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   Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2018 - C-114/17 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2018 - C-114/17 P (https://dejure.org/2018,11461)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.05.2018 - C-114/17 P (https://dejure.org/2018,11461)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - C-114/17 P (https://dejure.org/2018,11461)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien / Kommission

    Rechtsmittel - Beihilfe für die Einführung des terrestrischen Digitalfernsehens in entlegenen und weniger besiedelten Gebieten der Autonomen Gemeinschaft Kastilien-La Mancha - Beihilfen für Betreiber terrestrischer Digitalfernsehplattformen - Beschluss, mit dem die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (66)

  • EuG, 14.01.2016 - T-36/15

    Hispasat / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2018 - C-114/17
    Wenn die Kommission mit ihrem Vorbringen Recht hat, der Änderungsbeschluss sei - über die zum Zeitpunkt des ursprünglichen Beschlusses in der Verwaltungsakte enthaltenen Elemente hinaus - auch auf Informationen aus Hispasats Klageschrift in der Rechtssache T-36/15 gegründet gewesen, dann war Spanien nicht in der Lage, hierzu Stellung zu nehmen.

    Spanien war nicht an der Rechtssache T-36/15 beteiligt, und daher wurden die Schriftsätze der Parteien Spanien nicht zugestellt.

    9 Die Rechtssache wurde unter der Nr. T-36/15 in das Register eingetragen.

    12 Beschluss vom 14. Januar 2016 (T-36/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:73).

  • EuG, 15.12.2016 - T-808/14

    Spanien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2018 - C-114/17
    In diesem Rechtsmittelverfahren beantragt Spanien beim Gerichtshof die Aufhebung des Urteils des Gerichts in der Rechtssache T-808/14, Spanien/Kommission(2), mit dem das Gericht die Klage Spaniens auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2014) 6846 der Kommission abgewiesen hat(3).

    Mit Schriftsatz, der am 23. Dezember 2015 beim Gericht einging, brachte Spanien in der anhängigen Rechtssache T-808/14 neue Klagegründe vor (im Folgenden: Spaniens neues Vorbringen).

    2 Urteil vom 15. Dezember 2016 (T-808/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:734) (im Folgenden: angefochtenes Urteil).

    8 Die Rechtssache wurde unter der Nr. T-808/14 in das Register eingetragen.

  • EuGH, 06.04.2000 - C-286/95

    Kommission / ICI

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2018 - C-114/17
    64 Vgl. seine Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/ICI (C-286/95 P und C-287/95 P, EU:C:1999:578, Nrn. 22 bis 26).

    65 Vgl. z. B. Urteil vom 6. April 2000, Kommission/ICI (C-286/95 P, EU:C:2000:188, Rn. 42 und 52).

    Zum Unterschied zwischen diesen beiden Kategorien von Verfahrensfehlern vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Fennelly in der Rechtssache Kommission/ICI (C-286/95 P und C-287/95 P, EU:C:1999:578, Nrn. 27 bis 29).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-431/20

    Tognoli u.a./ Parlament - Rechtsmittel - Einheitliches Statut des

    43 Vgl. Schlussanträge der Generalsanwältin Sharpston in der Rechtssache Spanien/Kommission (C-114/17 P, EU:C:2018:309, Nr. 40), in denen sie Folgendes ausführt: "Nach Art. 76 Buchst. d der Verfahrensordnung des Gerichts muss der Kläger in der Klageschrift den Streitgegenstand bezeichnen.

    44 Vgl. hierzu die Ausführungen in den Schlussanträgen der Generalsanwältin Sharpston in der Rechtssache Spanien/Kommission (C-114/17 P, EU:C:2018:309, Nr. 42 und Fn. 23).

    45 Vgl. zu dieser 2015 in die Verfahrensordnung des Gerichts eingeführten formellen Anforderung die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Spanien/Kommission (C-114/17 P, EU:C:2018:309, Nr. 43 und Fn. 24, in denen sie darauf hinweist, dass das Gericht dem Kläger gestattet hat, seine Klageschrift in der mündlichen Verhandlung anzupassen).

    49 Vgl. auch in diesem Sinne Schlussanträge der Generalsanwältin Sharpston in der Rechtssache Spanien/Kommission (C-114/17 P, EU:C:2018:309, Fn. 36).

  • EuGH, 11.03.2020 - C-56/18

    Kommission/ Gmina Miasto Gdynia und Port Lotniczy Gdynia Kosakowo - Rechtsmittel

    Der von der Kommission vertretene Ansatz stehe auch im Widerspruch zu dem in den Schlussanträgen der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Spanien/Kommission (C-114/17 P, EU:C:2018:309) zum Ausdruck gebrachten Standpunkt, wonach das Recht des Mitgliedstaats, von der Kommission in einer Situation wie der in dieser Rechtssache in Rede stehenden gehört zu werden, eine wesentliche Formvorschrift sei.

    Die Kommission berücksichtige auch nicht, dass in den Schlussanträgen der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Spanien/Kommission (C-114/17 P, EU:C:2018:309) vorgeschlagen worden sei, dass die Kommission, soweit sie ihren Änderungsbeschluss auf Informationen gestützt habe, zu denen eine Partei nicht habe Stellung nehmen können, das Recht dieser Partei auf rechtliches Gehör verletzt und demzufolge auch gegen den Grundsatz guter Verwaltung verstoßen habe.

    Was drittens das in den Rn. 52 und 59 des vorliegenden Urteils dargelegte Vorbringen betrifft, das auf die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Spanien/Kommission (C-114/17 P, EU:C:2018:309) gestützt wird, genügt der Hinweis, dass der Gerichtshof im Urteil vom 20. September 2018, Spanien/Kommission (C-114/17 P, EU:C:2018:753), der in diesen Schlussanträgen vertretenen Argumentation nicht gefolgt ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2019 - C-56/18

    Kommission/ Gmina Miasto Gdynia und Port Lotniczy Gdynia Kosakowo

    Wie Generalanwältin Sharpston in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Spanien/Kommission, C-114/17 P, EU:C:2018:309, Nr. 95, betont, "hat der Gerichtshof entschieden, die Nichtbeachtung einer wesentlichen Formvorschrift habe die Nichtigerklärung des betroffenen Rechtsakts zur Folge.

    18 Vgl. auch die Unterscheidung, zu der Generalanwältin Sharpston in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Spanien/Kommission, C-114/17 P, EU:C:2018:309, Rn. 95 und 96, gelangte.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-291/22

    D & A Pharma/ Kommission und EMA

    Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Spanien/Kommission (C-114/17 P, EU:C:2018:309, Nr. 95).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-166/21

    Kommission/ Polen (Exonération de l'accise sur l'alcool utilisé pour la

    Vgl. entsprechend Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Spanien/Kommission (C-114/17 P, EU:C:2018:309, Nr. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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