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   EuGH, 18.06.2020 - C-340/19   

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EuGH, 18.06.2020 - C-340/19 (https://dejure.org/2020,15162)
EuGH, Entscheidung vom 18.06.2020 - C-340/19 (https://dejure.org/2020,15162)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juni 2020 - C-340/19 (https://dejure.org/2020,15162)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Hydro Energo

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Tarifposition 7407 - Stangen (Stäbe) und Profile aus Kupfer - Warmgewalzte rechteckige Blöcke aus Kupfer oder Kupferlegierungen

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Gemeinsamer Zolltarif; Kombinierte Nomenklatur; Tarifierung; Tarifposition 7407; Stangen (Stäbe) und Profile aus Kupfer; Warmgewalzte rechteckige Blöcke aus Kupfer oder Kupferlegierungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Tarifposition 7407 - Stangen (Stäbe) und Profile aus Kupfer - Warmgewalzte rechteckige Blöcke aus Kupfer oder Kupferlegierungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 16.05.2019 - C-138/18

    Estron

    Auszug aus EuGH, 18.06.2020 - C-340/19
    Da das nationale Gericht hierzu jedenfalls besser in der Lage ist, ist es seine Sache, die in Rede stehenden Waren anhand der Anhaltspunkte einzureihen, die der Gerichtshof in Beantwortung der ihm vorgelegten Frage gibt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Mai 2019, Korado, C-306/18, EU:C:2019:414, Rn. 33 und 34, und vom 16. Mai 2019, Estron, C-138/18, EU:C:2019:419, Rn. 67 bis 69, sowie Beschluss vom 27. Februar 2020, Gardinia Home Decor, C-670/19, EU:C:2020:117, Rn. 35).

    Zudem ist nach ständiger Rechtsprechung das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu ihren Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. März 2016, Customs Support Holland, C-144/15, EU:C:2016:133, Rn. 26 und 27, vom 16. Mai 2019, Estron, C-138/18, EU:C:2019:419, Rn. 50 und 51, sowie vom 5. September 2019, TDK-Lambda Germany, C-559/18, EU:C:2019:667, Rn. 26).

    In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die KN die Positionen und sechsstelligen Unterpositionen des HS übernimmt und nur die siebte und die achte Stelle eigene Unterteilungen bilden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. März 2019, B. S. [Malz in der Zusammensetzung von Bier], C-195/18, EU:C:2019:197, Rn. 10, sowie vom 16. Mai 2019, Estron, C-138/18, EU:C:2019:419, Rn. 44).

  • EuGH, 27.02.2020 - C-670/19

    Gardinia Home Decor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der

    Auszug aus EuGH, 18.06.2020 - C-340/19
    Da das nationale Gericht hierzu jedenfalls besser in der Lage ist, ist es seine Sache, die in Rede stehenden Waren anhand der Anhaltspunkte einzureihen, die der Gerichtshof in Beantwortung der ihm vorgelegten Frage gibt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Mai 2019, Korado, C-306/18, EU:C:2019:414, Rn. 33 und 34, und vom 16. Mai 2019, Estron, C-138/18, EU:C:2019:419, Rn. 67 bis 69, sowie Beschluss vom 27. Februar 2020, Gardinia Home Decor, C-670/19, EU:C:2020:117, Rn. 35).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann die Einreihung zwar nicht allein auf der Grundlage der objektiven Merkmale und Eigenschaften der betreffenden Ware erfolgen, jedoch kann der Verwendungszweck der Ware - wobei nur der wesentliche Verwendungszweck berücksichtigt werden muss - ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lassen muss (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2020, Gardinia Home Decor, C-670/19, EU:C:2020:117, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.05.2019 - C-306/18

    KORADO

    Auszug aus EuGH, 18.06.2020 - C-340/19
    Da das nationale Gericht hierzu jedenfalls besser in der Lage ist, ist es seine Sache, die in Rede stehenden Waren anhand der Anhaltspunkte einzureihen, die der Gerichtshof in Beantwortung der ihm vorgelegten Frage gibt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Mai 2019, Korado, C-306/18, EU:C:2019:414, Rn. 33 und 34, und vom 16. Mai 2019, Estron, C-138/18, EU:C:2019:419, Rn. 67 bis 69, sowie Beschluss vom 27. Februar 2020, Gardinia Home Decor, C-670/19, EU:C:2020:117, Rn. 35).

