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   EuGH, 29.11.2018 - C-548/17   

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EuGH, 29.11.2018 - C-548/17 (https://dejure.org/2018,39348)
EuGH, Entscheidung vom 29.11.2018 - C-548/17 (https://dejure.org/2018,39348)
EuGH, Entscheidung vom 29. November 2018 - C-548/17 (https://dejure.org/2018,39348)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Europäischer Gerichtshof

    Baumgarten sports & more

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Besteuerung von Vermittlern von Profifußballspielern - Unter einer Bedingung stehende Ratenzahlung - Steuertatbestand, Steueranspruch und Steuererhebung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Besteuerung von Vermittlern von Profifußballspielern - Unter einer Bedingung stehende Ratenzahlung - Steuertatbestand, Steueranspruch und Steuererhebung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Entstehung der Steuer. Besteuerung von Vermittlern von Profifußballspielern - Unter einer Bedingung stehende Ratenzahlung - Steuertatbestand, Steueranspruch und Steuererhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Besteuerung von Vermittlern von Profifußballspielern - Unter einer Bedingung stehende Ratenzahlung - Steuertatbestand, Steueranspruch und Steuererhebung

  • datenbank.nwb.de

    Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Besteuerung von Vermittlern von Profifußballspielern - Unter einer Bedingung stehende Ratenzahlung - Steuertatbestand, Steueranspruch und Steuererhebung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Vorfinanzierung der USt bei Ratenzahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Baumgarten sports & more

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Besteuerung von Vermittlern von Profifußballspielern - Unter einer Bedingung stehende Ratenzahlung - Steuertatbestand, Steueranspruch und Steuererhebung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Einschränkung der Sollbesteuerung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Sollversteuerung: Umsatzsteuer im Visier der Justiz

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Zur Besteuerung von Ratenzahlungen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Keine uneingeschränkte Vorfinanzierung der Umsatzsteuer

In Nachschlagewerken

Sonstiges (5)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Berichtigung; Fälligkeit; Leistung; Steuerentstehung; Umsatzsteuer; Vereinnahmung; Vergütung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Baumgarten sports & more

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Paradigmenwechsel bei (Teilen) der Sollbesteuerung?" von RA/StB Georg von Streit, original erschienen in: UStB 2019, 49 - 58.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2018, 3103
  • SpuRt 2019, 76
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 03.09.2015 - C-463/14

    Asparuhovo Lake Investment Company - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

    Auszug aus EuGH, 29.11.2018 - C-548/17
    Aus der Anwendung dieser beiden Bestimmungen in Verbindung miteinander ergibt sich, dass bei Leistungen, die zu aufeinanderfolgenden Zahlungen Anlass geben, der Steuertatbestand und der Steueranspruch mit Ablauf des Zeitraums entstehen, auf den sich diese Zahlungen beziehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. September 2015, Asparuhovo Lake Investment Company, C-463/14, EU:C:2015:542, Rn. 50).

    Allerdings ist, um dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben, darauf hinzuweisen, dass dies bei einer Leistung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die in der Vermittlung eines Spielers an einen Verein für eine bestimmte Anzahl von Spielzeiten besteht und durch unter einer Bedingung stehende Ratenzahlungen über mehrere Jahre nach der Vermittlung vergütet wird, der Fall zu sein scheint (vgl. entsprechend Urteil vom 3. September 2015, Asparuhovo Lake Investment Company, C-463/14, EU:C:2015:542, Rn. 49).

  • EuGH, 01.02.2017 - C-144/16

    Município de Palmela - Vorlage zur Vorabentscheidung - Informationsverfahren auf

    Auszug aus EuGH, 29.11.2018 - C-548/17
    Außerdem kann der Gerichtshof veranlasst sein, unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (Urteil vom 1. Februar 2017, Município de Palmela, C-144/16, EU:C:2017:76, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 13.02.2019 - XI R 1/17

    Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts sind umsatzsteuerpflichtig

    Vielmehr besteht zwischen gezahltem Entgelt und der Abmahnleistung ebenso ein unmittelbarer Zusammenhang wie bei dem Honorar der für die Klägerin tätigen Kanzlei bei "erfolgreicher" Abmahnung und bei einem gegen Erfolgsprovision tätigen Vermittler (vgl. z.B. EuGH-Urteile Ludwig vom 21. Juni 2007 C-453/05, EU:C:2007:369, UR 2007, 617, Rz 15 ff.; baumgarten sports & more vom 29. November 2018 C-548/17, EU:C:2018:970, UR 2019, 70, Rz 30 f.).
  • BFH, 26.06.2019 - V R 8/19

    Steuerentstehung bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen

    Hierauf hat der EuGH mit Urteil baumgarten sports & more vom 29. November 2018 - C-548/17 (EU:C:2018:970) wie folgt geantwortet:.

    a) In seinem Urteil baumgarten sports & more (EU:C:2018:970, Rz 30 f.) hat der EuGH ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es "bei einer Leistung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die in der Vermittlung eines Spielers an einen Verein für eine bestimmte Anzahl von Spielzeiten besteht und durch unter einer Bedingung stehende Ratenzahlungen über mehrere Jahre nach der Vermittlung vergütet wird, der Fall zu sein scheint", dass die Leistung i.S. von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL zu aufeinander folgenden Abrechnungen oder Zahlungen Anlass gibt und dass "vorbehaltlich der dem vorlegenden Gericht obliegenden Prüfungen davon auszugehen ist, dass der Steuertatbestand und der Steueranspruch bezüglich einer Leistung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht zum Zeitpunkt der Vermittlung, sondern mit Ablauf des Zeitraums eintreten, auf den sich die vom Verein geleisteten Zahlungen beziehen".

  • EuGH, 28.10.2021 - C-324/20

    X-Beteiligungsgesellschaft (TVA - Paiements successifs) - Vorlage zur

    Im Übrigen unterscheide sich die vorliegende Rechtssache von der dem Urteil vom 29. November 2018, baumgarten sports & more (C-548/17, EU:C:2018:970), zugrunde liegenden Rechtssache, in der es um Dienstleistungen eines Sportlervermittlers gegangen sei, nämlich um die Vermittlung eines Spielers an einen Fußballverein, wobei die Vergütung dieses Vermittlers an den Verbleib des Spielers im betreffenden Verein geknüpft gewesen sei.

    Dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 29. November 2018, baumgarten sports & more (C-548/17, EU:C:2018:970), auf das Urteil vom 3. September 2015, Asparuhovo Lake Investment Company (C-463/14, EU:C:2015:542), in dem es um eine dauerhaft über einen längeren Zeitraum angebotene Dienstleistung gegangen sei, verwiesen habe, bestätige die Auslegung, dass es nur dann "aufeinander folgende Abrechnungen oder Zahlungen" im Sinne von Art. 64 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 geben könne, wenn ein Zusammenhang zwischen den fraglichen Dienstleistungen und den Ratenzahlungen bestehe.

    Aus der Anwendung dieser beiden Bestimmungen in Verbindung miteinander ergibt sich, dass bei Leistungen, die zu aufeinanderfolgenden Zahlungen Anlass geben, der Steuertatbestand und der Steueranspruch mit Ablauf des Zeitraums entstehen, auf den sich diese Zahlungen beziehen (Urteil vom 29. November 2018, baumgarten sports & more, C-548/17, EU:C:2018:970, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Denn die Fälle, in denen der Gerichtshof die Anwendbarkeit dieser Bestimmung bejaht hat, betrafen Dienstleistungen, die während bestimmter Zeiträume auf der Grundlage vertraglicher Beziehungen erbracht wurden, die Dauerschuldverhältnisse begründeten, sei es die Vermietung eines Fahrzeugs (Urteil vom 16. Februar 2012, Eon Aset Menidjmunt, C-118/11, EU:C:2012:97), die Erbringung von Rechts-, Wirtschafts- und Finanzberatung (Urteile vom 3. September 2015, Asparuhovo Lake Investment Company, C-463/14, EU:C:2015:542, und vom 15. September 2016, Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos, C-516/14, EU:C:2016:690) oder auch die Vermittlung eines Spielers an einen Fußballverein und dessen dortigen Verbleib (Urteil vom 29. November 2018, baumgarten sports & more, C-548/17, EU:C:2018:970).

  • BFH, 07.05.2020 - V R 16/19

    EuGH-Vorlage zur Steuerentstehung

    Der EuGH hat in seinem Urteil baumgarten sports & more vom 29.11.2018 - C-548/17 (EU:C:2018:970, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2019, 61) entschieden, dass Art. 63 in Verbindung mit Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL der Annahme entgegensteht, dass der Steuertatbestand und der Steueranspruch bezüglich einer von einem Vermittler erbrachten Dienstleistung, der Vermittlung von Profifußballspielern wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die Gegenstand von unter einer Bedingung stehenden Ratenzahlungen über mehrere Jahre nach der Vermittlung ist, bereits im Zeitpunkt der Vermittlung eintreten.

    Zur Begründung wies der EuGH darauf hin, dass es bei einer derartigen Leistung, die in der Vermittlung eines Spielers an einen Verein für eine bestimmte Anzahl von Spielzeiten besteht und durch unter einer Bedingung stehende Ratenzahlungen über mehrere Jahre nach der Vermittlung vergütet wird, der Fall zu sein scheint, dass Leistungen im Sinne --i.S.-- von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL zu aufeinander folgenden Abrechnungen oder Zahlungen Anlass geben (EuGH-Urteil baumgarten sports & more, EU:C:2018:970, Rz 29 f., HFR 2019, 61).

    dd) Schließlich ist fraglich, welche Bedeutung der Bezugnahme im EuGH-Urteil baumgarten sports & more (EU:C:2018:970, HFR 2019, 61) auf das EuGH-Urteil Asparuhovo Lake Investment Company vom 03.09.2015 - C-463/14 (EU:C:2015:542, Rz 49 f., HFR 2015, 987) zukommt.

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.03.2019 - 3 K 1816/18

    Umsatzsteuer: Zur Frage der Uneinbringlichkeit bei einer

    Auch die neuere Rechtsprechung des EuGH in dem Urteil C-548/17 spreche für diese Auffassung, deren rechtliche Grundzüge bereits in der Entscheidung des EuGH C-163/14 angedeutet seien.

    Der EuGH hat in seinem Urteil vom 29. November 2018 (EuGH-Urteil vom 29. November 2018 - C-548/17 "baumgarten sports & more", in juris) diese Frage aber nicht beantwortet, sondern die Frage umformuliert, um eine sachdienliche Antwort zu geben und um unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat.

    Unter Hinweis auf sein Urteil vom 3. September 2015 (EuGH-Urteil vom 3. September 2015 - C-463/14 "Asparuhovo Lake Investment Company", in juris) ergibt sich aus der Anwendung dieser beiden Bestimmungen in Verbindung miteinander, dass bei Leistungen, die zu aufeinanderfolgenden Zahlungen Anlass geben, der Steuertatbestand und der Steueranspruch mit Ablauf des Zeitraums entstehen, auf den sich diese Zahlungen beziehen (vgl. EuGH-Urteil vom 29. November 2018 - C-548/17 "baumgarten sports & more", in juris).

