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   EuGH, 15.11.2018 - C-619/18   

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https://dejure.org/2018,38363
EuGH, 15.11.2018 - C-619/18 (https://dejure.org/2018,38363)
EuGH, Entscheidung vom 15.11.2018 - C-619/18 (https://dejure.org/2018,38363)
EuGH, Entscheidung vom 15. November 2018 - C-619/18 (https://dejure.org/2018,38363)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Polen (Indépendance de la Cour suprême)

    Beschleunigtes Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 15. November 2018. Europäische Kommission gegen Republik Polen. Beschleunigtes Verfahren. Rechtssache C-619/18.

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    Beschleunigtes Verfahren

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 26.09.2018 - C-522/18

    Zaklad Ubezpieczen Spolecznych

    Auszug aus EuGH, 15.11.2018 - C-619/18
    Eine Form dieser Zusammenarbeit ist der Mechanismus des Vorabentscheidungsersuchens gemäß Art. 267 AEUV, Schlüsselelement des Gerichtssystems der Europäischen Union, für das die Unabhängigkeit nationaler Gerichte, und insbesondere die der letztinstanzlichen Gerichte, von grundlegender Bedeutung ist (vgl. in diesem Sinne Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 176, Urteil vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 43, und Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 26. September 2018, Zak?‚ad Ubezpiecze?" Spo?‚ecznych, C-522/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:786, Rn. 15).

    Vor diesem Hintergrund ist eine rasche Antwort des Gerichtshofs aus Gründen der Rechtssicherheit sowohl im Interesse der Union als auch des betreffenden Mitgliedstaats geeignet, die Unsicherheiten im Hinblick auf grundlegende Fragen des Unionsrechts zu beseitigen, die insbesondere das Vorliegen etwaiger Eingriffe in bestimmte von diesem garantierte Grundrechte und die Auswirkungen betreffen, die die Auslegung dieses Rechts auf die Zusammensetzung und die Bedingungen für das Funktionieren des obersten Gerichts dieses Mitgliedstaats haben kann (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 26. September 2018, Zak?‚ad Ubezpiecze?" Spo?‚ecznych, C-522/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:786, Rn. 15).

  • EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV

    Auszug aus EuGH, 15.11.2018 - C-619/18
    Eine Form dieser Zusammenarbeit ist der Mechanismus des Vorabentscheidungsersuchens gemäß Art. 267 AEUV, Schlüsselelement des Gerichtssystems der Europäischen Union, für das die Unabhängigkeit nationaler Gerichte, und insbesondere die der letztinstanzlichen Gerichte, von grundlegender Bedeutung ist (vgl. in diesem Sinne Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 176, Urteil vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 43, und Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 26. September 2018, Zak?‚ad Ubezpiecze?" Spo?‚ecznych, C-522/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:786, Rn. 15).
  • EuGH, 11.10.2017 - C-441/17

    Kommission / Polen

    Auszug aus EuGH, 15.11.2018 - C-619/18
    Jedenfalls ist festzustellen, dass ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz und ein solcher auf ein beschleunigtes Verfahren nach Art. 133 der Verfahrensordnung nach Ziel und Bedingungen, unter denen sie gestellt werden, nicht identisch sind (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 11. Oktober 2017, Kommission/Polen, C-441/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:794, Rn. 15).
  • EuGH, 27.02.2018 - C-64/16

    Die Kürzungen der Bezüge der Richter des portugiesischen Tribunal de Contas

    Auszug aus EuGH, 15.11.2018 - C-619/18
    Eine Form dieser Zusammenarbeit ist der Mechanismus des Vorabentscheidungsersuchens gemäß Art. 267 AEUV, Schlüsselelement des Gerichtssystems der Europäischen Union, für das die Unabhängigkeit nationaler Gerichte, und insbesondere die der letztinstanzlichen Gerichte, von grundlegender Bedeutung ist (vgl. in diesem Sinne Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 176, Urteil vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 43, und Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 26. September 2018, Zak?‚ad Ubezpiecze?" Spo?‚ecznych, C-522/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:786, Rn. 15).
  • EuGH, 25.07.2018 - C-216/18

    Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

    Auszug aus EuGH, 15.11.2018 - C-619/18
    Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass das Erfordernis der richterlichen Unabhängigkeit zum Wesensgehalt des Grundrechts auf ein faires Verfahren gehört, dem als Garant für den Schutz sämtlicher dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsender Rechte und für die Wahrung der in Art. 2 EUV genannten Werte, die den Mitgliedstaaten gemeinsam sind, u. a. des Wertes der Rechtsstaatlichkeit, grundlegende Bedeutung zukommt (Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 48).
  • EuGH, 24.06.2019 - C-619/18

    Die polnischen Rechtsvorschriften über die Herabsetzung des Ruhestandsalters für

    Ferner hat der Präsident des Gerichtshofs mit Beschluss vom 15. November 2018, Kommission/Polen (C-619/18, EU:C:2018:910), auf Antrag der Kommission entschieden, die vorliegende Rechtssache gemäß Art. 23a der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und Art. 133 der Verfahrensordnung dem beschleunigten Verfahren zu unterwerfen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2019 - C-619/18

    Kommission/ Polen (Indépendance de la Cour suprême) - Vertragsverletzung eines

    6 Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 15. November 2018, Kommission/Polen (C-619/18, EU:C:2018:910).
  • EuGH, 17.12.2018 - C-619/18

    Polen hat die Anwendung der nationalen Bestimmungen zur Senkung des

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 15. November 2018, Kommission/Polen (C-619/18, EU:C:2018:910), ist die Rechtssache C-619/18 dem beschleunigten Verfahren nach Art. 23a der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und Art. 133 der Verfahrensordnung unterworfen worden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2019 - C-192/18

    Kommission/ Polen (Indépendance des juridictions de droit commun) -

    Vgl. auch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 15. November 2018, Kommission/Polen (C-619/18, EU:C:2018:910)" und meine Schlussanträge in jener Rechtssache (EU:C:2019:325) (das Urteil steht noch aus).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-729/17

    Kommission/ Griechenland

    Während des Vorverfahrens haben die Parteien jedoch die Möglichkeit, die Argumente, die sie später vor dem Gerichtshof vortragen sollten, wenn sie bei diesem eine Vertragsverletzungsklage erheben wollen, darzulegen und zu erläutern (vgl. insbesondere Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 15. November 2018, Kommission/Polen, C-619/18, EU:C:2018:910, Rn. 24).
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