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   EuGH, 17.05.2018 - C-30/17   

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https://dejure.org/2018,12344
EuGH, 17.05.2018 - C-30/17 (https://dejure.org/2018,12344)
EuGH, Entscheidung vom 17.05.2018 - C-30/17 (https://dejure.org/2018,12344)
EuGH, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - C-30/17 (https://dejure.org/2018,12344)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kompania Piwowarska

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerliche Vorschriften - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/83/EWG - Art. 3 Abs. 1 - Alkohol und alkoholische Getränke - Bier - Aromatisiertes Bier - Grad Plato - Berechnungsmethode

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerliche Vorschriften - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/83/EWG - Art. 3 Abs. 1 - Alkohol und alkoholische Getränke - Bier - Aromatisiertes Bier - Grad Plato - Berechnungsmethode

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerliche Vorschriften - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/83/EWG - Art. 3 Abs. 1 - Alkohol und alkoholische Getränke - Bier - Aromatisiertes Bier - Grad Plato - Berechnungsmethode

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Kompania Piwowarska

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerliche Vorschriften - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/83/EWG - Art. 3 Abs. 1 - Alkohol und alkoholische Getränke - Bier - Aromatisiertes Bier - Grad Plato - Berechnungsmethode

Sonstiges (5)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 83/92 Art 3 Abs 1
    Polen, Alkohol, Plato-Skala, Geschmacksbier

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kompania Piwowarska

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 83/92 Art 3 Abs 1
    Alkohol; Getränke; Verbrauchsteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerliche Vorschriften - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/83/EWG - Art. 3 Abs. 1 - Alkohol und alkoholische Getränke - Bier - Aromatisiertes Bier - Grad Plato - Berechnungsmethode

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 02.03.2017 - C-568/15

    Die Kosten eines Anrufs unter einer Kundendiensttelefonnummer dürfen nicht höher

    Auszug aus EuGH, 17.05.2018 - C-30/17
    Unter diesen Umständen ist die Bedeutung dieses Begriffs entsprechend seinem üblichen Sinn und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem er verwendet wird, sowie der mit der Regelung, zu der er gehört, verfolgten Ziele zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. März 2017, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main, C-568/15, EU:C:2017:154, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 26.05.2020 - VII R 58/18

    Entstehung der Biersteuer für ein Biermischgetränk

    Nach Einlegung der Revision hat das HZA mit Bescheid vom 19.08.2019 die Steuerfestsetzung von 142.039,92 EUR auf 64.533,74 EUR reduziert, weil der EuGH mit Urteil Kompania Piwowarska C-30/17 (EU:C:2018:325, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2018, 242) entschieden hat, dass zur Bestimmung der Grad Plato eines aromatisierten Bieres nur der Trockenextrakt der Stammwürze berücksichtigt werden dürfe, während Aromen und Zucker, die nach der Gärung zugegeben würden, bei der Bestimmung der Grad Plato nicht zu berücksichtigen seien.

    Schließlich hat der EuGH auch in seinem Urteil Kompania Piwowarska (EU:C:2018:325, ZfZ 2018, 242) auf das Ziel, den konsumierten Alkohol zu besteuern, hingewiesen (vgl. Rz 39; vgl. auch Schlussanträge Rz 27 ff.).

  • EuGH, 28.10.2021 - C-221/20

    A (Taxation en commun des petites brasseries)

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof entschieden, dass es gerechtfertigt ist, die Richtlinie 92/84 zur Festsetzung des Mindestsatzes der Verbrauchsteuer auf Bier zu berücksichtigen, deren Struktur durch die erstgenannte dieser Richtlinien festgelegt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Mai 2018, Kompania Piwowarska, C-30/17, EU:C:2018:325, Rn. 34).
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