Rechtsprechung
EuGH, 19.11.2019 - C-609/17, C-610/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
TSN
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Art. 153 AEUV - Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 7 - Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen - Art. 15 - ...
- Betriebs-Berater
Urlaubsentgeltanspruch in Höhe des gesetzlichen Mindesturlaubs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Art. 153 AEUV - Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 7 - Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen - Art. 15 - ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Gutschrift von Krankheitstagen während des Urlaubs bei freiwilligem Mehrurlaub ("TSN")
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Jahresurlaub - bei Erkrankung bleibt nur der gesetzliche Mindesturlaub erhalten
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
TSN
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Arbeitszeitgestaltung - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 7 Abs. 1 - Anspruch auf einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen - Art. 15 - Günstigere Vorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ...
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
TSN
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-609/17
- EuGH, 19.11.2019 - C-609/17, C-610/17
Papierfundstellen
- NJW 2020, 35
- ZIP 2020, 533
- EuZW 2020, 69
- NZA 2019, 1631
- NZA-RR 2020, 111
Wird zitiert von ... (60) Neu Zitiert selbst (14)
- EuGH - C-610/17 (anhängig)
AKT
Auszug aus EuGH, 19.11.2019 - C-609/17
In den verbundenen Rechtssachen C-609/17 und C-610/17.Kemi Shipping Oy (C-610/17),.
Sie ergehen im Rahmen von zwei Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Terveys- ja sosiaalialan neuvottelujärjestö (TSN) ry (im Folgenden: TSN) und dem Hyvinvointialan liitto ry (Rechtssache C-609/17) sowie zwischen dem Auto- ja Kuljetusalan Työntekijäliitto AKT ry (im Folgenden: AKT) und dem Satamaoperaattorit ry (Rechtssache C-610/17) wegen der Weigerung, bei zwei Arbeitnehmern, die während eines Teils des bezahlten Jahresurlaubs infolge Krankheit arbeitsunfähig waren, die betreffenden Krankheitstage ganz oder teilweise dem Urlaubskonto gutzuschreiben.
Mit seiner ersten Frage in den Rechtssachen C-609/17 und C-610/17 möchte das vorlegende Gericht wissen, ob Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 dahin auszulegen ist, dass er nationalen Rechtsvorschriften und Tarifverträgen entgegensteht, die die Gewährung von bezahltem Jahresurlaub vorsehen, der über die in dieser Bestimmung vorgesehene Mindestdauer von vier Wochen hinausgeht, im Krankheitsfall aber eine Gutschrift der über diese Mindestdauer hinausgehenden Urlaubstage ausschließen.
Somit ist auf die erste Frage in den Rechtssachen C-609/17 und C-610/17 zu antworten, dass Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 dahin auszulegen ist, dass er nationalen Rechtsvorschriften und Tarifverträgen, die die Gewährung von bezahltem Jahresurlaub vorsehen, der über die in dieser Bestimmung vorgesehene Mindestdauer von vier Wochen hinausgeht, im Krankheitsfall aber eine Gutschrift der über diese Mindestdauer hinausgehenden Urlaubstage ausschließen, nicht entgegensteht.
Mit seiner dritten Frage in den Rechtssachen C-609/17 und C-610/17, die als Zweites zu prüfen ist, möchte das vorlegende Gericht wissen, ob Art. 31 Abs. 2 der Charta dahin auszulegen ist, dass er nationalen Rechtsvorschriften und Tarifverträgen entgegensteht, die die Gewährung von bezahltem Jahresurlaub vorsehen, der über die in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 vorgesehene Mindestdauer von vier Wochen hinausgeht, im Krankheitsfall aber eine Gutschrift der über diese Mindestdauer hinausgehenden Urlaubstage ausschließen.