    Des Weiteren hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Erläuterungen zur KN und zum HS zwar nicht verbindlich sind, aber wichtige Hilfsmittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs darstellen und als solche wertvolle Hinweise für dessen Auslegung liefern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Oktober 2017, Lutz, C-556/16, EU:C:2017:777, Rn. 40, vom 15. November 2018, Baby Dan, C-592/17, EU:C:2018:913, Rn. 55, sowie vom 15. Mai 2019, Korado, C-306/18, EU:C:2019:414, Rn. 35).

  • EuGH, 19.10.2017 - C-556/16

    Lutz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Zollunion -

    Auszug aus EuGH, 18.06.2020 - C-340/19
    Des Weiteren hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Erläuterungen zur KN und zum HS zwar nicht verbindlich sind, aber wichtige Hilfsmittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs darstellen und als solche wertvolle Hinweise für dessen Auslegung liefern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Oktober 2017, Lutz, C-556/16, EU:C:2017:777, Rn. 40, vom 15. November 2018, Baby Dan, C-592/17, EU:C:2018:913, Rn. 55, sowie vom 15. Mai 2019, Korado, C-306/18, EU:C:2019:414, Rn. 35).
  • EuGH, 03.03.2016 - C-144/15

    Customs Support Holland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif -

    Auszug aus EuGH, 18.06.2020 - C-340/19
    Zudem ist nach ständiger Rechtsprechung das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu ihren Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. März 2016, Customs Support Holland, C-144/15, EU:C:2016:133, Rn. 26 und 27, vom 16. Mai 2019, Estron, C-138/18, EU:C:2019:419, Rn. 50 und 51, sowie vom 5. September 2019, TDK-Lambda Germany, C-559/18, EU:C:2019:667, Rn. 26).
  • EuGH, 05.09.2019 - C-559/18

    TDK-Lambda Germany - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87

    Auszug aus EuGH, 18.06.2020 - C-340/19
    Zudem ist nach ständiger Rechtsprechung das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu ihren Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. März 2016, Customs Support Holland, C-144/15, EU:C:2016:133, Rn. 26 und 27, vom 16. Mai 2019, Estron, C-138/18, EU:C:2019:419, Rn. 50 und 51, sowie vom 5. September 2019, TDK-Lambda Germany, C-559/18, EU:C:2019:667, Rn. 26).
  • EuGH, 15.11.2018 - C-592/17

    Baby Dan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte

    Auszug aus EuGH, 18.06.2020 - C-340/19
    Des Weiteren hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Erläuterungen zur KN und zum HS zwar nicht verbindlich sind, aber wichtige Hilfsmittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs darstellen und als solche wertvolle Hinweise für dessen Auslegung liefern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Oktober 2017, Lutz, C-556/16, EU:C:2017:777, Rn. 40, vom 15. November 2018, Baby Dan, C-592/17, EU:C:2018:913, Rn. 55, sowie vom 15. Mai 2019, Korado, C-306/18, EU:C:2019:414, Rn. 35).
  • EuGH, 13.03.2019 - C-195/18

    B.S. (Malt dans la composition de la bière)

    Auszug aus EuGH, 18.06.2020 - C-340/19
    In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die KN die Positionen und sechsstelligen Unterpositionen des HS übernimmt und nur die siebte und die achte Stelle eigene Unterteilungen bilden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. März 2019, B. S. [Malz in der Zusammensetzung von Bier], C-195/18, EU:C:2019:197, Rn. 10, sowie vom 16. Mai 2019, Estron, C-138/18, EU:C:2019:419, Rn. 44).
  • FG Hamburg, 31.01.2023 - 4 K 48/20

    Zur zolltariflichen Einreihung von Karnevalskostümen als Kleidung i.S. der Kap.

    Vorbehaltlich der Anwendbarkeit einer Einreihungsverordnung, welche für die streitgegenständliche Ware nicht vorhanden ist, sind die entscheidenden Kriterien für die zollrechtliche Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektive Merkmale und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (EuGH, Urteil vom 18. Juni 2020, Hydro Energo, C-340/19, Rn. 34; Urteil vom 17. Juli 2014, Sysmex, C-480/13, Rn. 29 m.w.N.; BFH, Urteil vom 30. Juni 2020, VII R 40/18, juris, Rn. 11).

    Der Verwendungszweck eines Erzeugnisses kann ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er dem Erzeugnis innewohnt, was sich anhand seiner objektiven Merkmale und Eigenschaften beurteilen lassen muss (EuGH, Urteil vom 18. Juni 2020, Hydro Energo, C-340/19, Rn. 35; Urteil vom 5. September 2019, TDK-Lambda Germany GmbH, C-559/18, Rn. 27 m.w.N.).

    Darüber hinaus sind insbesondere die Erläuterungen zur KN und die Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) maßgebende, wenn auch nicht rechtsverbindliche Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (EuGH, Urteil vom 18. Juni 2020, Hydro Energo, C-340/19, Rn. 36; Urteil vom 17. Juli 2014, Sysmex, C-480/13, Rn. 30 m.w.N.; BFH, Urteil vom 4. November 2003, VII R 58/02, juris, Rn. 9).

  • EuGH, 04.02.2021 - C-760/19

    JCM Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif -

    Für die Feststellung, ob die Kommission dadurch, dass sie die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang der Durchführungsverordnung 2016/1760 beschriebene Ware in KN-Position 8472 und nicht in KN-Position 9031 eingereiht hat, den Inhalt oder die Tragweite dieser beiden KN-Tarifpositionen, die auf der Grundlage des HS festgelegt wurden, geändert hat, ist erstens darauf hinzuweisen, dass das für die zollrechtliche Tarifierung von Waren entscheidende Kriterium im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Waren zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der KN-Positionen und -Unterpositionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (Urteile vom 19. Dezember 2019, Amoena, C-677/18, EU:C:2019:1142, Rn. 40, und vom 18. Juni 2020, Hydro Energo, C-340/19, EU:C:2020:488, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zweitens kann, wenn eine Einreihung allein auf der Grundlage der objektiven Merkmale und Eigenschaften der betreffenden Ware nicht möglich ist, der Verwendungszweck der Ware - insbesondere ihr wesentlicher Verwendungszweck - ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lassen muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. September 2019, TDK-Lambda Germany, C-559/18, EU:C:2019:667, Rn. 27, und vom 18. Juni 2020, Hydro Energo, C-340/19, EU:C:2020:488, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Drittens hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Erläuterungen zur KN und zum HS zwar nicht verbindlich sind, aber wichtige Hilfsmittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs darstellen und als solche wertvolle Hinweise für dessen Auslegung liefern (Urteil vom 18. Juni 2020, Hydro Energo, C-340/19, EU:C:2020:488, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • FG Hamburg, 09.05.2022 - 4 K 98/16

    Zollrecht, Zolltarif: Einreihung von Wasserhängematte als Campingartikel oder

    Vorbehaltlich der Anwendbarkeit einer Einreihungsverordnung ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein deren objektive Merkmale und Eigenschaften, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (EuGH, Urteil vom 18. Juni 2020, Hydro Energo, C-340/19, Rn. 34; Urteil vom 6. September 2018, Kreyenhop & Kluge, C-471/17, Rn. 36; Urteil vom 20. November 2014, Rohm Semiconductor, C-666/13, Rn. 24; Urteil vom 17. Juli 2014, Sysmex, C-480/13, Rn. 29 m.w.N.; BFH, Beschluss vom 28. April 2014, VII R 48/13, juris, Rn. 29; Urteil vom 30. Juni 2020, VII R 40/18, juris, Rn. 11).

    Der Verwendungszweck eines Erzeugnisses kann ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er dem Erzeugnis innewohnt, was sich anhand seiner objektiven Merkmale und Eigenschaften beurteilen lassen muss (EuGH, Urteil vom 18. Juni 2020, Hydro Energo, C-340/19, Rn. 35; Urteil vom 5. September 2019, TDK-Lambda Germany GmbH, C-559/18, Rn. 27 m.w.N.).

    Darüber hinaus sind insbesondere die Erläuterungen zur KN und die Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) maßgebende, wenn auch nicht rechtsverbindliche Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (EuGH, Urteil vom 18. Juni 2020, Hydro Energo, C-340/19, Rn. 36; Urteil vom 9. Juni 2016, MIS, C-288/15, Rn. 23; Beschluss vom 19. Januar 2005, SmithKline Beecham, C-206/03, Rn. 26; Urteil vom 20. November 2014, Rohm Semiconductor, C-666/13, Rn. 25; Urteil vom 17. Juli 2014, Sysmex, C-480/13, Rn. 30 m.w.N.; BFH, Urteil vom 4. November 2003, VII R 58/02, juris, Rn. 9; Urteil vom 30. Juli 2003, VII R 40/01, juris, Rn. 12).

  • BFH, 23.02.2023 - V R 38/21

    Steuersatzermäßigung für Werbelebensmittel

    Dabei kann der Verwendungszweck eines Erzeugnisses ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er dem Erzeugnis innewohnt, was anhand seiner objektiven Merkmale und Eigenschaften zu beurteilen ist (BFH-Urteile vom 13.01.2015 - VII R 25/13, BFH/NV 2015, 712, Rz 6, m.w.N., und in BFH/NV 2016, 1594, Rz 13; EuGH-Urteile Mikrotikls, EU:C:2022:814, Rz 22; PRODEX, EU:C:2022:312, Rz 28; Hydro Energo vom 18.06.2020 - C-340/19, EU:C:2020:488, Rz 35; TDK-Lambda Germany vom 05.09.2019 - C-559/18, EU:C:2019:667, Rz 27).
  • FG Hamburg, 19.01.2023 - 4 K 84/20

    Zollrecht: Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung einer sog.

    Die entscheidenden Kriterien für die zollrechtliche Tarifierung von Waren sind im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (EuGH, Urteil vom 18. Juni 2020, Hydro Energo, C-340/19, Rn. 34; Urteil vom 17. Juli 2014, Sysmex, C-480/13, Rn. 29 m.w.N.; BFH, Urteil vom 30. Juni 2020, VII R 40/18, juris, Rn. 11).

    Darüber hinaus sind insbesondere die Erläuterungen zur KN und die Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) maßgebende, wenn auch nicht rechtsverbindliche Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (EuGH, Urteil vom 18. Juni 2020, Hydro Energo, C-340/19, Rn. 36; Urteil vom 17. Juli 2014, Sysmex, C-480/13, Rn. 30 m.w.N.; BFH, Urteil vom 4. November 2003, VII R 58/02, juris, Rn. 9).

    Der Verwendungszweck eines Erzeugnisses kann ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er dem Erzeugnis innewohnt, was sich anhand seiner objektiven Merkmale und Eigenschaften beurteilen lassen muss (EuGH, Urteil vom 18. Juni 2020, Hydro Energo, C-340/19, Rn. 35; Urteil vom 5. September 2019, TDK-Lambda Germany GmbH, C-559/18, Rn. 27 m.w.N.).

  • FG Hamburg, 12.09.2023 - 4 K 98/21

    Zollrecht/Zolltarifrecht - Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung sog. "wattierter

    Der Verwendungszweck eines Erzeugnisses kann ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er dem Erzeugnis innewohnt, was sich anhand seiner objektiven Merkmale und Eigenschaften beurteilen lassen muss (EuGH, Urteil vom 18. Juni 2020, Hydro Energo, C-340/19, Rn. 35; Urteil vom 5. September 2019, TDK-Lambda Germany GmbH, C-559/18, Rn. 27 m.w.N.).

    Soweit in den Positionen und Anmerkungen nichts Anderes bestimmt ist, richtet sich die Einreihung nach den Allgemeinen Vorschriften 2 bis 5 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV KN), AV KN 1 Satz 2. Darüber hinaus sind insbesondere die Erläuterungen zur KN (ErlKN) und die Erläuterungen zum Harmonisierten System (ErlHS) maßgebende, wenn auch nicht rechtsverbindliche Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (EuGH, Urteil vom 18. Juni 2020, Hydro Energo, C-340/19, Rn. 36; Urteil vom 17. Juli 2014, Sysmex, C-480/13, Rn. 30 m.w.N.; BFH, Urteil vom 4. November 2003, VII R 58/02, juris, Rn. 9).

