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   EuGH, 19.12.2019 - C-752/18   

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https://dejure.org/2019,44250
EuGH, 19.12.2019 - C-752/18 (https://dejure.org/2019,44250)
EuGH, Entscheidung vom 19.12.2019 - C-752/18 (https://dejure.org/2019,44250)
EuGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - C-752/18 (https://dejure.org/2019,44250)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche Umwelthilfe

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Art. 6, Art. 47 Abs. 1 und Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Richtlinie 2008/50/EG - Luftverschmutzung - Luftqualität - Luftqualitätsplan - Grenzwerte für Stickstoffdioxid - Pflicht zum Erlass ...

  • doev.de PDF

    Deutsche Umwelthilfe - Zulässigkeit von Zwangshaft zur Durchsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Art. 6, Art. 47 Abs. 1 und Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Richtlinie 2008/50/EG - Luftverschmutzung - Luftqualität - Luftqualitätsplan - Grenzwerte für Stickstoffdioxid - Pflicht zum Erlass ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    COAD - Um die Verantwortlichen des Freistaats Bayern dazu anzuhalten, in München Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität (wie ein Verkehrsverbot für bestimmte Dieselfahrzeuge) zu treffen, kann nur dann Zwangshaft gegen sie verhängt werden, wenn es dafür im nationalen ...

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zwangshaft gegen Verantwortliche nationaler Behörden wegen Nichtumsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität nur bei hinreichend präziser Rechtsgrundlage und Wahrung der Verhäl

  • zeit.de (Pressebericht, 19.12.2019)

    Dieselfahrverbote: EuGH schließt Zwangshaft für Politiker nicht aus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Untätigkeit der bayerischen Staatsregierung - und die Frage der Zwangshaft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Luftreinhalteplan in München: Zwangshaft für Söder & Co. nur mit Rechtsgrundlage

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zwangshaft für Amtsträger wegen Nichteinführung von Dieselfahrverboten

  • archive.ph (Pressebericht, 19.12.2019)

    Keine Zwangshaft für Söder

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.09.2019)

    Beim Diesel stößt der Rechtsstaat an Grenzen

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 03.09.2019)

    Verhandlung vor dem EuGH: DUH-Anwalt schlägt Alternative zur Zwangshaft für Markus Söder vor

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 03.09.2019)

    Beugehaft für Amtsträger: Knast für die Umwelt?

  • archive.ph (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.12.2019)

    Streit um Fahrverbote: Zwangshaft für Ministerpräsident Söder?

  • vogel.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    DUH-Antrag: Söder muss keine Zwangshaft fürchten

Besprechungen u.ä.

  • tagesschau.de (Pressekommentar, 19.12.2019)

    Zwangshaft für Politiker: Der Staat ist ein schlechtes Vorbild

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Deutsche Umwelthilfe

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Art. 6, Art. 47 Abs. 1 und Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Richtlinie 2008/50/EG - Luftverschmutzung - Luftqualität - Luftqualitätsplan - Grenzwerte für Stickstoffdioxid - Pflicht zum Erlass ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Deutsche Umwelthilfe

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • duh.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlung am 3. September 2019 über Zwangshaft für Ministerpräsident Söder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 977
  • EuZW 2020, 189
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 29.07.2019 - C-556/17

    Torubarov

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-752/18
    Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Unionsrechts zu gewährleisten haben, dass das in Art. 47 Abs. 1 der Charta verankerte Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf gewahrt ist (Urteil vom 29. Juli 2019, Torubarov, C-556/17, EU:C:2019:626, Rn. 69), der den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes bekräftigt.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs verletzen nationale Rechtsvorschriften, die zu einer Situation führen, in der das Urteil eines Gerichts wirkungslos bleibt, ohne dass es über Mittel verfügt, um ihm Geltung zu verschaffen, den Wesensgehalt des in Art. 47 der Charta verankerten Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juli 2019, Torubarov, C-556/17, EU:C:2019:626, Rn. 72).

    Dieses Recht wäre nämlich illusorisch, wenn die Rechtsordnung eines Mitgliedstaats es zuließe, dass eine endgültige und bindende gerichtliche Entscheidung zulasten einer Partei wirkungslos bleibt (Urteile vom 30. Juni 2016, Toma und Biroul Executorului Judecatoresc Horatiu-Vasile Cruduleci, C-205/15, EU:C:2016:499" Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 29. Juli 2019, Torubarov, C-556/17, EU:C:2019:626, Rn. 57).

  • EuGH, 28.07.2016 - C-168/15

    Tomásová - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-752/18
    Überdies ist darauf hinzuweisen, dass die volle Wirksamkeit des Unionsrechts und der wirksame Schutz der dem Einzelnen nach dem Unionsrecht zustehenden Rechte gegebenenfalls durch den dem System der Verträge, auf denen die Union beruht, innewohnenden Grundsatz der Haftung des Staates für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Staat zuzurechnende Verstöße gegen das Unionsrecht entstehen, gewährleistet werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame, C-46/93 und C-48/93, EU:C:1996:79, Rn. 20, 39 und 52, und vom 28. Juli 2016, Tomásová, C-168/15, EU:C:2016:602, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieser Grundsatz gilt für jeden Fall des Verstoßes eines Mitgliedstaats gegen das Unionsrecht, unabhängig davon, welche staatliche Stelle ihn begangen hat (Urteil vom 28. Juli 2016, Tomásová, C-168/15, EU:C:2016:602, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 30.06.2016 - C-205/15

    Toma und Biroul Executorului Judecatoresc Horațiu-Vasile Cruduleci

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-752/18
    Dieses Recht wäre nämlich illusorisch, wenn die Rechtsordnung eines Mitgliedstaats es zuließe, dass eine endgültige und bindende gerichtliche Entscheidung zulasten einer Partei wirkungslos bleibt (Urteile vom 30. Juni 2016, Toma und Biroul Executorului Judecatoresc Horatiu-Vasile Cruduleci, C-205/15, EU:C:2016:499" Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 29. Juli 2019, Torubarov, C-556/17, EU:C:2019:626, Rn. 57).

    Insbesondere geht aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 6 Abs. 1 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, in deren Licht Art. 47 der Charta auszulegen ist (Urteil vom 30. Juni 2016, Toma und Biroul Executorului Judecatoresc Horatiu-Vasile Cruduleci, C-205/15, EU:C:2016:499" Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung), hervor, dass dieser Bestimmung jede praktische Wirksamkeit genommen wird, wenn Behörden einer endgültigen und vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung nicht nachkommen (vgl. in diesem Sinne EGMR, 19. März 1997, Hornsby/Griechenland, CE:ECHR:1997:0319JUD001835791, §§ 41 und 45).

  • EGMR, 21.10.2013 - 42750/09

    Spanien muss Eta-Attentäterin freilassen

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-752/18
    Zu den Anforderungen, denen die Rechtsgrundlage einer Einschränkung des Rechts auf Freiheit genügen muss, hat der Gerichtshof bereits im Licht des Urteils des EGMR vom 21. Oktober 2013, Del Río Prada/Spanien (CE:ECHR:2013:1021JUD004275009), ausgeführt, dass eine Rechtsvorschrift, die es dem Gericht gestattet, einer Person ihre Freiheit zu entziehen, nur dann den Anforderungen von Art. 52 Abs. 1 der Charta genügt, wenn sie hinreichend zugänglich, präzise und in ihrer Anwendung vorhersehbar ist, um jede Gefahr von Willkür zu vermeiden (Urteil vom 15. März 2017, Al Chodor, C-528/15, EU:C:2017:213, Rn. 38 und 40).
  • EuGH, 15.03.2017 - C-528/15

    Al Chodor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Kriterien und Verfahren zur

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-752/18
    Zu den Anforderungen, denen die Rechtsgrundlage einer Einschränkung des Rechts auf Freiheit genügen muss, hat der Gerichtshof bereits im Licht des Urteils des EGMR vom 21. Oktober 2013, Del Río Prada/Spanien (CE:ECHR:2013:1021JUD004275009), ausgeführt, dass eine Rechtsvorschrift, die es dem Gericht gestattet, einer Person ihre Freiheit zu entziehen, nur dann den Anforderungen von Art. 52 Abs. 1 der Charta genügt, wenn sie hinreichend zugänglich, präzise und in ihrer Anwendung vorhersehbar ist, um jede Gefahr von Willkür zu vermeiden (Urteil vom 15. März 2017, Al Chodor, C-528/15, EU:C:2017:213, Rn. 38 und 40).
  • EuGH, 24.06.2019 - C-573/17

    Poplawski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-752/18
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass ein im Rahmen seiner Zuständigkeit angerufenes nationales Gericht, wenn es eine nationale Regelung nicht im Einklang mit den Anforderungen des Unionsrechts auslegen kann, als Organ eines Mitgliedstaats verpflichtet ist, jede nationale Bestimmung unangewendet zu lassen, die einer Bestimmung des Unionsrechts, die in dem bei ihm anhängigen Rechtsstreit unmittelbare Wirkung hat, entgegensteht (Urteile vom 9. März 1978, Simmenthal, 106/77, EU:C:1978:49, Rn. 21, und vom 24. Juni 2019, Pop?‚awski, C-573/17, EU:C:2019:530, Rn. 58 und 61).
  • EGMR, 19.03.1997 - 18357/91

    HORNSBY v. GREECE

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-752/18
    Insbesondere geht aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 6 Abs. 1 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, in deren Licht Art. 47 der Charta auszulegen ist (Urteil vom 30. Juni 2016, Toma und Biroul Executorului Judecatoresc Horatiu-Vasile Cruduleci, C-205/15, EU:C:2016:499" Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung), hervor, dass dieser Bestimmung jede praktische Wirksamkeit genommen wird, wenn Behörden einer endgültigen und vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung nicht nachkommen (vgl. in diesem Sinne EGMR, 19. März 1997, Hornsby/Griechenland, CE:ECHR:1997:0319JUD001835791, §§ 41 und 45).
  • EuGH, 26.06.2019 - C-407/18

    Addiko Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Klauseln in

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-752/18
    Diese Modalitäten müssen allerdings die doppelte Voraussetzung erfüllen, dass sie nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige, dem innerstaatlichen Recht unterliegende Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (Urteil vom 26. Juni 2019, Kuhar, C-407/18, EU:C:2019:537, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-752/18
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass ein im Rahmen seiner Zuständigkeit angerufenes nationales Gericht, wenn es eine nationale Regelung nicht im Einklang mit den Anforderungen des Unionsrechts auslegen kann, als Organ eines Mitgliedstaats verpflichtet ist, jede nationale Bestimmung unangewendet zu lassen, die einer Bestimmung des Unionsrechts, die in dem bei ihm anhängigen Rechtsstreit unmittelbare Wirkung hat, entgegensteht (Urteile vom 9. März 1978, Simmenthal, 106/77, EU:C:1978:49, Rn. 21, und vom 24. Juni 2019, Pop?‚awski, C-573/17, EU:C:2019:530, Rn. 58 und 61).
  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-752/18
    Überdies ist darauf hinzuweisen, dass die volle Wirksamkeit des Unionsrechts und der wirksame Schutz der dem Einzelnen nach dem Unionsrecht zustehenden Rechte gegebenenfalls durch den dem System der Verträge, auf denen die Union beruht, innewohnenden Grundsatz der Haftung des Staates für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Staat zuzurechnende Verstöße gegen das Unionsrecht entstehen, gewährleistet werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame, C-46/93 und C-48/93, EU:C:1996:79, Rn. 20, 39 und 52, und vom 28. Juli 2016, Tomásová, C-168/15, EU:C:2016:602, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.07.2008 - C-237/07

    IM FALL DER GEFAHR EINER ÜBERSCHREITUNG DER GRENZWERTE FÜR FEINSTAUBPARTIKEL

  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus -

  • EuGH, 22.01.2013 - C-283/11

    Die Beschränkung der Kostenerstattung für die Kurzberichterstattung über

  • EuGH, 19.11.2014 - C-404/13

    Der Gerichtshof präzisiert die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf

  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 342/20

    Erteilung einer "Datenkopie" nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist es mangels einschlägiger unionsrechtlicher Vorschriften nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, zu regeln, wobei die betreffenden Anforderungen jedoch nicht ungünstiger sein dürfen als diejenigen, die gleichartige, dem innerstaatlichen Recht unterliegende Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (EuGH 6. Oktober 2020 - C-511/18 ua.- [La Quadrature du Net ua.] Rn. 223; 19. Dezember 2019 - C-752/18 - [Deutsche Umwelthilfe] Rn. 33; 24. Oktober 2018 - C-234/17 - [XC ua.] Rn. 21 f. mwN; 6. Oktober 2015 - C-69/14 - [Târsia] Rn. 26 f. ) .
  • EuGH, 06.10.2020 - C-511/18

    Rechtsangleichung

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es mangels einschlägiger unionsrechtlicher Vorschriften nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, zu regeln, wobei sie jedoch nicht ungünstiger sein dürfen als diejenigen, die gleichartige, dem innerstaatlichen Recht unterliegende Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2015, Târ?Ÿia, C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 26 und 27, vom 24. Oktober 2018, XC u. a., C-234/17, EU:C:2018:853, Rn. 21 und 22 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 19. Dezember 2019, Deutsche Umwelthilfe, C-752/18, EU:C:2019:1114, Rn. 33).
  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    Dass keine Ordnungshaft verhängt werden dürfe, wird damit begründet, dass die Vollstreckung die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben der Behörde nicht beeinträchtigen dürfe und eine Ordnungshaft gegen Behörden, die an Behördenvertretern zu vollziehen wäre, schwerwiegende Eingriffe in ihr organisatorisches Gefüge und in den Ablauf ihrer Verfahren zur Folge hätte (VGH Mannheim aaO [juris Rn. 5]; zur Verhängung von Zwangshaft gegen Amtsträger einer Behörde, die sich weigert, einer [verwaltungs-]gerichtlichen Entscheidung nachzukommen, mit der ihr aufgegeben wird, eine sich aus dem Unionsrecht ergebende Verpflichtung zu erfüllen vgl. EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2019 - C-752/18, juris Rn. 56 - Deutsche Umwelthilfe/Freistaat Bayern).
  • BAG, 05.05.2022 - 2 AZR 363/21

    Höhe eines Anspruchs auf immateriellen Schadenersatz - Verstoß gegen die DSGVO

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist es mangels einschlägiger unionsrechtlicher Vorschriften nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, zu regeln, wobei die betreffenden Anforderungen jedoch nicht ungünstiger sein dürfen als diejenigen, die gleichartige, dem innerstaatlichen Recht unterliegende Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (EuGH 7. April 2022 - C-385/20 - [Caixabank] Rn. 47; 6. Oktober 2020 - C-511/18 ua. - [La Quadrature du Net ua.] Rn. 223; 19. Dezember 2019 - C-752/18 - [Deutsche Umwelthilfe] Rn. 33; 24. Oktober 2018 - C-234/17 - [XC ua.] Rn. 21 f. mwN; 6. Oktober 2015 - C-69/14  - [Târsia] Rn. 26  f.) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-61/21

    Generalanwältin Kokott: Mitgliedstaaten können für Gesundheitsschäden durch zu

    14 Urteil vom 19. Dezember 2019, Deutsche Umwelthilfe (C-752/18, EU:C:2019:1114, Rn. 54 und 55).

    15 Urteile vom 19. November 1991, Francovich u. a. (C-6/90 und C-9/90, EU:C:1991:428, Rn. 33), vom 14. März 2013, Leth (C-420/11, EU:C:2013:166, Rn. 40), vom 24. Juni 2019, Pop?‚awski (C-573/17, EU:C:2019:530, Rn. 56), und vom 19. Dezember 2019, Deutsche Umwelthilfe (C-752/18, EU:C:2019:1114, Rn. 54).

    49 Urteile vom 25. Juli 2008, Janecek (C-237/07, EU:C:2008:447, Rn. 37 und 38), vom 19. November 2014, ClientEarth (C-404/13, EU:C:2014:2382, Rn. 54), vom 26. Juni 2019, Craeynest u. a. (C-723/17, EU:C:2019:533, Rn. 53 und 54), sowie vom 19. Dezember 2019, Deutsche Umwelthilfe (C-752/18, EU:C:2019:1114, Rn. 38).

    50 Urteile vom 19. November 2014, ClientEarth (C-404/13, EU:C:2014:2382, Rn. 52), vom 26. Juni 2019, Craeynest u. a. (C-723/17, EU:C:2019:533, Rn. 31 und 54), sowie vom 19. Dezember 2019, Deutsche Umwelthilfe (C-752/18, EU:C:2019:1114, Rn. 33, 39 und 54).

    65 Urteile vom 19. November 1991, Francovich u. a. (C-6/90 und C-9/90, EU:C:1991:428, Rn. 31 bis 33), vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame (C-46/93 und C-48/93, EU:C:1996:79, Rn. 20), und vom 19. Dezember 2019, Deutsche Umwelthilfe (C-752/18, EU:C:2019:1114, Rn. 54).

    66 Urteile vom 19. November 1991, Francovich u. a. (C-6/90 und C-9/90, EU:C:1991:428, Rn. 35), vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame (C-46/93 und C-48/93, EU:C:1996:79, Rn. 31), vom 14. März 2013, Leth (C-420/11, EU:C:2013:166, Rn. 40), vom 28. Juli 2016, Tomásová (C-168/15, EU:C:2016:602, Rn. 18), und vom 19. Dezember 2019, Deutsche Umwelthilfe (C-752/18, EU:C:2019:1114, Rn. 54).

    74 Urteile vom 25. Juli 2008, Janecek (C-237/07, EU:C:2008:447), und vom 19. Dezember 2019, Deutsche Umwelthilfe (C-752/18, EU:C:2019:1114).

    82 Urteil vom 19. Dezember 2019, Deutsche Umwelthilfe (C-752/18, EU:C:2019:1114, Rn. 54 und 55).

  • EuGH, 17.12.2020 - C-336/19

    Centraal Israëlitisch Consistorie van België u.a. - Schächten kann zum Tierschutz

    Sind mehrere in den Verträgen verankerte Grundrechte und Grundsätze betroffen, wie im vorliegenden Fall das in Art. 10 der Charta garantierte Recht und das in Art. 13 AEUV verankerte Wohlergehen der Tiere, so ist bei der Beurteilung der Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit darauf zu achten, dass die mit dem Schutz der verschiedenen Rechte und Grundsätze verbundenen Erfordernisse miteinander in Einklang gebracht werden und dass zwischen ihnen ein angemessenes Gleichgewicht besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2019, Deutsche Umwelthilfe, C-752/18, EU:C:2019:1114" Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2020 - 10 S 461/20

