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   EuGH, 09.09.2021 - C-277/20   

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https://dejure.org/2021,36554
EuGH, 09.09.2021 - C-277/20 (https://dejure.org/2021,36554)
EuGH, Entscheidung vom 09.09.2021 - C-277/20 (https://dejure.org/2021,36554)
EuGH, Entscheidung vom 09. September 2021 - C-277/20 (https://dejure.org/2021,36554)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    UM (Contrat translatif de propriété mortis causa)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Erbsachen - Verordnung (EU) Nr. 650/2012 - Art. 3 Abs. 1 Buchst. b - Begriff "Erbvertrag" - Anwendungsbereich - Vertrag zur Eigentumsübertragung von Todes wegen - Art. 83 Abs. 2 - Rechtswahl - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Erbsachen - Verordnung (EU) Nr. 650/2012 - Art. 3 Abs. 1 Buchst. b - Begriff "Erbvertrag" - Anwendungsbereich - Vertrag zur Eigentumsübertragung von Todes wegen - Art. 83 Abs. 2 - Rechtswahl - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2021, 219
  • FamRZ 2021, 1825
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 01.03.2018 - C-558/16

    Mahnkopf - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-277/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs folgt aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung nicht nur ihres Wortlauts, sondern auch des Kontexts der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (Urteil vom 1. März 2018, Mahnkopf, C-558/16, EU:C:2018:138, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.06.2018 - C-20/17

    Oberle - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-277/20
    Diese Auslegung wird durch das mit dieser Verordnung verfolgte Ziel bestätigt, eine Nachlassspaltung gemäß dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Erbfolge zu verhindern und eine einheitliche Regelung zu schaffen, die auf alle zivilrechtlichen Aspekte einer Rechtsnachfolge von Todes wegen mit grenzüberschreitendem Bezug anwendbar ist, insbesondere auf "jede Form des Übergangs von Vermögenswerten ... von Todes wegen", wie sich aus dem neunten Erwägungsgrund dieser Verordnung ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 2018, Oberle, C-20/17, EU:C:2018:485, Rn. 55 und 56).
  • EuGH, 02.06.2022 - C-617/20

    T.N. und N.N. (Déclaration concernant la renonciation à la succession) - Vorlage

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs folgt aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung nicht nur ihres Wortlauts, sondern auch des Kontexts der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (Urteile vom 1. März 2018, Mahnkopf, C-558/16, EU:C:2018:138, Rn. 32, und vom 9. September 2021, UM [Vertrag zur Eigentumsübertragung von Todes wegen], C-277/20, EU:C:2021:708, Rn. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-21/22

    OP (Choix du droit d'un État tiers pour la succession)

    53 Urteile vom 12. Oktober 2017, Kubicka (C-218/16, EU:C:2017:755, Rn. 43), vom 21. Juni 2018, Oberle (C-20/17, EU:C:2018:485, Rn. 54 bis 56), vom 9. September 2021, UM (Vertrag zur Eigentumsübertragung von Todes wegen) (C-277/20, EU:C:2021:708, Rn. 33), und vom 7. April 2022, V A und Z A (Subsidiäre Zuständigkeit in Erbsachen) (C-645/20, EU:C:2022:267, Rn. 38).

    55 Urteile vom 12. Oktober 2017, Kubicka (C-218/16, EU:C:2017:755), vom 21. Juni 2018, Oberle (C-20/17, EU:C:2018:485), und vom 9. September 2021, UM (Vertrag zur Eigentumsübertragung von Todes wegen) (C-277/20, EU:C:2021:708).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2022 - C-651/21

    М. Ya. M. (Renonciation à la succession d'un cohéritier) - Vorlage zur

    7 Vgl. Urteile vom 1. März 2018, Mahnkopf (C-558/16, EU:C:2018:138, Rn. 32), vom 9. September 2021, UM (Vertrag zur Eigentumsübertragung von Todes wegen) (C-277/20, EU:C:2021:708, Rn. 29), und vom 2. Juni 2022, T. N. und N. N. (Erklärung über die Ausschlagung einer Erbschaft) (C-617/20, EU:C:2022:426).
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