  • BFH, 11.11.2020 - XI R 41/18

    Rücknahme der Gestattung der sog. Ist-Besteuerung im Gründungsjahr

    (3) Das FA hatte bei der zu treffenden Entscheidung über die rückwirkende Rücknahme der Gestattung der Ist-Besteuerung ferner ebenso wenig zu berücksichtigen, dass die Steuer bei der Berechnung nach vereinbarten Entgelten bei ratenweiser Vergütung im Lichte des Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL möglicherweise abweichend von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 und 2 UStG nicht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen oder Teilleistungen ausgeführt worden sind, entstanden sein könnte, sondern erst mit Ablauf des Zeitraums, auf den sich die geleisteten Zahlungen beziehen (vgl. EuGH-Urteil baumgarten sports & more vom 29.11.2018 - C-548/17, EU:C:2018:970, Rz 30 f.; BFH-Urteil vom 26.06.2019 - V R 8/19 (V R 51/16), BFHE 265, 544, Rz 17).
  • BFH, 22.08.2019 - V R 47/17

    Zum Zeitpunkt der Steuerentstehung bei Sollversteuerung

    Zwar hat der BFH im Anschluss an das EuGH-Urteil baumgarten sports & more vom 29.11.2018 - C-548/17 (EU:C:2018:970) entschieden, dass hierfür keine zeitraumbezogene Leistungshandlung erforderlich ist und auch Vermittlungsleistungen, die sich nach der Leistungshandlung auf die Vermittlung des Eintritts eines bestimmten Ereignisses beschränken, unter diese Regelung fallen, wenn die Vermittlungsleistung nach der Dauerhaftigkeit des vermittelten Erfolges vergütet wird (BFH-Urteil vom 26.06.2019 - V R 8/19 (V R 51/16), BFH/NV 2019, 1211).
  • BFH, 10.06.2020 - XI R 25/18

    Sonstige Leistungen eines Berufsreiters, der einen Turnier- und Ausbildungsstall

    Abgeleitet wurde dies u.a. aus der Rechtsprechung des EuGH zur Steuerbarkeit der Leistungen von Vermittlern (z.B. EuGH-Urteile Ludwig vom 21.06.2007 - C-453/05, EU:C:2007:369, Rz 15 ff.; baumgarten sports & more vom 29.11.2018 - C-548/17, EU:C:2018:970, Rz 30 f.; zum Makler s.a. Schlussanträge des Generalanwalts Wahl vom 14.06.2019 in der Rechtssache Ba?.tová, EU:C:2016:438, Rz 39).
  • BFH, 01.02.2022 - V R 37/21

    Steuerentstehung bei Vermittlungsleistungen

    Da das Erfordernis einer Leistung mit "kontinuierlichem oder wiederkehrendem Charakter", eine Anwendung von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG auf eine einmalige Leistung gegen bloße Ratenzahlung ausschließt, entfallen somit die Zweifel an einer zutreffenden Umsetzung von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL durch den nationalen Teilleistungsbegriff, die zuvor aufgrund des EuGH-Urteils baumgarten sports & more vom 29.11.2018 - C-548/17 (EU:C:2018:970) entstanden waren (vgl. hierzu die zutreffende Umsetzung noch verneinend BFH-Urteil vom 26.06.2019 - V R 8/19 (V R 51/16), BFHE 265, 544, Rz 17 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-324/20

    X-Beteiligungsgesellschaft (TVA - Paiements successifs) - Vorlage zur

    15 Urteil vom 29. November 2018 (C-548/17, EU:C:2018:970).

    16 Vgl. entsprechend Urteile vom 3. September 2015, Asparuhovo Lake Investment Company (C-463/14, EU:C:2015:542, Rn. 47 und 49), und vom 29. November 2018, baumgarten sports & more (C-548/17, EU:C:2018:970, Rn. 30 und 31).

  • BFH, 11.11.2020 - XI R 40/18

    Rücknahme der Gestattung der sog. Ist-Besteuerung im Gründungsjahr

  • FG Münster, 28.09.2017 - 5 K 1117/16

    Umsatzsteuer - Frage der Einordnung einer Zahlung als Schadensersatz oder

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - 7 K 7161/15

    Ort der Lieferung/Leistung: Zuordnung der Warenbewegung in grenzüberschreitenden

  • EuGH, 11.04.2019 - C-473/17

    Repsol Butano

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.04.2019 - C-686/17

    Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main - Vorlage zur

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2023 - 5 K 7144/20

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Zahlungen im Rahmen eines außergerichtlichen

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