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   EuG, 18.12.1992 - T-10/92, T-11/92, T-12/92 und T-15/92   

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https://dejure.org/1992,464
EuG, 18.12.1992 - T-10/92, T-11/92, T-12/92 und T-15/92 (https://dejure.org/1992,464)
EuG, Entscheidung vom 18.12.1992 - T-10/92, T-11/92, T-12/92 und T-15/92 (https://dejure.org/1992,464)
EuG, Entscheidung vom 18. Dezember 1992 - T-10/92, T-11/92, T-12/92 und T-15/92 (https://dejure.org/1992,464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Mitteilung der Beschwerdepunkte - Akteneinsicht - Zulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.12.1992 - T-10/92
    Auch die von einigen Klägerinnen angeführte jüngere Rechtsprechung des Gerichtshofes ° insbesondere das Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85 (AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 1965) ° habe in der Frage, wie die von den Klägerinnen gestellten Anträge zu behandeln seien, keine Veränderung bewirkt.

    In einer MB müssen die Tatsachen, auf die sich die Kommission stützt, sowie ihre Bewertung deutlich angegeben sein (Urteil des Gerichtshofes vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 29); gemäß Artikel 4 der Verordnung Nr. 99/63 kann die Kommission gegenüber den Unternehmen und Unternehmensvereinigungen, an die die MB gerichtet war, in ihren Entscheidungen nur die Beschwerdepunkte in Betracht ziehen, zu denen sich diese haben äussern können.

    Diesem Ergebnis steht das Vorbringen der Klägerinnen nicht entgegen, das sich auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes in den Rechtssachen AKZO Chemie (Urteil vom 24. Juni 1986, a. a. O.) und BEUC (Urteil vom 28. November 1991, a. a. O.) stützt.

  • EuGH, 28.11.1991 - C-170/89

    BEUC / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.12.1992 - T-10/92
    Auch auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes in der Rechtssache BEUC (Urteil vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-170/89, BEUC/Kommission, Slg. 1991, I-5709) könnten sich die Klägerinnen nicht berufen, da dritte Beschwerdeführer in Dumpingverfahren anders als Unternehmen, denen in einer Wettbewerbssache eine MB zugestellt werde und die damit die endgültige Entscheidung anfechten könnten, nicht befugt seien, eine Aufhebungsklage gegen die endgültige Entscheidung zu erheben.

    Diesem Ergebnis steht das Vorbringen der Klägerinnen nicht entgegen, das sich auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes in den Rechtssachen AKZO Chemie (Urteil vom 24. Juni 1986, a. a. O.) und BEUC (Urteil vom 28. November 1991, a. a. O.) stützt.

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.12.1992 - T-10/92
    So seien die Anträge auf Übermittlung der gesamten MB und auf Einsicht in die Schriftstücke, die die nicht jeder Klägerin übermittelten Kapitel der MB beträfen, offensichtlich unzulässig, weil sie gegen die MB selbst gerichtet seien, obwohl nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes eine solche Möglichkeit klar ausgeschlossen sei (Urteil vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639).

    Die Klägerinnen sind demgegenüber der Auffassung, daß sich der vorliegende Fall grundlegend von dem in der Rechtssache IBM (Urteil vom 11. November 1981, a. a. O.) unterscheide, weil die in diesem Fall angefochtenen Entscheidungen anders als eine MB, die ein vorbereitender Akt sei und einen vorläufigen Standpunkt zum Ausdruck bringe, Rechtshandlungen seien, mit denen sich die Kommission endgültig äussere und deren Rechtsfolgen für die Adressaten bindend seien und deren Interessen berührten.

  • EuG, 10.07.1990 - T-64/89

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verfahren -

    Auszug aus EuG, 18.12.1992 - T-10/92
    Bei Handlungen oder Entscheidungen, die in mehreren Phasen erarbeitet werden, sind grundsätzlich nur die Handlungen anfechtbar, die den Standpunkt des Organs bei Beendigung des Verfahrens endgültig festlegen, nicht hingegen Zwischenmaßnahmen, die nur der Vorbereitung der endgültigen Entscheidung dienen (vgl. die Urteile des Gerichtshofes vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, a. a. O., Randnrn. 8 ff., und des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-64/89, Automec/Kommission, Slg. 1990, II-367, Randnr. 42).
  • EuGH, 30.06.1992 - C-47/91

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.12.1992 - T-10/92
    In der mündlichen Verhandlung haben sich die Klägerinnen zur Stützung ihrer Anträge weiterhin auf zwei Urteile des Gerichtshofes zu staatlichen Beihilfen berufen (Urteile vom 30. Juni 1992 in der Rechtssache C-312/90, Spanien/Kommission, Slg. 1992, I-4117, und in der Rechtssache C-47/91, Italien/Kommission, Slg. 1992, I-4145), in denen dieser Klagen gegen vorbereitende Handlungen, nämlich die Ankündigung der Eröffnung des Verfahrens nach Artikel 93 Absatz 2 EWG-Vertrag, für zulässig erklärt habe.
  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.12.1992 - T-10/92
    In einer MB müssen die Tatsachen, auf die sich die Kommission stützt, sowie ihre Bewertung deutlich angegeben sein (Urteil des Gerichtshofes vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 29); gemäß Artikel 4 der Verordnung Nr. 99/63 kann die Kommission gegenüber den Unternehmen und Unternehmensvereinigungen, an die die MB gerichtet war, in ihren Entscheidungen nur die Beschwerdepunkte in Betracht ziehen, zu denen sich diese haben äussern können.
  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.12.1992 - T-10/92
    Weiterhin habe der Gerichtshof im Interesse der Rechte der Verteidigung ° obwohl eine Klage gegen die spätere, die Zuwiderhandlung feststellende Entscheidung möglich gewesen sei ° die Zulässigkeit von Klagen gegen Entscheidungen der Kommission im Rahmen des Verwaltungsverfahrens bejaht (Urteile vom 24. Juni 1986, AKZO Chemie/Kommission, a. a. O., vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87, Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283, und vom 28. November 1991, BEUG/Kommission, a. a. O.), weil solche Entscheidungen die Rechtsstellung der Klägerinnen veränderten und wie im vorliegenden Fall endgültig seien.
  • EuGH, 07.10.1987 - 248/86

    Brüggemann / ESC

    Auszug aus EuG, 18.12.1992 - T-10/92
    Die Klägerinnen stützen ihren Antrag insbesondere auf den Beschluß des Gerichtshofes vom 7. Oktober 1987 in der Rechtssache 248/86 (Brüggemann/WSA, Slg. 1987, 3963).
  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 18.12.1992 - T-10/92
    In seinem Urteil vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89 (Hercules/Kommission, Slg. 1991, II-1711) hat das Gericht hieraus abgeleitet, daß die Kommission verpflichtet sei, "den von einem Verfahren zur Anwendung von Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag betroffenen Unternehmen die Gesamtheit der belastenden und entlastenden Schriftstücke zugänglich zu machen, die sie im Laufe der Untersuchung gesammelt hat ... ausgenommen ... nur Geschäftsgeheimnisse anderer Unternehmen, interne Schriftstücke der Kommission und andere vertrauliche Informationen".
  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.12.1992 - T-10/92
    Eine effektive Wahrung dieses allgemeinen Grundsatzes ist nur sichergestellt, wenn die betroffenen Unternehmen und Unternehmensvereinigungen in die Lage versetzt werden, bereits im Lauf des Verwaltungsverfahrens zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der von der Kommission behaupteten Tatsachen, Beanstandungen und Umstände in angemessener Weise Stellung zu nehmen (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnrn.
  • EuGH, 30.06.1992 - C-312/90

    Spanien / Kommission

  • EuG, 10.03.1992 - T-68/89

    Società Italiana Vetro SpA u. a. gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

  • EuG, 15.09.2005 - T-325/01

    DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE VON 71,825 AUF 9,8 MILLIONEN EURO HERAB, DIE DIE

    188 Aus Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 und den Artikeln 2 und 4 der Verordnung Nr. 99/63/EWG der Kommission vom 25. Juli 1963 über die Anhörung nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 17 (ABl. 1963, Nr. 127, S. 2268) ergibt sich, dass die Kommission die Beschwerdepunkte, die sie gegenüber den beteiligten Unternehmen und Verbänden vorbringt, mitzuteilen hat und in ihren Entscheidungen nur Beschwerdepunkte in Betracht ziehen kann, zu denen diese sich sachgerecht in Bezug auf das Vorliegen und die Einschlägigkeit der Tatsachen, die Beschwerdepunkte und die von der Kommission vorgebrachten Umstände haben äußern können (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 9, und des Gerichts vom 18. Dezember 1992 in den Rechtssachen T-10/92 bis T-12/92 und T-15/92, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2667, Randnr. 33).
  • EuG, 17.09.2007 - T-125/03

    DAS GERICHT PRÄZISIERT DIE REGELN, DIE FÜR DEN SCHUTZ DER VERTRAULICHKEIT DER

    Nach ständiger Rechtsprechung können nur Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen, die geeignet sind, die Interessen des Klägers dadurch zu beeinträchtigen, dass sie seine Rechtsstellung in eindeutiger Weise verändern, Gegenstand einer Nichtigkeitsklage im Sinne von Art. 230 EG sein (Urteil IBM/Kommission, Randnr. 9, und Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1992, Cimenteries CBR u. a./Kommission, T-10/92 bis T-12/92 und T-15/92, Slg. 1992, II-2667, Randnr. 28).
  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    40 bis 54 und 152 bis 154, und Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1992 in den Rechtssachen T-10/92 bis T-12/92 und T-15/92, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2667, Randnr. 33).
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