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   EuG, 03.03.1993 - T-25/92   

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https://dejure.org/1993,7710
EuG, 03.03.1993 - T-25/92 (https://dejure.org/1993,7710)
EuG, Entscheidung vom 03.03.1993 - T-25/92 (https://dejure.org/1993,7710)
EuG, Entscheidung vom 03. März 1993 - T-25/92 (https://dejure.org/1993,7710)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Juana de la Cruz Elena Vela Palacios gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss.

    Beamte - Versetzung - Zurückweisung - Begründung - Verspätete Beurteilung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versetzung eines Beamten der Europäischen Kommission ; Erheblichkeit von Sprachkenntnissen

  • Judicialis

    EWG/EAG BeamtStat Art. 43; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 90 Abs. 2; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 29; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 25

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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 12.10.1978 - 86/77

    Ditterich / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.03.1993 - T-25/92
    Das Fehlen einer Beurteilung sei daher nicht erheblich, wenn die Anstellungsbehörde über weitestgehende Informationsmöglichkeiten verfüge, um alle für die Abwägung der Verdienste erforderlichen Gesichtspunkte zu sammeln (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 86/77, Ditterich/Kommission, Slg. 1978, 1855, Randnrn. 18 bis 20).

    So hat der Gerichtshof entschieden, daß bei einem Beförderungsverfahren aus dem Umstand, daß die Personalakte eines Beamten wegen des Fehlens zweier Beurteilungen unvollständig gewesen sei, nicht zwingend geschlossen werden könne, daß das Beförderungsverzeichnis im Hinblick auf Artikel 45 des Statuts fehlerhaft sei, wenn die zuständigen Stellen auch bei Fehlen dieser Beurteilungen über die weitestgehenden Informationsmöglichkeiten verfügt hätten, um alle für die Abwägung der Verdienste erforderlichen Gesichtspunkte zu sammeln (Urteil Ditterich/Kommission, a. a. O., Randnrn. 18 und 19).

  • EuGH, 12.02.1987 - 233/85

    Bonino / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.03.1993 - T-25/92
    In seinem Urteil vom 12. Februar 1987 in der Rechtssache 233/85 (Bonino/Kommission, Slg. 1987, 739, Randnr. 4) habe der Gerichtshof sie sogar bei Einweisungsverfügungen herangezogen.

    Die Anstellungsbehörde muß nämlich, wie der Gerichtshof in seinem Urteil Bonino/Kommission (a. a. O., Randnr. 5) bezueglich der Einweisung eines Beamten in eine freie Planstelle entschieden hat, bei einer solchen Entscheidung das dienstliche Interesse und die Befähigung der Bewerber für die betreffende Stelle beurteilen.

  • EuG, 10.07.1992 - T-68/91

    Giovanni Barbi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 03.03.1993 - T-25/92
    30 Nach ständiger Rechtsprechung könne eine Beförderung nicht deshalb aufgehoben werden, weil bei der Abwägung der Verdienste der Bewerber die Personalakte eines Bewerbers nicht ordnungsgemäß geführt oder ° etwa wegen des Fehlens einer Beurteilung ° unvollständig gewesen sei, sofern nicht feststehe, daß dieser Mangel sich entscheidend auf das Beförderungsverfahren habe auswirken können (u. a. Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1992 in der Rechtssache T-68/91, Barbi/Kommission, Slg. 1992, II-2127, Randnr. 26).
  • EuGH, 17.12.1992 - C-68/91

    Moritz / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.03.1993 - T-25/92
    Ein Beförderungsverfahren ist nicht ordnungsgemäß abgelaufen, wenn die Anstellungsbehörde keine Abwägung der Verdienste der Bewerber vornehmen konnte, weil die Beurteilungen eines Bewerbers oder mehrerer Bewerber durch das Verhalten der Verwaltung mit erheblicher Verspätung erstellt worden sind (vgl. zuletzt Urteil des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1992 in der Rechtssache C-68/91 P, Moritz/Kommission, Slg. 1992, I-6849, Randnr. 16).
  • EuGH, 10.06.1987 - 7/86

    Vincent / Parlament

    Auszug aus EuG, 03.03.1993 - T-25/92
    47 Unter diesen Umständen hat die Tatsache, daß die endgültigen Beurteilungen der Klägerin nicht innerhalb der im Statut vorgeschriebenen Fristen erstellt wurden und daher bei der Beurteilung der Bewerbungen um die streitige Stelle nicht zu Rate gezogen werden konnten, eine Abwägung der Verdienste nicht verhindert und sich damit auf das Verfahren zur Besetzung dieser Stelle nicht entscheidend ausgewirkt (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juni 1987 in der Rechtssache 7/86, Vincent/Parlament, Slg. 1987, 2473, Randnr. 18).
  • EuGH, 17.01.1992 - C-107/90

    Hochbaum / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.03.1993 - T-25/92
    Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Anstellungsbehörde bei dieser Entscheidung über ein weites Ermessen, so daß sich die gerichtliche Nachprüfung darauf zu beschränken hat, ob sie von diesem Ermessen nicht einen offensichtlich fehlerhaften Gebrauch gemacht hat (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1992 in der Rechtssache C-107/90 P, Hochbaum/Kommission, Slg. 1992, I-157, Randnr. 8).
  • EuG, 12.02.1992 - T-52/90

    Cornelis Volger gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verfahren zur Besetzung

    Auszug aus EuG, 03.03.1993 - T-25/92
    22 Vorab ist darauf hinzuweisen, daß die Anstellungsbehörde bei der Ablehnung einer Bewerbung, wie das Gericht in seinem Urteil vom 12. Februar 1992 in der Rechtssache T-52/90 (Volger/Parlament, Slg. 1992, II-121, Randnr. 36) entschieden hat, eine Begründung zumindest dann zu geben hat, wenn sie eine gegen diese Entscheidung eingelegte Beschwerde zurückweist.
  • EuG, 20.03.1991 - T-1/90

    Gloria Pérez-Mínguez Casariego gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Auszug aus EuG, 03.03.1993 - T-25/92
    Wegen der grundlegenden Bedeutung des Erfordernisses einer angemessenen Begründung verweist die Klägerin auf die Urteile des Gerichtshofes vom 26. November 1981 in der Rechtssache 195/80 (Michel/Parlament, Slg. 1981, 2861, Randnr. 22) und des Gerichts vom 20. März 1991 in der Rechtssache T-1/90 (Perez-Mingüz Casariego/Kommission, Slg. 1991, II-143, Randnrn. 73, 76 und 80).
  • EuGH, 30.10.1974 - 188/73

    Grassi / Rat

    Auszug aus EuG, 03.03.1993 - T-25/92
    14 Bezueglich des Fehlens einer Begründung der Ablehnung der Bewerbung der Klägerin beruft sich der WSA auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach die Anstellungsbehörde deswegen nicht verpflichtet sei, Beförderungsentscheidungen den nicht beförderten Bewerbern gegenüber zu begründen, weil diesen oder zumindest einigen von ihnen durch die Begründung Nachteile erwachsen könnten (u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 30. Oktober 1974 in der Rechtssache 188/73, Grassi/Rat, Slg. 1974, 1099).
  • EuGH, 26.11.1981 - 195/80

    Michel / Parlament

    Auszug aus EuG, 03.03.1993 - T-25/92
    Wegen der grundlegenden Bedeutung des Erfordernisses einer angemessenen Begründung verweist die Klägerin auf die Urteile des Gerichtshofes vom 26. November 1981 in der Rechtssache 195/80 (Michel/Parlament, Slg. 1981, 2861, Randnr. 22) und des Gerichts vom 20. März 1991 in der Rechtssache T-1/90 (Perez-Mingüz Casariego/Kommission, Slg. 1991, II-143, Randnrn. 73, 76 und 80).
  • EuG, 20.09.1990 - T-37/89

    Jack Hanning gegen Europäisches Parlament. - Beamter - In die Eignungsliste

  • EuGH, 14.07.1977 - 61/76

    Geist / Kommission

  • EuG, 27.06.1991 - T-156/89

    Íñigo Valverde Mordt gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

  • EuGH, 13.12.1989 - 169/88

    Prelle / Kommission

  • EuGH, 12.05.1971 - 55/70

    Reinarz / Kommission

  • EuG, 25.02.1992 - T-11/91

    Bernhard Schloh gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Aufhebung

  • EuGH, 08.03.1988 - 64/86

    Sergio / Kommission

  • EuG, 30.01.1992 - T-25/90

    Richard Schönherr gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen

  • EuG, 24.11.2005 - T-236/02

    Marcuccio / Kommission

    p. II-463, point 44 ; du 3 mars 1993, Vela Palacios/CES, T-25/92, Rec.
  • EuG, 04.05.2005 - T-30/04

    Sena / EASA

    p. I-7597, point 29 ; Tribunal 3 mars 1993, Vela Palacios/CES, T-25/92, Rec.

    62 Selon une jurisprudence constante, une motivation générale et d'ordre purement procédural ne saurait être considérée comme suffisante lorsque le motif individuel et pertinent qui a permis d'écarter un candidat ne lui est pas communiqué (arrêts du Tribunal du 3 mars 1993, Vela Palacios/CES, T-25/92, Rec. p. II-201, point 25, et du 19 février 1998, Campogrande/Commission, T-3/97, RecFP p. I-A-89 et II-215, point 112).

  • EuG, 15.09.2005 - T-132/03

    Casini / Kommission

    Les promotions se faisant au choix, conformément à l'article 45 du statut, il suffit que la motivation du rejet de la réclamation se rapporte à l'application des conditions légales et statutaires de promotion qui a été faite à la situation individuelle du fonctionnaire (arrêt Roman Parra/Commission, point 2929 supra, point 27 ; voir également, en ce sens, arrêt du Tribunal du 3 mars 1993, Vela Palacios/CES, T-25/92, Rec. p. II-201, point 22).
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