Somit ist auf die dritte Frage in den Rechtssachen C-609/17 und C-610/17 zu antworten, dass Art. 31 Abs. 2 der Charta in Verbindung mit deren Art. 51 Abs. 1 dahin auszulegen ist, dass er auf nationale Rechtsvorschriften und Tarifverträge, die die Gewährung von bezahltem Jahresurlaub vorsehen, der über die in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 vorgesehene Mindestdauer von vier Wochen hinausgeht, im Krankheitsfall aber eine Gutschrift der über diese Mindestdauer hinausgehenden Urlaubstage ausschließen, nicht anwendbar ist.
In Anbetracht der Antwort auf die dritte Frage in den Rechtssachen C-609/17 und C-610/17 ist die zweite Frage in beiden Rechtssachen nicht zu prüfen.
- EuGH, 10.07.2014 - C-198/13
Julian Hernández u.a.
Auszug aus EuGH, 19.11.2019 - C-609/17
Derartige für die Arbeitnehmer günstigere nationale Bestimmungen dürfen jedoch nicht dazu dienen, eine Beeinträchtigung des durch diese Bestimmung des Unionsrechts gewährleisteten Mindestschutzes, etwa in Gestalt einer Kürzung des Entgelts für den durch sie garantierten bezahlten Mindestjahresurlaub, zu kompensieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2018, Hein, C-385/17, EU:C:2018:1018, Rn. 42 und 43, sowie entsprechend Urteil vom 10. Juli 2014, Julián Hernández u. a., C-198/13, EU:C:2014:2055, Rn. 43 und 44).Dabei ist zu beachten, dass der bloße Umstand, dass nationale Maßnahmen wie hier zu einem Bereich gehören, in dem die Union über Zuständigkeiten verfügt, nicht dazu führt, dass sie in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen und somit die Charta anwendbar wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2014, Julián Hernández u. a., C-198/13, EU:C:2014:2055, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
15 der Richtlinie 2003/88, nach dem das "Recht" der Mitgliedstaaten, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer günstigere nationale Vorschriften anzuwenden, "unberührt [bleibt]", verleiht den Mitgliedstaaten demnach keine im Recht der Union begründete Rechtsetzungsbefugnis, sondern beschränkt sich darauf, ihre nach nationalem Recht bestehende Befugnis anzuerkennen, solche günstigeren Bestimmungen außerhalb des durch die Richtlinie geschaffenen Regelungsrahmens vorzusehen (vgl. entsprechend Urteil vom 10. Juli 2014, Julián Hernández u. a., C-198/13, EU:C:2014:2055, Rn. 44).
Im vorliegenden Fall ist schließlich festzustellen, dass allein dadurch, dass den Arbeitnehmern ein bezahlter Jahresurlaub zuerkannt wird, der über die in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 garantierte Mindestdauer von vier Wochen hinausgeht, und dass bei den über diese Mindestdauer hinausgehenden Urlaubstagen nach den nationalen Rechtsvorschriften und Tarifverträgen, um die es in den Ausgangsverfahren geht, im Krankheitsfall eine Gutschrift ausgeschlossen ist, der Mindestschutz, den Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 den Arbeitnehmern gewährt, weder berührt noch eingeschränkt werden kann (vgl. entsprechend Urteil vom 10. Juli 2014, Julián Hernández u. a., C-198/13, EU:C:2014:2055, Rn. 43) und auch die übrigen Bestimmungen der Richtlinie sowie deren Kohärenz und Ziele nicht beeinträchtigt werden können.
Sie sind weder durch die Richtlinie 2003/88 geregelt, noch fallen sie in deren Anwendungsbereich (vgl. entsprechend Urteil vom 10. Juli 2014, Julián Hernández u. a., C-198/13, EU:C:2014:2055, Rn. 45).
Wenn die unionsrechtlichen Vorschriften in dem betreffenden Bereich aber einen bestimmten Aspekt nicht regeln und den Mitgliedstaaten im Hinblick auf einen bestimmten Sachverhalt keine bestimmten Verpflichtungen auferlegen, fällt die nationale Regelung eines solchen Aspekts durch einen Mitgliedstaat nicht in den Anwendungsbereich der Charta, so dass deren Bestimmungen für die Beurteilung des betreffenden Sachverhalts nicht herangezogen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 2014, Julián Hernández u. a., C-198/13, EU:C:2014:2055, Rn. 35…, vom 14. Dezember 2017, Miravitlles Ciurana u. a., C-243/16, EU:C:2017:969, Rn. 34, …und vom 19. April 2018, Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi, C-152/17, EU:C:2018:264, Rn. 34 und 35).
- EuGH, 03.05.2012 - C-337/10
Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle …
Auszug aus EuGH, 19.11.2019 - C-609/17
Nach ständiger Rechtsprechung steht die Richtlinie 2003/88 innerstaatlichen Rechtsvorschriften nicht entgegen, nach denen ein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub von mehr als den in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie vorgesehenen vier Wochen besteht, wobei die Voraussetzungen für den Anspruch auf Urlaub und dessen Gewährung im nationalen Recht geregelt sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 47, vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 34…, vom 20. Juli 2016, Maschek, C-341/15, EU:C:2016:576, Rn. 38, …und vom 13. Dezember 2018, Hein, C-385/17, EU:C:2018:1018, Rn. 31).Aus dem Wortlaut von Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a, Art. 7 Abs. 1 und Art. 15 der Richtlinie 2003/88 geht nämlich ausdrücklich hervor, dass die Richtlinie lediglich Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung enthält und das Recht der Mitgliedstaaten unberührt bleibt, für den Schutz der Arbeitnehmer günstigere nationale Vorschriften anzuwenden (…Urteile vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 48, vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 35, …und vom 13. Dezember 2018, Hein, C-385/17, EU:C:2018:1018, Rn. 30).
Ferner hat der Gerichtshof entschieden, dass es den Mitgliedstaaten, wenn sie beschließen, den Arbeitnehmern Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub zuzuerkennen, die über die genannte Mindestdauer von vier Wochen hinausgehen, freisteht, einem in den Ruhestand tretenden Arbeitnehmer, der seine über diese Mindestdauer hinausgehenden Urlaubsansprüche nicht nutzen konnte, weil er infolge Krankheit arbeitsunfähig war, einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich zuzuerkennen oder nicht und, wenn ja, die Voraussetzungen eines solchen Ausgleichsanspruchs zu regeln (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 36, …und vom 20. Juli 2016, Maschek, C-341/15, EU:C:2016:576, Rn. 39).
- EuGH, 24.01.2012 - C-282/10
Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung …
Auszug aus EuGH, 19.11.2019 - C-609/17
Nach ständiger Rechtsprechung steht die Richtlinie 2003/88 innerstaatlichen Rechtsvorschriften nicht entgegen, nach denen ein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub von mehr als den in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie vorgesehenen vier Wochen besteht, wobei die Voraussetzungen für den Anspruch auf Urlaub und dessen Gewährung im nationalen Recht geregelt sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 47…, vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 34…, vom 20. Juli 2016, Maschek, C-341/15, EU:C:2016:576, Rn. 38, …und vom 13. Dezember 2018, Hein, C-385/17, EU:C:2018:1018, Rn. 31).Aus dem Wortlaut von Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a, Art. 7 Abs. 1 und Art. 15 der Richtlinie 2003/88 geht nämlich ausdrücklich hervor, dass die Richtlinie lediglich Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung enthält und das Recht der Mitgliedstaaten unberührt bleibt, für den Schutz der Arbeitnehmer günstigere nationale Vorschriften anzuwenden (Urteile vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 48…, vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 35, …und vom 13. Dezember 2018, Hein, C-385/17, EU:C:2018:1018, Rn. 30).
Dabei hat der Gerichtshof u. a. im Fall einer nationalen Regelung und eines Tarifvertrags, nach denen für ein Jahr, in dem die Fehlzeiten wegen Erkrankung oder lang anhaltender Krankheit zu einer Arbeitsunterbrechung von zwölf oder mehr aufeinanderfolgenden Monaten geführt hatten, kein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bestand, entschieden, dass es den Mitgliedstaaten freisteht, in ihrem nationalen Recht einen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub vorzusehen, der je nach der Ursache der gesundheitsbedingten Abwesenheit des Arbeitnehmers unterschiedlich ist, solange er die in Art. 7 der Richtlinie 2003/88 vorgesehene Mindestdauer von vier Wochen nicht unterschreitet (Urteil vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 49).
- EuGH, 13.12.2018 - C-385/17
Während seines unionsrechtlich garantierten Mindestjahresurlaubs hat ein …
Auszug aus EuGH, 19.11.2019 - C-609/17
Nach ständiger Rechtsprechung steht die Richtlinie 2003/88 innerstaatlichen Rechtsvorschriften nicht entgegen, nach denen ein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub von mehr als den in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie vorgesehenen vier Wochen besteht, wobei die Voraussetzungen für den Anspruch auf Urlaub und dessen Gewährung im nationalen Recht geregelt sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 47…, vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 34…, vom 20. Juli 2016, Maschek, C-341/15, EU:C:2016:576, Rn. 38, und vom 13. Dezember 2018, Hein, C-385/17, EU:C:2018:1018, Rn. 31).Aus dem Wortlaut von Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a, Art. 7 Abs. 1 und Art. 15 der Richtlinie 2003/88 geht nämlich ausdrücklich hervor, dass die Richtlinie lediglich Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung enthält und das Recht der Mitgliedstaaten unberührt bleibt, für den Schutz der Arbeitnehmer günstigere nationale Vorschriften anzuwenden (…Urteile vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 48…, vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 35, und vom 13. Dezember 2018, Hein, C-385/17, EU:C:2018:1018, Rn. 30).
Derartige für die Arbeitnehmer günstigere nationale Bestimmungen dürfen jedoch nicht dazu dienen, eine Beeinträchtigung des durch diese Bestimmung des Unionsrechts gewährleisteten Mindestschutzes, etwa in Gestalt einer Kürzung des Entgelts für den durch sie garantierten bezahlten Mindestjahresurlaub, zu kompensieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2018, Hein, C-385/17, EU:C:2018:1018, Rn. 42 und 43, sowie entsprechend Urteil vom 10. Juli 2014, Julián Hernández u. a., C-198/13, EU:C:2014:2055, Rn. 43 und 44).
- EuGH, 13.06.2017 - C-258/14
Florescu u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 143 AEUV - …
Auszug aus EuGH, 19.11.2019 - C-609/17
Der Anwendungsbereich der Charta ist in deren Art. 51 Abs. 1 festgelegt; demnach gilt die Charta für die Mitgliedstaaten, was deren Handeln betrifft, ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union (Urteil vom 13. Juni 2017, Florescu u. a., C-258/14, EU:C:2017:448, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).Insoweit unterscheiden sich die Fälle, um die es in den Ausgangsverfahren geht, von Fällen, in denen ein Unionsrechtsakt den Mitgliedstaaten ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Anwendungsmodalitäten lässt oder ihnen ein Ermessen oder einen Gestaltungsspielraum einräumt, der integrierender Bestandteil der durch den Rechtsakt geschaffenen Regelung ist, und auch von Fällen, in denen ein Unionsrechtsakt den Erlass spezifischer Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten zulässt, mit denen zur Verwirklichung seines Ziels beigetragen werden soll (…vgl. zu diesen verschiedenen Gesichtspunkten Urteile vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a., C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 64 bis 68…, vom 16. Februar 2017, C. K. u. a., C-578/16 PPU, EU:C:2017:127, Rn. 53…, vom 9. März 2017, Milkova, C-406/15, EU:C:2017:198, Rn. 46, 47, 52 und 53 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 13. Juni 2017, Florescu u. a., C-258/14, EU:C:2017:448, Rn. 48).
- EuGH, 06.11.2018 - C-569/16
Bauer - Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem …
Auszug aus EuGH, 19.11.2019 - C-609/17
Überdies ist darauf hinzuweisen, dass die in der Unionsrechtsordnung gewährleisteten Grundrechte nach ständiger Rechtsprechung in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen Anwendung finden (Urteil vom 6. November 2018, Bauer und Willmeroth, C-569/16 und C-570/16, EU:C:2018:871, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).Daher ist zu prüfen, ob nationale Rechtsvorschriften und Tarifverträge, die die Gewährung von bezahltem Jahresurlaub vorsehen, der über die in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 vorgesehene Mindestdauer von vier Wochen hinausgeht, bei den über diese Mindestdauer hinausgehenden Urlaubstagen im Krankheitsfall aber eine Gutschrift ausschließen, als Durchführung dieser Richtlinie im Sinne von Art. 51 Abs. 1 der Charta anzusehen sind, so dass Art. 31 Abs. 2 der Charta auf Fälle wie die der Ausgangsverfahren anwendbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. November 2018, Bauer und Willmeroth, C-569/16 und C-570/16, EU:C:2018:871, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 20.07.2016 - C-341/15
Beendet ein Arbeitnehmer von sich aus sein Arbeitsverhältnis, hat er Anspruch auf …
Auszug aus EuGH, 19.11.2019 - C-609/17
Nach ständiger Rechtsprechung steht die Richtlinie 2003/88 innerstaatlichen Rechtsvorschriften nicht entgegen, nach denen ein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub von mehr als den in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie vorgesehenen vier Wochen besteht, wobei die Voraussetzungen für den Anspruch auf Urlaub und dessen Gewährung im nationalen Recht geregelt sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 47…, vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 34, vom 20. Juli 2016, Maschek, C-341/15, EU:C:2016:576, Rn. 38, …und vom 13. Dezember 2018, Hein, C-385/17, EU:C:2018:1018, Rn. 31).Ferner hat der Gerichtshof entschieden, dass es den Mitgliedstaaten, wenn sie beschließen, den Arbeitnehmern Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub zuzuerkennen, die über die genannte Mindestdauer von vier Wochen hinausgehen, freisteht, einem in den Ruhestand tretenden Arbeitnehmer, der seine über diese Mindestdauer hinausgehenden Urlaubsansprüche nicht nutzen konnte, weil er infolge Krankheit arbeitsunfähig war, einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich zuzuerkennen oder nicht und, wenn ja, die Voraussetzungen eines solchen Ausgleichsanspruchs zu regeln (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 36, und vom 20. Juli 2016, Maschek, C-341/15, EU:C:2016:576, Rn. 39).
- EuGH, 09.03.2017 - C-406/15
Milkova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in …
Auszug aus EuGH, 19.11.2019 - C-609/17
Insoweit unterscheiden sich die Fälle, um die es in den Ausgangsverfahren geht, von Fällen, in denen ein Unionsrechtsakt den Mitgliedstaaten ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Anwendungsmodalitäten lässt oder ihnen ein Ermessen oder einen Gestaltungsspielraum einräumt, der integrierender Bestandteil der durch den Rechtsakt geschaffenen Regelung ist, und auch von Fällen, in denen ein Unionsrechtsakt den Erlass spezifischer Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten zulässt, mit denen zur Verwirklichung seines Ziels beigetragen werden soll (…vgl. zu diesen verschiedenen Gesichtspunkten Urteile vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a., C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 64 bis 68…, vom 16. Februar 2017, C. K. u. a., C-578/16 PPU, EU:C:2017:127, Rn. 53, vom 9. März 2017, Milkova, C-406/15, EU:C:2017:198, Rn. 46, 47, 52 und 53 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 13. Juni 2017, Florescu u. a., C-258/14, EU:C:2017:448, Rn. 48). - EuGH, 19.04.2018 - C-152/17
Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 19.11.2019 - C-609/17
Wenn die unionsrechtlichen Vorschriften in dem betreffenden Bereich aber einen bestimmten Aspekt nicht regeln und den Mitgliedstaaten im Hinblick auf einen bestimmten Sachverhalt keine bestimmten Verpflichtungen auferlegen, fällt die nationale Regelung eines solchen Aspekts durch einen Mitgliedstaat nicht in den Anwendungsbereich der Charta, so dass deren Bestimmungen für die Beurteilung des betreffenden Sachverhalts nicht herangezogen werden können (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 2014, Julián Hernández u. a., C-198/13, EU:C:2014:2055, Rn. 35…, vom 14. Dezember 2017, Miravitlles Ciurana u. a., C-243/16, EU:C:2017:969, Rn. 34, und vom 19. April 2018, Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi, C-152/17, EU:C:2018:264, Rn. 34 und 35). - EuGH, 17.12.1998 - C-2/97
ITALIENISCHE REGELUNG, DIE DEN SCHUTZ DER SICHERHEIT UND GESUNDHEIT DER …
- EuGH, 14.12.2017 - C-243/16
Miravitlles Ciurana u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaftsrecht - …
- EuGH, 16.02.2017 - C-578/16
C. K. u.a.
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
- BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 266/20
Wann verfallen angesammelte Urlaubstage? (EuGH-Vorlage)
Die unionsrechtlichen Vorgaben betreffen zwar ausschließlich den gesetzlichen Urlaubsanspruch von vier Wochen (vgl. EuGH 19. November 2019 - C-609/17 ua. - [TSN] Rn. 33 ff.; vgl. BAG 26. Mai 2020 - 9 AZR 259/19 - Rn. 22 ; 19. Februar 2019 - 9 AZR 541/15 - Rn. 35 mwN) . - BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 359/21
Überstundenvergütung
Gemäß ihrem Art. 51 Abs. 2 dehnt die Charta den Geltungsbereich des Unionsrechts nicht über die Zuständigkeiten der Europäischen Union hinaus aus und begründet weder neue Zuständigkeiten noch neue Aufgaben für die Union, noch ändert sie die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten und Aufgaben (EuGH 19. November 2019 - C-609/17 und C-610/17 - [TSN, AKT] Rn. 42) .Deren Bestimmungen können dann für die Beurteilung des betreffenden Sachverhalts nicht herangezogen werden (EuGH 19. November 2019 - C-609/17 und C-610/17 - [TSN, AKT] Rn. 53) .
- BAG, 20.12.2022 - 9 AZR 245/19
Urlaub - 15 Monatsfrist - Mitwirkungsobliegenheiten
Ihre Regelungsmacht ist nicht durch die für gesetzliche Urlaubsansprüche erforderliche richtlinienkonforme Auslegung der §§ 1, 7 BUrlG beschränkt (BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 541/15 - Rn. 35; vgl. auch EuGH 19. November 2019 - C-609/17 und C-610/17 - [TSN, AKT] Rn. 33 ff.; 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 34 ff. mwN) .
- EuGH, 02.03.2023 - C-477/21
Die tägliche Ruhezeit kommt zur wöchentlichen Ruhezeit hinzu, auch wenn sie …
In solchen Fällen werden die auf diese Weise über das in Art. 5 der Richtlinie 2003/88 geforderte Minimum hinaus gewährten Stunden wöchentlicher Ruhezeit nicht durch die Richtlinie geregelt, sondern durch das nationale Recht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. November 2019, TSN und AKT, C-609/17 und C-610/17, EU:C:2019:981, Rn. 34 und 35). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2021 - 16 A 1582/20
Anspruch auf unentgeltliche Kopie der eigenen Examensklausuren
vgl. zum Anwendungsbereich des Unionsrechts in Bezug auf Art. 51 Abs. 1 GRCh und Art. 19 AEUV EuGH, Urteile vom 10. Juli 2014 - C-198/13 -, juris, Rn. 34 f., und vom 19. November 2019 - C-609/17 u. a., juris, Rn. 46 f.; s. auch BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2020 - 10 C 18.19 -, Rn. 42. - EuGH, 07.07.2022 - C-257/21
Coca-Cola European Partners Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Im Übrigen geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs auch hervor, dass, wenn die unionsrechtlichen Vorschriften in dem betreffenden Bereich einen bestimmten Aspekt nicht regeln und den Mitgliedstaaten im Hinblick auf einen bestimmten Sachverhalt keine spezifischen Verpflichtungen auferlegen, eine Regelung, die in einem Tarifvertrag zwischen den Sozialpartnern in Bezug auf diesen Aspekt getroffen wurde, nicht in den Anwendungsbereich der Charta fällt, so dass deren Bestimmungen für die Beurteilung des betreffenden Sachverhalts nicht herangezogen werden können (Urteil vom 19. November 2019, TSN und AKT, C-609/17 und C-610/17, EU:C:2019:981, Rn. 53 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 3/21
Urlaub - Langzeiterkrankung - Mitwirkungsobliegenheiten
Die unionsrechtlichen Vorgaben, die an sich ausschließlich den gesetzlichen Urlaubsanspruch von vier Wochen betreffen (vgl. EuGH 19. November 2019 - C-609/17 ua. - [TSN] Rn. 33 ff.; vgl. BAG 26. Mai 2020 - 9 AZR 259/19 - Rn. 22; 19. Februar 2019 - 9 AZR 541/15 - Rn. 35 mwN) , gelten im Streitfall auch für den vertraglichen Mehrurlaub, weil die Parteien im Arbeitsvertrag vom 3. Dezember 2003 keine von den gesetzlichen Vorgaben abweichende Regelung getroffen haben. - BAG, 14.12.2023 - 6 AZR 157/22
Massenentlassung - Sanktion für Fehler im Anzeigeverfahren
Damit wird eine aus dem Unionsrecht resultierende Verpflichtung erfüllt, was den Anwendungsbereich der GRC und damit ihres Art. 52 Abs. 1 Satz 2 eröffnet (vgl. EuGH 19. November 2019 - C-609/17 ua. - [TSN] Rn. 50 ff.;… Lenaerts/Rüth aaO) . - EuGH, 22.06.2022 - C-534/20
Leistritz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der …
Außerdem unterstützt und ergänzt die Union nach Art. 153 Abs. 1 Buchst. d AEUV die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. entsprechend Urteil vom 19. November 2019, TSN und AKT, C-609/17 und C-610/17, EU:C:2019:981, Rn. 47).Allerdings können das Parlament und der Rat hierzu nach Art. 153 Abs. 2 Buchst. b AEUV nur durch Richtlinien Mindestvorschriften erlassen, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs im Hinblick auf Art. 153 Abs. 4 AEUV die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, strengere Schutzmaßnahmen beizubehalten oder zu treffen, die mit den Verträgen vereinbar sind (vgl. entsprechend Urteil vom 19. November 2019, TSN und AKT, C-609/17 und C-610/17, EU:C:2019:981, Rn. 48).
- BGH, 03.02.2021 - VIII ZR 68/19
Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Interessenabwägung bei hohem Lebensalter …
(a) Art. 25 EUGrdRCh entfaltet schon deshalb keine (mittelbaren) Auswirkungen auf die Auslegung des Härtebegriffs in § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB, weil diese Regelung gemäß Art. 51 Abs. 1 Satz 1 EUGrdRCh ausschließlich bei der - hier zweifelsfrei nicht betroffenen - Durchführung des Rechts der Union gilt und die in der Unionsrechtsordnung gewährleisteten Grundrechte nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung demnach in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen, aber nicht außerhalb derselben - sei es auch (nur) in Form der "mittelbaren Drittwirkung" - Anwendung finden (vgl. etwa EuGH, NJW 2020, 35 Rn. 42 f.;… NJW 2013, 1415 Rn. 19;… BVerfGE 152, 152 Rn. 43;… BVerfG, NJW 2013, 1499 Rn. 90 f.;… BGH, Urteile vom 27. Juli 2020 - VI ZR 405/18, NJW 2020, 3436 Rn. 25;… vom 27. Mai 2020 - VIII ZR 401/18, ZIP 2020, 1967 Rn. 56, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen;… vom 26. November 2015 - I ZR 3/14, juris Rn. 30 ff.). - Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2019 - C-588/18
Fetico u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/88/EG - …
- BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 107/20
Urlaub - 15 Monatsfrist - Mitwirkungsobliegenheiten
- BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 364/19
Tariflicher Mehrurlaub - Gleichbehandlung - Behinderung
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - 7 Sa 284/19
Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers hinsichtlich der Urlaubsansprüche …
- EuGH, 18.04.2024 - C-359/22
Minister for Justice (Clause discrétionnaire - Recours)
- EuGH, 15.07.2021 - C-709/20
DISC
- BVerwG, 16.12.2021 - 8 C 24.19
Anwendbarkeit des Arbeitszeitrechts auf Fahrpersonal im Bereich der Entsorgung …
- BVerwG, 30.01.2020 - 10 C 18.19
Akteneinsicht; BaFin; Berufsgeheimnis; Finanzaufsicht; Geschäftsgeheimnis; …
- EuGH, 04.06.2020 - C-588/18
Fetico u.a.
- OVG Niedersachsen, 26.06.2023 - 5 LA 119/22
Abgeltung; Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten; EU-Mindesturlaub; …
- EuGH, 10.06.2021 - C-94/20
Land Oberösterreich (Aide au logement) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2021 - C-94/20
Land Oberösterreich (Aide au logement)
- BSG, 22.09.2022 - B 11 AL 31/21 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes - einzuordnende Vereinbarung mit Arbeitgeber - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-206/22
Sparkasse Südpfalz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2020 - C-826/18
Stichting Varkens in Nood u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Übereinkommen …
- EuGH, 09.03.2023 - C-50/22
Sogefinancement
- BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 322/17
Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge
- BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 325/17
Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - SokaSiG
- EuGH, 25.01.2024 - C-58/22
Parchetul de pe lânga Curtea de Apel Craiova
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-948/19
Manpower Lit
- VG München, 24.03.2021 - M 21a K 19.532
Abgeltung von Resturlaub nach Eintritt in den Ruhestand
- LAG Hamm, 20.05.2020 - 5 Sa 1682/19
Hinweispflicht auf Urlaubsverfall bei Nichtinanspruchnahme von Urlaub …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-83/19
Nach Auffassung von Generalanwalt Bobek verstoßen die vorläufige Ernennung des …
- BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 326/17
Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge
- LAG Düsseldorf, 02.11.2021 - 14 Sa 299/21
Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit; Gleichbehandlung; Zuschlagshöhe; …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-477/21
MÁV-START - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - 16 B 1733/19
Anspruch auf Kopie der in einer Sicherheitsakte enthaltenen personenbezogenen …
- LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 787/19
1. Bei von den Arbeitnehmern betrieblich erforderlichen Umkleidezeiten zum An- …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-69/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Éloignement - Cannabis …
- LAG Düsseldorf, 02.11.2021 - 14 Sa 72/21
Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit; Gleichbehandlung; Zuschlagshöhe; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 7 Sa 69/20
Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-560/20
Landeshauptmann von Wien (Regroupement familial avec un mineur réfugié) - Vorlage …
- EuGH, 25.11.2020 - C-799/19
Sociálna poist'ovňa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …
- LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 788/19
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-271/22
Keolis Agen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-355/19
Asociatia "Forumul Judecatorilor din România" u.a. - Vorlage zur …
- EuGH, 20.10.2022 - C-301/21
Curtea de Apel Alba Iulia u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-262/20
Glavna direktsia "Pozharna bezopasnost i zashtita na naselenieto" - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-291/19
SO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über den Beitritt der Republik …
- LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 837/19
- LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 922/19
- LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 899/19
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-468/20
Fastweb u.a. (Périodicités de facturation) - Vorabentscheidungsersuchen - …
- LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 895/19
- LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 897/19
- LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 786/19
- LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 870/19
- LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 860/19
- LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 850/19
- EuGH, 25.02.2021 - C-378/20
Stadtapotheke E - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der …