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   EuGH, 05.07.2018 - C-213/17   

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https://dejure.org/2018,18374
EuGH, 05.07.2018 - C-213/17 (https://dejure.org/2018,18374)
EuGH, Entscheidung vom 05.07.2018 - C-213/17 (https://dejure.org/2018,18374)
EuGH, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - C-213/17 (https://dejure.org/2018,18374)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    X

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist - Art. 17, 18, 23 und 24 - ...

  • doev.de PDF

    X - Bestimmung des für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    X

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist - Art. 17, 18, 23 und 24 - ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    X

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist - Art. 17, 18, 23 und 24 - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 1385
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 26.07.2017 - C-670/16

    Ein Asylbewerber kann sich vor Gericht darauf berufen, dass ein Mitgliedstaat

    Auszug aus EuGH, 05.07.2018 - C-213/17
    Allerdings hat er nach Art. 23 Abs. 2 dieser Verordnung das Wiederaufnahmegesuch so bald wie möglich, auf jeden Fall aber innerhalb der in dieser Vorschrift vorgesehenen Fristen zu stellen; nach Ablauf dieser Fristen kann ein solches Gesuch nicht mehr wirksam gestellt werden (vgl. entsprechend Urteil vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 67).

    Sowohl aus dem Wortlaut von Art. 23 Abs. 3 der Dublin-III-Verordnung als auch aus ihrer Systematik und ihren Zielen ergibt sich, dass bei Ablauf dieser Fristen die Zuständigkeit von Rechts wegen auf den Mitgliedstaat übergeht, bei dem ein neuer Antrag auf internationalen Schutz gestellt worden ist (vgl. entsprechend Urteile vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 61, und vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 30).

  • EuGH, 25.01.2018 - C-360/16

    Hasan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung

    Auszug aus EuGH, 05.07.2018 - C-213/17
    Aus Art. 23 Abs. 1 dieser Verordnung ergibt sich, dass das Wiederaufnahmeverfahren u. a. auf Personen im Sinne ihres Art. 18 Abs. 1 Buchst. d Anwendung findet (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 5. April 2017, Ahmed, C-36/17, EU:C:2017:273, Rn. 26 und 27, sowie Urteil vom 25. Januar 2018, Hasan, C-360/16, EU:C:2018:35, Rn. 42 und 43).
  • EuGH, 25.10.2017 - C-201/16

    Eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat, kann sich vor einem

    Auszug aus EuGH, 05.07.2018 - C-213/17
    Sowohl aus dem Wortlaut von Art. 23 Abs. 3 der Dublin-III-Verordnung als auch aus ihrer Systematik und ihren Zielen ergibt sich, dass bei Ablauf dieser Fristen die Zuständigkeit von Rechts wegen auf den Mitgliedstaat übergeht, bei dem ein neuer Antrag auf internationalen Schutz gestellt worden ist (vgl. entsprechend Urteile vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 61, und vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 30).
  • EuGH, 05.04.2017 - C-36/17

    Ahmed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

    Auszug aus EuGH, 05.07.2018 - C-213/17
    Aus Art. 23 Abs. 1 dieser Verordnung ergibt sich, dass das Wiederaufnahmeverfahren u. a. auf Personen im Sinne ihres Art. 18 Abs. 1 Buchst. d Anwendung findet (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 5. April 2017, Ahmed, C-36/17, EU:C:2017:273, Rn. 26 und 27, sowie Urteil vom 25. Januar 2018, Hasan, C-360/16, EU:C:2018:35, Rn. 42 und 43).
  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Auszug aus EuGH, 05.07.2018 - C-213/17
    Diese Auslegung steht auch im Einklang mit dem Ziel dieser Vorschrift, die Prärogativen der Mitgliedstaaten bei der Ausübung des Rechts auf Gewährung internationalen Schutzes zu wahren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Dezember 2013, Abdullahi, C-394/12, EU:C:2013:813, Rn. 57, und vom 16. Februar 2017, C. K. u. a., C-578/16 PPU, EU:C:2017:127, Rn. 53).
  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a.

    Auszug aus EuGH, 05.07.2018 - C-213/17
    Diese Auslegung steht auch im Einklang mit dem Ziel dieser Vorschrift, die Prärogativen der Mitgliedstaaten bei der Ausübung des Rechts auf Gewährung internationalen Schutzes zu wahren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Dezember 2013, Abdullahi, C-394/12, EU:C:2013:813, Rn. 57, und vom 16. Februar 2017, C. K. u. a., C-578/16 PPU, EU:C:2017:127, Rn. 53).
  • EuGH, 23.01.2019 - C-661/17

    Ein Mitgliedstaat, der seine Absicht mitgeteilt hat, gemäß Art. 50 EUV aus der

    Diese Feststellung steht im Übrigen auf einer Linie zum einen mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu den fakultativen Bestimmungen, der zufolge diese Bestimmungen den Mitgliedstaaten ein weites Ermessen einräumen (Urteil vom 10. Dezember 2013, Abdullahi, C-394/12, EU:C:2013:813, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung), und zum anderen mit dem Ziel dieses Art. 17 Abs. 1, die Prärogativen der Mitgliedstaaten bei der Ausübung des Rechts auf Gewährung internationalen Schutzes zu wahren (Urteil vom 5. Juli 2018, X, C-213/17, EU:C:2018:538, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.10.2018 - C-56/17

    Fathi

    Was die Frage anbelangt, ob dieses Verfahren unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens mit dem Erlass einer ausdrücklichen Entscheidung enden muss, mit der anhand der in dieser Verordnung vorgesehenen Kriterien die Zuständigkeit dieses Mitgliedstaats für eine solche Prüfung festgestellt wird, so sind für die Beantwortung nicht nur der Wortlaut von Art. 3 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung, sondern auch dessen Kontext und die allgemeine Systematik der Regelung, zu der er gehört, sowie die von dieser verfolgten Ziele zu berücksichtigen (Urteil vom 5. Juli 2018, X, C-213/17, EU:C:2018:538, Rn. 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-8/20

    L.R. (Demande d'asile rejetée par la Norvège) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    25 Vgl. auch Urteil vom 5. Juli 2018, X (C-213/17, EU:C:2018:538, Rn. 33), in dem der Gerichtshof darauf hinweist, dass die Behörden des Mitgliedstaats, bei dem ein neuer Antrag gestellt wird, die Möglichkeit haben, nach Art. 23 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung ein Gesuch um Wiederaufnahme der betreffenden Person zu stellen.

    Vgl. auch Urteil vom 5. Juli 2018, X (C-213/17, EU:C:2018:538, Rn. 34 und 35 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 30.01.2020 - C-395/18

    Tim

    Bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift ist allerdings nicht nur der Wortlaut der betreffenden Vorschrift, sondern es sind auch ihr Kontext und die allgemeine Systematik der Regelung, zu der sie gehört, sowie die von dieser verfolgten Ziele zu berücksichtigen (Urteil vom 5. Juli 2018, X, C-213/17, EU:C:2018:538, Rn. 26).
  • VG Würzburg, 03.04.2020 - W 10 K 19.30677

    Dublin III (Italien): Keine systemischen Mängel, jedoch zielstaatbezogenes

    Die Ausübung des Selbsteintrittsrechts steht grundsätzlich im (freien) Ermessen der Mitgliedstaaten (sog. Ermessensklausel, vgl. EuGH, U.v. 23.1.2019 - M.A. u.a., C-661/17 - juris; U.v. 5.7.2018 - X., C-213/17 - juris; U.v. 16.2.2017 - C.K., C-578/16 PPU - juris Rn. 88; U.v. 30.5.2013 - Halaf, C-528/11 - juris Rn. 35 ff.).
  • VG Sigmaringen, 14.12.2020 - A 13 K 1269/18

    Dublin-Folgeantrag; Antrag auf Abänderung eines Bescheids; Familieneinheit;

    Der Ablauf der Überstellungsfrist gem. Art. 29 Abs. 1, 2 Dublin III-VO ist eine (von den Voraussetzungen des § 71 Abs. 1 AsylG i. V. m. § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG unabhängige) objektiv vom Bundesamt zu prüfende und dauerhaft zu kontrollierende Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für den Fortbestand sowohl des ersten Dublin-Bescheids als auch für den (diesen aufrechterhaltenden) Dublin-Folgeantragsbescheid (Fortführung von EuGH, Urteil vom 25.01.2018, C-360/16, ECLI:EU:C:2018:35 (Aziz Hasan), NVwZ 2018, 560; Urteil vom 05.07.2018, C-213/17, ECLI:EU:C:2018:538 (X).

