Rechtsprechung
   EuGH, 23.01.2019 - C-698/17 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,668
EuGH, 23.01.2019 - C-698/17 P (https://dejure.org/2019,668)
EuGH, Entscheidung vom 23.01.2019 - C-698/17 P (https://dejure.org/2019,668)
EuGH, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - C-698/17 P (https://dejure.org/2019,668)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,668) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Klement / EUIPO

    Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 15 Abs. 1 - Antrag auf Erklärung des Verfalls einer Marke - Dreidimensionale Marke, die die Form eines Ofens darstellt - Ernsthafte Benutzung der Marke - Begründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 15 Abs. 1 - Antrag auf Erklärung des Verfalls einer Marke - Dreidimensionale Marke, die die Form eines Ofens darstellt - Ernsthafte Benutzung der Marke - Begründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Klement / EUIPO

    Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 15 Abs. 1 - Antrag auf Erklärung des Verfalls einer Marke - Dreidimensionale Marke, die die Form eines Ofens darstellt - Ernsthafte Benutzung der Marke - Begründung

Besprechungen u.ä.

  • hoganlovells-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtserhaltende Nutzung von Formmarken bei Anbringung von Wortmarken auf Waren

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 01.12.2016 - C-642/15

    Klement / EUIPO - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Unionsmarke -

    Auszug aus EuGH, 23.01.2019 - C-698/17
    Nachdem der Kläger ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil eingelegt hatte, hob der Gerichtshof es mit Urteil vom 1. Dezember 2016, Klement/EUIPO (C-642/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:918), auf und verwies die Rechtssache an das Gericht zurück.

    Der Rechtsmittelführer stützt sich auf Rn. 27 des Urteils vom 1. Dezember 2016, Klement/EUIPO (C-642/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:918), und trägt vor, dass einer dreidimensionalen Marke, auch wenn sie ungewöhnlich sei, weil sie sich erheblich von den branchenüblichen Formen abhebe, gleichwohl nur eine geringe Unterscheidungskraft zukommen könne, weil der Verkehr in der ungewöhnlichen Form lediglich eine technische Funktionalität erkenne.

    Es ist darauf hinzuweisen, dass aus der Begründung des angefochtenen Urteils zwar die Erwägungen des Gerichts klar und eindeutig hervorgehen müssen, so dass die Betroffenen die Gründe für die getroffene Entscheidung erkennen können und der Gerichtshof seine gerichtliche Kontrolle ausüben kann (vgl. u. a. Urteil vom 1. Dezember 2016, Klement/EUIPO, C-642/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:918, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung), doch verlangt die dem Gericht obliegende Begründungspflicht von ihm nicht, bei seinen Ausführungen alle von den Parteien des Rechtsstreits vorgetragenen Argumente nacheinander erschöpfend zu behandeln.

    Die Frage, ob die Begründung eines Urteils des Gerichts widersprüchlich oder unzulänglich ist, ist eine Rechtsfrage, die als solche im Rahmen eines Rechtsmittels aufgeworfen werden kann (vgl. u. a. Urteil vom 1. Dezember 2016, Klement/EUIPO, C-642/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:918, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 24.09.2015 - T-211/14

    Klement / OHMI - Bullerjan (Forme d'un four) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuGH, 23.01.2019 - C-698/17
    Mit seinem Rechtsmittel beantragt Herr Toni Klement die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 10. Oktober 2017, Klement/EUIPO - Bullerjan (Form eines Ofens) (T-211/14 RENV, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2017:715), mit dem dieses seine Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 9. Januar 2014 (Sache R 927/2013-1) zu einem Verfallsverfahren zwischen Herrn Klement und der Bullerjan GmbH (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.

    Mit Urteil vom 24. September 2015, Klement/EUIPO - Bullerjan (Form eines Ofens) (T-211/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:688), wies das Gericht diesen Klagegrund zurück und daher die Klage insgesamt ab.

  • EuGH, 04.05.2017 - C-417/16

    August Storck / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Auszug aus EuGH, 23.01.2019 - C-698/17
    Zum ersten Teil des dritten Rechtsmittelgrundes ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs nur eine Marke, die erheblich von der Norm oder der Üblichkeit der Branche abweicht und deshalb ihre wesentliche herkunftskennzeichnende Funktion erfüllt, Unterscheidungskraft besitzt (Urteil vom 4. Mai 2017, August Storck/EUIPO, C-417/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:340, Rn. 35).
  • EuG, 10.10.2017 - T-211/14

    Klement / OHMI - Bullerjan (Forme d'un four) - Unionsmarke - Verfallsverfahren -

    Auszug aus EuGH, 23.01.2019 - C-698/17
    Mit seinem Rechtsmittel beantragt Herr Toni Klement die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 10. Oktober 2017, Klement/EUIPO - Bullerjan (Form eines Ofens) (T-211/14 RENV, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2017:715), mit dem dieses seine Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 9. Januar 2014 (Sache R 927/2013-1) zu einem Verfallsverfahren zwischen Herrn Klement und der Bullerjan GmbH (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.
  • EuGH, 26.09.2013 - C-610/11

    Centrotherm Systemtechnik / HABM - Rechtsmittel - Verfallsverfahren -

    Auszug aus EuGH, 23.01.2019 - C-698/17
    Hinsichtlich des zunächst zu prüfenden dritten Teils des dritten Rechtsmittelgrundes bedeutet der Umstand, dass im Rahmen eines Verfallsverfahrens der Nachweis einer ernsthaften Benutzung der Marke grundsätzlich deren Inhaber obliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. September 2013, Centrotherm Systemtechnik/HABM und centrotherm Clean Solutions, C-610/11 P, EU:C:2013:593, Rn. 63), nicht, dass in einer Situation, in der das Gericht auf der Grundlage von Tatsachen, die es für bekannt gehalten hat, festgestellt hat, dass die in Rede stehende Marke von den branchenüblichen Formen erheblich abweiche, es dem Markeninhaber obliegt, weitere Nachweise dafür zu erbringen, dass die Form dieser Marke nicht branchenüblich ist.
  • EuGH, 19.03.2015 - C-182/14

    MEGA Brands International / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung

    Auszug aus EuGH, 23.01.2019 - C-698/17
    Die Begründung des Gerichts kann daher implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe zu erfahren, aus denen das Gericht ihrer Argumentation nicht gefolgt ist, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben liefert, damit er seine Kontrollfunktion wahrnehmen kann (Urteil vom 19. März 2015, MEGA Brands International/HABM, C-182/14 P, EU:C:2015:187, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.02.2022 - C-156/21

    Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union: Das Plenum des Gerichtshofs weist

    Insoweit ergibt sich zwar, wie der Rat ausführt, aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass es dem öffentlichen Interesse daran, dass die Organe die in völliger Unabhängigkeit abgegebenen Stellungnahmen ihrer Juristischen Dienste nutzen können, zuwiderliefe, wenn zugelassen würde, dass solche internen Dokumente in einem Rechtsstreit vor dem Gerichtshof vorgelegt werden, ohne dass ihre Vorlage von dem betreffenden Organ genehmigt oder vom Gerichtshof angeordnet worden wäre (Beschluss vom 14. Mai 2019, Ungarn/Parlament, C-650/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:48, Rn. 8 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil vom 31. Januar 2020, Slowenien/Kroatien, C-457/18, EU:C:2020:65, Rn. 66).
  • EuG, 26.10.2022 - T-273/21

    The Topps Company/ EUIPO - Bilkiewicz (Forme d'un biberon)

    Darüber hinaus hat der Gerichtshof bestätigt, dass eine dreidimensionale Marke in Verbindung mit einem Wortbestandteil benutzt werden kann, ohne dass dies zwangsläufig die Wahrnehmung der Form als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren durch den Verbraucher in Frage stellt (Urteil vom 23. Januar 2019, Klement/EUIPO, C-698/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:48, Rn. 47).

    Als Erstes ist insoweit festzustellen, dass die tatsächlichen Umstände im Zusammenhang mit den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 23. Januar 2019, Klement/EUIPO (C-698/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:48), und vom 10. Oktober 2017, Form eines Ofens (T-211/14 RENV, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:715), ergangen sind, sich von denen der vorliegenden Rechtssache unterscheiden.

    Andernfalls würde die relativ geläufige Ergänzung einer dreidimensionalen Marke um einen Wortbestandteil, die die Bestimmung der betrieblichen Herkunft der betreffenden Waren stets erleichtern kann, zwangsläufig eine Beeinflussung der Unterscheidungskraft der dreidimensionalen Marke bedeuten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Januar 2019, Klement/EUIPO, C-698/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:48, Rn. 44 und 45).

  • EuGH, 19.12.2019 - C-460/18

    HK / Kommission

    Die Frage, ob die Begründung eines Urteils des Gerichts widersprüchlich oder unzulänglich ist, ist eine Rechtsfrage, die als solche im Rahmen eines Rechtsmittels aufgeworfen werden kann (Urteile vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, EU:C:1998:608, Rn. 25, und vom 23. Januar 2019, Klement/EUIPO, C-698/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:48, Rn. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht