Rechtsprechung
   EuGH, 19.12.2019 - C-592/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,44173
EuGH, 19.12.2019 - C-592/18 (https://dejure.org/2019,44173)
EuGH, Entscheidung vom 19.12.2019 - C-592/18 (https://dejure.org/2019,44173)
EuGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - C-592/18 (https://dejure.org/2019,44173)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,44173) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Darie

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Art. 3 Abs. 1 Buchst. a und c - Begriff "Biozidprodukt" - Begriff "Wirkstoff" - Bakterielles Produkt, das die Art Bacillus Ferment enthält - Andere Wirkungsweise als durch eine bloße physikalische oder ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Verordnung (EU) Nr. 528/2012; Art. 3 Abs. 1 Buchst. a und c; Begriff Biozidprodukt; Begriff Wirkstoff; Bakterielles Produkt, das die Art Bacillus Ferment enthält; Andere Wirkungsweise als durch eine bloße physikalische oder mechanische ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Darie

    Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Biozidprodukte - Begriff - Bakterienhaltiges Produkt, das die Bakterienart "Bacillus Ferment" enthält - Beseitigung der Nahrungsgrundlage von Schimmelpilzen - Einwirkung, die nicht lediglich physikalischer oder ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Darie

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 01.03.2012 - C-420/10

    Söll - Inverkehrbringen von Biozid-Produkten - Richtlinie 98/8/EG - Art. 2 Abs. 1

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-592/18
    Zudem habe der Gerichtshof im Urteil vom 1. März 2012, Söll (C-420/10, im Folgenden: Urteil Söll, EU:C:2012:111), die erste Frage bereits beantwortet.

    Wie die Generalanwältin in Nr. 29 ihrer Schlussanträge festgestellt hat, gilt unter diesen Umständen die im Urteil Söll vertretene Auslegung, dass der Begriff "Biozidprodukt" nicht nur unmittelbare, sondern auch mittelbare Wirkungen eines Produkts umfasst, für den Begriff "Biozidprodukt" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 528/2012 weiter.

    Diese reichen von der Zerstörung von Schadorganismen bis zur Verhinderung von Schädigungen durch sie (vgl. in diesem Sinne Urteil Söll, Rn. 28).

  • EuGH, 25.07.2018 - C-268/17

    Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls kann nicht mit der Begründung

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-592/18
    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Unionsrechts, ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteil vom 25. Juli 2018, AY [Haftbefehl - Zeuge], C-268/17, EU:C:2018:602, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Zurückweisung des Vorabentscheidungsersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 25. Juli 2018, AY [Haftbefehl - Zeuge], C-268/17, EU:C:2018:602, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.11.2016 - C-417/15

    Schmidt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-592/18
    Hierzu ist festzustellen, dass, da die Verordnung Nr. 528/2012 die Richtlinie 98/8 aufgehoben und ersetzt hat, die Auslegung der Bestimmungen dieser Richtlinie durch den Gerichtshof auch für die Auslegung der Verordnung gilt, soweit die Bestimmungen der beiden Unionsrechtsakte als gleichwertig angesehen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. November 2016, C-417/15, Schmidt, EU:C:2016:881, Rn. 26, vom 9. März 2017, Pula Parking, C-551/15, EU:C:2017:193, Rn. 31, und vom 15. November 2018, Kuhn, C-308/17, EU:C:2018:911, Rn. 31).
  • EuGH, 09.03.2017 - C-551/15

    Pula Parking - Parkgebühren EU-weit vollstreckbar

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-592/18
    Hierzu ist festzustellen, dass, da die Verordnung Nr. 528/2012 die Richtlinie 98/8 aufgehoben und ersetzt hat, die Auslegung der Bestimmungen dieser Richtlinie durch den Gerichtshof auch für die Auslegung der Verordnung gilt, soweit die Bestimmungen der beiden Unionsrechtsakte als gleichwertig angesehen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. November 2016, C-417/15, Schmidt, EU:C:2016:881, Rn. 26, vom 9. März 2017, Pula Parking, C-551/15, EU:C:2017:193, Rn. 31, und vom 15. November 2018, Kuhn, C-308/17, EU:C:2018:911, Rn. 31).
  • EuGH, 15.11.2018 - C-308/17

    Welches Gericht eines Mitgliedstaats für Klagen eines privaten Inhabers

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-592/18
    Hierzu ist festzustellen, dass, da die Verordnung Nr. 528/2012 die Richtlinie 98/8 aufgehoben und ersetzt hat, die Auslegung der Bestimmungen dieser Richtlinie durch den Gerichtshof auch für die Auslegung der Verordnung gilt, soweit die Bestimmungen der beiden Unionsrechtsakte als gleichwertig angesehen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. November 2016, C-417/15, Schmidt, EU:C:2016:881, Rn. 26, vom 9. März 2017, Pula Parking, C-551/15, EU:C:2017:193, Rn. 31, und vom 15. November 2018, Kuhn, C-308/17, EU:C:2018:911, Rn. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-29/20

    Biofa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Art. 3

    3 Urteil vom 19. Dezember 2019, Darie (C-592/18, im Folgenden: Urteil Darie, EU:C:2019:1140, Rn. 28 bis 53).

    5 Vgl. u. a. Urteil vom 1. März 2012, Söll (C-420/10, im Folgenden: Urteil Söll, EU:C:2012:111), und Urteil Darie (Rn. 29).

    24 Vgl. Urteil Darie (Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    26 Vgl. in diesem Sinne Urteil Darie (Rn. 49 und 52).

    28 Urteil Darie (Rn. 41), das sich auf das Urteil Söll (Rn. 28) bezieht.

    29 Urteil Darie (Rn. 42 und 43).

    30 Urteil Darie (Rn. 35).

    31 Urteil Darie (Rn. 36 und 37).

    Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Darie (C-592/18, EU:C:2019:880, Nr. 27).

    32 Urteil Darie (Rn. 38).

    43 Urteil Darie (Rn. 34).

    47 Vgl. in diesem Sinne Urteil Darie (Rn. 38).

    Der Gerichtshof hat festgestellt, dass dann, wenn Bakterienarten, Enzyme oder andere Bestandteile eines Produkts die Entstehung bzw. die Aufrechterhaltung des Lebensumfelds der betreffenden Schadorganismen verhindern, indem sie ihnen den Nährboden entziehen, sie als Wirkstoff präventiv gegen diese Organismen wirken (vgl. Urteil Darie, Rn. 45).

    52 Urteil Darie (Rn. 42 und 43).

    55 Urteil Darie (Rn. 33 und 34).

  • EuGH, 12.03.2020 - C-583/18

    Verbraucherzentrale Berlin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    Da die Bestimmungen von Art. 3 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2011/83 als äquivalent zu denen von Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 97/7 eingestuft werden können, gilt die Auslegung Letzterer durch den Gerichtshof auch für Erstere (vgl. entsprechend Urteile vom 9. März 2017, Pula Parking, C-551/15, EU:C:2017:193, Rn. 31, und vom 19. Dezember 2019, Darie, C-592/18, EU:C:2019:1140, Rn. 29).
  • EuGH, 17.03.2021 - C-585/19

    Hat ein Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber mehrere Arbeitsverträge

    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Unionsrechts, ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteil vom 19. Dezember 2019, Darie, C-592/18, EU:C:2019:1140, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.10.2021 - C-29/20

    Biofa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Art. 3

    Der Gerichtshof hat insoweit entschieden, dass ein Produkt, sofern seine Wirkung "auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung" im Sinne dieser Bestimmung eintritt und die übrigen darin vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind, unbestreitbar in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fällt (Urteil vom 19. Dezember 2019, Darie, C-592/18, EU:C:2019:1140, Rn. 38).

    In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, das bloße Vorhandensein eines Wirkstoffs als solchem in einem Produkt eine Gefahr für die Umwelt darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. März 2012, Söll, C-420/10, EU:C:2012:111, Rn. 27, und vom 19. Dezember 2019, Darie, C-592/18, EU:C:2019:1140, Rn. 44).

  • OLG Köln, 17.11.2023 - 6 U 105/23

    Einordnung des den Wirkstoff Kieselgur enthaltenen Produkts "Mikrogur Plus" als

    Denn darin ist ausgeführt, dass die zwingende Annahme der Eigenschaft als Biozidprodukt bei identischer Zusammensetzung u.a. auf der Erwägung beruht, dass die BPR ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt zum Ziel hat und dieses Ziel bereits durch das bloße Vorhandensein eines Wirkstoffs als solchem in einem Produkt gefährdet werden kann (EuGH GRUR 2022, 96, 98 Rn. 35 - Biofa/Sikma unter Hinweis auf die Urteile vom 01.03.2012, Rs. C-420/10 - Söll/Tetra sowie vom 19.12.2019, Rs. C-592/18 - Darie).
  • OLG Köln, 10.01.2020 - 6 U 74/19

    Inverkehrbringen eines Produkt zur Schädlingsbekämpfung mit Kieselgur als

    Der Gerichtshof hat insoweit entschieden, dass ein Produkt, sofern seine Wirkung "auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung" im Sinne dieser Bestimmung eintritt und die übrigen darin vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind, unbestreitbar in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fällt (Urteil vom 19. Dezember 2019, Darie, C-592/18, EU:C:2019:1140, Rn. 38).

    In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, das bloße Vorhandensein eines Wirkstoffs als solchem in einem Produkt eine Gefahr für die Umwelt darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. März 2012, Söll, C-420/10, EU:C:2012:111, Rn. 27, und vom 19. Dezember 2019, Darie, C-592/18, EU:C: 2019:1140, Rn. 44).

  • EuGH, 30.11.2023 - C-270/22

    Ministero dell'Istruzione und INPS

    Betreffen die vorgelegten Fragen daher die Auslegung des Unionsrechts, ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteil vom 19. Dezember 2019, Darie, C-592/18, EU:C:2019:1140, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Zurückweisung des Vorabentscheidungsersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 19. Dezember 2019, Darie, C-592/18, EU:C:2019:1140, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.05.2022 - C-714/20

    U.I. (Représentant en douane indirect)

    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Unionsrechts, ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteil vom 19. Dezember 2019, Darie, C-592/18, EU:C:2019:1140, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Zurückweisung des Vorabentscheidungsersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 19. Dezember 2019, Darie, C-592/18, EU:C:2019:1140, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 03.03.2021 - C-434/19

    Poste Italiane - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen -

    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Unionsrechts, ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteil vom 19. Dezember 2019, Darie, C-592/18, EU:C:2019:1140, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 10.11.2022 - I ZR 16/22

    Stickstoffgenerator

    aa) Der Begriff "Biozidprodukt" umfasst nicht nur unmittelbare, sondern auch mittelbare Wirkungen eines Produkts gegen Schadorganismen, sofern die Einwirkung Teil einer Kausalitätskette ist, die bei diesen Schadorganismen eine Hemmwirkung hervorrufen soll (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2019 - C-592/18, StoffR 2020, 34 [juris Rn. 30 bis 34 und 39] - Darie).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht