Rechtsprechung
EuGH, 19.06.2018 - C-181/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Gnandi
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Richtlinie 2008/115/EG - Art. 3 Nr. 2 - Begriff "illegaler Aufenthalt" - Art. 6 - Erlass einer Rückkehrentscheidung vor der ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
- ra.de
- milo.bamf.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Justiz und Inneres - Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen Schutz eine Rückkehrentscheidung erlassen, sofern sie das Rückkehrverfahren aussetzen, bis über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung entschieden wurde
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Gnandi
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Richtlinie 2008/115/EG - Art. 3 Nr. 2 - Begriff "illegaler Aufenthalt"- Art. 6 - Erlass einer Rückkehrentscheidung vor der ...
- lto.de (Kurzinformation)
Waffengleichheit für Flüchtlinge: Keine Abschiebung im laufenden Verfahren
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rückkehrentscheidung nach Ablehnung eines Antrags auf internationalen Schutz
Besprechungen u.ä.
- verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Voller Rechtsschutz! Abschiebungen sind auch nach verweigertem Eilrechtsschutz europarechtswidrig
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Gnandi
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Richtlinie 2008/115/EG - Art. 3 Nr. 2 - Begriff "illegaler Aufenthalt" - Art. 6 - Erlass einer Rückkehrentscheidung vor der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-181/16
- EuGH, 25.10.2017 - C-181/16
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-181/16
- EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Papierfundstellen
- NVwZ 2018, 1625
Wird zitiert von ... (382) Neu Zitiert selbst (13)
- EuGH, 17.12.2015 - C-239/14
Tall - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Es ist nicht Sache des Gerichtshofs, sich im Rahmen eines Ersuchens um Vorabentscheidung zur Auslegung nationaler Vorschriften zu äußern (Urteil vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).Fünftens ist hinsichtlich des vom vorlegenden Gericht in seiner Frage angeführten Erfordernisses der Beachtung der Anforderungen, die sich aus dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und dem Grundsatz der Nichtzurückweisung ergeben, hervorzuheben, dass die Richtlinie 2008/115 ebenso wie die Richtlinie 2005/85 unter Beachtung der insbesondere in der Charta anerkannten Grundrechte und Grundsätze ausgelegt werden muss, wie sich aus dem 24. Erwägungsgrund der Richtlinie 2008/115 und dem achten Erwägungsgrund der Richtlinie 2005/85 ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 50).
Was speziell die in Art. 13 der Richtlinie 2008/115 vorgesehenen Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Rückkehr und die in Art. 39 der Richtlinie 2005/85 vorgesehenen Rechtsbehelfe gegen abschlägige Entscheidungen über Anträge auf internationalen Schutz anbelangt, sind ihre Merkmale im Einklang mit Art. 47 der Charta zu bestimmen, wonach jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht hat, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2014, Abdida, C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 45, und vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 51).
Wenn ein Staat entscheidet, eine Person, die internationalen Schutz beantragt, in ein Land abzuschieben, bei dem ernsthafte Gründe befürchten lassen, dass tatsächlich die Gefahr einer Art. 18 der Charta in Verbindung mit Art. 33 der Genfer Konvention oder Art. 19 Abs. 2 der Charta widersprechenden Behandlung dieser Person besteht, erfordert nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das in Art. 47 der Charta vorgesehene Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf, dass der Antragsteller über einen Rechtsbehelf mit kraft Gesetzes aufschiebender Wirkung gegen den Vollzug der Maßnahme verfügt, die seine Abschiebung ermöglicht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2014, Abdida, C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 52, und vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 54).
Der Gerichtshof hat zwar bereits entschieden, dass es mit dem Grundsatz der Nichtzurückweisung und mit Art. 47 der Charta grundsätzlich zu vereinbaren ist, wenn ein Rechtsbehelf, der nur gegen die abschlägige Entscheidung über einen Antrag auf internationalen Schutz eingelegt wird, keine aufschiebende Wirkung hat, da der Vollzug einer solchen Entscheidung für sich genommen nicht zur Abschiebung des betreffenden Drittstaatsangehörigen führen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 56).
Dagegen muss der Rechtsbehelf gegen eine Rückkehrentscheidung im Sinne von Art. 6 der Richtlinie 2008/115 kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung haben, damit gegenüber dem betreffenden Drittstaatsangehörigen die Einhaltung der sich aus dem Grundsatz der Nichtzurückweisung und aus Art. 47 der Charta ergebenden Anforderungen gewährleistet ist, da der Drittstaatsangehörige durch diese Entscheidung tatsächlich der Gefahr einer Art. 18 der Charta in Verbindung mit Art. 33 der Genfer Konvention oder Art. 19 Abs. 2 der Charta widersprechenden Behandlung ausgesetzt sein könnte (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2014, Abdida, C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 52 und 53, sowie vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 57 und 58).
- EuGH, 18.12.2014 - C-562/13
Abdida - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen …
Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Was speziell die in Art. 13 der Richtlinie 2008/115 vorgesehenen Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Rückkehr und die in Art. 39 der Richtlinie 2005/85 vorgesehenen Rechtsbehelfe gegen abschlägige Entscheidungen über Anträge auf internationalen Schutz anbelangt, sind ihre Merkmale im Einklang mit Art. 47 der Charta zu bestimmen, wonach jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht hat, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2014, Abdida, C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 45, …und vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 51).Wenn ein Staat entscheidet, eine Person, die internationalen Schutz beantragt, in ein Land abzuschieben, bei dem ernsthafte Gründe befürchten lassen, dass tatsächlich die Gefahr einer Art. 18 der Charta in Verbindung mit Art. 33 der Genfer Konvention oder Art. 19 Abs. 2 der Charta widersprechenden Behandlung dieser Person besteht, erfordert nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das in Art. 47 der Charta vorgesehene Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf, dass der Antragsteller über einen Rechtsbehelf mit kraft Gesetzes aufschiebender Wirkung gegen den Vollzug der Maßnahme verfügt, die seine Abschiebung ermöglicht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2014, Abdida, C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 52, …und vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 54).
Dagegen muss der Rechtsbehelf gegen eine Rückkehrentscheidung im Sinne von Art. 6 der Richtlinie 2008/115 kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung haben, damit gegenüber dem betreffenden Drittstaatsangehörigen die Einhaltung der sich aus dem Grundsatz der Nichtzurückweisung und aus Art. 47 der Charta ergebenden Anforderungen gewährleistet ist, da der Drittstaatsangehörige durch diese Entscheidung tatsächlich der Gefahr einer Art. 18 der Charta in Verbindung mit Art. 33 der Genfer Konvention oder Art. 19 Abs. 2 der Charta widersprechenden Behandlung ausgesetzt sein könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2014, Abdida, C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 52 und 53, …sowie vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 57 und 58).
- EuGH, 27.09.2012 - C-179/11
Ein Mitgliedstaat, der mit einem Asylantrag befasst ist, muss die …
Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Insoweit geht aus Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2003/9 hervor, dass der Betroffene seine Eigenschaft als Person, die internationalen Schutz beantragt hat, im Sinne dieser Richtlinie behält, solange noch nicht endgültig über seinen Antrag entschieden wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. September 2012, Cimade und GISTI, C-179/11, EU:C:2012:594, Rn. 53).
- EuGH, 10.01.2012 - C-534/11
Arslan
Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Ferner trifft es zu, dass der Gerichtshof in den Rn. 47 und 49 des Urteils vom 30. Mai 2013, Arslan (C-534/11, EU:C:2013:343), entschieden hat, dass eine zur wirksamen Ausübung eines Rechtsbehelfs gegen die Ablehnung des Antrags auf internationalen Schutz erteilte Bleibeberechtigung verhindert, dass auf den Drittstaatsangehörigen, der den Antrag gestellt hat, bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen seine Ablehnung die Richtlinie 2008/115 Anwendung findet. - EuGH, 24.06.2015 - C-373/13
T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Ferner ist festzustellen, dass der Grundsatz der Nichtzurückweisung in Art. 18 und in Art. 19 Abs. 2 der Charta als Grundrecht gewährleistet ist (Urteil vom 24. Juni 2015, H. T., C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 65) und u. a. im zweiten Erwägungsgrund der Richtlinie 2005/85 sowie im achten Erwägungsgrund und in Art. 5 der Richtlinie 2008/115 bekräftigt wird. - EuGH, 28.07.2011 - C-69/10
Samba Diouf - Richtlinie 2005/85/EG - Mindestnormen für Verfahren in den …
Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Denn allein entscheidend ist, dass es einen Rechtsbehelf vor einem Gericht gibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juli 2011, Samba Diouf, C-69/10, EU:C:2011:524, Rn. 69). - EuGH, 05.06.2014 - C-146/14
Die gerichtliche Prüfung einer Haftverlängerung muss es dem zuständigen Gericht …
Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Schließlich sollen die Mitgliedstaaten nach dem sechsten Erwägungsgrund der Richtlinie 2008/115 ein faires und transparentes Rückkehrverfahren gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juni 2014, Mahdi, C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, Rn. 40, …und vom 5. November 2014, Mukarubega, C-166/13, EU:C:2014:2336, Rn. 61). - EuGH, 17.07.2014 - C-474/13
Pham - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG …
Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Viertens besteht das Hauptziel der Richtlinie 2008/115 - wie aus ihren Erwägungsgründen 2 und 4 hervorgeht - in der Einführung einer wirksamen Rückkehr- und Rückübernahmepolitik unter vollständiger Achtung der Grundrechte und der Würde der Betroffenen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 2014, Pham, C-474/13, EU:C:2014:2096, Rn. 20, …und vom 15. Februar 2016, N., C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Im Übrigen sind nach Art. 18 der Charta sowie nach Art. 78 Abs. 1 AEUV die Vorschriften der Genfer Konvention zu beachten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a., C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 75). - EuGH, 07.06.2016 - C-47/15
Die Rückführungsrichtlinie verbietet es, dass gegen einen Drittstaatsangehörigen …
Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Insoweit geht aus der Definition des Begriffs "illegaler Aufenthalt" in Art. 3 Nr. 2 der Richtlinie 2008/115 hervor, dass jeder Drittstaatsangehörige, der sich, ohne die Voraussetzungen für die Einreise in einen Mitgliedstaat oder den dortigen Aufenthalt zu erfüllen, in dessen Hoheitsgebiet befindet, schon allein deswegen dort illegal aufhältig ist (Urteil vom 7. Juni 2016, Affum, C-47/15, EU:C:2016:408, Rn. 48). - EuGH, 05.11.2014 - C-166/13
Drittstaatsangehörige, die zur Rechtswidrigkeit ihres Aufenthalts ordnungsgemäß …
- EuGH, 13.09.2016 - C-165/14
Das Unionsrecht gestattet es nicht, einem für einen minderjährigen Unionsbürger …
- EuGH, 15.02.2016 - C-601/15
Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus …
- BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 19.19
Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer …
Der Kläger beantragte im März 2019 unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - (Gnandi-Urteil) nach § 80 Abs. 7 VwGO erneut, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen.Für die Verbindung einer ablehnenden Entscheidung über den Antrag auf Gewährung internationalen Schutzes durch die zuständige Behörde mit dem Erlass einer Rückkehrentscheidung vor der Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrages hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 [ECLI:EU:C:2018:465], Gnandi - s.a. Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU [ECLI:EU:C:2018:544] -) entschieden, dass die RL 2008/115/EG in Verbindung mit der RL 2005/85/EG im Licht des Grundsatzes der Nichtzurückweisung und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf, die in den Art. 18, 19 Abs. 2 und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, dem Erlass einer Rückkehrentscheidung gemeinsam mit der Ablehnung des Schutzantrages nicht schlechthin entgegenstehen.