    Fahrverbot für Euro-5-Dieselfahrzeuge in Stuttgart: Beschwerde des Landes und

    Jedenfalls erzwingen in einer solchen Konstellation sowohl nationales Verfassungsrecht als auch - unabhängig davon - Unionsrecht eine (nach Gesetzeswortlaut und Gesetzessystematik ohne weiteres mögliche) wirksame Zwangsvollstreckung nach § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. § 888 ZPO (zu Art. 19 Abs. 4 GG vgl. z. B. BVerfG, Beschlüsse vom 12.03.2019 - 2 BvR 2255/17, 2 BvR 2272/17 - juris Rn. 20 und vom 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98 - juris Rn. 6 ff.; zum Unionsrecht vgl. z. B. EuGH, Urteil vom 19.12.2019 - C-752/18 -, EU:C:2019:1114, juris Rn. 33 ff.; zum Ganzen vgl. z. B. Berkemann a. a. O. S. 761 ff.; Will a. a. O. S. 300 ff.; Kaerkes a. a. O.).

    Auch wenn die Regierung daran zu erinnern ist, dass sie nicht außerhalb des Rechts angesiedelt ist, sondern stets an das verfassungsrechtlich verankerte Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3; Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 23 Abs. 1 LV) gebunden ist, so kann der Senat § 167 VwGO und § 888 ZPO - auch unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien - nicht entnehmen, dass in ihnen ein so weitgehender Einsatz solcher Zwangsmittel hinreichend klar und vorhersehbar angelegt ist (zur Zwangshaft aus der Perspektive des Individualrechtsschutzes vgl. Will a. a. O. S. 320 ff.; dazu auch EuGH, Urteil vom 19.12.2019 a. a. O. Rn. 44 ff.).

    Es würde auch dem geltenden nationalen Recht widersprechen, wenn der Vollstreckungsgläubiger als Zahlungsempfänger des Zwangsgelds nach § 888 ZPO bestimmt werden würde (vgl. Pietzner/Möller a. a. O. Rn. 46; Lackmann a. a. O. Rn. 15; Kaufmann, EuZW 2020, 189, 193).

  • EuGH, 22.12.2022 - C-61/21

    Umwelt und Verbraucher

    Dieser Grundsatz gilt für jeden Fall eines Verstoßes eines Mitgliedstaats gegen das Unionsrecht, unabhängig davon, welche staatliche Stelle ihn begangen hat (Urteil vom 19. Dezember 2019, Deutsche Umwelthilfe, C-752/18, EU:C:2019:1114, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Übrigen vermag der Umstand, dass es den betroffenen Einzelnen, wenn ein Mitgliedstaat die Einhaltung der in Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2008/50 und in den entsprechenden Bestimmungen der vorangegangenen Richtlinien genannten Grenzwerte nicht sichergestellt hat, möglich sein muss, bei den nationalen Behörden - gegebenenfalls durch Anrufung der zuständigen Gerichte - den Erlass der nach diesen Richtlinien erforderlichen Maßnahmen zu erwirken (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. November 2014, ClientEarth, C-404/13, EU:C:2014:2382, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 19. Dezember 2019, Deutsche Umwelthilfe, C-752/18, EU:C:2019:1114, Rn. 56), an dieser Feststellung nichts zu ändern.

  • VG Stuttgart, 21.01.2020 - 17 K 5255/19

    Vollstreckung einer Verpflichtung aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts

    Die Verhängung von Zwangshaft stellt sich auch unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben als ultima ratio dar, vor dessen Anwendbarkeit andere Vollstreckungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein müssen (EuGH, Urteil vom 19.12.2019, - C-752/18 -).

    Zudem hat das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit der Vollstreckung gem. § 167 VwGO iVm § 888 ZPO gerade im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG eröffnet, um eine effektive Vollstreckung gegen die öffentliche Hand zu gewährleisten (vgl. auch in diese Richtung gehend EuGH, Urteil vom 19.12.2019, - C-752/18 -, Rn. 40).

  • BGH, 29.10.2019 - KZR 39/19

    Trassenentgelte

    Es entspricht im Streitfall zudem der unionsrechtlichen Verpflichtung der Mitgliedstaaten, bei der Umsetzung des Unionsrechts zu gewährleisten, dass das in Art. 47 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf gewahrt ist (s. dazu zuletzt EuGH, Urteil vom 19. Dezember - C-752/18, juris Rn. 34 - Deutsche Umwelthilfe/Freistaat Bayern).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2022 - C-873/19

    Generalanwalt Rantos: Anerkannte Umweltvereinigungen müssen eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-633/22

    Real Madrid Club de Fútbol - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

  • LAG Baden-Württemberg, 27.10.2023 - 7 Sa 35/23

    Rechtsweg bei kirchlicher und staatlicher Rechtsgrundlage - Verhältnis

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-124/20

    Nach Auffassung von Generalanwalt Hogan können sich iranische Unternehmen vor den

  • EuGH, 10.12.2020 - C-735/19

    Euromin Holdings (Cyprus)

  • VGH Bayern, 27.08.2020 - 22 C 20.44

    Vollstreckungsverfahren zum Luftreinhalteplan München erfolglos

  • EuGH, 27.04.2023 - C-528/21

    M.D. (Interdiction d'entrée en Hongrie) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-674/18

    TMD Friction - Vorlagen zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-204/21

    Generalanwalt Collins: Das polnische Gesetz zur Änderung der Vorschriften über

  • EuGH, 16.02.2023 - C-638/22

    Das Unionsrecht steht dem entgegen, dass nationale Stellen ohne Begründung die

  • EuGH, 03.06.2021 - C-910/19

    Bankia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/71/EG - Prospekt beim

  • EuGH, 15.04.2021 - C-194/19

    Ein Asylbewerber muss Umstände, die nach dem Erlass einer

  • EuGH, 22.09.2022 - C-159/21

    Aberkennung des internationalen Schutzes infolge einer Beeinträchtigung der

  • VG München, 13.07.2021 - M 32 K 19.5192

    Das BayUIG ist kein Instrument der Überwachung und Ausforschung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-748/19

    Generalanwalt Bobek: Das Unionsrecht steht der in Polen praktizierten Abordnung

  • EuGH, 11.06.2020 - C-146/19

    SCT - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • FG Düsseldorf, 05.02.2020 - 4 K 1099/14

    Anspruch eines Schuhherstellers auf Erstattung des Antidumpingzolls für aus China

  • EuGH, 05.05.2022 - C-410/20

    Banco Santander

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-205/20

    Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Effet direct) - Vorlage zur

  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.2020 - 11 S 2544/19

    Scheinehe; sofortige Vollziehung der Feststellung des Nichtbestehens eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-64/20

    An tAire Talmhaíochta Bia agus Mara, Éire agus an tArd-Aighne - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2022 - C-40/21

    Agenția Naționala de Integritate - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-804/21

    C und CD (Obstacles juridiques à l'exécution d'une décision de remise) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2020 - C-218/19

    Onofrei

  • EuGH, 27.09.2023 - C-58/23

    Abboudnam - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-254/19

    Friends of the Irish Environment - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-638/22

    Rzecznik Praw Dziecka u.a. (Suspension de la décision de retour)

  • BVerwG, 21.05.2021 - 7 B 14.20

    Durchsetzung der Aufstellung eines Luftreinhalteplans durch eine Einzelperson zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2023 - C-721/21

    Eco Advocacy - Vorabentscheidungsersuchen - Verfahrensautonomie der

  • EuGH, 24.11.2022 - C-289/21

    Varhoven administrativen sad (Abrogation de la disposition contestée) - Vorlage

  • EuGH, 18.11.2021 - C-413/20

    Belgischer Staat (Formation de pilotes)

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-289/21

    Varhoven administrativen sad (Abrogation de la disposition contestée) - Vorlage

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