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   EuGH, 30.05.2018 - C-190/18   

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https://dejure.org/2018,14610
EuGH, 30.05.2018 - C-190/18 (https://dejure.org/2018,14610)
EuGH, Entscheidung vom 30.05.2018 - C-190/18 (https://dejure.org/2018,14610)
EuGH, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - C-190/18 (https://dejure.org/2018,14610)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    SNCB

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Keine hinreichenden Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang des Ausgangsrechtsstreits und zu den Gründen, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort auf ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    SNCB

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Keine hinreichenden Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang des Ausgangsrechtsstreits und zu den Gründen, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort auf ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuGH, 09.01.2019 - C-444/18

    Fluctus und Fluentum - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 der

    Der Gerichtshof hebt auch die Notwendigkeit hervor, dass das nationale Gericht die genauen Gründe angibt, aus denen es die Auslegung des Unionsrechts für fraglich und die Vorlage von Vorabentscheidungsfragen an den Gerichtshof für erforderlich hält (vgl. u. a. Beschlüsse vom 3. Juli 2014, Talasca, C-19/14, EU:C:2014:2049, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 30. Mai 2018, SNCB, C-190/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:355, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Anforderungen an den Inhalt eines Vorabentscheidungsersuchens sind ausdrücklich in Art. 94 der Verfahrensordnung aufgeführt, von dem das vorlegende Gericht im Rahmen der in Art. 267 AEUV vorgesehenen Zusammenarbeit Kenntnis haben sollte und den es sorgfältig zu beachten hat (vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. Mai 2018, SNCB, C-190/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:355, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 21. Juni 2018, 1droenergia, C-166/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:476, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2019 - C-349/18

    Kanyeba

    9 Beschluss vom 30. Mai 2018, SNCB (C-190/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:355, Rn. 7), sowie Urteil vom 21. September 2016, Nationale Maatschappij der Belgische Spoorwegen (C-261/15, EU:C:2016:709, Rn. 12 und 13).

    14 Vgl. unter vielen Beschlüsse vom 7. September 2017, Aland?¾ak (C-187/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:662, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 30. Mai 2018, SNCB (C-190/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:355, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

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