Rechtsprechung
   EuGH, 10.07.2019 - C-163/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,19098
EuGH, 10.07.2019 - C-163/18 (https://dejure.org/2019,19098)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.2019 - C-163/18 (https://dejure.org/2019,19098)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 2019 - C-163/18 (https://dejure.org/2019,19098)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,19098) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    HQ u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen - Annullierung des Fluges - ...

  • IWW

    Art. 8 Abs. 2 FluggastrechteVO
    Fluggastrechte

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Flugannullierung / Flugscheinkosten

  • dgfr.de

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Flugannullierung / Flugscheinkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen - Annullierung des Fluges - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Fluggäste, die gegen ihren Reiseveranstalter Anspruch auf Erstattung ihrer Flugscheinkosten haben, können nicht auch eine Erstattung beim Luftfahrtunternehmen beanspruchen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Flugausfällen bei Pauschalreisen: Bitte wenden Sie sich an den Veranstalter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pauschalreisende kriegen bei Flugannullierung nur vom Reiseveranstalter Geld!

  • versr.de (Kurzinformation)

    Fluggäste, die gegen ihren Reiseveranstalter Anspruch auf Erstattung ihrer Flugscheinkosten haben, können nicht auch eine Erstattung beim Luftfahrtunternehmen beanspruchen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Kein ungerechtfertigtes Übermaß an Schutz der Fluggäste zu Lasten des Luftfahrtunternehmens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Flugausfall - Wenn Veranstalter nicht zahlt, verklagt Urlauber den Staat

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    Airlines müssen Pauschalreisenden bei Insolvenz ihres Veranstalters bei Flugausfall keine Erstattung des Flugpreises zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pauschalreisende können bei Flugannullierung Erstattung nur vom Reiseveranstalter und nicht vom Luftfahrtunternehmen fordern - Ansprüche aus Fluggastrechteverordnung und aus Richtlinie über Pauschalreisen nicht kumulierbar

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 940
  • NVwZ-RR 2020, 202
  • EuZW 2019, 701
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • EuGH, 26.03.2020 - C-215/18

    Ein Fluggast, der seinen Flug über ein Reisebüro gebucht hat, kann gegen das

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof entschieden, dass sich dem eindeutigen Wortlaut dieses Art. 8 Abs. 2 entnehmen lässt, dass bereits das Bestehen eines Erstattungsanspruchs aus der Richtlinie 90/314 ausreicht, um auszuschließen, dass ein Fluggast, dessen Flug Bestandteil einer Pauschalreise ist, die Erstattung seiner Flugscheinkosten nach der Verordnung Nr. 261/2004 von dem ausführenden Luftfahrtunternehmen verlangen kann (Urteil vom 10. Juli 2019, Aegean Airlines, C-163/18, EU:C:2019:585, Rn. 31).

    Die Art. 6 und 7 der Verordnung Nr. 261/2004, auf deren Grundlage der im Ausgangsverfahren klagende Fluggast eine Ausgleichszahlung begehrt, enthalten jedoch keine der in Art. 8 Abs. 2 dieser Verordnung für die Erstattung der Flugscheinkosten vorgesehenen Ausnahme - um die es in der Rechtssache ging, in der das Urteil vom 10. Juli 2019, Aegean Airlines (C-163/18, EU:C:2019:585), ergangen ist - entsprechende Ausnahme.

  • BGH, 27.09.2022 - X ZR 35/22

    Fluggastrechteverordnung: Aktivlegitimation für den Anspruch auf Erstattung der

    Dies bedeutet umgekehrt, dass Pauschalreisende die Erstattung ihrer Flugkosten verlangen können, wenn die Voraussetzungen der Pauschalreise-Richtlinie für einen Erstattungsanspruch nicht erfüllt sind (EuGH, Urteil vom 10. Juli 2019 - C-163/18, NJW-RR 2019, 940 Rn. 30; vgl. auch die Schlussanträge des Generalanwalts in dieser Sache, Rn. 45).

    Er wollte Fluggäste, deren Flug Bestandteil einer Pauschalreise ist, aber nicht vollständig vom Anwendungsbereich der Verordnung ausschließen (EuGH, Urteil vom 10. Juli 2019 - C-163/18, NJW-RR 2019, 940 Rn. 32).

  • BayObLG, 22.07.2021 - 102 AR 51/21

    Gerichtstand für Klage gegen Pauschalreiseveranstalter und

    aa) Der Sache nach macht der Antragsteller gegenüber der Antragsgegnerin zu 2) nicht, jedenfalls nicht nur, einen Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung (Verordnung [EG] Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung [EWG] Nr. 295/91; künftig: Fluggastrechte-VO), insbesondere nicht ausschließlich einen Anspruch auf Erstattung der im Rahmen der Pauschalreise aufgewendeten Flugscheinkosten wegen Nichtbeförderung nach Art. 8 Abs. 2 der Fluggastrechte-VO geltend, für den eine Haftung sowohl des Luftfahrtunternehmens als auch des Reiseveranstalters in Streitgenossenschaft nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union von vorneherein ausscheidet (vgl. EuGH, Urt. v. 26. März 2020, C-215/18, NJW-RR 2020, 552 - Králová ./. Primera Air Scandinavia A/S Rn. 32 f.; Urt. v. 10. Juli 2019, C-163/18, NJW-RR 2019, 940 - Aegean Airlines - zur RL 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen).
  • LG Frankfurt/Main, 07.04.2022 - 24 S 123/21
    Die Norm stellt, vor dem Zweck des Verbots der Kumulierung von Ansprüchen (siehe dazu: EuGH, Urt. v. 10.07.2019 - C-163/18 = EuZW 2019, 701, 702, Rn. 31) nur darauf ab, dass ein Anspruch aus einem Pauschalreisevertrag besteht und der Flug des Fluggastes objektiv Teil einer Pauschalreise war.

    Gegen den Ausschluss des Art. 8 Abs. 2 Fluggastrechteverordnung streitet nicht, dass über das Vermögen von ... das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und insoweit der Anspruch - wenn überhaupt - nicht in der geltend gemachten Höhe zu realisieren ist, sondern nur im Umfang der Insolvenzquote, weil bereits das Bestehen eines Erstattungsanspruches aus der Richtlinie bzw. dem die Richtlinie umgesetzten nationalen Recht nach dem Wortlaut des Art. 8 Abs. 2 Fluggastrechteverordnung ausreicht (siehe auch: EuGH, Urt. v. 10.07.2019 - C-163/18 = EuZW 2019, 701, 702, Rn. 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-215/18

    Primera Air Scandinavia

    65 Urteil vom 10. Juli 2019 (C-163/18, im Folgenden: Urteil Aegean Airlines, EU:C:2019:585).
  • AG Bremen, 03.04.2020 - 8 C 43/20

    Reisevertrag - Anrechnung Ausgleichsanspruch auf Reisepreisrückzahlungsanspruch

    Eine solche Kumulierung würde zu einem ungerechtfertigten Übermaß an Schutz der Fluggäste führen (vgl. EuGH, Urt. v. 10.07.2019, Az.: C-163/18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht