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   EuGH, 29.01.2020 - C-418/19 P   

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https://dejure.org/2020,1319
EuGH, 29.01.2020 - C-418/19 P (https://dejure.org/2020,1319)
EuGH, Entscheidung vom 29.01.2020 - C-418/19 P (https://dejure.org/2020,1319)
EuGH, Entscheidung vom 29. Januar 2020 - C-418/19 P (https://dejure.org/2020,1319)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Silgan Closures und Silgan Holdings/ Kommission

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Markt für Metallverpackungen - Verordnung (EG) Nr. 773/2004 - Art. 2 Abs. 1 - Beschluss zur Einleitung des Verfahrens - Nichtigkeitsklage - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Silgan Closures und Silgan Holdings/ Kommission

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Markt für Metallverpackungen - Verordnung (EG) Nr. 773/2004 - Art. 2 Abs. 1 - Beschluss zur Einleitung des Verfahrens - Nichtigkeitsklage - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • EuGH, 25.02.2021 - C-857/19

    Slovak Telekom, die von der Kommission wegen des Missbrauchs einer beherrschenden

    Wie nämlich bereits entschieden worden ist, bezieht sich der Zuständigkeitsverlust nach Art. 11 Abs. 6 der Verordnung Nr. 1/2003 auf den Sachverhalt, der Gegenstand des von der Kommission eingeleiteten Verfahrens ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 29. Januar 2020, Silgan Closures und Silgan Holdings/Kommission, C-418/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:43, Rn. 73 und 75).

    Der Verlust der Zuständigkeit der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten ermöglicht es, die Unternehmen vor paralleler Verfolgung durch diese Behörden und die Kommission zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, 60/81, EU:C:1981:264, Rn. 18, und Beschluss vom 29. Januar 2020, Silgan Closures und Silgan Holdings/Kommission, C-418/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:43, Rn. 73).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-449/21

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott kann ein Unternehmenszusammenschluss, der

    Vgl. auch Urteil vom 31. Mai 2018, Ernst & Young (C-633/16, EU:C:2018:371), und Beschluss vom 29. Januar 2020, Silgan Closures und Silgan Holdings/Kommission (C-418/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:43, Rn. 50).

    26 Vgl. auch Beschluss vom 29. Januar 2020, Silgan Closures und Silgan Holdings/Kommission (C-418/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:43, Rn. 50).

    34 Dies gilt ebenso für den Beschluss vom 29. Januar 2020, Silgan Closures und Silgan Holdings/Kommission (C-418/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:43, Rn. 50).

  • EuGH, 15.07.2021 - C-453/19

    Deutsche Lufthansa/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfen

    Ein solches Rechtsmittel oder ein solcher Rechtsmittelgrund zielt nämlich in Wirklichkeit nur auf eine erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage ab, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, EU:C:2004:6, Rn. 51 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und Beschluss vom 29. Januar 2020, Silgan Closures und Silgan Holdings/Kommission, C-418/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:43, Rn. 71).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2020 - C-453/19

    Deutsche Lufthansa/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    33 Urteil vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission (C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, EU:C:2004:6, Rn. 51), und Beschluss vom 29. Januar 2020, Silgan Closures und Silgan Holdings/Kommission (C-418/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:43, Rn. 71).
  • EuG, 14.10.2021 - T-19/21

    Amazon.com u.a./ Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Missbrauch einer

    Vielmehr soll die Ausgestaltung dieses Verfahrens es den betroffenen Unternehmen gerade ermöglichen, ihren Standpunkt zur Kenntnis zu bringen und die Kommission möglichst umfassend zu informieren, bevor sie eine Entscheidung trifft, die die Interessen der Unternehmen beeinträchtigt (Beschluss vom 29. Januar 2020, Silgan Closures und Silgan Holdings/Kommission, C-418/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:43, Rn. 48).
  • EuGH, 20.04.2023 - C-815/21

    Amazon.com u.a./ Kommission

    Damit sollen zu ihren Gunsten verfahrensmäßige Garantien geschaffen und, wie sich aus dem 32. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1/2003 sowie aus dem 10. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 773/2004 ergibt, das Recht der Unternehmen gewährleistet werden, von der Kommission angehört zu werden (Beschluss vom 29. Januar 2020, Silgan Closures und Silgan Holdings/Kommission, C-418/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:43, Rn. 48).
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