Rechtsprechung
   EuGH, 27.06.2018 - C-246/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17343
EuGH, 27.06.2018 - C-246/17 (https://dejure.org/2018,17343)
EuGH, Entscheidung vom 27.06.2018 - C-246/17 (https://dejure.org/2018,17343)
EuGH, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - C-246/17 (https://dejure.org/2018,17343)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,17343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Diallo

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 10 Abs. 1 - Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers - Ausstellung - Frist - Erlass und Bekanntgabe der Entscheidung - Folgen der ...

  • doev.de PDF

    Diallo - Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 10 Abs. 1 - Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers - Ausstellung - Frist - Erlass und Bekanntgabe der Entscheidung - Folgen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Diallo

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 10 Abs. 1 - Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers - Ausstellung - Frist - Erlass und Bekanntgabe der Entscheidung - Folgen der ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Diallo

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 10 Abs. 1 - Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers - Ausstellung - Frist - Erlass und Bekanntgabe der Entscheidung - Folgen der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 826
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 21.07.2011 - C-325/09

    Dias - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 - Recht auf

    Auszug aus EuGH, 27.06.2018 - C-246/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist die Ausstellung eines Aufenthaltstitels wie desjenigen nach Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 an einen Drittstaatsangehörigen jedoch nicht als rechtsbegründende Handlung zu betrachten, sondern als Handlung eines Mitgliedstaats, die dazu dient, die individuelle Situation eines Drittstaatsangehörigen im Hinblick auf die Bestimmungen des Unionsrechts festzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juli 2011, Dias, C-325/09, EU:C:2011:498, Rn. 48, sowie vom 12. März 2014, 0. und B., C-456/12, EU:C:2014:135, Rn. 60).

    Der deklaratorische Charakter einer Aufenthaltskarte bedeutet, dass mit ihr ein bereits bestehendes Aufenthaltsrecht des Betroffenen bescheinigt werden soll (Urteile vom 25. Juli 2008, Metock u. a., C-127/08, EU:C:2008:449, Rn. 52, sowie vom 21. Juli 2011, Dias, C-325/09, EU:C:2011:498, Rn. 54).

  • EuGH, 17.03.2016 - C-161/15

    Bensada Benallal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/38/EG -

    Auszug aus EuGH, 27.06.2018 - C-246/17
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 2004/38 keine Vorschrift über die Wirkungen einer Überschreitung der Frist des Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 enthält, so dass diese Frage unter dem Vorbehalt der Wahrung des Effektivitäts- und des Äquivalenzgrundsatzes grundsätzlich in die Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. März 2016, Bensada Benallal, C-161/15, EU:C:2016:175, Rn. 24).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es daher mangels einschlägiger Unionsregeln nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, entsprechende Regeln festzulegen, allerdings unter der Voraussetzung, dass sie nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 17. März 2016, Bensada Benallal, C-161/15, EU:C:2016:175, Rn. 24, und vom 13. Dezember 2017, El Hassani, C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 26).

  • EuGH, 14.11.2017 - C-165/16

    Ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist,

    Auszug aus EuGH, 27.06.2018 - C-246/17
    Darüber hinaus erfordert die Frage, ob ein Drittstaatsangehöriger in den Geltungsbereich der Richtlinien 2003/86 und/oder 2004/38 fällt, die Auslegung des Unionsrechts, insbesondere der in Art. 4 der Richtlinie 2003/86 sowie in den Art. 2 und 3 der Richtlinie 2004/38 aufgestellten Voraussetzungen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. September 2016, CS, C-304/14, EU:C:2016:674, Rn. 22, und vom 14. November 2017, Lounes, C-165/16, EU:C:2017:862, Rn. 44).

