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   EuGöD, 07.12.2011 - F-44/05 RENV   

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https://dejure.org/2011,16895
EuGöD, 07.12.2011 - F-44/05 RENV (https://dejure.org/2011,16895)
EuGöD, Entscheidung vom 07.12.2011 - F-44/05 RENV (https://dejure.org/2011,16895)
EuGöD, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - F-44/05 RENV (https://dejure.org/2011,16895)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Strack / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Schadensersatzantrag wegen überlanger Prozessdauer - Unzuständigkeit des Gerichts - Verweisung an das Gericht der Europäischen Union

  • EU-Kommission PDF

    Guido Strack gegen Europäische Kommission.

  • EU-Kommission

    Strack / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Schadensersatzantrag wegen überlanger Prozessdauer - Unzuständigkeit des Gerichts - Verweisung an das Gericht der Europäischen Union“

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGöD, 12.05.2011 - F-50/09

    Missir Mamachi di Lusignano / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte -

    Auszug aus EuGöD, 07.12.2011 - F-44/05
    Außerdem bewegt sich nach ständiger Rechtsprechung ein Schadensersatzprozess zwischen einem Beamten und dem Organ, dem er angehört oder angehörte, nur dann im Rahmen von Art. 270 AEUV, wenn der betreffende Schaden in einem Dienstverhältnis wurzelt, das den Betroffenen an ein Organ bindet oder band (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. Mai 2011, Missir Mamachi di Lusignano/Kommission, F-50/09, Randnr. 116 und die dort angeführte Rechtsprechung, Rechtsmittel beim Gericht der Europäischen Union anhängig, Rechtssache T-401/11 P).

    Nach Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 1 AEUV und Art. 51 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs ist das Gericht der Europäischen Union für Entscheidungen im ersten Rechtszug über Schadensersatzklagen zuständig, die von Einzelnen erhoben werden, sofern diese Klagen ihren Ursprung nicht in einem Dienstverhältnis haben, das den Betroffenen an ein Organ bindet oder band (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. Mai 2011, Missir Mamachi di Lusignano/Kommission, F-50/09, Randnr. 116 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 09.12.2010 - T-526/08

    Kommission / Strack - Rechtsmittel - Anschlussrechtsmittel - Öffentlicher Dienst

    Auszug aus EuGöD, 07.12.2011 - F-44/05
    Auf Rechtsmittel der Kommission und Anschlussrechtsmittel des Klägers hat das Gericht der Europäischen Union das Urteil vom 25. September 2008 teilweise aufgehoben und die Sache an das Gericht zurückverwiesen (Urteil vom 9. Dezember 2010, Kommission/Strack, T-526/08 P, im Folgenden: Urteil des Gerichts der Europäischen Union).
  • EuG, 10.07.2014 - T-401/11

    Missir Mamachi di Lusignano / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 07.12.2011 - F-44/05
    Außerdem bewegt sich nach ständiger Rechtsprechung ein Schadensersatzprozess zwischen einem Beamten und dem Organ, dem er angehört oder angehörte, nur dann im Rahmen von Art. 270 AEUV, wenn der betreffende Schaden in einem Dienstverhältnis wurzelt, das den Betroffenen an ein Organ bindet oder band (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. Mai 2011, Missir Mamachi di Lusignano/Kommission, F-50/09, Randnr. 116 und die dort angeführte Rechtsprechung, Rechtsmittel beim Gericht der Europäischen Union anhängig, Rechtssache T-401/11 P).
  • EuG, 12.06.2012 - T-65/12

    Strack / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte -

    betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 7. Dezember 2011, Strack/Kommission (F-44/05 RENV, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Beschlusses,.

    Mit dem vorliegenden, gemäß Art. 9 des Anhangs I der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union eingelegten Rechtsmittel beantragt Herr Guido Strack zum einen, den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 7. Dezember 2011, Strack/Kommission (F-44/05 RENV, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem der in der Rechtssache F-44/05 RENV gestellte Antrag auf Schadensersatz wegen überlanger Prozessdauer an das Gericht verwiesen wurde, aufzuheben, und zum anderen, diesem Schadensersatzantrag stattzugeben und die Europäische Kommission zu verurteilen, an ihn mindestens 2 500 Euro als Schadensersatz zu zahlen.

    Die Klage wurde unter dem Aktenzeichen F-44/05 in das Register der Kanzlei des Gerichts eingetragen.

    3 Mit Urteil vom 25. September 2008, Strack/Kommission (F-44/05, im Folgenden: Urteil vom 25. September 2008), hob das Gericht die Entscheidung über die Ablehnung der Bewerbung des Klägers auf, verurteilte die Kommission, an den Kläger 2 000 Euro als Ersatz seines immateriellen Schadens zu zahlen, und wies die Klage im Übrigen ab.

    "4 ... Die Rechtssache ist unter dem Aktenzeichen F-44/05 RENV in das Register der Kanzlei des Gerichts eingetragen und der Zweiten Kammer des Gerichts zugewiesen worden.

