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   EuGH, 20.01.2022 - C-90/20   

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https://dejure.org/2022,484
EuGH, 20.01.2022 - C-90/20 (https://dejure.org/2022,484)
EuGH, Entscheidung vom 20.01.2022 - C-90/20 (https://dejure.org/2022,484)
EuGH, Entscheidung vom 20. Januar 2022 - C-90/20 (https://dejure.org/2022,484)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Apcoa Parking Danmark

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 Abs. 1 Buchst. c - Anwendungsbereich - Steuerbare Umsätze - Von einer Gesellschaft des Privatrechts durchgeführte Tätigkeiten - Betrieb von Parkplätzen auf privaten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 Abs. 1 Buchst. c - Anwendungsbereich - Steuerbare Umsätze - Von einer Gesellschaft des Privatrechts durchgeführte Tätigkeiten - Betrieb von Parkplätzen auf privaten ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 Abs. 1 Buchst. c - Anwendungsbereich - Steuerbare Umsätze - Von einer Gesellschaft des Privatrechts durchgeführte Tätigkeiten - Betrieb von Parkplätzen auf privaten ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Von einer Gesellschaft des Privatrechts durchgeführte Tätigkeiten ? Betrieb von Parkplätzen auf privaten Grundstücken ? Von dieser Gesellschaft in dem Fall, dass Kraftfahrer die allgemeinen Nutzungsbedingungen für diese Parkplätze nicht beachten, erhobene Kontrollgebühr ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe ist nur dann umsatzsteuerpflichtig, wenn mit der Vertragsstrafe Leistungen einhergehen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Art. 9 Abs. 1; Art. 14 Abs. 1; Art. 24 Abs. 1, 25, aRt. 135 Abs. 1 Buchst I und Abs. 2 Buchst. b MwStSystRL
    Betrieb von Parkplätzen auf privaten Grundstücken

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2022, 374
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 22.11.2018 - C-295/17

    MEO - Serviços de Comunicações e Multimédia - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 20.01.2022 - C-90/20
    Es bezieht sich insbesondere auf die Urteile vom 18. Juli 2007, Société thermale d'Eugénie-les-Bains (C-277/05, EU:C:2007:440), und vom 22. November 2018, MEO - Serviços de Comunicações e Multimédia (C-295/17, EU:C:2018:942), stellt dabei jedoch klar, dass sich Apcoa im Rahmen des Ausgangsverfahrens auf das erste dieser beiden Urteile berufe, während das Finanzministerium vor allem auf das zweite Urteil Bezug nehme.

    Was die Frage betrifft, welche Bedeutung Vertragsbestimmungen für einen steuerbaren Umsatz zukommt, ist festzuhalten, dass die Berücksichtigung der wirtschaftlichen und geschäftlichen Realität ein grundlegendes Kriterium für die Anwendung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2018, MEO - Serviços de Comunicações e Multimédia, C-295/17, EU:C:2018:942, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Was zweitens das Vorbringen von Apcoa betrifft, wonach der Betrag, den sie als Kontrollgebühr wegen vorschriftswidrigen Parkens in Rechnung stelle, im nationalen Recht als Bußgeld qualifiziert werde, genügt es, wie der Generalanwalt in Nr. 42 seiner Schlussanträge im Wesentlichen ausgeführt hat, darauf hinzuweisen, dass für die Zwecke der Auslegung der Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie die Beurteilung der Frage, ob die Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für die Erbringung von Dienstleistungen erfolgt, eine unionsrechtliche Frage darstellt, die unabhängig von der Beurteilung nach nationalem Recht zu entscheiden ist (Urteil vom 22. November 2018, MEO - Serviços de Comunicações e Multimédia, C-295/17, EU:C:2018:942, Rn. 69 und 70).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-277/05

    'Société thermale d''Eugénie-Les-Bains' - Mehrwertsteuer - Geltungsbereich -

    Auszug aus EuGH, 20.01.2022 - C-90/20
    Es bezieht sich insbesondere auf die Urteile vom 18. Juli 2007, Société thermale d'Eugénie-les-Bains (C-277/05, EU:C:2007:440), und vom 22. November 2018, MEO - Serviços de Comunicações e Multimédia (C-295/17, EU:C:2018:942), stellt dabei jedoch klar, dass sich Apcoa im Rahmen des Ausgangsverfahrens auf das erste dieser beiden Urteile berufe, während das Finanzministerium vor allem auf das zweite Urteil Bezug nehme.

    Apcoa und die Europäische Kommission haben jedoch geltend gemacht, dass der von einem Kraftfahrer als Kontrollgebühr gezahlte Betrag weder als tatsächlicher Gegenwert für eine dem Leistungsempfänger erbrachte bestimmbare Dienstleistung angesehen werden könne noch als Gegenwert für eine eigenständige Dienstleistung im Sinne des Urteils vom 18. Juli 2007, Société thermale d'Eugenie-les-Bains (C-277/05, EU:C:2007:440, Rn. 21 bis 35), da die Bereitstellung eines Parkplatzes durch Apcoa nicht von der Entrichtung dieser Kontrollgebühr abhänge.

    Außerdem ist festzustellen, dass in der Rechtssache, in der das Urteil vom 18. Juli 2007, Société thermale d'Eugénie-les-Bains (C-277/05, EU:C:2007:440), ergangen ist, die in Rede stehende Dienstleistung nicht erbracht worden war.

  • EuGH, 11.03.2020 - C-94/19

    San Domenico Vetraria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen -

    Auszug aus EuGH, 20.01.2022 - C-90/20
    Der Gerichtshof hat jedoch anerkannt, dass ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, wenn sich zwei Leistungen gegenseitig bedingen, d. h., wenn die eine Leistung nur unter der Voraussetzung erbracht wird, dass auch die andere Leistung erfolgt, und umgekehrt (Urteil vom 11. März 2020, San Domenico Vetraria, C-94/19, EU:C:2020:193, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein solcher Umstand lässt nämlich den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der erbrachten Dienstleistung und der empfangenen Gegenleistung unberührt (Urteil vom 11. März 2020, San Domenico Vetraria, C-94/19, EU:C:2020:193, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.09.2021 - C-21/20

    Balgarska natsionalna televizia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

    Auszug aus EuGH, 20.01.2022 - C-90/20
    Dies ist dann der Fall, wenn zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (Urteil vom 16. September 2021, Balgarska natsionalna televizia, C-21/20, EU:C:2021:743, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.03.1994 - C-16/93

    Tolsma / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus EuGH, 20.01.2022 - C-90/20
    Somit könne davon ausgegangen werden, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Kontrollgebühren wegen vorschriftswidrigen Parkens, die Kraftfahrern, die gegen die allgemeinen Nutzungsbedingungen für die betreffenden Parkplätze verstoßen hätten, obliege, auf einem quasivertraglichen Verhältnis beruhe und dass folglich zwischen Apcoa und diesen Kraftfahrern ein "Rechtsverhältnis" im Sinne der sich aus dem Urteil vom 3. März 1994, Tolsma (C-16/93, EU:C:1994:80, Rn. 13 und 14), ergebenden Rechtsprechung bestehe.
  • EuGH, 17.01.2013 - C-224/11

    BGŻ Leasing - Mehrwertsteuer - Leasingleistung, die zusammen mit einer vom

    Auszug aus EuGH, 20.01.2022 - C-90/20
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass im Hinblick auf die Mehrwertsteuer zwar jede Leistung in der Regel als eigene und selbständige Leistung anzusehen ist, wie sich aus Art. 1 Abs. 2 Unterabs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie ergibt (Urteile vom 17. Januar 2013, BGZ Leasing, C-224/11, EU:C:2013:15, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. November 2016, Bastová, C-432/15, EU:C:2016:855, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.11.2016 - C-432/15

    Bastová - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus EuGH, 20.01.2022 - C-90/20
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass im Hinblick auf die Mehrwertsteuer zwar jede Leistung in der Regel als eigene und selbständige Leistung anzusehen ist, wie sich aus Art. 1 Abs. 2 Unterabs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie ergibt (Urteile vom 17. Januar 2013, BGZ Leasing, C-224/11, EU:C:2013:15, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. November 2016, Bastová, C-432/15, EU:C:2016:855, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG Düsseldorf, 04.03.2022 - 1 K 2812/19

    Umsatzsteuerpflicht von sog. Donations als Entgelt für die von dem Streamer an

    Für das Erfordernis einer entgeltlichen Leistung muss zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehen, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte bestimmbare Dienstleistung bildet (vgl. EuGH-Urteil Tolsma vom 03.03.1994 - C-16/93, HFR 1994, 357, Rz 14; EuGH-Urteil MEO - Serviços de Comunicações e Multimédia vom 22.11.2018, EU:C:2018:942, HFR 2019, 58, Rz 39; EuGH-Urteil Apcoa Parking Danmark vom 20.01.2022 - C-90/20, EU:C:2022:37, DStR 2022, 307, Rz 27).
  • BFH, 26.01.2022 - XI R 19/19

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung eines bei Überlassung von elektronischen

    Es stellt eine unionsrechtliche --unabhängig von der Beurteilung nach nationalem Recht zu entscheidende-- Frage dar, ob die Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für die Erbringung von Leistungen erfolgt (vgl. EuGH-Urteile Meo - Serviços de Comunicações e Multimédia, EU:C:2018:942, Rz 68; Apcoa Parking Danmark vom 20.01.2022 - C-90/20, EU:C:2022:37, Rz 46; BFH-Urteile in BFHE 257, 154, BStBl II 2021, 779, Rz 29; jeweils m.w.N.; in BFHE 263, 560, BStBl II 2021, 785, Rz 18; in DB 2022, 915, Rz 32; BFH-Beschluss in BFH/NV 2019, 1256, Rz 18).
  • EuGH, 09.02.2023 - C-713/21

    Finanzamt X (Prestations du propriétaire d'une écurie) - Vorlage zur

    Dies ist dann der Fall, wenn zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (Urteil vom 20. Januar 2022, Apcoa Parking Danmark, C-90/20, EU:C:2022:37, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2022 - C-616/21

    Gmina L. - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    16 Urteile vom 20. Januar 2022, Apcoa Parking Danmark (C-90/20, EU:C:2022:37, Rn. 27), vom 16. September 2021, Balgarska natsionalna televizia (C-21/20, EU:C:2021:743, Rn. 31), vom 20. Januar 2021, Finanzamt Saarbrücken (C-288/19, EU:C:2021:32, Rn. 29), und vom 22. November 2018, MEO - Serviços de Comunicações e Multimédia (C-295/17, EU:C:2018:942, Rn. 39).

    20 In diesem weiten Sinne siehe auch Urteil vom 20. Januar 2022, Apcoa Parking Danmark (C-90/20, EU:C:2022:37, Rn. 27 ff.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-87/23

    Latvijas Informācijas un komunikācijas tehnoloģijas

    7 Urteile vom 20. Januar 2022, Apcoa Parking Danmark (C-90/20, EU:C:2022:37, Rn. 27), vom 16. September 2021, Balgarska natsionalna televizia (C-21/20, EU:C:2021:743, Rn. 31), vom 20. Januar 2021, Finanzamt Saarbrücken (C-288/19, EU:C:2021:32, Rn. 29), und vom 22. November 2018, MEO - Serviços de Comunicações e Multimédia (C-295/17, EU:C:2018:942, Rn. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-677/21

    Fluvius Antwerpen - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    12 In diesem Sinne auch Urteil vom 20. Januar 2022, Apcoa Parking Danmark (C-90/20, EU:C:2022:37, Rn. 37 ff.).

    14 Urteil vom 20. Januar 2022, Apcoa Parking Danmark (C-90/20, EU:C:2022:37, Rn. 33 und 34).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2024 - C-533/22

    Adient - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

    26 So ausdrücklich Urteile vom 20. Januar 2022, Apcoa Parking Danmark (C-90/20, EU:C:2022:37, Rn. 38), vom 22. Februar 2018, T - 2 (C-396/16, EU:C:2018:109, Rn. 43), und vom 28. Juni 2007, Planzer Luxembourg (C-73/06, EU:C:2007:397, Rn. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2022 - C-612/21

    Gmina O. - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie

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