Der betreffende Mitgliedstaat muss aber gewährleisten, dass alle Rechtswirkungen der Rückkehrentscheidung bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung ausgesetzt werden, dass der Antragsteller während dieses Zeitraums in den Genuss der Rechte aus der RL 2003/9/EG zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten kommen kann und dass er sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände berufen kann, die im Hinblick auf die RL 2008/115/EG und insbesondere ihren Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung seiner Situation haben kann (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 60 ff., 68); auch muss sichergestellt sein, dass der Ausländer nicht zwecks Abschiebung in Haft genommen wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62;… Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU - Rn. 54, 56).
Daher darf insbesondere die in Art. 7 RL 2008/115/EG vorgesehene Frist für die freiwillige Ausreise nicht zu laufen beginnen, solange der Betroffene ein Bleiberecht hat (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 61 f.).
Der Gerichtshof der Europäischen Union nimmt in seinem Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU - Rn. 52 erkennbar Bezug auf sein wenige Wochen zuvor ergangenes Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - und baut auf diesem auf.
3.2.2 Nach dem Rechtsschutzsystem der Verwaltungsgerichtsordnung ist es den Betroffenen auch möglich, "sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände zu berufen, die in Anbetracht der Richtlinie 2008/115 und insbesondere ihres Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung ihrer Situation haben kann" (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 64).
Dass Präklusionsregelungen im Asylverfahren schlechthin ausgeschlossen sind (so wohl Hruschka, Asylmagazin 2018, 290 ), folgt weder aus dem Gnandi-Urteil (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 -) noch aus der sonstigen Rechtsprechung des EuGH und wirft für den Senat auch keine klärungsbedürftigen Rechtsfragen im Sinne des Art. 267 AEUV auf.
Die vom EuGH herausgearbeiteten Verfahrensgarantien fordern, dass die in Art. 7 RL 2008/115/EG vorgesehene Frist für die freiwillige Ausreise nicht zu laufen beginnen darf, solange der Betroffene ein Bleiberecht hat (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62).
Nach dem Grundsatz der Waffengleichheit sind dabei während der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs und, falls er eingelegt wird, bis zur Entscheidung über ihn u.a. alle Wirkungen der Rückkehrentscheidung auszusetzen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 61).
Für die volle Wirksamkeit des Rechtsbehelfs genügt es zwar nicht, dass der betreffende Mitgliedstaat (faktisch) davon absieht, die Rückkehrentscheidung zwangsweise umzusetzen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62).
Ergeht die Rückkehrentscheidung gleich nach der erstinstanzlichen Ablehnung des Antrages auf internationalen Schutz durch die zuständige Behörde oder zusammen mit ihr in einer einzigen behördlichen Entscheidung, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass die Person, die internationalen Schutz beantragt hat, in transparenter Weise über die Einhaltung der Garantien informiert wird, die sich bei einer solchen Verknüpfung ergeben, also die Aussetzung aller Wirkungen der Rückkehrentscheidung, der Nichtlauf der Frist für die freiwillige Ausreise, solange ein Bleiberecht besteht, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung, der Ausschluss von Abschiebungshaft, der Genuss der Rechte, die sich aus der Aufnahmerichtlinie ergeben, sowie die Möglichkeit, sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände berufen zu können, die in Anbetracht der RL 2008/115/EG und insbesondere ihres Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung ihrer Situation haben kann (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 65, 67).
a) Die unionsrechtliche Informationspflicht soll den Einzelnen über die ihm im Zusammenhang mit der Rückkehrentscheidung zustehenden Rechte und Garantien aufklären und ihn so bei der effektiven Wahrnehmung gegebener Rechtsschutzmöglichkeiten unterstützen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 54, 65).
Dies bestätigt, dass der Gerichtshof in seinem Gnandi-Urteil (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 54, 65) keine Veranlassung gesehen hat, die Frage eines Rechtswidrigkeitszusammenhanges ausdrücklich anzusprechen und verneinend zu klären.
- BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 1.19
Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer …
Die Anforderungen, die sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 [ECLI:EU:C:2018:465], Gnandi -) für eine Verbindung einer ablehnenden Asylentscheidung mit einer Rückkehrentscheidung in Gestalt einer Abschiebungsandrohung durch das Unionsrecht ergeben (3.1), sind im Ergebnis ebenfalls gewahrt (3.2).Für die Verbindung einer ablehnenden Entscheidung über den Antrag auf Gewährung internationalen Schutzes durch die zuständige Behörde mit dem Erlass einer Rückkehrentscheidung vor der Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrages hat der EuGH (Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - s.a. Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU [ECLI:EU:C:2018:544] -) entschieden, dass die RL 2008/115/EG in Verbindung mit der RL 2005/85/EG im Licht des Grundsatzes der Nichtzurückweisung und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf, die in den Art. 18, 19 Abs. 2 und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, dem Erlass einer Rückkehrentscheidung gemeinsam mit der Ablehnung des Schutzantrages nicht schlechthin entgegenstehen.
Der betreffende Mitgliedstaat muss aber gewährleisten, dass alle Rechtswirkungen der Rückkehrentscheidung bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung ausgesetzt werden, dass der Antragsteller während dieses Zeitraums in den Genuss der Rechte aus der RL 2003/9/EG zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten kommen kann und dass er sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände berufen kann, die im Hinblick auf die RL 2008/115/EG und insbesondere ihren Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung seiner Situation haben kann (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 60 ff., 68); auch muss sichergestellt sein, dass der Ausländer nicht zwecks Abschiebung in Haft genommen wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62;… Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU - Rn. 54, 56).
Daher darf insbesondere die in Art. 7 RL 2008/115/EG vorgesehene Frist für die freiwillige Ausreise nicht zu laufen beginnen, solange der Betroffene ein Bleiberecht hat (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 61 f.).
3.2.4 Nach dem Rechtsschutzsystem der Verwaltungsgerichtsordnung ist es den Betroffenen auch möglich, "sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände zu berufen, die in Anbetracht der Richtlinie 2008/115 und insbesondere ihres Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung ihrer Situation haben kann" (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 64).
Dass Präklusionsregelungen im Asylverfahren schlechthin ausgeschlossen sind (so wohl Hruschka, Asylmagazin 2018, 290 ), folgt weder aus dem Gnandi-Urteil (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 -) noch aus der sonstigen Rechtsprechung des EuGH und wirft für den Senat auch keine klärungsbedürftigen Rechtsfragen im Sinne des Art. 267 AEUV auf.
a) Die vom EuGH herausgearbeiteten Verfahrensgarantien fordern allerdings, dass die in Art. 7 RL 2008/115/EG vorgesehene Frist für die freiwillige Ausreise nicht zu laufen beginnen darf, solange der Betroffene ein Bleiberecht hat (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62).
Nach dem Grundsatz der Waffengleichheit sind dabei während der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs und, falls er eingelegt wird, bis zur Entscheidung über ihn alle Wirkungen der Rückkehrentscheidung auszusetzen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 61).
Ergeht die Rückkehrentscheidung gleich nach der erstinstanzlichen Ablehnung des Antrages auf internationalen Schutz durch die zuständige Behörde oder zusammen mit ihr in einer einzigen behördlichen Entscheidung, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass die Person, die internationalen Schutz beantragt hat, in transparenter Weise über die Einhaltung der Garantien informiert wird, die sich bei einer solchen Verknüpfung ergeben, also die Aussetzung aller Wirkungen der Rückkehrentscheidung, der Nichtlauf der Frist für die freiwillige Ausreise, solange ein Bleiberecht besteht, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung, der Ausschluss von Abschiebungshaft, der Genuss der Rechte, die sich aus der Aufnahmerichtlinie ergeben, sowie die Möglichkeit, sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände berufen zu können, die in Anbetracht der RL 2008/115/EG und insbesondere ihres Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung ihrer Situation haben kann (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 65, 67).
a) Die unionsrechtliche Informationspflicht soll den Einzelnen über die ihm im Zusammenhang mit der Rückkehrentscheidung zustehenden Rechte und Garantien aufklären und ihn so bei der effektiven Wahrnehmung gegebener Rechtsschutzmöglichkeiten unterstützen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 54, 65).
Dies bestätigt, dass der Gerichtshof in seinem Gnandi-Urteil (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 54, 65) keine Veranlassung gesehen hat, die Frage eines Rechtswidrigkeitszusammenhanges ausdrücklich anzusprechen und verneinend zu klären.
- BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 22.19
Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer …
Für die Verbindung einer ablehnenden Entscheidung über den Antrag auf Gewährung internationalen Schutzes durch die zuständige Behörde mit dem Erlass einer Rückkehrentscheidung vor der Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrages hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 [ECLI:EU:C:2018:465], Gnandi - s.a. Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU [ECLI:EU:C:2018:544] -) entschieden, dass die RL 2008/115/EG in Verbindung mit der RL 2005/85/EG im Licht des Grundsatzes der Nichtzurückweisung und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf, die in den Art. 18, 19 Abs. 2 und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, dem Erlass einer Rückkehrentscheidung gemeinsam mit der Ablehnung des Schutzantrages nicht schlechthin entgegenstehen.Der betreffende Mitgliedstaat muss aber gewährleisten, dass alle Rechtswirkungen der Rückkehrentscheidung bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung ausgesetzt werden, dass der Antragsteller während dieses Zeitraums in den Genuss der Rechte aus der RL 2003/9/EG zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten kommen kann und dass er sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände berufen kann, die im Hinblick auf die RL 2008/115/EG und insbesondere ihren Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung seiner Situation haben kann (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 60 ff., 68); auch muss sichergestellt sein, dass der Ausländer nicht zwecks Abschiebung in Haft genommen wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62;… Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU - Rn. 54, 56).
Daher darf insbesondere die in Art. 7 RL 2008/115/EG vorgesehene Frist für die freiwillige Ausreise nicht zu laufen beginnen, solange der Betroffene ein Bleiberecht hat (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 61 f.).
Der Gerichtshof der Europäischen Union nimmt in seinem Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU - Rn. 52 erkennbar Bezug auf sein wenige Wochen zuvor ergangenes Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - und baut auf diesem auf.
3.2.2 Nach dem Rechtsschutzsystem der Verwaltungsgerichtsordnung ist es den Betroffenen auch möglich, "sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände zu berufen, die in Anbetracht der Richtlinie 2008/115 und insbesondere ihres Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung ihrer Situation haben kann" (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 64).
