Rechtsprechung
EuGH, 25.07.2018 - C-107/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Aviabaltika
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2002/47/EG - Verwertung von Finanzsicherheiten - Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegenüber dem Finanzsicherheitsnehmer - Eintritt des Verwertungs- bzw. Beendigungsfalls - Zurechnung der Finanzsicherheit zur Insolvenzmasse - ...
- Wolters Kluwer
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 25. Juli 2018. "Aviabaltika" UAB gegen "?ªkio bankas" AB. Vorabentscheidungsersuchen des Lietuvos Auk?¡ciausiasis Teismas. Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2002/47/EG - Verwertung von Finanzsicherheiten - Einleitung ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Verwertung von Finanzsicherheiten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Sicherungsnehmers ("Aviabaltika")
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Aviabaltika
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2002/47/EG - Verwertung von Finanzsicherheiten - Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegenüber dem Finanzsicherheitsnehmer - Eintritt des Verwertungs- bzw. Beendigungsfalls - Zurechnung der Finanzsicherheit zur Insolvenzmasse - ...
- zbb-online.com (Leitsatz)
Zur Verwertung von Finanzsicherheiten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Sicherungsnehmers ("Aviabaltika")
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Aviabaltika
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2002/47/EG - Verwertung von Finanzsicherheiten - Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegenüber dem Finanzsicherheitsnehmer - Eintritt des Verwertungs- bzw. Beendigungsfalls - Zurechnung der Finanzsicherheit zur Insolvenzmasse - ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2018 - C-107/17
- EuGH, 25.07.2018 - C-107/17
Papierfundstellen
- ZIP 2018, 1583
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 10.11.2016 - C-156/15
Private Equity Insurance Group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 25.07.2018 - C-107/17
Zu diesem Zweck wurde durch diese Richtlinie eine Regelung eingeführt, die den Verwaltungsaufwand der Parteien bei der Bestellung von Finanzsicherheiten im Sinne dieser Richtlinie möglichst gering halten und die Rechtssicherheit dieser Finanzsicherheiten erhöhen soll, indem sie von bestimmten nationalen Vorschriften des Insolvenzrechts ausgenommen sind, um die finanzielle Stabilität zu sichern und Dominoeffekte im Fall einer Vertragsverletzung durch eine der Parteien der Sicherungsvereinbarung zu begrenzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2016, Private Equity Insurance Group, C-156/15, EU:C:2016:851, Rn. 23).In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof im Hinblick auf Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie, wonach der Sicherungsnehmer eine in Form eines beschränkten dinglichen Sicherungsrechts bestellte Finanzsicherheit auf eine der angeführten Arten verwerten können muss, entschieden, dass diese Regelung also Finanzsicherheiten im Vergleich zu anderen Sicherungsarten, die nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, einen Vorteil einräumt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2016, Private Equity Insurance Group, C-156/15, EU:C:2016:851, Rn. 25 und 50).
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs liegt die Rechtfertigung für ein Vorabentscheidungsersuchen nicht in der Abgabe von Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen, sondern darin, dass das Ersuchen für die tatsächliche Entscheidung eines Rechtsstreits über das Unionsrecht erforderlich ist (Urteil vom 10. November 2016, Private Equity Insurance Group, C-156/15, EU:C:2016:851, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2019 - C-558/18
Generalanwalt Tanchev: Der Gerichtshof sollte die Vorabentscheidungsersuchen zu …
61 Vgl. z. B. Urteil vom 25. Juli 2018, Aviabaltika (C-107/17, EU:C:2018:600, Rn. 40 bis 43), und vom 11. Dezember 2018, Weiss u. a. (…C-493/17, EU:C:2018:1000, Rn. 165 und 166).