugnis als Vermächtnisnehmer genannt ist, die in dem Zeugnis genannte Rechtsstellung und die in dem Zeugnis aufgeführten Rechte hat und dass diese Rechte keinen anderen als den im Zeugnis aufgeführten Bedingungen und/oder Beschränkungen unterliegen (Urteil vom 12. Oktober 2017, Kubicka, C-218/16, EU:C:2017:755, Rn. 60).

  • EuGH, 18.05.2017 - C-617/15

    Hummel Holding - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Verordnung

    Auszug aus EuGH, 01.03.2018 - C-558/16
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes folgt, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (Urteil vom 18. Oktober 2016, Nikiforidis, C-135/15, EU:C:2016:774, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), die unter Berücksichtigung nicht nur ihres Wortlauts, sondern auch des Kontexts der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteil vom 18. Mai 2017, Hummel Holding, C-617/15, EU:C:2017:390, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.10.2016 - C-135/15

    Nikiforidis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus EuGH, 01.03.2018 - C-558/16
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes folgt, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (Urteil vom 18. Oktober 2016, Nikiforidis, C-135/15, EU:C:2016:774, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), die unter Berücksichtigung nicht nur ihres Wortlauts, sondern auch des Kontexts der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteil vom 18. Mai 2017, Hummel Holding, C-617/15, EU:C:2017:390, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.06.2018 - C-20/17

    Oberle - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Hinsichtlich der konkreten Frage, ob Art. 4 der Verordnung Nr. 650/2012 die internationale Zuständigkeit der mitgliedstaatlichen Gerichte für die Ausstellung der nationalen Nachlasszeugnisse festlegt, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Vorschriften über die Zuständigkeitsregeln, soweit sie für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht auf das Recht der Mitgliedstaaten verweisen, in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung nicht nur ihres Wortlauts, sondern auch des Kontexts der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2014, Sanders und Huber, C-400/13 und C-408/13, EU:C:2014:2461, Rn. 24, sowie vom 1. März 2018, Mahnkopf, C-558/16, EU:C:2018:138, Rn. 32).
  • BGH, 24.02.2021 - IV ZB 33/20

    Konkludente Rechtswahl des Erblassers; Rückgriff auf hypothetisch gewähltes

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union folgt aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung - wie hier - nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (EuGH, Urteil vom 1. März 2018, C-558/16, EU:C:2018:138, ZEV 2018, 205 Rn. 32 zur Qualifikation des § 1371 BGB).

    c) Ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV ist im Streitfall nicht veranlasst, da die richtige Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Bestimmungen der Europäischen Erbrechtsverordnung nach Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Systematik, Sinn und Zweck sowie unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur autonomen Auslegung der Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts (EuGH, Urteil vom 1. März 2018, C-558/16, EU:C:2018:138, ZEV 2018, 205 Rn. 32) derart offenkundig sind, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum verbleibt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juli 2019 - IV ZB 22/18, BGHZ 222, 365 Rn. 32; EuGH, Urteile vom 28. Juli 2016, Association France Nature Environnement, C-379/15, EU:C:2016:603, ABl.

  • OLG München, 24.09.2019 - 31 Wx 326/18

    Streit um die Richtigkeit eines Erbscheins einer griechischen Erblasserin

    Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Mahnkopf (ZEV 2018, 205ff) ist für die Nachlassgerichte nur in Verfahren bindend, in denen der Anwendungsbereich der EuErbVO eröffnet ist.

    Nach der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Mahnkopf (ZEV 2018, 205 ff) sind die Beschwerdeführer nunmehr der Ansicht, die vom EuGH angenommene erbrechtliche Qualifikation des § 1371 Abs. 1 BGB sei auf den vorliegenden Fall mit der Folge zu übertragen, dass der erteilte Erbschein unrichtig und deswegen einzuziehen sei.

    bb) Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Mahnkopf (EuGH ZEV 2018, 205) rechtfertigt im vorliegenden Verfahren keine abweichende Beurteilung.

    Maßgeblich ist insoweit, dass die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Mahnkopf (EuGH ZEV 2018, 205) einen Sachverhalt betrifft, der dem Anwendungsbereich der EuErbVO unterfällt, was hier jedoch schon nicht der Fall ist.

  • OLG Frankfurt, 14.09.2020 - 21 W 59/20

    Gewöhnlicher Aufenthalt nach Art. 21 EuErbVO - deutsch-chinesischer Erbfall

    Denn bei § 1371 Abs. 1 BGB handelt es sich im Sinne des Art. 1 Abs. 1 EuErbVO um eine die Rechtsnachfolge von Todes wegen betreffende Vorschrift (vgl. EuGH NJW 2018, 1377).
  • OLG Hamm, 21.03.2019 - 10 W 31/17

    Maßgebliches Recht für die Erbfolge eines türkischen Staatsangehörigen

    Hierbei kann die in Rechtsprechung und Schrifttum umstrittene Frage, ob die Vorschrift erb- oder güterrechtlich zu qualifizieren ist, offen bleiben (zum Streitstand vgl. etwa MünchKomm/Looschelders, 7. Aufl. 2018, Art. 15 EGBGB Rn.61; BGH NJW 2015, 2185; neu angefacht durch die Entscheidung "Mahnkopf", EuGH NJW 2018, 1377; vgl. hierzu etwa Weber, NJW 2018, 1356).
  • EuGH, 02.06.2022 - C-617/20

    T.N. und N.N. (Déclaration concernant la renonciation à la succession) - Vorlage

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs folgt aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung nicht nur ihres Wortlauts, sondern auch des Kontexts der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (Urteile vom 1. März 2018, Mahnkopf, C-558/16, EU:C:2018:138, Rn. 32, und vom 9. September 2021, UM [Vertrag zur Eigentumsübertragung von Todes wegen], C-277/20, EU:C:2021:708, Rn. 29).

