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   EuGH, 10.01.2019 - C-410/17   

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https://dejure.org/2019,53
EuGH, 10.01.2019 - C-410/17 (https://dejure.org/2019,53)
EuGH, Entscheidung vom 10.01.2019 - C-410/17 (https://dejure.org/2019,53)
EuGH, Entscheidung vom 10. Januar 2019 - C-410/17 (https://dejure.org/2019,53)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    A

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c - Art. 14 Abs. 1 - Art. 24 Abs. 1 - Entgeltliche Umsätze - Umsätze, bei denen die Gegenleistung zum Teil aus Dienstleistungen oder Gegenständen besteht - ...

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 10. Januar 2019. Verfahren auf Betreiben von A Oy. Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus. Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c - Art. 14 Abs. 1 ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Steuerbare Umsätze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c - Art. 14 Abs. 1 - Art. 24 Abs. 1 - Entgeltliche Umsätze - Umsätze, bei denen die Gegenleistung zum Teil aus Dienstleistungen oder Gegenständen besteht - ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c - Art. 14 Abs. 1 - Art. 24 Abs. 1 - Entgeltliche Umsätze - Umsätze, bei denen die Gegenleistung zum Teil aus Dienstleistungen oder Gegenständen besteht - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Tausch und tauschähnlicher Umsatz: Besonderheiten bei der Umsatzsteuer
    Gemeinsame Tatbestände
    Bemessungsgrundlage
    ABC der Tauschumsätze bzw. tauschähnlichen Umsätzen
    Abfallentsorgung

Sonstiges (4)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Abbruch; Auslegung; Dienstleistung; Eigentümer; Kosten; Mehrwertsteuer; Preis; Vereinbarung; Vertrag; Wert

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst c, EGRL 112/2006 Art 24 Abs 1, EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 14 Abs 1
    Mehrwertsteuer, Abbrucharbeiten, Metallschrott, preismindernder Faktor

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 26.09.2013 - C-283/12

    Serebryannay vek - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 Abs. 1

    Auszug aus EuGH, 10.01.2019 - C-410/17
    Ein solcher unmittelbarer Zusammenhang besteht, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. September 2013, Serebryannay vek, C-283/12, EU:C:2013:599, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Gleiches gilt, wenn eine Lieferung von Gegenständen gegen eine Dienstleistung getauscht wird, sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. September 2013, Serebryannay vek, C-283/12, EU:C:2013:599, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach dieser Rechtsprechung handelt es sich bei Tauschverträgen, bei denen die Gegenleistung per definitionem in einer Sachleistung besteht, und Umsätzen, bei denen die Gegenleistung in Geld erbracht wird, unter wirtschaftlichen und geschäftlichen Gesichtspunkten um zwei gleichartige Situationen (Urteil vom 26. September 2013, Serebryannay vek, C-283/12, EU:C:2013:599, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.07.1998 - C-172/96

    First National Bank of Chicago

    Auszug aus EuGH, 10.01.2019 - C-410/17
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs lassen nämlich etwaige technische Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Betrags der Gegenleistung noch nicht den Schluss zu, dass eine Gegenleistung nicht existiert (vgl. entsprechend Urteil vom 14. Juli 1998, First National Bank of Chicago, C-172/96, EU:C:1998:354, Rn. 31).

    Der Schlussfolgerung in Rn. 39 des vorliegenden Urteils steht auch nicht entgegen, dass der Empfänger der Abbruchdienstleistung den genauen Wert, auf den der Erbringer der Dienstleistung den Rücklaufschrott geschätzt hat, nicht kennt (vgl. entsprechend Urteil vom 14. Juli 1998, First National Bank of Chicago, C-172/96, EU:C:1998:354, Rn. 49).