    Falls jedoch dieser Schadensersatzanspruch nach Ansicht des Gerichts nicht unmittelbar im Rahmen des Verfahrens F-44/05 RENV zu behandeln sein sollte, weil er als selbständiger Antrag an den Gerichtshof der Europäischen Union zu richten sei, solle der vorliegende Antrag als solcher behandelt und an die zuständigen Stellen des Gerichtshofs weitergeleitet werden.".

    Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Gericht für den öffentlichen Dienst den vom Rechtsmittelführer in der Rechtssache F-44/05 RENV gestellten Antrag auf Schadensersatz wegen überlanger Prozessdauer an das Gericht verwiesen, und zwar aus folgenden Gründen:.

    9 Im vorliegenden Fall hat der Kläger in seinem Schriftsatz vom 21. Februar 2011 in der Rechtssache F-44/05 RENV einen Schadensersatzantrag wegen überlanger Dauer des Verfahrens gestellt.

    - die Kommission gemäß seinem in der Rechtssache F-44/05 RENV gestellten Antrag auf Schadensersatz wegen überlanger Prozessdauer zu verurteilen, an ihn Schadensersatz in Höhe von mindestens 2 500 Euro zu zahlen;.

    Im vorliegenden Fall ist festzustellen, dass das Gericht für den öffentlichen Dienst mit dem angefochtenen Beschluss den vom Rechtsmittelführer in der Rechtssache F-44/05 RENV gestellten Antrag auf Schadensersatz wegen überlanger Prozessdauer an das Gericht verwiesen hat.

    Im vorliegenden Fall weist das Gericht den Rechtsmittelantrag zurück, mit dem die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses begehrt wird, mit dem das Gericht für den öffentlichen Dienst den in der Rechtssache F-44/05 RENV gestellten Antrag auf Schadensersatz wegen überlanger Prozessdauer an es verwiesen hat, weil es für die Entscheidung im ersten Rechtszug zuständig sei; daher ist es nicht Sache des Gerichts, im Rahmen des vorliegenden Rechtsmittels über diesen Antrag selbst zu entscheiden.

    Folglich ist auch der Rechtsmittelantrag, mit dem begehrt wird, dem vom Rechtsmittelführer in der Rechtssache F-44/05 RENV gestellten Antrag auf Schadensersatz stattzugeben, als offensichtlich unzulässig zurückzuweisen.

  • EuGöD, 03.03.2016 - F-100/15

    De Nicola / EIB

    En revanche, il découle de l'article 256, paragraphe 1, TFUE et de l'article 51, premier alinéa, du statut de la Cour que le Tribunal de l'Union européenne est seul compétent pour connaître en première instance des recours indemnitaires formés par des particuliers lorsque ces recours ne trouvent pas leur origine dans un lien d'emploi qui unit l'intéressé à une institution (voir, en ce sens, ordonnances du 7 décembre 2011, Strack/Commission, F-44/05 RENV, EU:F:2011:191, point 8 ; du 9 janvier 2015, Marcuccio/Union européenne, T-409/14, EU:T:2015:18, point 58, et arrêt du 10 septembre 2015, Réexamen Missir Mamachi di Lusignano/Commission, C-417/14 RX-II, EU:C:2015:588, point 38).

    Dès lors qu'une requête n'est que le support d'un ensemble de demandes, toute demande au fond autonome peut être traitée comme constituant un recours au sens dudit article 80 (voir, en ce sens, ordonnance du 7 décembre 2011, Strack/Commission, F-44/05 RENV, EU:F:2011:191, point 10).

  • EuGöD, 29.01.2016 - F-82/15

    De Nicola / EIB

    En revanche, il découle de l'article 256, paragraphe 1, TFUE et de l'article 51, premier alinéa, du statut de la Cour de justice de l'Union européenne que le Tribunal de l'Union européenne est seul compétent pour connaître en première instance des recours indemnitaires formés par des particuliers lorsque ces recours ne trouvent pas leur origine dans un lien d'emploi qui unit l'intéressé à une institution (voir, en ce sens, arrêt du 10 septembre 2015, Réexamen Missir Mamachi di Lusignano/Commission, C-417/14 RX-II, EU:C:2015:588, point 38, et ordonnance du 7 décembre 2011, Strack/Commission, F-44/05 RENV, EU:F:2011:191, point 8, et la jurisprudence citée).

    Dès lors qu'une requête n'est que le support d'un ensemble de demandes, toute demande au fond autonome peut être traitée comme constituant un recours au sens dudit article 80 (voir, en ce sens, ordonnance du 7 décembre 2011, Strack/Commission, F-44/05 RENV, EU:F:2011:191, point 10).

  • EuG, 26.01.2012 - T-670/11

    Strack / Kommission - Streichung

    wegen eines Antrags auf Ersatz des Schadens, der durch eine überlange Prozessdauer entstanden sein soll, den der Kläger im Rahmen der Rechtssache F-44/05 RENV gestellt hat.
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