Dass Präklusionsregelungen im Asylverfahren schlechthin ausgeschlossen sind (so wohl Hruschka, Asylmagazin 2018, 290 ), folgt weder aus dem Gnandi-Urteil (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 -) noch aus der sonstigen Rechtsprechung des EuGH und wirft für den Senat auch keine klärungsbedürftigen Rechtsfragen im Sinne des Art. 267 AEUV auf.
Die vom EuGH herausgearbeiteten Verfahrensgarantien fordern, dass die in Art. 7 RL 2008/115/EG vorgesehene Frist für die freiwillige Ausreise nicht zu laufen beginnen darf, solange der Betroffene ein Bleiberecht hat (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62).
Nach dem Grundsatz der Waffengleichheit sind dabei während der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs und, falls er eingelegt wird, bis zur Entscheidung über ihn u.a. alle Wirkungen der Rückkehrentscheidung auszusetzen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 61).
Für die volle Wirksamkeit des Rechtsbehelfs genügt es zwar nicht, dass der betreffende Mitgliedstaat (faktisch) davon absieht, die Rückkehrentscheidung zwangsweise umzusetzen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62).
Ergeht die Rückkehrentscheidung gleich nach der erstinstanzlichen Ablehnung des Antrages auf internationalen Schutz durch die zuständige Behörde oder zusammen mit ihr in einer einzigen behördlichen Entscheidung, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass die Person, die internationalen Schutz beantragt hat, in transparenter Weise über die Einhaltung der Garantien informiert wird, die sich bei einer solchen Verknüpfung ergeben, also die Aussetzung aller Wirkungen der Rückkehrentscheidung, der Nichtlauf der Frist für die freiwillige Ausreise, solange ein Bleiberecht besteht, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung, der Ausschluss von Abschiebungshaft, der Genuss der Rechte, die sich aus der Aufnahmerichtlinie ergeben, sowie die Möglichkeit, sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände berufen zu können, die in Anbetracht der RL 2008/115/EG und insbesondere ihres Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung ihrer Situation haben kann (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 65, 67).
a) Die unionsrechtliche Informationspflicht soll den Einzelnen über die ihm im Zusammenhang mit der Rückkehrentscheidung zustehenden Rechte und Garantien aufklären und ihn so bei der effektiven Wahrnehmung gegebener Rechtsschutzmöglichkeiten unterstützen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 54, 65).
Dies bestätigt, dass der Gerichtshof in seinem Gnandi-Urteil (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 54, 65) keine Veranlassung gesehen hat, die Frage eines Rechtswidrigkeitszusammenhanges ausdrücklich anzusprechen und verneinend zu klären.
- EuGH, 14.05.2020 - C-924/19
Die Verwahrung von Asylbewerbern bzw. Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand …
Die in Rn. 116 des vorliegenden Urteils vorgenommene Auslegung steht auch im Einklang mit dem mit der Richtlinie 2008/115 verfolgten Ziel, eine wirksame Rückkehr- und Rückübernahmepolitik unter vollständiger Wahrung der Grundrechte und der Würde der betroffenen Personen einzuführen (Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die Merkmale eines wirksamen Rechtsbehelfs im Sinne von Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115 im Einklang mit Art. 47 der Charta zu bestimmen, wonach jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht hat, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen (…Urteile vom 18. Dezember 2014, Abdida, C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 45, und vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 52).
Danach genügt eine nationale Regelung, nach der der Adressat einer von einer Verwaltungsbehörde erlassenen Rückkehrentscheidung diese nicht zumindest in einer Instanz vor einem Gericht anfechten kann, nicht den Anforderungen von Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115 und Art. 47 der Charta (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Dies ist nach Art. 6 Abs. 6 der Richtlinie 2008/115 zulässig (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 49).
Als Zweites ist festzustellen, dass ein Drittstaatsangehöriger - es sei denn, ihm wurde gemäß Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 2008/115 eine Aufenthaltsberechtigung oder ein Aufenthaltstitel erteilt - ab der erstinstanzlichen Ablehnung seines Antrags auf internationalen Schutz durch die zuständige Behörde illegal aufhältig im Sinne dieser Richtlinie ist, unabhängig vom Vorliegen einer Bleibeberechtigung bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung (Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 59, …und Beschluss vom 5. Juli 2018, C u. a., C-269/18 PPU, EU:C:2018:544, Rn. 47).
Und auch wenn er ab dem Zeitpunkt, zu dem sein Asylantrag erstinstanzlich abgelehnt wurde, in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/115 fällt, darf er, solange der gegen die Ablehnung seines Asylantrags eingelegte Rechtsbehelf anhängig ist, nicht Gegenstand einer Haftmaßnahme gemäß Art. 15 dieser Richtlinie sein (Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 61 und 62).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2019 - 11 A 610/19 Die volle Wirksamkeit eines Antrags gemäß § 36 Abs. 3 AsylG i. V. m. § 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine auf der Grundlage der §§ 34 Abs. 1, 36 Abs. 1 AsylG i. V. m. § 59 Abs. 1 und 2 AufenthG verfügte Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass die Wochenfrist für die freiwillige Ausreise mit Bekanntgabe des Bundesamtsbescheids zu laufen beginnt (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, und Beschluss vom 5. Juli 2018, PPU, C-269/18, EU:C:2018:544).
Zur Begründung der Berufung tragen die Kläger im Wesentlichen vor, der EuGH habe in seinem Urteil vom 19. Juni 2018, C-181/16, Gnandi, ausgeführt, dass einem Ausländer grundsätzlich ein wirksamer Rechtsbehelf zustehe, der kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung entfalten müsse.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 37 ff., 41 = juris, Rn. 37 ff.; BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 C 21.17 -, InfAuslR 2019, 3 ff. = juris, Rn. 18; Wittkopp, Abschiebung abgelehnter Asylbewerber im Einklang mit Unionsrecht - Das Urteil "Gnandi" des EuGH, ZAR 2018, 325 ff, 327 f.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 36 = juris, Rn. 36.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 49, 59 = juris, Rn. 49 ff.; Wittkopp, ZAR 2018, 325 ff, 327.
In seinem Urteil vom 19. Juni 2018 in der Rechtssache C-181/16, Gnandi, hat sich der EuGH zur Auslegung der Richtlinien 2008/115/EG sowie der - vorliegend nicht mehr anwendbaren - Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (…ABl. 2005, L 326, S. 13, Verfahrensrichtlinie a. F.) verhalten und entschieden, dass sie dem Erlass einer Rückkehrentscheidung, die gleich nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen Schutz durch die zuständige Behörde oder zusammen mit ihr in einer einzigen behördlichen Entscheidung und somit vor der Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung ergeht, nicht entgegensteht, sofern der betreffende Mitgliedstaat u. a. gewährleistet, dass alle Rechtswirkungen der Rückkehrentscheidung bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung ausgesetzt werden.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 61 ff. = juris, Rn. 61 ff.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 58 = juris, Rn. 58; ebenso Urteil vom 26. September 2018, Belastingdienst/Toeslagen, C-175/17, EU:C:2018:776, Rn. 33 = juris, Rn. 33.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 61 ff. = juris, Rn. 61 ff.; ebenso Urteil vom 26. September 2018, Belastingdienst/Toeslagen, C-175/17, EU: C:2018:776, Rn. 33 = juris, Rn. 33.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 65 = juris, Rn. 65.
vgl. VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2019 - 20 L 1179/19.A -, juris, Rn. 35 ff., und vom 25. Januar 2019 - 3 L 2586/18.A -, juris, Rn. 112; VG Freiburg, Beschluss vom 6. Februar 2019 - A 14 K 221/19 -, juris, Rn. 6; VG Aachen, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 2 L 1865/18.A -, juris, Rn. 36 ff., 43; VG Berlin, Beschluss vom 30. November 2018 - 31 L 682.18 A -, juris, Rn. 21 ff.; VG Frankfurt, Beschluss vom 26. November 2018 - 5 L 4508/18.F.A -, juris, Rn. 19 f.; VG Münster, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - 9 L 976/18.A -, juris, Rn. 11; Wittkopp, ZAR 2018, 325 ff, 328; kritisch, insbesondere mit Blick auf die Zulassung neuen Vorbringens: Gutmann, Rückführungsschutz eines Asylbewerbers bis zur Entscheidung über seinen Rechtsbehelf - Beachtung der Genfer Flüchtlingskonvention, NVwZ 2018, 1625 ff., 1629 f.; zu weitgehend: Hruschka, Umfassender Rechtsschutz im Asylverfahren, Asylmagazin 9/2018, S. 290 ff., 291, der eine aufschiebende Wirkung der Klage für erforderlich hält; ders., Voller Rechtsschutz! Abschiebungen sind auch nach verweigertem Eilrechtsschutz europarechtswidrig, in: Verfassungsblog, 28. November 2018, im Internet abrufbar unter: https://verfassungsblog.de/ voller-rechtsschutz-warum-abschiebungen-ohne-asylrechtlichen-eilrechtsschutz-europarechtswidrig-sind/; a. A. auch VG Aachen, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 3 L 1715/18.A -, juris, Rn. 29 ff., 33; VG Arnsberg, Beschlüsse vom 22. Februar 2019 - 3 L 1991/18.A -, S. 7 ff. des Beschlussabdrucks, und vom 17. Dezember 2018 - 3 L 1935/18.A -, juris, Rn. 12 ff., 23.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 62 = juris, Rn. 62.
Die Aussage des EuGH, dass während der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs und, falls er eingelegt wird, bis zur Entscheidung über ihn u. a. alle Wirkungen der Rückkehrentscheidung auszusetzen sind, vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 61 = juris, Rn. 61, kann im Hinblick auf das Nichtanlaufen der Ausreisefrist nur so verstanden werden, dass dem Betroffenen ein Bleiberecht zustehen muss, das nicht bereits aus dem Lauf der Ausreisefrist selbst folgt.
vgl. VG Bremen, Beschluss vom 2. April 2019 - 2 V 3028/18 -, juris, Rn. 62; VG Leipzig, Beschluss vom 28. März 2019 - 3 L 152/19.A -, juris, Rn. 31; abweichend VG Minden, Beschluss vom 26. März 2019 - 10 L 1297/18.A -, juris, Rn. 52 und 122, und VG Stuttgart, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - A 2 K 10728/18 -, juris, Rn. 5, die § 36 Abs. 1 bzw. Abs. 3 Satz 8 AsylG unionsrechtskonform so auslegen, dass die Ausreisefrist regelmäßig erst nach Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs zu laufen beginnen soll; kritisch hierzu: Wittmann, Die Ablehnung des Asylantrags als "offensichtlich unbegründet" nach EuGH Rs. C-181/16 ("Gnandi") und C-269/18 PPU ("C, J und S"), ZAR 2019, 45 ff., 52; von einer Unionsrechtswidrigkeit ausgehend: VG Aachen, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 2 L 1865/18.A -, juris, Rn. 44; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 11 S 2125/18 -, juris, Rn. 14; Wittkopp, ZAR 2018, 325 ff, 328.