  • EuGH, 19.12.2012 - C-549/11

    Orfey Balgaria - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 63, 65, 73 und 80

    Auszug aus EuGH, 10.01.2019 - C-410/17
    Hierzu ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die Gegenleistung für die Erbringung von Dienstleistungen in einer Lieferung von Gegenständen bestehen und deren Steuerbemessungsgrundlage im Sinne von Art. 73 der Richtlinie 2006/112 sein kann, vorausgesetzt jedoch, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Erbringung von Dienstleistungen und der Lieferung von Gegenständen besteht und der Wert der Lieferung in Geld ausgedrückt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2012, Orfey, C-549/11, EU:C:2012:832, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Da dieser Wert nicht aus einem zwischen den Beteiligten vereinbarten Geldbetrag besteht, muss er als subjektiver Wert derjenige Wert sein, den der Empfänger einer Dienstleistung, die die Gegenleistung für die Lieferung von Gegenständen darstellt, den Dienstleistungen beimisst, die er sich verschaffen will, und dem Betrag entsprechen, den er zu diesem Zweck aufzuwenden bereit ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2012, Orfey, C-549/11, EU:C:2012:832, Rn. 44 und 45 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.06.2013 - C-653/11

    Newey - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2

    Auszug aus EuGH, 10.01.2019 - C-410/17
    In einem solchen Fall ist es Sache des nationalen Gerichts, sich unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Umstände zu vergewissern, dass kein Missbrauch vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Juni 2013, Newey, C-653/11, EU:C:2013:409, Rn. 39, 46 und 52).
  • BFH, 13.03.2019 - XI R 28/17

    EuGH-Vorlage: Vorsteuerabzug für Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Straßen?

    Die Gegenleistung kann auch in einer Lieferung von Gegenständen bestehen, vorausgesetzt jedoch, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Erbringung von Dienstleistungen und der Lieferung von Gegenständen besteht und der Wert der Lieferung in Geld ausgedrückt werden kann (vgl. EuGH-Urteil A vom 10. Januar 2019 C-410/17, EU:C:2019:12, Rz 35 f.).
  • BFH, 06.06.2019 - V R 18/18

    Vorsteuerabzug aus Umzugskosten

    Hierzu hat der EuGH jüngst entschieden, dass es sich bei Tauschverträgen, bei denen die Gegenleistung in einer Sachleistung besteht und Umsätzen, bei denen die Gegenleistung in Geld erbracht wird, unter wirtschaftlichen und geschäftlichen Gesichtspunkten um zwei gleichartige Situationen handelt (EuGH-Urteil A vom 10. Januar 2019 - C-410/17, EU:C:2019:12, Rz 36).

    Eine Wertbeimessung entsprechend dem EuGH-Urteil A (EU:C:2019:12) kommt im Streitfall daher nicht in Betracht.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-288/19

    Finanzamt Saarbrücken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Mehrwertsteuer

    5 Vgl. insbesondere Urteil vom 10. Januar 2019, A (C-410/17, EU:C:2019:12, Rn. 35 und 36).

    9 Urteil vom 10. Januar 2019, A (C-410/17, EU:C:2019:12, Rn. 31).

    17 Vgl. ähnlich Urteil vom 10. Januar 2019, A (C-410/17, EU:C:2019:12, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BFH, 30.06.2022 - V R 25/21

    Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher

    Dementsprechend kann die Gegenleistung für eine Lieferung in einer Dienstleistung bestehen und Besteuerungsgrundlage der Lieferung sein, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Lieferung und der Dienstleistung besteht und wenn der Wert der Dienstleistung in Geld ausgedrückt werden kann (EuGH-Urteile Naturally Yours Cosmetics vom 23.11.1988 - C-230/87, EU:C:1988:508, Rz 11, 12 und 16; Empire Stores vom 02.06.1994 - C-33/93, EU:C:1994:225, Rz 12; Bertelsmann vom 03.07.2001 - C-380/99, EU:C:2001:372, Rz 17; A vom 10.01.2019 - C-410/17, EU:C:2019:12, Rz 35 f.).
  • EuGH, 03.07.2019 - C-242/18

    UniCredit Leasing - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

    Ein solcher unmittelbarer Zusammenhang besteht, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (Urteil vom 10. Januar 2019, A, C-410/17, EU:C:2019:12, Rn. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2019 - C-692/17

    Paulo Nascimento Consulting - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

    21 Vgl. u. a. Urteile vom 12. Juli 2012, J. J. Komen en Zonen Beheer Heerhugowaard (C-326/11, EU:C:2012:461, Rn. 33), vom 22. Februar 2018, T-2 (C-396/16, EU:C:2018:109, Rn. 43), vom 22. November 2018, MEO - Serviços de Comunicações e Multimédia (C-295/17, EU:C:2018:942, Rn. 43), und vom 10. Januar 2019, A (C-410/17, EU:C:2019:12, Rn. 47).
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