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   EuGH, 07.08.2018 - C-329/17   

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https://dejure.org/2018,23102
EuGH, 07.08.2018 - C-329/17 (https://dejure.org/2018,23102)
EuGH, Entscheidung vom 07.08.2018 - C-329/17 (https://dejure.org/2018,23102)
EuGH, Entscheidung vom 07. August 2018 - C-329/17 (https://dejure.org/2018,23102)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Prenninger u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2011/92/EU - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Anhang II - Nr. 1 Buchst. d - "Abholzungen zum Zweck der Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart" - Trassenaufhieb im Zusammenhang mit der ...

  • doev.de PDF

    Prenninger u.a. - Anwendungsbereich der UVP-Richtlinie

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Prenninger u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2011/92/EU - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Anhang II - Nr. 1 Buchst. d - "Abholzungen zum Zweck der Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart" - Trassenaufhieb im Zusammenhang mit der ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Prenninger u.a.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2011/92/EU - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Anhang II - Nr. 1 Buchst. d - "Abholzungen zum Zweck der Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart" - Trassenaufhieb im Zusammenhang mit der ...

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 25.07.2008 - C-142/07

    Ecologistas en Acción-CODA - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Prüfung der

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-329/17
    Der Gerichtshof hat hierzu bereits ausgeführt, dass es sich bei den in diesem Anhang enthaltenen Begriffen um autonom auszulegende Begriffe des Unionsrechts handelt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2008, Ecologistas en Acción-CODA, C-142/07, EU:C:2008:445, Rn. 29).

    Zum einen hat der Gerichtshof entschieden, dass das Anstreben positiver Auswirkungen auf die Umwelt für die Frage, ob ein Projekt einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss, nicht von Bedeutung ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2008, Ecologistas en Acción-CODA, C-142/07, EU:C:2008:445, Rn. 41).

  • EuGH, 08.05.2008 - C-491/06

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE AUSLEGUNG DER GEMEINSCHAFTSVORSCHRIFTEN ÜBER

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-329/17
    Hierbei ist es Sache des nationalen Gerichts, die dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Tatsachen festzustellen und daraus die Folgerungen für seine Entscheidung zu ziehen (Urteil vom 8. Mai 2008, Danske Svineproducenter, C-491/06, EU:C:2008:263, Rn. 23).
  • EuGH, 24.10.1996 - C-72/95

    Kraaijeveld u.a.

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-329/17
    Außerdem hat der Gerichtshof des Öfteren festgestellt, dass die UVP-Richtlinie einen großen Anwendungsbereich hat und dass ihr Zweck sehr weit reicht (Urteile vom 24. Oktober 1996, Kraaijeveld u. a., C-72/95, EU:C:1996:404, Rn. 31, sowie vom 28. Februar 2008, Abraham u. a., C-2/07, EU:C:2008:133, Rn. 32).
  • EuGH, 28.02.2008 - C-2/07

    Abraham u.a. - Richtlinie 85/337/EWG - Prüfung der Umweltverträglichkeit von

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-329/17
    Außerdem hat der Gerichtshof des Öfteren festgestellt, dass die UVP-Richtlinie einen großen Anwendungsbereich hat und dass ihr Zweck sehr weit reicht (Urteile vom 24. Oktober 1996, Kraaijeveld u. a., C-72/95, EU:C:1996:404, Rn. 31, sowie vom 28. Februar 2008, Abraham u. a., C-2/07, EU:C:2008:133, Rn. 32).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-287/98

    Linster

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-329/17
    Der Gerichtshof hat nämlich festgestellt, dass das wesentliche Ziel der UVP-Richtlinie nach deren Art. 2 Abs. 1 darin besteht, dass Projekte, bei denen u. a. aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standorts mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, vor Erteilung der Genehmigung einer vorherigen Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen unterzogen werden (Urteil vom 19. September 2000, Linster, C-287/98, EU:C:2000:468, Rn. 52).
  • EuGH, 03.07.2008 - C-215/06

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Fehlende

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-329/17
    Im Urteil vom 3. Juli 2008, Kommission/Irland (C-215/06, EU:C:2008:380), habe der Gerichtshof aber die Genehmigung der Abholzung eines Waldes, der keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorangegangen sei, als Verstoß Irlands gegen seine unionsrechtlichen Verpflichtungen eingestuft.
  • OVG Sachsen, 08.09.2020 - 4 C 18/17

    Energiewirtschaftsrecht; Umweltrecht; Naturschutzrecht; Planfeststellungsrecht

    Auf eine nachfolgende Wiederaufforstung kommt es dabei nicht an (EuGH, Urt. v. 7. August 2018 - C-329/17 -, Rn. 40).