    In der Rechtssache X (Urteil vom 05.07.2018, C-213/17, ECLI:EU:C:2018:538 (X)) hat der Europäische Gerichtshof diese Rechtsprechungslinie für die Konstellation des Art. 23 Dublin III-VO dahingehend ergänzt, dass (im Falle erneuter Antragstellung im ersuchenden Mitgliedstaat) der Mitgliedstaat, bei dem ein neuer Antrag auf internationalen Schutz gestellt worden ist, für dessen Prüfung zuständig ist, wenn er innerhalb der in Art. 23 II dieser Verordnung festgelegten Fristen kein Wiederaufnahmegesuch gestellt hat, obwohl zum einen ein anderer Mitgliedstaat für die Prüfung zuvor gestellter Anträge auf internationalen Schutz zuständig war und zum anderen der Rechtsbehelf gegen die Ablehnung eines dieser Anträge bei Ablauf der genannten Fristen bei einem Gericht des anderen Mitgliedstaats noch anhängig war.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-228/21

    Ministero dell'Interno (Brochure commune - Refoulement indirect) - Vorlagen zur

    54 Vgl. zu Art. 23 der Dublin-III-Verordnung Urteil vom 5. Juli 2018, X (C-213/17, EU:C:2018:538, Rn. 34 und 35); zu Art. 24 Urteil vom 25. Januar 2018, Hasan (C-360/16, EU:C:2018:35, Rn. 77; zur Situation, in der im zweiten Mitgliedstaat kein neuer Antrag gestellt wird, vgl. Rn. 86 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 6 N 58.19

    ?Erstentscheidung in der Sache" iSd der EUV 604/2013 Art 10

    Auch der Hinweis der Beklagten auf das Urteil des EuGH vom 5. Juli 2018 - C-213/17 - (Rn. 31) führt nicht weiter.
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2021 - 1 LA 43/21

    Zur "Erstentscheidung" im Dublin-Verfahren

    Eine (vermeintliche) Stütze ihrer Rechtsauffassung vermag die Beklagte auch nicht aus dem von ihr zitierten Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 5. Juli 2018 (C 213/17) herzuleiten.
  • EuGH, 03.09.2020 - C-742/18

    Tschechische Republik/ Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind insoweit bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift allerdings nicht nur der Wortlaut der betreffenden Vorschrift, sondern auch ihr Kontext und die allgemeine Systematik der Regelung, zu der sie gehört, sowie die von dieser verfolgten Ziele zu berücksichtigen (Urteil vom 5. Juli 2018, X, C-213/17, EU:C:2018:538, Rn. 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-717/18

    Generalanwalt Bobek: Bei der Prüfung des Höchstmaßes von mindestens drei Jahren,

  • VG Düsseldorf, 12.04.2022 - 12 L 627/22
  • VG München, 27.05.2022 - M 30 S 22.50276

    Aufgrund des Ukrainekriegs und seinen Folgen ergeben sich keine systemischen

  • VG Hamburg, 06.01.2020 - 16 AE 5247/19

    Anspruch auf Verpflichtung zur Erklärung der Übernahme von in Griechenland

  • VG Ansbach, 20.08.2019 - AN 17 K 19.50538

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Frankreich

  • VG Augsburg, 07.04.2022 - Au 9 K 22.50083

    Temporäres nationales Abschiebungsverbot wegen Schwangerschaft

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-359/22

    Minister for Justice (Clause discrétionnaire - Recours) - Vorlage zur

  • VG Aachen, 15.03.2023 - 4 K 2151/21
  • VG Düsseldorf, 29.04.2022 - 12 K 737/22
  • VG Berlin, 18.01.2022 - 6 K 147.21
  • VG Greifswald, 10.03.2021 - 3 A 2125/20

    Zu den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes und prüffähiges Wiederaufnahmegesuch

  • VG Greifswald, 07.09.2022 - 3 A 1245/22

    Dublin-Verfahren; Zuständigkeitsübergang; ordnungsgemäßes Wiederaufnahmegesuch;

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