Umgekehrt darf die praktische Wirksamkeit der Richtlinie 2008/115/EG, durch die vor allem eine wirksame Rückkehr- und Rückübernahmepolitik gewährleistet werden soll, vgl. EuGH, Urteile vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 48 ff. = juris, Rn. 48 ff., und vom 10. September 2013, PPU, C-383/13, EU:C:2013:533, Rn. 42 = juris, Rn. 42, nicht dadurch beeinträchtigt werden, dass Fehler, die das Ergebnis der Entscheidung nicht beeinflusst haben, zur Rechtswidrigkeit der Entscheidung mit der Folge des weiteren Verbleibs eines illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen führen.
- BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 20.19
Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer …
Für die Verbindung einer ablehnenden Entscheidung über den Antrag auf Gewährung internationalen Schutzes durch die zuständige Behörde mit dem Erlass einer Rückkehrentscheidung vor der Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrages hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 [ECLI:EU:C:2018:465], Gnandi - s.a. Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU [ECLI:EU:C:2018:544] -) entschieden, dass die RL 2008/115/EG in Verbindung mit der RL 2005/85/EG im Licht des Grundsatzes der Nichtzurückweisung und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf, die in den Art. 18, 19 Abs. 2 und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, dem Erlass einer Rückkehrentscheidung gemeinsam mit der Ablehnung des Schutzantrages nicht schlechthin entgegenstehen.Der betreffende Mitgliedstaat muss aber gewährleisten, dass alle Rechtswirkungen der Rückkehrentscheidung bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung ausgesetzt werden, dass der Antragsteller während dieses Zeitraums in den Genuss der Rechte aus der RL 2003/9/EG zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten kommen kann und dass er sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände berufen kann, die im Hinblick auf die RL 2008/115/EG und insbesondere ihren Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung seiner Situation haben kann (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 60 ff., 68); auch muss sichergestellt sein, dass der Ausländer nicht zwecks Abschiebung in Haft genommen wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62;… Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU - Rn. 54, 56).
Daher darf insbesondere die in Art. 7 RL 2008/115/EG vorgesehene Frist für die freiwillige Ausreise nicht zu laufen beginnen, solange der Betroffene ein Bleiberecht hat (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 61 f.).
Der Gerichtshof der Europäischen Union nimmt in seinem Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU - Rn. 52 erkennbar Bezug auf sein wenige Wochen zuvor ergangenes Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - und baut auf diesem auf.
3.2.2 Nach dem Rechtsschutzsystem der Verwaltungsgerichtsordnung ist es den Betroffenen auch möglich, "sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände zu berufen, die in Anbetracht der Richtlinie 2008/115 und insbesondere ihres Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung ihrer Situation haben kann" (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 64).
Dass Präklusionsregelungen im Asylverfahren schlechthin ausgeschlossen sind (so wohl Hruschka, Asylmagazin 2018, 290 ), folgt weder aus dem Gnandi-Urteil (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 -) noch aus der sonstigen Rechtsprechung des EuGH und wirft für den Senat auch keine klärungsbedürftigen Rechtsfragen im Sinne des Art. 267 AEUV auf.
Die vom EuGH herausgearbeiteten Verfahrensgarantien fordern, dass die in Art. 7 RL 2008/115/EG vorgesehene Frist für die freiwillige Ausreise nicht zu laufen beginnen darf, solange der Betroffene ein Bleiberecht hat (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62).
Nach dem Grundsatz der Waffengleichheit sind dabei während der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs und, falls er eingelegt wird, bis zur Entscheidung über ihn u.a. alle Wirkungen der Rückkehrentscheidung auszusetzen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 61).
Für die volle Wirksamkeit des Rechtsbehelfs genügt es zwar nicht, dass der betreffende Mitgliedstaat (faktisch) davon absieht, die Rückkehrentscheidung zwangsweise umzusetzen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62).
Ergeht die Rückkehrentscheidung gleich nach der erstinstanzlichen Ablehnung des Antrages auf internationalen Schutz durch die zuständige Behörde oder zusammen mit ihr in einer einzigen behördlichen Entscheidung, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass die Person, die internationalen Schutz beantragt hat, in transparenter Weise über die Einhaltung der Garantien informiert wird, die sich bei einer solchen Verknüpfung ergeben, also die Aussetzung aller Wirkungen der Rückkehrentscheidung, der Nichtlauf der Frist für die freiwillige Ausreise, solange ein Bleiberecht besteht, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung, der Ausschluss von Abschiebungshaft, der Genuss der Rechte, die sich aus der Aufnahmerichtlinie ergeben, sowie die Möglichkeit, sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände berufen zu können, die in Anbetracht der RL 2008/115/EG und insbesondere ihres Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung ihrer Situation haben kann (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 65, 67).
a) Die unionsrechtliche Informationspflicht soll den Einzelnen über die ihm im Zusammenhang mit der Rückkehrentscheidung zustehenden Rechte und Garantien aufklären und ihn so bei der effektiven Wahrnehmung gegebener Rechtsschutzmöglichkeiten unterstützen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 54, 65).
Dies bestätigt, dass der Gerichtshof in seinem Gnandi-Urteil (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 54, 65) keine Veranlassung gesehen hat, die Frage eines Rechtswidrigkeitszusammenhanges ausdrücklich anzusprechen und verneinend zu klären.
- BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 21.19
Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer …
Für die Verbindung einer ablehnenden Entscheidung über den Antrag auf Gewährung internationalen Schutzes durch die zuständige Behörde mit dem Erlass einer Rückkehrentscheidung vor der Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrages hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 [ECLI:EU:C:2018:465], Gnandi - s.a. Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU [ECLI:EU:C:2018:544] -) entschieden, dass die RL 2008/115/EG in Verbindung mit der RL 2005/85/EG im Licht des Grundsatzes der Nichtzurückweisung und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf, die in den Art. 18, 19 Abs. 2 und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, dem Erlass einer Rückkehrentscheidung gemeinsam mit der Ablehnung des Schutzantrages nicht schlechthin entgegenstehen.Der betreffende Mitgliedstaat muss aber gewährleisten, dass alle Rechtswirkungen der Rückkehrentscheidung bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung ausgesetzt werden, dass der Antragsteller während dieses Zeitraums in den Genuss der Rechte aus der RL 2003/9/EG zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten kommen kann und dass er sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände berufen kann, die im Hinblick auf die RL 2008/115/EG und insbesondere ihren Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung seiner Situation haben kann (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 60 ff., 68); auch muss sichergestellt sein, dass der Ausländer nicht zwecks Abschiebung in Haft genommen wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62;… Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU - Rn. 54, 56).
Daher darf insbesondere die in Art. 7 RL 2008/115/EG vorgesehene Frist für die freiwillige Ausreise nicht zu laufen beginnen, solange der Betroffene ein Bleiberecht hat (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 61 f.).
Der Gerichtshof der Europäischen Union nimmt in seinem Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU - Rn. 52 erkennbar Bezug auf sein wenige Wochen zuvor ergangenes Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - und baut auf diesem auf.
3.2.2 Nach dem Rechtsschutzsystem der Verwaltungsgerichtsordnung ist es den Betroffenen auch möglich, "sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände zu berufen, die in Anbetracht der Richtlinie 2008/115 und insbesondere ihres Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung ihrer Situation haben kann" (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 64).
Dass Präklusionsregelungen im Asylverfahren schlechthin ausgeschlossen sind (so wohl Hruschka, Asylmagazin 2018, 290 ), folgt weder aus dem Gnandi-Urteil (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 -) noch aus der sonstigen Rechtsprechung des EuGH und wirft für den Senat auch keine klärungsbedürftigen Rechtsfragen im Sinne des Art. 267 AEUV auf.
Die vom EuGH herausgearbeiteten Verfahrensgarantien fordern, dass die in Art. 7 RL 2008/115/EG vorgesehene Frist für die freiwillige Ausreise nicht zu laufen beginnen darf, solange der Betroffene ein Bleiberecht hat (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62).
Nach dem Grundsatz der Waffengleichheit sind dabei während der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs und, falls er eingelegt wird, bis zur Entscheidung über ihn u.a. alle Wirkungen der Rückkehrentscheidung auszusetzen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 61).
Für die volle Wirksamkeit des Rechtsbehelfs genügt es zwar nicht, dass der betreffende Mitgliedstaat (faktisch) davon absieht, die Rückkehrentscheidung zwangsweise umzusetzen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62).
Ergeht die Rückkehrentscheidung gleich nach der erstinstanzlichen Ablehnung des Antrages auf internationalen Schutz durch die zuständige Behörde oder zusammen mit ihr in einer einzigen behördlichen Entscheidung, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass die Person, die internationalen Schutz beantragt hat, in transparenter Weise über die Einhaltung der Garantien informiert wird, die sich bei einer solchen Verknüpfung ergeben, also die Aussetzung aller Wirkungen der Rückkehrentscheidung, der Nichtlauf der Frist für die freiwillige Ausreise, solange ein Bleiberecht besteht, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung, der Ausschluss von Abschiebungshaft, der Genuss der Rechte, die sich aus der Aufnahmerichtlinie ergeben, sowie die Möglichkeit, sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände berufen zu können, die in Anbetracht der RL 2008/115/EG und insbesondere ihres Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung ihrer Situation haben kann (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 65, 67).
a) Die unionsrechtliche Informationspflicht soll den Einzelnen über die ihm im Zusammenhang mit der Rückkehrentscheidung zustehenden Rechte und Garantien aufklären und ihn so bei der effektiven Wahrnehmung gegebener Rechtsschutzmöglichkeiten unterstützen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 54, 65).
Dies bestätigt, dass der Gerichtshof in seinem Gnandi-Urteil (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 54, 65) keine Veranlassung gesehen hat, die Frage eines Rechtswidrigkeitszusammenhanges ausdrücklich anzusprechen und verneinend zu klären.
- VG Minden, 26.03.2019 - 10 L 1297/18
Abschiebungsandrohung Asylverfahren Ausreisefrist Bleiberecht Informationspflicht
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -.aa) Zwar hat der Europäische Gerichtshof in dieser Entscheidung ausgeführt, dass (1.) das dem Antragsteller gemäß Art. 13 Abs. 1 RL 2008/115/EG eingeräumte Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf gebietet, dass der Rechtsbehelf gegen eine Rückkehrentscheidung - hier: die unter Ziffer 5 des angefochtenen Bescheids verfügte Abschiebungsandrohung - kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung haben muss - vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 56 und 58 -, dass (2.) alle Wirkungen der Rückkehrentscheidung auszusetzen sind, solange der Betroffene ein Bleiberecht hat, und dass (3.) ein Bleiberecht auch noch während der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs gegen die Rückkehrentscheidung und, falls er eingelegt wird, bis zur Entscheidung über diesen Rechtsbehelf besteht.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 61 und 62.
Zwar hat der Gerichtshof mit dieser Entscheidung die im Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) für den Fall der Ablehnung eines Asylantrags als "einfach" unbegründet aufgestellten Grundsätze zum Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf auf die Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet übertragen.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 38 bis 59.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 61.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 62 bis 64 und Rn. 68.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 62; Funke-Kaiser, in: GK-AsylG, § 36 Rn. 15.1 (Stand: 1. März 2019).
Ein solches Erfordernis hat der Gerichthof der Europäischen Union weder in seinem Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) - noch in seinem Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU (C und J, S) - aufgestellt.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 54, 56 und 58.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 65; Wittkopp, ZAR 2018, 325, 329.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 65.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 68.
(1) Die Informationspflichten sollen sicherstellen, dass die betroffenen Asylbewerber in Fällen, in denen - wie hier - die Ablehnung des Asylantrags und der Erlass der Abschiebungsandrohung zusammenfallen, von dem ihnen zustehenden wirksamen Rechtsbehelf, der vornehmlich ihrem Schutz gegen einen Verstoß gegen den durch Art. 18 und Art. 19 Abs. 2 GrCh gewährleisteten Grundsatz der Nichtzurückweisung dient - vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 54 -, effektiv Gebrauch machen können.
- VG Minden, 16.04.2019 - 10 K 2632/17
Abschiebungsandrohung Asylverfahren Ausreisefrist Bleiberecht Informationspflicht …
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 38 bis 59.vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 61.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 62 bis 64 und Rn. 68.
Zwar hat der Gerichtshof mit dieser Entscheidung die im Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) - für den Fall der Ablehnung eines Asylantrags als "einfach" unbegründet aufgestellten Grundsätze zum Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf auf die Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet übertragen.
- so ausdrücklich EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 61, und für den Fall der Abweisung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU (C und J, S) - , juris Rn. 50 f. -, kann die Rechtmäßigkeit der vom Bundesamt verfügten Ausreisefrist auch nicht mit der Erwägung gehalten werden, dass die Frist bis zur Stellung des Antrags auf Einlegung des Rechtsbehelfs laufen darf.
Ein solches Erfordernis hat der Gerichthof der Europäischen Union weder in seinem Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) - noch in seinem Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU (C und J, S) - aufgestellt.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 54, 56 und 58.
a) Nach den Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Union im Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) - folgt aus dem sechsten Erwägungsgrund der Richtlinie 2008/115/EG, wonach die Mitgliedstaaten ein faires und transparentes Rückkehrverfahren gewährleisten, dass sie, wenn die Abschiebungsandrohung - wie hier - mit der Ablehnung des Antrags auf internationalen Schutz verbunden wird, dafür Sorge zu tragen haben, dass der Antragsteller in transparenter Weise über die Einhaltung der für ihn im Zusammenhang mit der Rückkehr geltenden Verfahrensgarantien informiert wird.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 65; Wittkopp, ZAR 2018, 325, 329.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 65.
vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 68; VG Bremen, Beschluss vom 2. April 2019 - 2 V 3028/18 -, juris Rn. 69.
(1) Die Informationspflichten sollen sicherstellen, dass die betroffenen Asylbewerber in Fällen, in denen - wie hier - die Ablehnung des Asylantrags und der Erlass der Abschiebungsandrohung zusammenfallen, von dem ihnen zustehenden wirksamen Rechtsbehelf, der vornehmlich ihrem Schutz gegen einen Verstoß gegen den durch Art. 18 und Art. 19 Abs. 2 GrCh gewährleisteten Grundsatz der Nichtzurückweisung dient - vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 54 -, effektiv Gebrauch machen können.
- VGH Baden-Württemberg, 12.12.2018 - A 11 S 1923/17
Afghanistan; Provinz Parwan; subsidiärer Schutz; Abschiebungsverbot; …
Die Verbindung der nicht als offensichtlich unbegründet qualifizierten Ablehnung des Asylantrags mit dem Erlass der Rückkehrentscheidung in einem einzigen Bescheid durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist zulässig, denn die deutsche Rechtsordnung erfüllt die hierfür durch den Gerichtshof der Europäischen Union in seiner "Gnandi-Entscheidung" (Urteil vom 19.06.2018 - C-181/16 -, NVwZ 2018, 1625 Rn. 61 - 64) aus der Rückführungsrichtlinie (2008/115/EG) abgeleiteten Voraussetzungen.a) Zur Frage des Bestehens eines Rechtmäßigkeitszusammenhangs zwischen der Erfüllung der durch den Gerichtshof der Europäischen Union in seiner "Gnandi-Entscheidung" abgeleiteten Informationspflichten (Urteil vom 19.06.2018 - C-181/16 -, NVwZ 2018, 1625 Rn. 65) und der Abschiebungsandrohung als Rückkehrentscheidung (hier: offengelassen).
Das Recht zum Verbleib während eines gegen die Ablehnung gerichteten Klageverfahrens, das unionsrechtlich in Art. 46 Abs. 5 der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (Neufassung) - RL 2013/32/EU - garantiert und durch § 67 Abs. 1 Nr. 6 AsylG umgesetzt wird, steht der Annahme der Illegalität des Aufenthalts nach der Rückführungsrichtlinie nicht entgegen (EuGH, Urteil vom 19.06.2018 - C-181/16 - NVwZ 2018, 1625 Rn. 40 ff.).
248 c) Die Ausgestaltung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzverfahrens in Deutschland stellt überdies sicher, dass die in Kapitel III der Rückführungsrichtlinie genannten Verfahrensgarantien und die übrigen einschlägigen Bestimmungen des Unionsrechts und des einzelstaatlichen Rechts beachtet werden, was eine weitere Voraussetzung für den Erlass der Rückkehrentscheidung mit der gleichen behördlichen Entscheidung wie die Ablehnung des Asylantrags darstellt (EuGH, Urteil vom 19.06.2018 - C-181/16 - NVwZ 2018, 1625 Rn. 60).
Schließlich muss es dem Betroffenen möglich sein, sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände zu berufen, die in Anbetracht der Rückführungsrichtlinie und insbesondere ihres Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung seiner Situation haben kann (EuGH, Urteil vom 19.06.2018 - C-181/16 - NVwZ 2018, 1625 Rn. 61 - 64).
257 cc) Um ein faires und transparentes Rückkehrverfahren zu gewährleisten, muss aufgrund ungeschriebener unionsrechtlicher Vorgaben sichergestellt sein, dass dann, wenn die Rückkehrentscheidung zusammen mit der erstinstanzlichen Ablehnung des Antrags auf internationalen Schutz durch die zuständige Behörde in einer einzigen behördlichen Entscheidung ergeht, die Person, die internationalen Schutz beantragt hat, in transparenter Weise über die oben aufgeführten Garantien informiert wird (EuGH, Urteil vom 19.06.2018 - C-181/16 - NVwZ 2018, 1625 Rn. 65).
- VG Berlin, 30.11.2018 - 31 L 682.18
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Gewährung von Prozesskostenhilfe im Umfang der Berufungszulassung; Hinreichende …
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- VG Karlsruhe, 22.08.2019 - A 19 K 1718/17
Hinsichtlich des befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots ist allein die …
- VG Freiburg, 06.02.2019 - A 14 K 221/19
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag, um eine drohende Aufenthaltsbeendigung …
- VG Augsburg, 30.11.2023 - Au 9 K 23.30923
Irak, unzulässiges Asylverfahren in der Bundesrepublik, Deutschland, Zweitantrag, …
- EuGH, 30.09.2020 - C-233/19
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Kein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG 2004 in Verbindung mit Art. 3 …
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Staatlicher Schutz vor einer Verfolgung durch den Geheimbund der Poro; Folgen der …
- VG München, 27.11.2023 - M 10 K 17.47749
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Ungarn hat dadurch, dass es die Organisationstätigkeit, die darauf abzielt, …
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- EuGH, 27.04.2023 - C-528/21
M.D. (Interdiction d'entrée en Hongrie) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
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- VG Würzburg, 15.04.2021 - W 10 K 19.31993
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- VG Meiningen, 18.01.2019 - 5 E 1536/18
Wegfall der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Ablehnung eines …
- VG Ansbach, 12.12.2018 - AN 4 S 18.31385
Rechtsschutzanforderungen nach europäischem Recht und deutsches …
- VGH Bayern, 06.12.2018 - 10 CS 18.2271
(Keine) Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Medizinstudiums …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2023 - 4 LB 145/20
Asyl Eritrea; Ableistung des Nationaldienstes; Abgabe einer Reueerklärung
- VG Gelsenkirchen, 13.06.2023 - 9a K 3660/20
Abschiebungsverbot, Kindswohl, familiäre Bindung, Eltern, Elternteil, Vater
- VG Aachen, 17.05.2023 - 4 K 1665/20
Zwangsheirat; unglaubhaft; vage; widersprüchlich; innerstaatlicher bewaffneter …
- VG Ansbach, 25.10.2021 - AN 17 K 18.50444
Aufnahmebedingungen für Schutzberechtigte in Griechenland
- VG Würzburg, 17.04.2020 - W 8 S 20.30448
Unzulässiger Zweitantrag eines nigerianischen Staatsangehörigen nach erfolglosem …
- EuGH, 30.03.2023 - C-338/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Délai de transfert - Traite des …
- VG Aachen, 04.05.2023 - 4 K 1665/20
Irak: Eine vom Bundesamt erlassene Abschiebungsandrohung gegenüber Eltern ist …
- VG Gelsenkirchen, 13.06.2023 - 9a K 250/21
Abschiebungsverbot Kindswohl familiäre Bindung
- VG Ansbach, 13.07.2021 - AN 17 K 21.30074
Kein Anspruch auf Zuerkennung - Einzelfall - Bidun in Kuwait
- VG Ansbach, 08.12.2020 - AN 17 K 17.34665
Israel: Klage eines staatenlosen Palästinensers abgewiesen; keine drohende …
- VG Ansbach, 19.11.2020 - AN 17 K 17.33572
Erfolglose Klage eines Palästinensers
- VG Aachen, 05.08.2020 - 4 K 1394/19
Asyl; Mongolei; Abschiebungsandrohung; Gnandi
- VG Aachen, 20.03.2019 - 7 K 3127/17
- VG Bremen, 02.04.2019 - 2 V 3028/18
Albanien / offensichtlich unbegründet - Abschiebungsandrohung; Asyl Albanien; …
- VG Ansbach, 26.04.2022 - AN 17 K 17.34206
Konversion zum Christentum nicht glaubhaft gemacht
- VG Karlsruhe, 29.04.2021 - A 12 K 10774/18
Libanon: Bescheid des Bundesamts rechtmäßig.
- VG Würzburg, 16.09.2020 - W 10 K 20.30919
Kein Anspruch auf Feststellung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote …
- VG Gelsenkirchen, 13.06.2023 - 9a K 4131/20
Abschiebungsverbot, Kindswohl, familiäre Bindung
- VG München, 10.11.2022 - M 10 K 17.45586
Trotz schwerer Verletzung eines Polizisten keine Inhaftierungsgefahr in Gambia
- Vg Karlsruhe, 26.05.2021 - A 12 K 3560/19
Algerien: Konversion zum Christentum; oberflächliche und widersprüchliche Angaben …
- VG Arnsberg, 15.12.2022 - 5 K 4118/19
- VG Ansbach, 30.05.2022 - AN 17 K 17.31562
Herkunft aus dem Iran - Konversion zum christlichen Glauben und psychische …
- VG Karlsruhe, 28.04.2021 - A 12 K 589/20
Guinea: bescheid des Bundesamts rechtmäßig.
- VG Ansbach, 31.03.2022 - AN 17 K 17.33311
Mehrfacher Religionswechsel eines Asylsuchenden aus dem Iran
- VG Ansbach, 09.06.2021 - AN 17 K 18.50626
Keine systemischen Mängel bei den griechischen Aufnahmebedingungen
- VG Bremen, 02.03.2020 - 7 V 12/20
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-83/19
Nach Auffassung von Generalanwalt Bobek verstoßen die vorläufige Ernennung des …
- VG Gelsenkirchen, 15.09.2020 - 9a K 3046/18
Fristlaufverbot Bleiberecht Gnandi-Entscheidung Abschiebungsandrohung …
- VG Würzburg, 09.12.2019 - W 10 S 19.31482
Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Abschiebungsandrohung in den Kongo
- VG Münster, 08.10.2018 - 9 L 976/18
Die Rechtsschutzmöglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-748/19
Generalanwalt Bobek: Das Unionsrecht steht der in Polen praktizierten Abordnung …
- VG Freiburg, 26.10.2020 - 10 K 2573/20
Feststellung des Verlusts eines Freizügigkeitsrechts; Abschiebungsandrohung und …
- VG Würzburg, 10.03.2020 - W 4 S 20.30289
Unzulässiger Asylantrag nach Flüchtlingsanerkennung in Slowenien
- BVerwG, 09.01.2019 - 1 C 26.18
Übergang der Zuständigkeit für die Entscheidung über den Asylantrag auf …
- VG Düsseldorf, 14.12.2018 - 11 L 3248/18
Effektiver Rechtsschutz offensichtlich unbegründet EuGH
- VG Würzburg, 08.04.2021 - W 4 K 21.30180
Unzulässiger Asylantrag bei vorheriger Schutzzuerkennung in Slowenien
- VG Würzburg, 01.03.2021 - W 6 K 20.30790
Erfolglose Asylklage einer minderjährigen Ukrainerin/Armenierin
- VG Düsseldorf, 18.04.2019 - 20 L 1179/19
- VG Freiburg, 04.02.2019 - A 1 K 189/19
Zu den Bedingungen der Aufnahme und der Unterbringung von vulnerablen …
- BVerwG, 09.01.2019 - 1 C 25.18
- VG Freiburg, 19.12.2022 - 7 K 3853/20
Ausweisung eines syrischen Straftäters
- VG Würzburg, 15.07.2020 - W 10 K 19.31764
Kein Asylrecht allein wegen schlechter humanitärer Verhältnisse
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2023 - 4 LB 82/19
Fluchtalternative; unerträgliche Härte nach Folterung im Herkunftsstaat und …
- VG Aachen, 04.07.2023 - 4 L 408/23
Antragsfrist; Zustellung; Abschiebungsandrohung; Rückkehrentscheidung; familiäre …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-69/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Éloignement - Cannabis …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-132/20
Getin Noble Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV- Begriff …
- OVG Bremen, 30.10.2020 - 2 B 318/20
- VG Berlin, 13.08.2020 - 34 K 639.17
Ausländerrecht: Anforderungen an die Zuerkennung eines Flüchtlingsstatus …
- VG Ansbach, 11.03.2021 - AN 17 K 19.31246
Zur Rückkehrperspektive einer Familie nach Jordanien
- VG Hannover, 18.08.2020 - 1 B 3782/20
Abschiebungsandrohung; offensichtlich unbegründet; Wochenfrist
- VG Regensburg, 01.07.2020 - RO 4 S 20.30992
Zur Ausreisefrist in der Abschiebungsandrohung nach unzulässigem Zweitantrag
- VG Würzburg, 10.01.2020 - W 10 K 19.31483
Interner Schutz in der Demokratischen Republik Kongo
- VG Würzburg, 10.01.2020 - W 10 K 19.31481
Verfolgungsgeschichte unglaubhaft
- VG Karlsruhe, 13.06.2019 - A 7 K 2457/19
Anwendung der Gnandi-Entscheidung auf das deutsche Asylverfahren
- VG Würzburg, 21.08.2019 - W 6 S 19.31426
Erfolgreicher Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Abschiebungsandrohung
- BVerwG, 09.01.2019 - 1 C 35.18
- BVerwG, 09.01.2019 - 1 C 19.18
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2023 - 4 LB 466/20
Allgemeine Haftbedingungen in der Ukraine; Rückkehrgefährdung eines ukrainischen …
- VG Stade, 18.05.2021 - 1 A 3880/17
Côte d'Ivoire: Fehlendes Rechtschutzbedürfnis bei Anfechtung der …
- VG Gelsenkirchen, 18.06.2020 - 9a L 598/20
- VG Karlsruhe, 22.05.2020 - A 4 K 10187/18
Zweitantrag nach Ablehnung des Asylantrages in einem anderen Mitgliedstaat; hier: …
- VG Aachen, 13.05.2019 - 5 L 171/19
Zweitantrag; Ausreisefrist; Bekanntgabe; Rückführungsrichtlinie; …
- VG Düsseldorf, 25.01.2019 - 3 L 2586/18
Asylrecht (Demokratische Republik Kongo)
- BVerwG, 09.01.2019 - 1 C 24.18
- BVerwG, 08.01.2019 - 1 C 18.18
- VG Ansbach, 11.11.2021 - AN 17 K 17.32049
Kein Nachfluchtgrund einer iranischen Asylbewerberin wegen Konversion zum …
- VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 128/20
Haftung des Ausländers für Kosten eines stornierten Fluges als erster …
- VG Ansbach, 31.01.2020 - AN 17 S 19.31324
Anpassung der Ausreisefrist bei offensichtlich unbegründeten Asylanträgen an die …
- VG Trier, 05.04.2019 - 7 L 1263/19
Dublin-Verfahren; Italien; systemische Mängel; Schwangere und Familien mit …
- VG Stade, 30.07.2018 - 2 B 1616/18
- VGH Bayern, 05.07.2018 - 20 B 17.31636
Klageabweisendes Berufungsurteil in Abänderung einer subsidiären Schutz …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2023 - 4 LB 436/19
Humanitäre Lage in Gambia; Abschiebungsverbot
- VG Sigmaringen, 12.07.2022 - 14 K 1888/21
Aufenthaltsrecht: Inlandsbezogene Ausweisung
- VG Freiburg, 29.10.2021 - 4 K 6622/18
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft …
- VG Karlsruhe, 29.10.2021 - A 14 K 1304/20
Keine Gewährung subsidiären Schutzes für eritreische Mütter von Kleinkindern; …
- VG Ansbach, 28.01.2021 - AN 17 K 18.50329
Anfechtungsklage gegen Asylablehnung als unzulässig und Abschiebungsandrohung …
- VG Berlin, 24.09.2019 - 33 L 142.19
Einstweilige Anordnung auf Mitteilung der fehlenden Vollziehbarkeit einer …
- VG Trier, 05.04.2019 - 7 L 977/19
Dublin-Verfahren (L) (Italien)
- VG Berlin, 09.01.2024 - 23 K 324.22
Syrien: Dublin: Keine systemischen Mängel in Dänemark
- VG Wiesbaden, 24.05.2022 - 5 L 244/22
Unzulässiger Zweitantrag, Eilverfahren
- VG Aachen, 22.08.2023 - 2 K 2963/20
Homosexuell; Zweitantrag; widersprüchlich; gesteigert
- VG Frankfurt/Oder, 11.09.2020 - 10 K 1594/18
Afghanistan: Dublin: keine systemischen Mängel in Ungarn
- VG Ansbach, 23.07.2020 - AN 17 K 19.50826
Abschiebungsverbot für Griechenland für Familie mit minderjährigen Kindern
- VG Karlsruhe, 22.01.2024 - A 10 K 4360/23
Tunesien: Angemessene Rückkehrperspektive für Ausländer, die im Bundesgebiet in …
- EuGH, 20.10.2022 - C-825/21
Centre public d'action sociale de Liège (Retrait ou suspension d'une décision de …
- VG Ansbach, 25.11.2020 - AN 17 S 18.50625
Keine Bedenken gegen Rückkehr gesundheitlich nicht eingeschränkter, …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-355/19
Asociatia "Forumul Judecatorilor din România" u.a. - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-322/19
The International Protection Appeals Tribunal u.a. - Vorlage zur …
- VG Potsdam, 18.05.2020 - 12 L 841/19
- VG Berlin, 17.04.2020 - 38 L 251.20
Corona-Pandemie gefährdet Existenzsicherung der georgischen Bevölkerung nicht, …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-756/21
International Protection Appeals Tribunal u.a. (Attentat au Pakistan)
- VG Minden, 21.06.2021 - 1 L 359/21
Auslegung, unionsrechtskonform Ausweisung funktionslos Gefährdung der …
- VG Ansbach, 21.05.2021 - AN 17 K 18.50704
Rückkehr einer Familie nach Griechenland
- VG Frankfurt/Oder, 11.02.2021 - 4 K 2006/16
Kamerun: Klage abgewiesen; Keine asylrelevante Verfolgung wegen Homosexualität …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-291/19
SO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über den Beitritt der Republik …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2019 - C-704/17
D. H. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
- BGH, 12.09.2023 - XIII ZA 6/23
Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die …
- VG Ansbach, 26.03.2021 - AN 17 K 19.50345
Erfolglose Klage in einem asylrechtlichen Verfahren (Abschiebung eines dort …
- VG Frankfurt/Oder, 26.02.2021 - 2 K 2258/16
- VG Ansbach, 07.12.2020 - AN 17 K 18.50528
Keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung für in Ungarn anerkannte …
- VG Potsdam, 30.11.2020 - 12 L 527/20
- VG Minden, 05.08.2020 - 12 L 179/20
- VG Berlin, 28.07.2020 - 38 L 349.20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- VG Würzburg, 19.12.2019 - W 4 S 19.32094
Rechtmäßigkeit der Androhung einer sofortigen Abschiebung für einen in Italien …
- VG Minden, 06.06.2019 - 2 L 560/19
- VG Saarlouis, 16.10.2018 - 6 L 1070/18
Verbrauch eines Ausweisungsinteresses
- VG Berlin, 24.09.2018 - 36 L 358.18
Drohende Abschiebung in die Türkei bei Zweifel an schwerwiegenden Gründen im …
- VG Berlin, 12.03.2024 - 34 L 410.23
Asylverfahren: Anordnung der sofortigen Vollziehung der Abschiebungsandrohung bei …
- EuGH, 22.06.2023 - C-711/21
Belgischer Staat (Éléments postérieurs à la décision de retour)
- VG Sigmaringen, 22.03.2022 - 1 K 2764/20
Rechtmäßigkeit einer sog. inlandsbezogenen Ausweisung
- VG Chemnitz, 07.03.2022 - 6 K 3717/17
Pakistan: Keine Gruppenverfolgung von Christen; keine Individualverfolgung …
- VG Ansbach, 28.01.2021 - AN 17 S 19.50328
Einstweiliger Rechtsschutz gegen asylrechtliche Abschiebungsandrohung nach …
- VG Ansbach, 14.01.2021 - AN 17 K 19.50797
Keine Gefahr der Verelendung für anerkannte, erwachsene, erwerbsfähige …
- VG Würzburg, 27.08.2020 - W 10 S 20.30920
Abschiebung einer Nigerianerin trotz minderjähriger Kinder
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2022 - C-338/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Délai de transfert - Traite des …
- VG Bremen, 17.12.2021 - 2 K 1541/19
Syrien: Dublin Bulgarien: Unzulässiger Asylantrag; Internationaler Schutz durch …
- VG Freiburg, 11.11.2021 - A 10 K 2224/21
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Bundesamts für …
- VG Würzburg, 05.10.2021 - W 4 K 20.30192
Unzulässiger Asylantrag bei vorheriger Schutzzuerkennung in Italien
- VG Oldenburg, 02.06.2021 - 5 A 4362/17
Türkei: Klage gegen Offensichtlichkeitsentscheidung des Bundesamtes überwiegend …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - 19 A 810/6
Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz für Antragsteller mit behaupteter eritreischer …
- VG Regensburg, 20.04.2021 - RN 11 S 21.30503
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag eines libanesichen Asylbewerbers.
- VG München, 17.06.2020 - M 11 K 17.49930
Ausschluss der Flüchtlingseigenschaft wegen schwerer inländischer Straftat
- VG Augsburg, 05.03.2020 - Au 7 K 19.31087
Unzulässiger Asylantrag eines bereits in Italien anerkannten, nigerianischen …
- VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 274/19
Rückführung verletzlicher Nachgeborener von anerkannten international …
- VG Magdeburg, 20.05.2019 - 11 B 14/19
Befristete Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage bei offensichtlich …
- VG Ansbach, 22.02.2022 - AN 17 K 19.51031
Keine Abschiebung einer in Griechenland anerkannt Schutzberechtigten
- VG Ansbach, 28.12.2021 - AN 17 K 19.50679
Keine Abschiebung anerkannt schutzberechtigter Familie mit minderjährigen Kindern …
- VG Ansbach, 01.12.2021 - AN 17 K 19.50329
Unzulässiger Asylantrag eines in Griechenland anerkannten Flüchtlings
- VG Chemnitz, 11.11.2021 - 6 K 1930/18
Pakistan: Kein internationaler Schutz wegen vorgebrachter Verfolgung durch …
- VG Chemnitz, 04.11.2021 - 6 K 2048/19
Pakistan: Keine Zuerkennung von Flüchtlings- und subsidiärem Schutz aufgrund …
- VG Chemnitz, 04.11.2021 - 6 K 2399/18
Pakistan: ausreichende Existenzgrundlage möglich
- VG Potsdam, 29.09.2021 - 6 L 411/21
- VG Magdeburg, 06.07.2021 - 7 A 239/20
Türkei: Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig. Der Kläger hat keinen Anspruch auf …
- VG Karlsruhe, 14.06.2021 - A 12 K 3331/20
Guinea: Drohende Zwangsheirat begründet keine Flüchtlingseigenschaft wegen …
- VG Ansbach, 23.04.2021 - AN 17 K 18.50608
Zur richtlinienkonformen Auslegung von § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG …
- VG Chemnitz, 13.04.2021 - 6 K 3240/17
Pakistan: keine Lebensgefahr infolge eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts
- VG Karlsruhe, 31.03.2021 - A 12 K 1049/20
Algerien: Keine Verfolgung oder Verletzung der Menschenrechte bei Diskriminierung …
- VG Gelsenkirchen, 11.03.2021 - 11 L 202/21
Ladungsfähige Anschrift, Ausweisung, Unterstützung einer terroristischen …
- VG München, 10.03.2021 - M 32 K 18.32869
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag einer nigerianischen Frau mit zwei …
- VG München, 10.03.2021 - M 32 K 19.31027
Offensichtlich unbegründete Asylklage (Nigeria)
- VG München, 10.03.2021 - M 32 K 19.32369
Offensichtlich Unzulässige Asylklage (Folgeantrag, Nigeria)
- VG Ansbach, 10.02.2021 - AN 17 K 18.50427
Keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung eines in Griechenland …
- VG Potsdam, 23.12.2020 - 12 L 928/20
- VG Frankfurt/Oder, 21.12.2020 - 10 K 5/19
Tschad: erfolgslose Klage, keine Anerkennung und kein Abschiebungsverbot, auch …
- VG Potsdam, 01.12.2020 - 12 K 2813/19
- VG Ansbach, 22.10.2020 - AN 17 K 20.50084
Keine systemischen Mängel im ungarischen Asylsystem
- VG Würzburg, 19.10.2020 - W 10 K 20.30990
Rückkehr nach Nigeria oder Elfenbeinküste für Kläger mit Familie zumutbar
- VG Potsdam, 29.06.2020 - 12 L 1109/19
- VG Düsseldorf, 22.05.2020 - 1 K 7147/18
- VG Ansbach, 05.03.2020 - AN 17 K 19.50306
Lebensbedingungen subsidiär Schutzberechtigter in Portugal
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2019 - 6 A 11397/18
Asylverfahren; Präklusion verspäteten Vorbringens und gesteigertes Vorbringen
- VG Ansbach, 15.12.2023 - AN 17 S 23.31653
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag (Asylantragsteller aus Benin oder T...), …
- VG Lüneburg, 18.11.2022 - 5 A 135/21
Irak: Dublin: Keine systemischen Mängel in Rumänien
- VG Regensburg, 21.07.2022 - RO 11 S 22.31102
Syrien: Dublin: Keine systemischen Mängel in Bulgarien
- VG Karlsruhe, 11.07.2022 - A 14 K 1157/22
Äthiopien: Widersprüchlicher und unglaubhafter Vortrag; keine …
- VG Berlin, 05.05.2022 - 38 K 168.19
Georgien: Keine Gruppenverfolgung von Zeugen Jehovas; keine drohende Verfolgung …
- VG Schwerin, 08.02.2022 - 5 A 818/19
Burkina Faso: Unglaubhaftes und gesteigertes Vorbringen; Laut Auswärtigem Amt …
- VG Chemnitz, 09.11.2021 - 6 K 1029/21
Albanien: Interner Schutz und inländische Fluchtalternative bei vorgetragener …
- VG Ansbach, 05.08.2021 - AN 17 K 19.50552
Drittstaatenverfahren: Erfolgreiche Klage gegen die Ablehnung des Asylantrages …
- VG Chemnitz, 26.07.2021 - 6 K 2248/17
Pakistan: Existenzsicherung trotz verschlechteter wirtschaftlicher Situation …
- VG Potsdam, 14.06.2021 - 9 K 1329/16
- VG Ansbach, 09.06.2021 - AN 17 K 18.50600
Systemische Mängel bei den Aufnahmebedingungen in Griechenland
- VG Potsdam, 10.05.2021 - 12 L 99/21
- VG Schwerin, 07.05.2021 - 5 A 4137/17
Syrien, Abschiebungsandrohung nach Griechenland: Ablehnung des Asylantrages als …
- VG Chemnitz, 21.04.2021 - 6 K 1094/18
Pakistan: keine flüchtlingsrelevante Verfolgung bei drohender Zwangsheirat; …
- VG Karlsruhe, 19.04.2021 - A 4 K 6798/19
Vereinbarkeit der asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung mit Unionsrecht …
- VG Frankfurt/Oder, 14.04.2021 - 9 K 294/17
Kenia: Ablehnung als offensichtlich unbegründet gemäß § 30 Abs. 3 Nr. 4 AsylG; …
- VG Ansbach, 01.04.2021 - AN 17 K 18.50543
Erfolgreiche Klage einer Familie mit drei Kindern im Alter von drei, fünf und …
- VG Stuttgart, 29.03.2021 - A 6 K 19816/17
Nigeria: veränderte Sicherheitslage bei früheren ethnisch-religiösen Spannungen …
- VG Frankfurt/Oder, 11.03.2021 - 4 K 1976/17
Kamerun: Klageabweisung wegen fehlender Verfolgungsgefahr und Verfolgungsgrund; …
- VG Chemnitz, 01.03.2021 - 3 K 1116/17
Irak: Vorbringen des sunnitischen Antragstellers aus Bagdad über Verfolgung und …
- VG Aachen, 04.12.2020 - 8 K 422/18
Russische Föderation: Flüchtlingseigenschaft bei konkreter Einzelverfolgung wegen …
- VG Ansbach, 22.10.2020 - AN 17 K 19.51160
Keine grundrechtswidrig Behandlung von Asylsuchenden in Ungarn
- VG Ansbach, 22.09.2020 - AN 17 K 20.50039
Abschiebung anerkannt Schutzberechtigter nach Ungarn
- VG Ansbach, 20.08.2020 - AN 17 K 19.50549
Verpflichtungsklage auf Zuerkennung eines nationalen Abschiebungsverbotes …
- VG Chemnitz, 21.07.2020 - 4 K 2960/17
- VG Ansbach, 23.01.2024 - AN 17 S 24.30038
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag (Asylantragsteller aus Benin), Gefahren, …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-711/21
Belgischer Staat (Éléments postérieurs à la décision de retour) - Vorlage zur …
- VG Cottbus, 19.07.2022 - 5 L 141/22
- VG Frankfurt/Oder, 16.03.2022 - 10 K 2905/17
Kamerun: Unglaubhafter Vortrag zu Verfolgung wegen Mitgliedschaft im SCNC; …
- VG Ansbach, 01.12.2021 - AN 17 K 19.50922
Syrien: Dublin: systemische Mängel in Griechenland
- VG Berlin, 04.11.2021 - 32 L 162.21
Burkina Faso: Keine Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die …
- VG Frankfurt/Oder, 20.10.2021 - 10 K 2565/18
Kamerun: Klage abgewiesen.
- VG Chemnitz, 07.09.2021 - 6 K 316/18
Pakistan: Interner Schutz und inländische Fluchtalternative bei Bedrohung durch …
- VG Frankfurt/Oder, 05.08.2021 - 9 K 3464/17
Kenia: keine Verfolgungsfurcht; keine Gruppenverfolgung bei Bisexualität; …
- VG Frankfurt/Oder, 07.05.2021 - 10 K 657/19
Vietnam: Keine Gefahr der Doppelbestrafung; Drogenhandel
- VG Ansbach, 05.05.2021 - AN 17 K 18.50658
Erniedrigende Behandlung von rückkehrenden anerkannten Schutzberechtigte nach …
- VG Ansbach, 27.04.2021 - AN 17 K 19.50253
Abschiebungsverbote in Bezug auf Griechenland für anerkannt Schutzberechtigte …
- VG Ansbach, 23.03.2021 - AN 17 K 20.50273
Keine systemischen Mängel im griechischen Asylsystem und den Aufnahmebedingungen
- VG München, 10.03.2021 - M 32 K 19.31010
Erfolglose Asylklage (Nigeria)
- VG München, 10.03.2021 - M 32 K 19.33067
Offensichtlich unbegründete Klage auf Flüchtlingsanerkennung (Nigeria)
- VG München, 10.03.2021 - M 32 K 18.32871
Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet
- VG Düsseldorf, 27.01.2021 - 12 K 19/21
Afghanistan: Dublin: keine systemischen Mängel in Rumänien
- VG Regensburg, 19.11.2020 - RO 11 K 20.31474
Überstellung eines international schutzberechtigten jungen Mannes nach …
- VG Berlin, 30.10.2020 - 38 L 440.20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- VG München, 16.04.2020 - M 4 S 20.30879
Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet nur aus wirtschaftlichen Motiven und …
- VG München, 27.06.2023 - M 16 K 21.32451
Moldau: Kein Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage
- VG Saarlouis, 02.03.2022 - 3 K 1505/21
Einzelfal eines offensichtlich unbegründeten Asylbegehrens einer libanesischen …
- VG Bremen, 25.02.2022 - 2 K 540/22
Ghana: Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet rechtmäßig
- VG Ansbach, 26.10.2021 - AN 17 K 19.50176
Aufhebung einer Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG …
- VG Frankfurt/Oder, 15.09.2021 - 9 K 3559/17
Kenia: Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig, § 77 II AsylG. Auch unter …
- VG Schwerin, 28.05.2021 - 5 A 4595/17As
Côte d'Ivoire: Bescheid rechtmäßig. Zudem stand und steht dem Kläger eine interne …
- VG Frankfurt/Oder, 29.04.2021 - 9 K 3896/17
Kenia: Kein Verlassen des Herkunftslandes wegen Verfolgung; Angedrohte …
- VG Ansbach, 28.01.2021 - AN 17 K 17.51133
Keine Rückführung einer international schutzberechtigen alleinstehenden und …
- VG Berlin, 12.01.2021 - 38 L 633.20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung
- VG Würzburg, 30.09.2020 - W 10 S 20.31082
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären …
- VG Potsdam, 04.09.2020 - 12 L 215/20
- VG Würzburg, 17.07.2020 - W 10 K 19.31704
Hinsichtlich der Abschiebungsandrohung erfolgreiche Klage eines Nigerianers gegen …
- VG München, 03.04.2020 - M 10 S19.34493
- VG München, 20.03.2020 - M 8 S 19.34200
Erfolglose Klage gegen Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet …
- VG Köln, 22.05.2019 - 12 L 702/19
- VG Stuttgart, 11.12.2018 - A 2 K 10728/18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- VG Aachen, 30.03.2023 - 4 K 1843/21
Asyl; Irak; Abschiebungsandrohung; Rückführungsrichtlinie; Kindeswohl
- VG Greifswald, 23.09.2020 - 3 B 1214/20
Asylrecht
- VG Würzburg, 09.12.2019 - W 10 S 19.31484
Abschiebungsandrohung gegenüber Kleinstkind in den Kongo
- VG Magdeburg, 19.08.2019 - 8 A 11/19
Kein internationaler Schutz in der Bundesrepublik Deutschland für in der Republik …
- VG Ansbach, 24.11.2023 - AN 17 S 23.31446
Offensichtlich unbegründeter Asylangtrag (Benin) - Skarifizierungen
- VG Hannover, 25.10.2023 - 1 B 4022/23
Abschiebungsandrohung; Rückkehrentscheidung; Abschiebungsandrohungen bei …
- VG Hannover, 25.10.2023 - 1 B 3578/23
Abschiebungsandrohung; Rückkehrentscheidung; Abschiebungsandrohungen bei …
- VG Freiburg, 27.02.2023 - A 10 K 2798/22
Verpflichtung des BAMF, das Wohl des Kindes und dessen familiären Bindungen …
- VG Freiburg, 29.07.2021 - A 4 K 3830/19
Algerien: verneintes Abschiebungshindernis wegen Sichelzellenanämie
- VG Frankfurt/Oder, 18.06.2021 - 10 K 1228/20
Asylrecht; sicherer-Drittstaat-Verfahren; Bulgarien
- VG München, 03.04.2020 - M 10 S 19.34493
Abschiebung bei drohender Genitalverstümmelung
- VG Karlsruhe, 04.04.2019 - A 5 K 9505/17
Zustellung, Wohnung, Gemeinschaftsunterkunft, Aufnahmeeinrichtung, wirksame …
- VG Hannover, 21.11.2018 - 1 B 6754/18
Einstellung des Asylverfahrens - Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
- VG Bremen, 10.10.2023 - 2 V 1604/23
Unzulässigkeitsentscheidung: Rückführung anerkannt Schutzberechtigter nach …
- VG Ansbach, 28.03.2023 - AN 17 S 23.30327
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag eines beninischen Staatsangehörigen
- VG Saarlouis, 21.05.2021 - 3 K 315/21
Einzelfall tadtschikischer Asylbewerber, bei dem die Voraussetzungen eines …
- VG Stuttgart, 26.02.2021 - A 6 K 12810/17
Pakistan: Keine Verfolgung wegen Zugehörigkeit zur Zikri-Gemeinde und zum …
- VG Freiburg, 08.01.2021 - A 4 K 387/18
Nigeria; Abschiebungsverbot; HIV
- VG Karlsruhe, 30.11.2020 - 4 K 2929/20
Ablehnung des Asylantrages eines Kindes als offensichtlich unbegründet
- VG Potsdam, 27.11.2020 - 12 L 603/20
- VG Köln, 15.09.2020 - 6 L 1498/20
- VG Köln, 03.07.2020 - 4 L 1009/20
- VG Berlin, 30.01.2020 - 38 L 549.19
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- VG Oldenburg, 28.11.2019 - 7 B 3364/19
Asyl; Lage; Marokko; offensichtlich unbegründet; Offensichtlichkeitsurteil; …
- VG Würzburg, 24.09.2018 - W 2 S 18.31990
Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung …
- VG München, 15.06.2023 - M 10 K 18.31956
Senegal: Sicherer Herkunftsstaat; Staatlicher Schutz; Gesichertes Existenzminimum …
- VG Berlin, 10.05.2023 - 9 K 314.22
Afghanistan: Dublin: Keine systemischen Mängel in Österreich
- VG Würzburg, 23.01.2023 - W 5 S 23.30041
Sofortverfahren, algerischer Staatsangehöriger, Ablehnung des Asylantrags als …
- VG Bayreuth, 18.01.2023 - B 3 K 22.30076
Unzulässiger Asylantrag nach internationalem Schutz in Bulgarien
- VG Freiburg, 08.09.2022 - A 15 K 2314/18
Pakistan: Kein subsidiärer Schutz für einen Christen bei mangelnder allgemeiner …
- OVG Niedersachsen, 24.02.2022 - 4 MC 11/22
Abänderungsantrag; Abschiebungsandrohung; Asylantrag; Ausreisefrist; Erledigung; …
- VG Frankfurt/Oder, 17.11.2021 - 9 K 861/18
Kenia: Unglaubwürdiger Vortrag zu drohender FGM; Verweis auf internen Schutz
- VG Potsdam, 16.09.2021 - 9 K 223/18
Kenia: Kein Verlassen des Heimatlandes wegen Verfolgung; Zwangsheirat; …
- VG Ansbach, 06.08.2021 - AN 17 K 21.30365
Offensichtlich unbegründete Klage bei Ausreisegründen aus dem privaten Bereich …
- VG Köln, 08.07.2021 - 8 L 1186/21
- VG Magdeburg, 08.04.2021 - 7 A 277/20
Kamerun: inländische Fluchtalternative vor anglophonen Separatisten gegeben; …
- VG Potsdam, 26.03.2021 - 12 L 85/21
Persönliches Gespräch, Zweitantrag
- VG Berlin, 03.02.2021 - 38 L 542.20
- VG Ansbach, 04.01.2021 - AN 15 S 18.31236
Zur Frage des abgeleiteten Flüchtlingsschutzes
- VG Würzburg, 10.11.2020 - W 8 S 20.31230
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag - kein landesweiter bewaffneter Konflikt …
- VG Köln, 06.10.2020 - 17 K 6621/19
- VG Würzburg, 17.07.2020 - W 10 K 19.32022
Covid-19-Pandemie kein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot
- VG Frankfurt/Main, 19.06.2020 - 5 L 1533/20
Abschiebungsandrohung bei ungeklärter Staatsangehörigkeit
- VG Potsdam, 13.05.2020 - 12 L 52/20
- VG Potsdam, 23.03.2020 - 12 L 1094/18
Irak, Yeziden, offensichtlich unbegründet, Zustellung, Gemeinschaftsunterkunft, …
- VG Würzburg, 23.05.2019 - W 2 S 19.30960
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
- VG Trier, 22.10.2018 - 1 L 5128/18
- VG Würzburg, 26.09.2018 - W 2 S 18.32013
Erfolgreicher Eilantrag eines ivorischen Asylbewerbers wegen offensichtlich …
- VG Berlin, 28.08.2018 - 36 L 321.18
Abschiebung eines wegen einer schweren Straftat verurteilten türkischen …
- VG Weimar, 11.07.2023 - 4 K 378/21
AsylR Türkei: keine landesweite Gruppenverfolgung der Jesiden in der Türkei
- VG Köln, 30.08.2022 - 22 L 1335/22
- VG Bremen, 17.02.2022 - 2 K 2656/19
Ghana: Existenzsicherung möglich
- VG Frankfurt/Oder, 24.11.2021 - 10 K 1569/19
- VG Berlin, 28.09.2021 - 6 L 309.21
- VG Ansbach, 11.08.2021 - AN 17 K 20.31046
Peru: Unglaubhafter Vortrag zu Anwerbung durch kriminelle Banden
- VG Potsdam, 05.07.2021 - 12 L 360/21
- VG Magdeburg, 04.06.2021 - 7 A 268/20
Kamerun: Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig.
- VG München, 29.03.2021 - M 32 K 18.32745
Nigeria: Abschiebungsverbot für alleinerziehende Mutter eines Kleinkindes mit …
- VG Frankfurt/Oder, 26.03.2021 - 10 K 4281/17
- VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 10 K 146/19
Tschad: Anerkennung des Abschiebungsverbotes gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG aufgrund …
- VG Berlin, 31.01.2020 - 3 L 1026.19
- VG Göttingen, 25.10.2019 - 2 B 307/19
- VG Bayreuth, 21.04.2023 - B 9 K 22.31171
Maßgebliche Sach- und Rechtslage im Asylstreitverfahren, Belehrung über …
- VG Wiesbaden, 25.05.2021 - 5 K 1116/20
Ghana: Asylantrag offensichtlich unbegründet, da keine Widerlegung der …
- VG Frankfurt/Oder, 05.03.2021 - 9 K 1784/17
- VG Arnsberg, 17.08.2020 - 13 L 697/20
- VG München, 27.06.2023 - M 32 S 23.30364
Asyl Nigeria, Ablehnung Asylantrag als offensichtlich unbegründet, Rein …
- VG Dresden, 08.08.2022 - 3K 92/21
Türkei: Keine landesweit drohende flüchtlingsrechtliche Verfolgung wegen …
- VG Frankfurt/Oder, 01.12.2021 - 10 K 198/19
Tschad: Klage abgewiesen. Selbst bei Wahrunterstellung der klägerischen Angaben …
- VG Sigmaringen, 03.08.2021 - A 8 K 1082/19
- VG Karlsruhe, 30.11.2020 - A 4 K 2929/20
- VG Potsdam, 12.10.2020 - 12 L 556/20