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   EuGH, 04.10.2018 - C-191/17   

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https://dejure.org/2018,31194
EuGH, 04.10.2018 - C-191/17 (https://dejure.org/2018,31194)
EuGH, Entscheidung vom 04.10.2018 - C-191/17 (https://dejure.org/2018,31194)
EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2018 - C-191/17 (https://dejure.org/2018,31194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    ING-DiBa Direktbank Austria

    Richtlinie 2007/64/EG - Zahlungsdienste im Binnenmarkt - Begriff "Zahlungskonto" - Mögliche Einbeziehung eines Sparkontos, auf das bzw. von dem der Nutzer über ein auf ihn lautendes Girokonto Einzahlungen und Abhebungen vornehmen kann

  • IWW

    Art. 4 Nr. 14 der Richtlinie 2007/64/EG
    Zahlungsverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    ING-DiBa Direktbank Austria

    Richtlinie 2007/64/EG - Zahlungsdienste im Binnenmarkt - Begriff "Zahlungskonto" - Mögliche Einbeziehung eines Sparkontos, auf das bzw. von dem der Nutzer über ein auf ihn lautendes Girokonto Einzahlungen und Abhebungen vornehmen kann

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    ING-DiBa Direktbank Austria

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Richtlinie 2007/64/EG - Zahlungsdienste im Binnenmarkt - Begriff "Zahlungskonto" - Mögliche Einbeziehung eines Sparkontos, auf das bzw. von dem der Nutzer über ein auf ihn lautendes Girokonto Einzahlungen und Abhebungen vornehmen kann

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3697
  • EuZW 2018, 959
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 02.09.2015 - C-127/14

    Surmacs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 94/19/EG - Anhang I Nr. 7 -

    Auszug aus EuGH, 04.10.2018 - C-191/17
    Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass für die Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 2. September 2015, Surmacs, C-127/14, EU:C:2015:522, Rn. 28, und vom 16. November 2016, DHL Express [Austria], C-2/15, EU:C:2016:880, Rn. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2016 - C-2/15

    DHL Express (Austria) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier

    Auszug aus EuGH, 04.10.2018 - C-191/17
    Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass für die Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 2. September 2015, Surmacs, C-127/14, EU:C:2015:522, Rn. 28, und vom 16. November 2016, DHL Express [Austria], C-2/15, EU:C:2016:880, Rn. 19).
  • EuGH, 16.11.2016 - C-2/15

    DHL Express (Austria) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 97/67/EG -

    Auszug aus EuGH, 04.10.2018 - C-191/17
    Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass für die Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 2. September 2015, Surmacs, C-127/14, EU:C:2015:522, Rn. 28, und vom 16. November 2016, DHL Express [Austria], C-2/15, EU:C:2016:880, Rn. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-287/19

    DenizBank - Vorabentscheidungsverfahren - Verbraucherschutz - Zahlungsdienste im

    Siehe Urteile vom 25. Januar 2017, BAWAG (C-375/15, EU:C:2017:38, Rn. 40 bis 45), zum Begriff "dauerhafter Datenträger" im Sinne von Art. 4 Nr. 25 der Richtlinie 2007/64, vom 22. März 2018, Rasool (C-568/16, EU:C:2018:211, Rn. 30 bis 39), zum Begriff "Zahlungsdienst" im Sinne von Art. 4 Nr. 3, und vom 4. Oktober 2018, 1NG-DiBa Direktbank Austria (C-191/17, EU:C:2018:809), zum Begriff "Zahlungskonto" im Sinne von Art. 4 Nr. 14.
  • EuGH, 18.09.2019 - C-222/18

    VIPA

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, sowie vom 4. Oktober 2018, 1NG-DiBa Direktbank Austria, C-191/17, EU:C:2018:809, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2023 - C-661/22

    ABC Projektai - Vorlage zur Vorabentscheidung - Tätigkeit eines

    3 Unter anderem Urteile vom 9. April 2014, T-Mobile Austria (C-616/11, EU:C:2014:242), vom 4. Oktober 2018, 1NG-DiBa Direktbank Austria (C-191/17, EU:C:2018:809), vom 11. April 2019, Mediterranean Shipping Company (Portugal) - Agentes de Navegação (C-295/18, EU:C:2019:320), vom 11. November 2020, DenizBank (C-287/19, EU:C:2020:897), vom 2. September 2021, CRCAM (C-337/20, EU:C:2021:671), und vom 23. März 2023, Beobank (C-351/21, EU:C:2023:215).

    Im Urteil vom 4. Oktober 2018, 1NG-DiBa Direktbank Austria (C-191/17, EU:C:2018:809), führt der Gerichtshof aus, dass "... die Möglichkeit, von einem Konto Zahlungsvorgängen an Dritte bzw. von Dritten auszuführen und zu empfangen, ein konstitutives Merkmal des Begriffs "ZahlungskontoâEUR› [ist]" (Rn. 31) und dass "[ein] Konto, das für solche Zahlungsvorgänge nicht unmittelbar, sondern nur über ein Zwischenkonto genutzt werden kann, ... daher nicht als "ZahlungskontoâEUR› im Sinne der Zahlungskonten-Richtlinie und folglich der Zahlungsdienste-Richtlinie angesehen werden [kann]" (Rn. 32).

  • EuGH, 11.04.2019 - C-295/18

    Mediterranean Shipping Company (Portugal)

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, und vom 4. Oktober 2018, 1NG-DiBa Direktbank Austria, C-191/17, EU:C:2018:809, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2023 - C-409/22

    EUROBANK BULGARIA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr -

    15 Zum Begriff des Zahlungskontos nach Art. 4 Nr. 14 der Richtlinie 2007/64 vgl. Urteil vom 4. Oktober 2018, 1NG-DiBa Direktbank Austria (C-191/17, EU:C:2018:809).
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