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Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-41/19 |
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
FX (Opposition à exécution d'une créance d'aliments)
Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit in Unterhaltssachen - Verordnung (EG) Nr. 4/2009 - Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Vollstreckungsabwehrantrag gegen eine Unterhaltsentscheidung
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
FX (Opposition à exécution d'une créance d'aliments)
Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit in Unterhaltssachen - Verordnung (EG) Nr. 4/2009 - Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Vollstreckungsabwehrantrag gegen eine Unterhaltsentscheidung
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-41/19
- EuGH, 04.06.2020 - C-41/19
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-540/19
WV (Subrogation d'un organisme public au créancier d'aliments) - …
48 Wie im Urteil vom 4. Juni 2020, FX (Vollstreckungsabwehr gegenüber einem Unterhaltsanspruch) (C-41/19, EU:C:2020:425, Rn. 50), ausgeführt wird, wo auf die Schlussanträge des Generalanwalts Bobek vom 27. Februar 2020 (C-41/19, EU:C:2020:132, Nr. 80) verwiesen wird, betrifft das Eingreifen der öffentlichen Einrichtung die Modalitäten der Begleichung der Forderung; es hat keine Auswirkung auf die Begründetheit der Unterhaltsentscheidung, die unberührt bleibt.