    Darüber hinaus wird im fünften Erwägungsgrund dieser Richtlinie hervorgehoben, dass dieses Recht, wenn es unter objektiven Bedingungen in Würde ausgeübt werden soll, auch den Familienangehörigen dieser Unionsbürger ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit gewährt werden sollte (Urteil vom 14. November 2017, Lounes, C-165/16, EU:C:2017:862, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

    Auszug aus EuGH, 27.06.2018 - C-246/17
    Im Ausgangsverfahren geht aus den dem Gerichtshof vorgelegten Akten zum einen hervor, dass sich der Kläger nicht auf die Eigenschaft als "Verwandter in gerader aufsteigender Linie" des betreffenden Unionsbürgers im Sinne von Art. 2 Nr. 2 Buchst. d der Richtlinie 2004/38 und Art. 4 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2003/86 berufen kann, so dass er nicht als "Familienangehöriger" im Sinne dieser Vorschriften angesehen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. November 2012, Iida, C-40/11, EU:C:2012:691, Rn. 54).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich aus der Richtlinie 2004/38 nicht für alle Drittstaatsangehörigen das Recht, in einen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten, sondern nur für diejenigen, die im Sinne von Art. 2 Nr. 2 dieser Richtlinie "Familienangehörige" eines Unionsbürgers sind, der sein Recht auf Freizügigkeit ausgeübt hat, indem er sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, niedergelassen hat (Urteil vom 8. November 2012, Iida, C-40/11, EU:C:2012:691, Rn. 51).

  • EuGH, 27.02.2018 - C-64/16

    Die Kürzungen der Bezüge der Richter des portugiesischen Tribunal de Contas

    Auszug aus EuGH, 27.06.2018 - C-246/17
    Soweit die belgische Regierung mit ihrem Vorbringen in Wirklichkeit die Zulässigkeit der Vorlagefragen in Frage stellen möchte, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nach ständiger Rechtsprechung nur dann verweigern kann, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht oder das Problem hypothetischer Natur ist, oder auch, wenn der Gerichtshof nicht über die erforderlichen tatsächlichen und rechtlichen Informationen verfügt, um die ihm vorgelegten Fragen zweckdienlich zu beantworten (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 23).
  • EuGH, 13.09.2016 - C-304/14

    CS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV -

    Auszug aus EuGH, 27.06.2018 - C-246/17
    Darüber hinaus erfordert die Frage, ob ein Drittstaatsangehöriger in den Geltungsbereich der Richtlinien 2003/86 und/oder 2004/38 fällt, die Auslegung des Unionsrechts, insbesondere der in Art. 4 der Richtlinie 2003/86 sowie in den Art. 2 und 3 der Richtlinie 2004/38 aufgestellten Voraussetzungen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. September 2016, CS, C-304/14, EU:C:2016:674, Rn. 22, und vom 14. November 2017, Lounes, C-165/16, EU:C:2017:862, Rn. 44).
  • EuGH, 25.07.2008 - C-127/08

    DER NICHT DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT BESITZENDE EHEGATTE EINES UNIONSBÜRGERS DARF

    Auszug aus EuGH, 27.06.2018 - C-246/17
    Der deklaratorische Charakter einer Aufenthaltskarte bedeutet, dass mit ihr ein bereits bestehendes Aufenthaltsrecht des Betroffenen bescheinigt werden soll (Urteile vom 25. Juli 2008, Metock u. a., C-127/08, EU:C:2008:449, Rn. 52, sowie vom 21. Juli 2011, Dias, C-325/09, EU:C:2011:498, Rn. 54).
  • EuGH, 13.12.2017 - C-403/16

    El Hassani - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit

    Auszug aus EuGH, 27.06.2018 - C-246/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es daher mangels einschlägiger Unionsregeln nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, entsprechende Regeln festzulegen, allerdings unter der Voraussetzung, dass sie nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 17. März 2016, Bensada Benallal, C-161/15, EU:C:2016:175, Rn. 24, und vom 13. Dezember 2017, El Hassani, C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 26).
  • EuGH, 12.03.2014 - C-456/12

    Der Gerichtshof klärt die Vorschriften über das Aufenthaltsrecht

    Auszug aus EuGH, 27.06.2018 - C-246/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist die Ausstellung eines Aufenthaltstitels wie desjenigen nach Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 an einen Drittstaatsangehörigen jedoch nicht als rechtsbegründende Handlung zu betrachten, sondern als Handlung eines Mitgliedstaats, die dazu dient, die individuelle Situation eines Drittstaatsangehörigen im Hinblick auf die Bestimmungen des Unionsrechts festzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juli 2011, Dias, C-325/09, EU:C:2011:498, Rn. 48, sowie vom 12. März 2014, 0. und B., C-456/12, EU:C:2014:135, Rn. 60).
  • EuGH, 18.12.2014 - C-202/13

