Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-652/16 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Ahmedbekova
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Grenzen, Asyl und Einwanderung - Rechtsvorschriften über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Richtlinien 2005/85 und 2011/95 - Anträge auf internationalen Schutz durch die ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-652/16
- EuGH, 04.10.2018 - C-652/16
Wird zitiert von ... (3)
- VG Oldenburg, 21.09.2018 - 15 A 8994/17
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung der Minderjährigkeit bei Familienasyl …
Der Grundsatz der Wahrung des Familienverbands wurde in die Flüchtlingsdefinition des Art. 1 Abschnitt A der Genfer Konvention nicht einbezogen (vgl. dazu im Einzelnen auch die Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi vom 28. Juni 2018 in der Rechtssache C-652/16, Vorabentscheidungsersuchen, sechste Vorlagefrage, Rn. 51).Unter die dort geregelten Vergünstigungen fallen Aufenthaltstitel, Reisedokumente, Zugang zu Beschäftigung und Bildung, zu Verfahren für die Anerkennung von Befähigungsnachweisen, Sozialhilfeleistungen und medizinischer Versorgung, Schutzmaßnahmen für unbegleitete Minderjährige, Zugang zu Wohnraum, Freizügigkeit innerhalb eines Mitgliedstaats sowie Zugang zu Integrationsmaßnahmen, nicht dagegen der Schutz vor Zurückweisung gemäß Art. 21 der Richtlinie (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi vom 28. Juni 2018 in der Rechtssache C-652/16, Rn. 52 f.; so auch Österreichischer Verwaltungsgerichtshof, Ra 2017/19/0609 bis 0611 vom 3. Mai 2018).
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-91/20
Bundesrepublik Deutschland (Maintien de l'unité familiale)
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-483/20
Nach Ansicht von Generalanwalt Pikamäe läuft es dem Unionsrecht zuwider, dass ein …
28 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Ahmedbekova (C-652/16, EU:C:2018:514, Nr. 51) und des Generalanwalts Richard de la Tour in der Rechtssache Bundesrepublik Deutschland (Wahrung des Familienverbands) (C-91/20, EU:C:2021:384, Nr. 66).