    An der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes geäußerten gegenteiligen Rechtsauffassung (Senatsbeschl. v. 3. Juli 2018 - 4 B 344/17 -, juris Rn. 24) hält der Senat mit Blick auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urt. v. 7. August 2018 - C-329/17 - Prenninger u. a., juris) nicht fest.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-674/18

    TMD Friction - Vorlagen zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie

    20 Vgl. u. a. Urteile vom 5. Juni 2014, Mahdi (C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, Rn. 78 bis 80 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 7. August 2018, Prenninger u. a. (C-329/17, EU:C:2018:640, Rn. 27), die in Fn. 13 der jüngst ergangenen Schlussanträge von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache Paulo Nascimento Consulting (C-692/17, EU:C:2019:362) angeführt werden.
  • VG Berlin, 14.02.2019 - 13 L 396.18

    Rechtsschutzes gegen die Errichtung einer modularen Unterkunft für Flüchtlinge

    Diese Definition fußt auf Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Ziff. 1 lit. d) der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 (UVP-Richtlinie), wonach Umweltverträglichkeitsprüfungen bzw. entsprechende Vorprüfungen nicht für alle Rodungen bzw. Abholzungen durchgeführt werden müssen, sondern nur für solche, die dazu dienen, die betreffenden Böden einer neuen Nutzung zuzuführen (EuGH, Urteil vom 7. August 2018 - Rs. C-329/17 (Prenninger u.a.) - Slg. Rz. 32).

    Bei der Auslegung des Begriffs der Waldumwandlung muss das mit der Richtlinie 2011/92/EU vom 13. Dezember 2011 (UVP-Richtlinie) verfolgte Ziel berücksichtigt werden, Projekte, bei denen mit erheblichen Auswirkungen für die Umwelt zu rechnen ist, vor ihrer Verwirklichung einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen zu unterziehen (EuGH, Urteil vom 7. August 2018 - C-329/17 - Rn. 35).

  • BFH, 23.05.2019 - VII R 33/17

    Zollfreiheit für pharmazeutische Stoffe

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) sind bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (EuGH-Urteil Prenninger u.a. vom 7. August 2018 - C-329/17, EU:C:2018:640, Rz 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2019 - C-532/18

    Niki Luftfahrt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Übereinkommen von

    14 Gemäß Art. 267 AEUV, der auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, fällt die Würdigung des Sachverhalts in die Zuständigkeit des vorlegenden Gerichts (vgl. u. a. Urteile vom 19. Juli 2012, Garkalns, C-470/11, EU:C:2012:505, Rn. 30, sowie vom 7. August 2018, Prenninger u. a., C-329/17, EU:C:2018:640, Rn. 27).
  • VG Minden, 17.06.2022 - 1 K 4856/18

    Einzelfalluntersuchung Zusammenhang, enger Kumulation, nachträgliche

    vgl. EuGH, Urteil vom 7. August 2018 - C-329/17 (Prenningeru.a.) -, ECLI:EU:C:2018:640, Rn. 35; Schlussanträge im Verfahren C-121/21 (Tschechische Republik gegen Republik Polen), ECLI: EU:C:2022:74, Rn. 73.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-589/20

    Austrian Airlines (Exonération de la responsabilité du transporteur aérien) -

    24 Im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV ist es nämlich allein Sache der nationalen Gerichte, den Sachverhalt der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten festzustellen (vgl. z. B. Urteil vom 7. August 2018, Prenninger u. a., C-329/17, EU:C:2018:640, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2019 - C-692/17

    Paulo Nascimento Consulting - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

    13 Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gerichtshof im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens befugt, den nationalen Gerichten alle Angaben zu machen, die er für erforderlich hält, damit über den Ausgangsrechtsstreit entschieden werden kann, während diese Gerichte allein dafür zuständig sind, zu prüfen, ob in der bei ihnen anhängigen Rechtssache die Tatbestandsvoraussetzungen für die Anwendung einer Norm des Unionsrechts erfüllt sind, und daraus die Folgerungen für ihre Entscheidung zu ziehen (vgl. u. a. Urteile vom 5. Juni 2014, Mahdi, C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, Rn. 78 bis 80, sowie vom 7. August 2018, Prenninger u. a., C-329/17, EU:C:2018:640, Rn. 27).
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