    Insbesondere müssen im europäischen Rechtsraum die Rechte der Erben und Vermächtnisnehmer sowie der anderen Personen, die dem Erblasser nahestehen, und der Nachlassgläubiger effektiv gewahrt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. März 2018, Mahnkopf, C-558/16, EU:C:2018:138, Rn. 35, und vom 1. Juli 2021, Vorarlberger Landes-und Hypotheken-Bank, C-301/20, EU:C:2021:528, Rn. 27 und 34).

  • EuGH, 01.07.2021 - C-301/20

    Vorarlberger Landes- und Hypotheken-Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    63 Abs. 1 und 2 Buchst. a dieser Verordnung, der den Zweck des Europäischen Nachlasszeugnisses betrifft, listet die Personen auf, die das Zeugnis verwenden können, nämlich die Erben, Vermächtnisnehmer mit unmittelbarer Berechtigung am Nachlass und Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter, um in einem anderen Mitgliedstaat insbesondere ihre Rechtsstellung und/oder Erbansprüche nachzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. März 2018, Mahnkopf, C-558/16, EU:C:2018:138, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-277/20

    UM (Contrat translatif de propriété mortis causa) - Vorlage zur Vorabentscheidung

    Siehe hierzu die Urteile vom 1. März 2018, Mahnkopf (C-558/16, EU:C:2018:138, Rn. 36 und 42 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 21. Juni 2018, Oberle (C-20/17, EU:C:2018:485, Rn. 45).

    Der Gerichtshof verwendet diesen Ausdruck in den Urteilen vom 1. März 2018, Mahnkopf (C-558/16, EU:C:2018:138, Rn. 34), und vom 21. Juni 2018, Oberle (C-20/17, EU:C:2018:485, Rn. 30).

    17 Zum Verweis auf den abschließenden Charakter der Ausnahmen in Art. 1 Abs. 2 der Verordnung, insbesondere in Bezug auf Fragen des ehelichen Güterrechts, vgl. Urteil vom 1. März 2018, Mahnkopf (C-558/16, EU:C:2018:138, Rn. 33).

    24 Vgl. sinngemäß Urteil vom 1. März 2018, Mahnkopf (C-558/16, EU:C:2018:138, Rn. 40).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2018 - C-379/17

    Società Immobiliare Al Bosco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    11 Vgl. meine Schlussanträge in der RechtssacheMahnkopf (C-558/16, EU:C:2017:965, Nr. 32).

    36 Vgl. Urteil vom 1. März 2018, Mahnkopf (C-558/16, EU:C:2018:138).

    Vgl. ebenfalls meine Schlussanträge in der Rechtssache Mahnkopf (C-558/16, EU:C:2017:965, Nrn. 101 und 102).

  • OLG Brandenburg, 26.01.2023 - 3 W 71/22

    Erbauseinandersetzung mit Anknüpfung an das kubanische Recht; Anknüpfung an das

    Der EuGH habe aber § 1371 Abs. 1 BGB als erbrechtliche Norm qualifiziert (Entscheidung vom 01.03.2018 - Rs. C-558/16).

    § 1371 Abs. 1 BGB ist eine erbrechtliche Vorschrift (EuGH, Urteil vom 01.03.2018 - Rs. C-558/16, NJW 2018, 1377 Rn. 41) und kommt deshalb hier unmittelbar zur Anwendung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.03.2019 - 10 W 31/17, Rn. 28).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-658/17

    WB

  • OLG Schleswig, 30.10.2023 - 3 Wx 1/22

    Erbscheinverfahren: Anwendung des Rechts der (deutschen) Zugewinngemeinschaft

  • EuGH, 09.09.2021 - C-277/20

    UM (Contrat translatif de propriété mortis causa) - Vorlage zur Vorabentscheidung

  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 22.03.2021 - 74 VI 1354/19

    Deutsches Ehegattenerbrecht unter Berücksichtigung des gesetzlichen griechischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-301/20

    Vorarlberger Landes- und Hypotheken-Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum

  • AG Augsburg, 07.08.2018 - SMU 10 VI 557/15

    Antrag auf Einziehung des erteilten Erbscheins

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - 3 Wx 158/20

    Keine Angabe einzelner Nachlassgegenstände im Europäischen Nachlassverzeichnis

  • EuGH, 07.04.2022 - C-645/20

    V A und Z A (Compétences subsidiaires en matière de successions)

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2019 - C-716/17

    A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Arbeitnehmer - Beschränkungen der

  • OLG München, 18.02.2021 - 29 U 853/20

    Pflicht zur Angabe des Ursprungslandes bei einem Angebot von Obst und Gemüse über

  • KG, 03.08.2023 - 19 W 25/23

    Ablehnung der Ausstellung eines Fremdrechtszeugnisses über den Alleinerwerb des

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2022 - C-651/21

    М. Ya. M. (Renonciation à la succession d'un cohéritier) - Vorlage zur

  • AG Emmerich, 09.04.2020 - 80 VI 254/17
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht