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   Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-709/19   

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Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-709/19 (https://dejure.org/2020,41363)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.12.2020 - C-709/19 (https://dejure.org/2020,41363)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - C-709/19 (https://dejure.org/2020,41363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Vereniging van Effectenbezitters

    Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Internationale Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Gerichtliche Zuständigkeit bei einer unerlaubten Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Internationale Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Gerichtliche Zuständigkeit bei einer unerlaubten Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist - ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 28.01.2015 - C-375/13

    Kolassa - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-709/19
    Da es sich bei den streitgegenständlichen Schäden um reine Vermögensschäden handelt, hat das Gericht in Anbetracht früherer Entscheidungen des Gerichtshofs, insbesondere der Urteile Kolassa, Universal und Löber(3), Schwierigkeiten bei der Entscheidung über die eigene Zuständigkeit.

    Den Urteilen Kolassa, Universal und Löber ist zu entnehmen, dass die Lage eines Bankkontos (im weiteren Sinne), auf dem sich eine Vermögensminderung niederschlägt, in einem Mitgliedstaat nicht ausreicht, um die Gerichte dieses Staates als international zuständig anzusehen.

    Auch der Unterschied zwischen der vorliegenden Rechtssache und den Rechtssachen, in denen die Urteile Kolassa und Löber ergangen sind, im Hinblick auf die Form und die Reichweite der vorgeblich irreführenden Informationen des Beklagten rechtfertigt keine Zuweisung der internationalen Zuständigkeit an die Gerichte des Ortes, an dem sich die Anlagekonten befinden.

    3 Urteile vom 28. Januar 2015, Kolassa (C-375/13, EU:C:2015:37, im Folgenden: Urteil Kolassa), vom 16. Juni 2016, Universal Music International Holding (C-12/15, EU:C:2016:449, im Folgenden: Urteil Universal), und vom 12. September 2018, Löber (C-304/17, EU:C:2018:701; im Folgenden: Urteil Löber).

    17 Urteile Kolassa und Löber.

    18 Urteile Kolassa (Rn. 55 und Nr. 3 des Tenors) und Löber (Rn. 16 und 35 sowie Tenor).

    19 Urteile Universal (Rn. 37), unter Verweis auf das Urteil Kolassa, und Löber (Rn. 29).

    42 Was der Gerichtshof im Urteil Kolassa ausgeschlossen hat, da er die Einstufung der Klage als vertraglich und damit die Anwendbarkeit dieses Abschnitts ebenso wie die von Art. 5 Abs. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 abgelehnt hat.

    44 Zwar ist ein Verbraucher im Allgemeinen ein Anleger, bei dem es wahrscheinlicher ist, dass er zur Kategorie der "nicht hinreichend informierten" Wirtschaftsteilnehmer gehört, was der Gerichtshof in den Urteilen Kolassa (Rn. 56) und Löber (Rn. 35) als einen Faktor erwähnt, den der Beklagte berücksichtigen muss.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-168/02

    Kronhofer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-709/19
    11 Urteil vom 10. Juni 2004, Kronhofer (C-168/02, EU:C:2004:364, im Folgenden: Urteil Kronhofer, Rn. 18).

    12 Urteile vom 19. September 1995, Marinari (C-364/93, EU:C:1995:289, im Folgenden: Urteil Marinari, Rn. 13), und Urteil Kronhofer (Rn. 20).

    Müsste man sich damit befassen, so bin ich der Ansicht, dass es sich nicht um einen mittelbaren Schaden im Sinne eines Schadens, "der sich von einem Schaden ableitet, der unmittelbar einem ... Geschädigten ... entstanden ist", handelt, wie Generalanwalt Léger es in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Kronhofer (C-168/02, EU:C:2004:24, Nr. 45) formuliert hat, wenn der Schaden in einem Wertverlust von Aktien besteht, der sich auf einem Anlagekonto niederschlägt: Hier liegen nicht zwei verschiedene, nacheinander eingetretene Schäden vor, sondern nur ein Schaden.

    Im Urteil Kronhofer, das vor den anderen Urteilen ergangen ist, taucht dieser Ansatz nicht auf; dort war Beklagter nicht der Emittent der Wertpapiere, sondern der Vermögensvermittler, der in unmittelbarem Kontakt zum Kläger stand.

    Zuvor indirekt im Urteil Kronhofer (Rn. 18).

    20 Im Urteil Kronhofer hat der Gerichtshof die Zuständigkeit der Gerichte am Wohnsitz des Klägers abgelehnt, obwohl er bestätigt hat, dass dort ein Vermögensschaden eingetreten ist.

  • EuGH, 25.10.2012 - C-133/11

    Folien Fischer und Fofitec - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-709/19
    43 Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass mit Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 nicht bezweckt wird, der schwächeren Partei einen verstärkten Schutz zu gewährleisten: vgl. Urteil vom 25. Oktober 2012, Folien Fischer und Fofitec (C-133/11, EU:C:2012:664, im Folgenden: Urteil Folien Fischer und Fofitec, Rn. 46).

    Der Gerichtshof hat betont, dass die besonderen Gerichtsstände auf einer objektiven Grundlage beruhen: vgl. Urteil Folien Fischer und Fofitec (Rn. 45), wo er ausführt, dass die mit Art. 7 Abs. 2 verfolgten Ziele der Vorhersehbarkeit des Gerichtsstands und der Rechtssicherheit "weder mit der Verteilung der Rollen von Kläger und Beklagtem noch mit dem Schutz von Kläger oder Beklagtem zusammen[hängen]".

    57 Urteil Folien Fischer und Fofitec.

    Ähnlich Urteil Folien Fischer und Fofitec (Rn. 48).

    62 Mit den Worten des Generalanwalts Jääskinen in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Folien Fischer und Fofitec (C-133/11, EU:C:2012:226, Nr. 49).

  • EuGH, 19.09.1995 - C-364/93

    Marinari / Lloyd's Bank

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-709/19
    12 Urteile vom 19. September 1995, Marinari (C-364/93, EU:C:1995:289, im Folgenden: Urteil Marinari, Rn. 13), und Urteil Kronhofer (Rn. 20).

    49 Unter vielen anderen Urteil Marinari (Rn. 13), Urteil vom 27. Oktober 1998, Réunion européenne u. a. (C-51/97, EU:C:1998:509, Rn. 29), oder Urteil Universal (Rn. 25).

    50 Urteile Marinari (Rn. 13) und Kronhofer (Rn. 20).

  • EuGH, 01.10.2002 - C-167/00

    Henkel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-709/19
    58 Urteil vom 1. Oktober 2002, Henkel (C-167/00, EU:C:2002:555, im Folgenden: Urteil Henkel).

    59 Die Vorlagefragen in den Verfahren, die zu den Urteilen Henkel sowie Folien Fischer und Fofitec führten, betrafen nicht unmittelbar die Brauchbarkeit des Kriteriums des "Ortes der Verwirklichung des Schadenserfolgs" bei entsprechenden Klagen, sondern deren Einstufung als außervertraglich.

  • EuGH, 09.07.2020 - C-343/19

    Ein Autohersteller, dessen widerrechtlich manipulierte Fahrzeuge in anderen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-709/19
    25 Rechtssache C-343/19, EU:C:2020:253, im Folgenden: Schlussanträge in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation, Nrn. 46 bis 48.

    28 Vgl. als ein früheres Vorabentscheidungsersuchen dasjenige, das zum Urteil vom 9. Juli 2020, Verein für Konsumenteninformation (C-343/19, EU:C:2020:534), geführt hat.

  • EuGH, 27.10.1998 - C-51/97

    Réunion européenne u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-709/19
    49 Unter vielen anderen Urteil Marinari (Rn. 13), Urteil vom 27. Oktober 1998, Réunion européenne u. a. (C-51/97, EU:C:1998:509, Rn. 29), oder Urteil Universal (Rn. 25).

    51 Urteil vom 27. Oktober 1998, Réunion européenne u. a. (C-51/97, EU:C:1998:509, Rn. 33).

  • EuGH, 21.05.2015 - C-352/13

    Die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten können Ersatz ihrer Schäden vor

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-709/19
    In diesem Zusammenhang verweist es auf das Urteil CDC Hydrogen Peroxide(55), in dem der Gerichtshof festgestellt habe, dass die von den einzelnen Gläubigern zugunsten des Klägers vorgenommenen Forderungsabtretungen auf die Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 keinen Einfluss hätten.

    55 Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335, im Folgenden: Urteil CDC).

  • EuGH, 18.07.2013 - C-147/12

    ÖFAB - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-709/19
    Damit hat der Gerichtshof seine Ausführungen im Urteil ÖFAB bestätigt, nämlich dass a) die besonders enge Verbindung zwischen dem Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, und dem zur Entscheidung berufenen Gericht bestehen bleibt, auch wenn der ursprüngliche Gläubiger die Forderung abtritt, und b) eine andere Antwort dem Ziel der Verordnung, wonach die Zuständigkeitsregeln in hohem Maß voraussehbar sein müssen, widerspräche(68).

    68 Urteil vom 18. Juli 2013, ÖFAB (C-147/12, EU:C:2013:490, Rn. 57 und 58 sowie Nr. 3 des Tenors).

  • EuGH, 16.07.2009 - C-189/08

    Zuid-Chemie - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-709/19
    63 U. a. Urteil vom 16. Juli 2009, Zuid-Chemie (C-189/08, EU:C:2009:475, Rn. 27), und Urteil CDC (Rn. 52).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-343/19

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona: Ein Unternehmen kann von Käufern der von

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2017 - C-498/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann sich Herr Schrems hinsichtlich der

  • EuGH, 17.11.2011 - C-327/10

    Ist der aktuelle Wohnsitz eines Verbrauchers unbekannt, können die Gerichte des

  • EuGH, 19.02.2002 - C-256/00

    Besix

  • EuGH, 30.11.1976 - 21/76

    Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-133/11

    Folien Fischer und Fofitec - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und

  • EuGH, 18.12.2014 - C-400/13

    Sanders - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

  • EuGH, 05.02.2004 - C-18/02

    DFDS Torline

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2016 - C-12/15

    Universal Music International Holding

  • EuGH, 10.06.2004 - C-168/02

    Kronhofer

  • EuGH, 16.06.2016 - C-12/15

    Die Verwirklichung eines reinen Vermögensschadens in einem Mitgliedstaat

  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können

  • EuGH, 12.09.2018 - C-304/17

    Löber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 -

  • OLG Stuttgart, 15.01.2021 - 5 U 11/20

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Brüssel-Ia-Verordnung:

    Da dieses Ziel - ganz anders etwa als bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts - bei unmittelbaren Vermögensschädigungen durch die Suche nach einem deliktischen Erfolgsort bei typisierender Betrachtung nur schwer zu erreichen ist, drängt sich die Frage auf, ob der Rechtssicherheit nicht besser gedient wäre, wenn man es in solchen Konstellationen beim allgemeinen Gerichtsstand und beim besonderen Gerichtsstand am Ort des schadensursächlichen Geschehens belassen würde (siehe hierzu aus dem deutschen Schrifttum etwa Stadler, Der deliktische Erfolgsort als internationaler Gerichtsstand bei reinen Vermögensschäden, in Festschrift für Reinhold Geimer, 2017, S. 715, 725 f.; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht, 7. Auflage 2017, Rn. 345 skeptisch gegenüber einer Notwendigkeit, stets einen Erfolgsort zu ermitteln, auch Generalanwalt Manuel Campos Sanchez-Bordona in seinen Schlussanträgen vom 17.12.2020 in der Rechtssache C-709/19, Tz. 68 - Vereniging van Effectenbezitters / BP plc).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-30/20

    Volvo u.a.

    25 Vgl. u. a. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Melzer (C-228/11, EU:C:2012:766, Nr. 34) sowie Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation (C-343/19, EU:C:2020:253, Nr. 74) und in der Rechtssache Vereniging van Effectenbezitters (C-709/19, EU:C:2020:1056, Nr. 18).

    140 Vgl. in diesem Sinne auch Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Vereniging van Effectenbezitters (C-709/19, EU:C:2020:1056, Nr. 94).

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