    Das Vereinigte Königreich darf das Recht eines Drittstaatsangehörigen auf

    Auszug aus EuGH, 27.06.2018 - C-246/17
    Wie sich aus dem achten Erwägungsgrund dieser Richtlinie ergibt, soll diese Befreiung die Ausübung der Freizügigkeit für Familienangehörige eines Unionsbürgers, die Drittstaatsangehörige sind, erleichtern (Urteil vom 18. Dezember 2014, McCarthy u. a., C-202/13, EU:C:2014:2450, Rn. 40 und 41).
  • EuGH, 05.09.2012 - C-83/11

    Rahman u.a. - Richtlinie 2004/38/EG - Recht der Unionsbürger und ihrer

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2021 - Gutachten 1/19

    Convention d'Istanbul - Antrag auf Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV -

    84 Urteil vom 27. Juni 2018, Diallo (C-246/17, EU:C:2018:499, Rn. 55).

    85 In Rn. 28 des Urteils vom 27. Juni 2018, Diallo (C-246/17, EU:C:2018:499), wies der Gerichtshof darauf hin, dass er nur für die Entscheidung über die Auslegung der in den Vorabentscheidungsfragen genannten Richtlinien zuständig sei.

    Jene Rechtssache betraf zwar die Richtlinie 2003/86/EG, interessanterweise verweist der Gerichtshof in Rn. 42 jedoch ausdrücklich auf das Urteil vom 27. Juni 2018, Diallo (C-246/17, EU:C:2018:499).

    88 Urteil vom 27. Juni 2018, Diallo (C-246/17, EU:C:2018:499).

  • EuGH, 13.11.2018 - C-47/17

    X

    Während nämlich Letztere durch das Fehlen einer die betreffende Frist festlegenden Bestimmung des Unionsrechts gekennzeichnet waren (vgl. u. a. Urteile vom 28. Februar 2013, Überprüfung Arango Jaramillo u. a./EIB, C-334/12 RX-II, EU:C:2013:134, Rn. 5, 28 und 33, vom 16. Juli 2015, Lanigan, C-237/15 PPU, EU:C:2015:474, Rn. 44 und 48, vom 5. April 2016, Aranyosi und Caldararu, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 97 und 104, vom 14. Juni 2016, Marchiani/Parlament, C-566/14 P, EU:C:2016:437, Rn. 89 und 95 bis 97, vom 13. September 2017, Khir Amayry, C-60/16, EU:C:2017:675, Rn. 41, vom 12. April 2018, A und S, C-550/16, EU:C:2018:248, Rn. 45 und 61, sowie vom 27. Juni 2018, Diallo, C-246/17, EU:C:2018:499, Rn. 58 und 69), hat die Kommission in Art. 5 Abs. 2 der Durchführungsverordnung eine konkrete Frist von zwei Wochen vorgesehen, innerhalb deren der ersuchte Mitgliedstaat sich bemühen muss, auf das Ersuchen um neuerliche Prüfung, das der ersuchende Mitgliedstaat an ihn richtet, eine Antwort zu erteilen.
  • EuGH, 20.11.2019 - C-706/18

    Belgische Staat (Régime de décision implicite d'acceptation) - Vorlage zur

    Im Urteil vom 27. Juni 2018, Diallo (C-246/17, EU:C:2018:499), habe der Gerichtshof in Bezug auf die Auslegung der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. 2004, L 158, S. 77, berichtigt in ABl. 2004, L 229, S. 35, und ABl. 2007, L 204, S. 28) entschieden, dass die zuständigen nationalen Behörden, wenn die in der Richtlinie 2004/38 für die Ausstellung einer Aufenthaltskarte vorgesehene Sechsmonatsfrist überschritten sei, Familienangehörigen eines Unionsbürgers nicht von Amts wegen eine solche Karte ausstellen dürften.

    Auch wenn das Unionsrecht die Mitgliedstaaten in keiner Weise daran hindert, Regelungen über eine stillschweigende stattgebende Entscheidung oder eine stillschweigend erteilte Genehmigung zu treffen, dürfen solche Regelungen dabei die praktische Wirksamkeit des Unionsrechts nicht beeinträchtigen (Urteil vom 27. Juni 2018, Diallo, C-246/17, EU:C:2018:499, Rn. 46).