  • EuGH, 20.10.2022 - C-542/21

    Mikrotikls

    Diese Einreihung beruht auf einer reinen Tatsachenfeststellung, die nicht Sache des Gerichtshofs im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 2020, Hydro Energo C-340/19, EU:C:2020:488, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Des Weiteren hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Erläuterungen zum HS und zur KN zwar nicht verbindlich sind, aber wichtige Hilfsmittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs darstellen und als solche wertvolle Hinweise für dessen Auslegung liefern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juni 2020, Hydro Energo, C-340/19, EU:C:2020:488, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 28. Oktober 2021, KAHL und Roeper, C-197/20 und C-216/20, EU:C:2021:892, Rn. 32).

  • EuGH, 28.10.2021 - C-197/20

    KAHL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif -

    Des Weiteren hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Erläuterungen zur KN und zum HS zwar nicht verbindlich sind, aber wichtige Hilfsmittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs darstellen und als solche wertvolle Hinweise für dessen Auslegung liefern (Urteil vom 18. Juni 2020, Hydro Energo, C-340/19, EU:C:2020:488, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.09.2023 - C-210/22

    Stappert Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung

    Zudem liefern die Erläuterungen zum HS als solche wertvolle Hinweise für die Auslegung der Positionen und Unterpositionen des HS (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 2020, Hydro Energo, C-340/19, EU:C:2020:488, Rn. 36).
  • FG Hamburg, 05.05.2021 - 4 K 40/17

    Zolltarifrecht: Einreihung von Beleuchtungskörpern (Leuchten und Lampen) in die

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der Kombinierten Nomenklatur festgelegt sind (EuGH, Urteil vom 18. Juni 2020, Hydro Energo, C-340/19, Rn. 34; Urteil vom 6. September 2018, Kreyenhop & Kluge, C-471/17, Rn. 36; Urteil vom 20. November 2014, Rohm Semiconductor, C-666/13, Rn. 24; Urteil vom 17. Juli 2014, Sysmex, C-480/13, Rn. 29 m.w.N.; BFH, Beschluss vom 28. April 2014, VII R 48/13, juris, Rn. 29; Urteil vom 30. Juni 2020, VII R 40/18, juris, Rn. 11).
  • FG Hamburg, 23.11.2021 - 4 K 95/18

    Tarifierung von neuen Kautschukreifen

  • FG Hamburg, 06.11.2020 - 4 K 22/18

    Zollrecht; Tarifierung: Einreihung von getrockneten Rinderohren und Dörrfleisch

  • FG Hamburg, 25.11.2021 - 4 K 274/17

    Zolltarif: Tarifierung von Maiskölbchen

  • FG Hamburg, 23.11.2021 - 4 K 100/18

    Tarifierung von neuen Kautschukreifen

  • FG Hamburg, 22.10.2021 - 4 K 114/18

    Zolltarif: Einreihung von Teelichtgläsern als Dekorationsartikel bzw.

  • FG Hamburg, 28.08.2023 - 4 K 14/21

    Auslegung der deutschen Sprachfassung der Kombinierten Nomenklatur

  • FG Hamburg, 08.02.2021 - 4 K 134/17

    Zollrecht; Tarifierung; Abgrenzung der Kapitel 29 und 30 KN: Einreihung eines

  • FG Hamburg, 05.05.2023 - 4 K 37/20

    Zolltarif: Einreihung einer mit einem Temperaturfühler ausgerüsteten LED-Platine

  • FG Hamburg, 05.05.2023 - 4 K 62/20

    Zolltarif: Einreihung eines mit einem Überwachungssensor ausgerüsteten

  • FG Hamburg, 25.09.2023 - 4 K 22/20

    Zolltarif: Einreihung als Teil eines medizinischen Instruments

  • FG Hamburg, 20.02.2023 - 4 K 7/20

    Einreihung

  • FG Hamburg, 28.01.2022 - 4 K 155/18

    Einreihung von Heat and Moisture Exchangers (HME); Einreihung von Wärme- und

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