    Demnach dürfen diese Behörden keinen auf der Richtlinie 2003/86 beruhenden Aufenthaltstitel an einen Drittstaatsangehörigen ausstellen, der die in der Richtlinie hierfür festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllt (vgl. entsprechend Urteil vom 27. Juni 2018, Diallo, C-246/17, EU:C:2018:499, Rn. 50).

  • VG Augsburg, 17.06.2020 - Au 6 K 18.116

    Niederlassungserlaubnis sowie Verlustfeststellung der Freizügigkeitsberechtigung

    Die Aufenthaltskarte hat damit lediglich deklaratorischen Charakter (vgl. EuGH, U.v. 27.6.2018 - C-246/17 - Diallo - juris Rn. 49; U.v. 25.7.2008 - C-127/08 - Metock - juris Rn. 52; U.v. 21.7.2011 - C-325/09 - Dias - juris Rn. 54; Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 5 FreizügG/EU Rn. 28).
  • EuGH, 18.06.2020 - C-754/18

    Ein Familienangehöriger eines Unionsbürgers, der nicht die Staatsangehörigkeit

    Des Weiteren hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass die Ausstellung der Aufenthaltskarte im Sinne von Art. 10 der Richtlinie 2004/38 die förmliche Feststellung der tatsächlichen und rechtlichen Situation der betreffenden Person im Hinblick auf diese Richtlinie bedeutet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juli 2011, Dias, C-325/09, EU:C:2011:498, Rn. 48, vom 18. Dezember 2014, McCarthy u. a., C-202/13, EU:C:2014:2450, Rn. 49, sowie vom 27. Juni 2018, Diallo, C-246/17, EU:C:2018:499, Rn. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-718/19

    Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. (Mesures préventives en vue

    15 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. März 2016, Bensada Benallal (C-161/15, EU:C:2016:175, Rn. 23 bis 25), Petrea (Rn. 53) und vom 27. Juni 2018, Diallo (C-246/17, EU:C:2018:499, Rn. 45 und 59).

    20 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Juni 2018, Diallo (C-246/17, EU:C:2018:499, Rn. 46).

  • EuGH, 12.12.2019 - C-519/18

    Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Regroupement familial - sœur de

    Eine nationale Regelung, die diese Voraussetzung nicht beachtete, liefe den Zielen der Richtlinie 2003/86 zuwider, da sie es ermöglichen würde, Personen, die nicht die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, die sich aus dieser Richtlinie ergebende Rechtsstellung zuzuerkennen (vgl. entsprechend Urteile vom 27. Juni 2018, Diallo, C-246/17, EU:C:2018:499, Rn. 55, und vom 23. Mai 2019, Bilali, C-720/17, EU:C:2019:448, Rn. 44).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2019 - 11 S 1109/18

    Verpflichtung zur Ausstellung eine Aufenthaltskarte - Rechtskraftbindung des

    Die Verpflichtung zur Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses dient vor diesem Hintergrund nur dazu, die Feststellung des Freizügigkeitsrechts zu erleichtern (vgl. EuGH, Urteil vom 17.02.2005 - Rs. C-215/03 - , juris, Rn. 22 und 26; Dienelt, in: Bergmann/ders., AuslR, 12. Aufl. 2018, § 5a FreizügG/EU Rn. 2 f.; für den Nachweis der Eigenschaft eines "Familienangehörigen" vgl. auch EuGH, Urteil vom 27.06.2018 - Rs. C-246/17 - , juris, Rn. 47).
  • EuGH, 17.10.2019 - C-423/18

    Südzucker - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame

    Diese Voraussetzungen müssen jedoch den Grundsätzen der Äquivalenz und der Effektivität entsprechen, d. h., sie dürfen nicht ungünstiger sein als bei ähnlichen Mitteilungen, die auf Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts gestützt sind, und sie dürfen nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung eingeräumten Rechte praktisch unmöglich machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich u. a., C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591, Rn. 60 und 61 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 27. Juni 2018, Diallo, C-246/17, EU:C:2018:499, Rn. 59).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-720/17

    Bilali - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    32 Vgl. u. a. Urteil vom 27. Juni 2018, Diallo (C-246/17, EU:C:2018:499, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.04.2020 - C-480/18

    PrivatBank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zahlungsdienste im Binnenmarkt -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2018 - C-545/17

    Pawlak - Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Entwicklung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht